Bundesinstitut für Risikobewertung

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Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
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Hauptsitz Berlin
Gründung 2002
Tätigkeitsbereich Bewertung von Risiken für den Menschen
Mitarbeiter 768
Etat 130 Mio. € (2022)
Webadresse www.bfr.bund.de

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erarbeitet Gutachten zur Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie zur Sicherheit von Chemikalien und Produkten.

In die Kritik geraten ist das BfR wegen teils gravierender Interessenkonflikte von Mitgliedern der beratenden BfR-Expertenkommissionen. Als problematisch galten die engen Kontakte einiger Kommissionsmitglieder zum ILSI, einer Lobbyorganisation der Lebensmittelindustrie und die Mitgliedschaft von MitarbeiterInnen von Pestizidherstellerunternehmen in der BfR-Kommission "Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände".

Bewertungen des Instituts sind von Wissenschaftlern als mit Mängeln behaftet und wissenschaftlich inakzeptabel bezeichnet worden. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung, die im September 2017 veröffentlicht wurden, hat das Institut bei der Bewertung von Glyphosat Einschätzungen der Industrie nahezu wortwörtlich übernommen, ohne dies deutlich kenntlich zu machen.

Seitenwechsel

  • Im Mai 2021 verließ Frank Henkler-Stephanie das BfR und wechselte zum Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse. [1] Beim BfR war er unter anderem für die Risikobewertung von E-Zigaretten und verwandten Produkten zuständig und wirkte bei der Zulassung neuartiger Produkte sowie bei Normungsprozessen und Jugendschutzgesetzen mit.

Fallstudien und Kritik

2021: Urteil des OLG Köln: Glyphosat-Studie durfte veröffentlicht werden

Nach einer am 12. Mai 2021 veröffentlichten Entscheidung des OLG Düsseldorf durfte das von der Initiative FragDenStaat angeforderte Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung zu Glyphosat im Internet veröffentlicht werden.[2]Die Veröffentlichung des Gutachtens stelle keine Urheberrechtsverletzung dar.

2017: Geheimhaltung von Glyphosat-Studien: Unterstützung durch die Bundesregierung

Laut einem Bericht des "Spiegel" unterstützt die Bundesregierung die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bei dem Versuch, die Veröffentlichung von Studien über Glyphosat zu verhindern.[3] Die EFSA begründet - wie das das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - die Geheimhaltung der Studien damit, dass eine Veröffentlichung die Geschäftsinteressen der Urheber Monsanto und Cheminova gefährdet und damit geltendes EU-Recht verletzt hätte. Vier grüne Europapabgeordnete hatten die EFSA daraufhin vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Argument verklagt, bei den Studien handele es sich um Umweltinformationen, die veröffentlicht werden müssten, selbst wenn Interessen von Unternehmen betroffen seien. Zudem sei das öffentliche Interesse in diesem Fall höher einzustufen. Die Bundesregierung ist dem Verfahren beigetreten - auf Seiten der EFSA und der Chemiekonzerne.

2015: Zulassung von Glyphosat: Übernahme der Einschätzung der Industrie ohne entsprechende Kennzeichnung

Das BfR hat im Januar 2015 einen Bericht über das Herbizid Glyphosat angefertigt, welcher an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt wurde. Laut einem Schreiben der EU-Kommission an die Nichtregierungsorganisation Testbiotech unterliegt der Bericht vollständig der Geheimhaltung und darf nicht veröffentlicht werden. Gleichzeitig hatten Monsanto und andere Hersteller von Glyphosat Zugang zu einem aktuellen Entwurf des Berichtes.[4] Auf der Grundlage des Berichts hat die EFSA empfohlen, Glyphosat weiter zuzulassen – obwohl die Weltgesundheitsorganisation WHO ihn als „wahrscheinlich krebserregend“ bezeichnet. [5] Am 27. November 2015 haben knapp 100 Wissenschaftler in einem offenen Brief an den EU-Gesundheitskommissar schwere Vorwürfe gegen die EFSA und das BfR erhoben.[6] Die Analyse der deutschen Behörde sowie die darauf aufbauende Bewertung der EFSA enthalte schwerwiegende Mängel, sie sei in Teilen "wissenschaftlich inakzeptabel", und die Ergebnisse seien "durch die vorliegenden Daten nicht gedeckt". [7]

Recherchen der Süddeutschen Zeitung (SZ) zeigen, dass das BfR bei seiner Risikoanalyse von Glyphosat Einschätzungen der Industrie übernommen hat, ohne dies deutlich kenntlich zu machen.[8] Die Behauptung des BfR, es habe im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung von Glyphosat mehr als 1000 Studien, Dokumente und Veröffentlichungen umfassend geprüft und ausgewertet, treffe nicht zu. Vielmehr gebe es Hinweise, dass die Behörde schlicht die Standpunkte der Hersteller nahezu wortwörtlich übernommen habe. Dies zeige der Vergleich von Textpassagen aus dem von der Industrie eingereichten Dossier mit dem BfR-Bewertungsbericht zu Glyphosat. Wenn kritische Studien von der Industrie als unbrauchbar bezeichnet würden, dann wäre eigentlich zu erwarten, dass die Behörden diese Einschätzung besonders gründlich prüften. Dies sei jedoch nicht geschehen. Vielmehr seien Bewertungen der Industrie nahezu wortwörtlich wiedergegeben worden; eigene Bewertungen, die von der Behörde selbst stammten, suche man vergeblich. Laut SZ hat das BfR auf diese Weise in den letzten 15 Jahren fast alle unabhängigen Studien zu Krebsrisiken "bewertet".[9] Das BfR habe sich zu den konkreten Vorwürfen nicht geäußert, sondern lediglich erklärt, es habe alle relevanten und verfügbaren Studien sorgfältig und detailliert in eigener Verantwortung geprüft und bewertet.

