Udo di Fabio

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Udo di Fabio (*26. März 1954 in Walsum), ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts, Professor am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn und Direktor des Forschungskollegs normative Gesellschaftsgrundlagen (FnG), ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der Stiftung Familienunternehmen, für die er auch Gutachten erstellt. Von der Arbeitgeber-Lobbyorganisation Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) ist er 2005 als "Reformer des Jahres" ausgezeichnet worden. Die Laudatio hielt Vorjahressieger Friedrich Merz.[1] Weiterhin ist er Träger des Publizistik-Preises 2015 der neoliberalen Friedrich-August-von-Hayek-Stiftung.

Nach seinem Ausscheiden als Richter des Bundesverfassunggerichts hat di Fabio eine Vielzahl von Gutachten, insbesondere für Wirtschaftsverbände, erstellt. Di Fabio gehörte zu den Bundesverfassungsrichtern, die 2007 Regelungen zur Offenlegung von Einkünften von Abgeordneten für verfassungswidrig hielten.

Stimmverhalten von di Fabio bei der Klage von Abgeordneten gegen Offenlegung von Einkünften

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 4. Juli 2007 die Anträge von neun Bundestagsabgeordneten, zu denen u.a. Friedrich Merz gehörte, zurückgewiesen. Diese hatten sich im Wege der Organklage gegen § 44a Abs. 1 Abgeordnetengesetz, wonach die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit eines Mitglieds des Deutschen Bundestages steht, sowie gegen die Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte gewandt . Nach Auffassung von vier Richtern waren die Regelungen nicht zu beanstanden. Nach Auffassung der anderen vier Richter, darunter di Fabio, war die Mittelpunktregelung nur in der gebotenen verfassungskonformen Auslegung mit Grundgesetz vereinbar. Diese 4 Richter hielten auch die Regelungen über die Anzeigepflicht für grundgesetzwidrig.

Quelle: [2]

Tätigkeit als Gutachter

Di Fabio hat in den letzten Jahren eine Vielzahl von Gutachten erstellt. Beispiele für Gutachten für Verbände sind:

In einem Gutachten im Auftrag des Freistaates Bayern vom Januar 2016 bestätigt di Fabio, dass die angedrohte Verfassungsklage des Freistaates gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung juristisch berechtigt sei.[3][4]

Karriere

  • 2012 Inhaber der Frank-Loeb-Professur an der Universität Koblenz-Landau
  • 2011 Inhaber der Mercator-Professur an der Universität Duisburg-Essen
  • seit 2003 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Bonn (C4)
  • 1999 - 2011 Richter des Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat)
  • 1997 Professor für Öffentliches Recht und Verfassungsgeschichte an der Universität München (C4)
  • 1994 - 1997 Direktor des Instituts für Umwelt- und Technikrecht an der Universität Trier
  • 1993 Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Trier (C4)
  • 1993 Professor für Öffentliches Recht an der Universität Münster (C3)
  • 1993 Habilitation (Bonn)
  • 1990 - 1993 Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn
  • 1990 Promotion Sozialwissenschaft (Duisburg)
  • 1986 - 1990 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Öffentliches Recht der Universität Bonn
  • 1987 Promotion Rechtswissenschaften (Bonn)
  • 1985 - 1986 Richter beim Sozialgericht Duisburg
  • 1985 Zweites Juristisches Examen (Düsseldorf)
  • 1982 Erstes Juristisches Examen (Hamm)

Quelle: [5]

Verbindungen und Netzwerke

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. [https://www.presseportal.de/pm/39474/754672 Jury und FAS-Leser küren "Reformer des Jahres 2005": Verfassungsrichter Udo Di Fabio ist "Reformer des Jahres 2005", presseportal.de vom 27.11.2005, abgerufen am 21.08.2021
  2. Klage der Abgeordneten gegen Offenlegung von Einkünften erfolglos, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2007, abgerufen am 20.08.2021
  3. Migrationskrise als föderales Verfassungsproblem, www.jura.uni-bonn.de, abgerufen am 20.04.2016
  4. Bayern Politisches Ränkespiel 12. Februar 2016, deutschlandradiokultur.de, abgerufen am 20.04.2016
  5. Wissenschaftlicher Beirat Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio, familienunternehmen.de, abgerufen am 20. 08. 2021

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