Monopolkommission
Monopolkommission | |
---|---|
Branche | |
Hauptsitz | Bonn, Heilbachstr. 16 |
Lobbybüro Deutschland | |
Lobbybüro EU | |
Webadresse | http://www.monopolkommission.de/ |
Inhaltsverzeichnis
Kurzdarstellung und Geschichte
Die Monopolkommission ist ein unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung.
Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:
- § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
- § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
- § 62 Energiewirtschaftsgesetz
- § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und
- § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB.
Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn
Aufgaben
Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.
Vor der Entscheidung über eine sog. Ministererlaubnis ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
Mitglieder
- Daniel Zimmer (Vorsitzender), Geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Uni Bonn
- Justus Haucap, Direktor des Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE) an der Uni Düsseldorf
- Mitglied im "Kronberger Kreis" der Stiftung Marktwirtschaft
- Präsident von ECONWATCH (ursprüngliche Bezeichnung: Hayek-Kreis - Gesellschaft für Politikberatung e.V.; zur Hayek-Gesellschaft und Hayek-Stiftung vgl. Friedrich August von Hayek Stiftung)[1]
- Autor des ÖkonomenBlog der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM)[2] und Verfasser von Studien im Auftrag der INSM[3]
- Unterstützer der Kampagne der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) und des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) gegen die Förderung des Ökostroms
- Dagmar Kollmann, Unternehmerin
- stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates und Leiterin des Prüfungsausschusses der Hypo Real Estate Holding AG
- stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates der Deutschen Pfandbriefbank AG
- Mitglied des Aufsichtsrates der Bank Gutmann AG in Wien,
- Mitglied des Beirates der L-Bank in Stuttgart
- Vorsitzende des Gesellschafterausschusses im Familienunternehmen Kollmann GmbH
- Mitglied des Börsenrats der EUREX
- "Sherpa" in der Initiative Finanzstandort Deutschland
- Thomas Nöcker, Mitglied des Vorstands der K+S AG, davor Mitglied des Vorstands der RAG Saarberg AG
- Angelika Westerwelle, Geschäftsführende Gesellschafterin der LANAX Management GmbH, einer auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Beteiligungsgesellschaft
(Stand: Oktober 2012), Quelle: [4]
Anforderungen und Berufung
Nach § 45 GWB besteht die Monopolkommission aus fünf Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung für die Dauer von vier Jahren berufen. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeberorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Bislang gehörten der Monopolkommission stets ein rechts- und ein wirtschaftswissenschaftlicher Hochschullehrer an, von denen einer Vorsitzender war. Dies ist jedoch nicht zwingend.
Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission
- Ernst-Joachim Mestmäcker (1974 – 1978), bis 1988 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der Stiftung Marktwirtschaft und Mitglied des Walter Eucken Institut
- Erhard Kantzenbach (1979 – 1986)
- Ulrich Immenga (1986 – 1989), Mitglied des Walter Eucken Institut
- Carl Christian von Weizsäcker (1989 – 1998), bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der Stiftung Marktwirtschaft
- Wernhard Möschel (1998 – 2000), bis Juni 2012 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der Stiftung Marktwirtschaft[5] und Mitglied des Walter Eucken Institut
- Martin Hellwig (2000 – 2004), bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der Stiftung Marktwirtschaft und Mitglied des Walter Eucken Institut
- Jürgen Basedow (2004 – 2008), Mitglied des Walter Eucken Institut
Weiterführende Informationen
Einzelnachweise
- ↑ Statement 11/09 Hayek-Kreis, Website econwatch, abgerufen am 26.4.2012
- ↑ ÖkonomenBlog.Autor Justus Haucap wird Direktor des DICE insm-tagebuch, Website insm-tageuch, abgerufen am 26.4.2012
- ↑ Haucap hat z. B. das Buch "Behördenflut in Deutschland" im Auftrag der INSM erstellt, vgl. Themen, Behördenflut in Deutschland, Website der INSM, abgerufen am 26.4.2012
- ↑ Webseite Monopolkommission - Mitglieder abgerufen am 16.10.2012
- ↑ ehemalige Mitglieder, Website Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 15.6.2011