2015: Verbot von Endokrinen Disruptoren

Das Europäische Parlament hatte 2009 eine starke Regulierung von chemischen Stoffen auf den Weg gebracht, die auf den Menschen wie Hormone wirken, sogenannten Endokrine Disruptoren. Darunter fallen z.B. eine Anzahl von Pestiziden, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Industrieverbände laufen dagegen Sturm und warnen vor Ernteverlusten beim Verbot dieser Pestizide. Das BfR argumentiert ganz ähnlich wie die Industrie und äußert in einem Positionspapier von 2011 "große Bedenken" wegen der "bedeutenden wirtschaftlichen Folgen".[10] Laut einem Spiegel-Bericht aus dem Jahr 2015 beauftragt die EU-Kommission auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), eine Stellungnahme zum Thema zu erarbeiten.[11] Die EFSA setzt dazu eine 18-köpfige Arbeitsgruppe ein. 8 Mitglieder haben Verbindungen zur Industrie, 3 haben bereits zu Gunsten der Industrie Stellung bezogen und nur 4 haben überhaupt wissenschaftlich zum Thema endokrine Disruptoren gearbeitet. Ergebnis der EFSA-Stellungnahme war, dass die Substanzen wie "die meisten anderen Chemikalien" behandelt werden können. Laut dem zitierten Spiegel-Bericht erschien kurz vor Fertigstellung der Efsa-Einschätzung ein Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Umweltschutzprogramms der Vereinten Nationen (Unep) zum selben Thema. Das Ergebnis lautete kurz zusammengefasst: Endokrine Disruptoren stellten "eine globale Bedrohung" dar und müssten reguliert werden". Im Jahr 2015 stellte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil fest, dass die Europäische Kommission mit ihrer Untätigkeit das EU-Recht missachtet habe.[12] Darauf kündigte diese 2016 die lang ersehnten wissenschaftlichen Kriterien an, wie hormonaktive Substanzen zu erkennen seien.

2012: Insektizid Chlorpyrifos zugelassen wegen Studien der Pestizid-Industrie

Das Insektizid Chlorpyrifos, das gegen Ameisen eingesetzt wird, ist in den USA seit 2001 für den Haus- und Gartenbedarf verboten. Der Grund: Chlorphyrifos sei gesundheitsgefährdend. Bei uns ist es zugelassen, frei verkäuflich und eines der meist verkauften Insektizide.
Zuständig für die Begutachtung des umstrittenen Ameisenmittels ist das BfR. Das BfR verweist auf Studien, die angeblich die Ungefährlichkeit des Ameisengiftes nachweisen. Report MÜNCHEN fand heraus, dass solche Studien von der Pflanzenschutz-Industrie meist selbst in Auftrag gegeben und in der Regel auch bezahlt werden. Es sind sogenannte “Graue Studien”. Diese sind nicht veröffentlicht worden und können von unabhängigen Forschern oft gar nicht überprüft werden. Report MÜNCHEN stellt fest, dass einige der ExpertInnen der zuständigen Kommission für Pflanzenschutzmittel direkt aus der Pestizid-Industrie kommen – 2 sind von Bayer, einer von BASF und einer arbeitet für Syngenta. Im Laufe der Report MÜNCHEN - Recherchen hat das BfR bekannt gegeben, dass es jetzt eine erneute Überprüfung der Ameisenmittel mit Chlorpyrifos fordert.[13]

2011: Kann DNA von gentechnisch veränderten Pflanzen in tierisches Gewebe übergehen?

Die BfR-Kommission für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel hat sich intensiv damit befasst, ob DNA-Bestandteile von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) in tierisches Gewebe übergehen können.
Da die Einschätzung dieser Frage unmittelbare Auswirkungen auf die Kennzeichnungspflicht von mit Gentechnik hergestellten tierischen Produkten hat, ist diese Thema für den Verbraucher von besonderer Relevanz. Bereits 2004 befassten sich 3 Experten der Kommission mit diesem Thema und kamen zu dem Ergebniss das "kein Übergang von gentechnisch veränderten Komponenten" nachweisbar ist. Anders lautende Studien, so stellten die Autoren damals fest, lägen nicht vor. Diese Stellungnahme war eine direkte Reaktion auf einen Bericht von Greenpeace aus dem selben Jahr, der sich auf eine Studie der Uni München bezog, welche DNA-Abschnitte aus genetisch veränderten Futterpflanzen in tierischen Gewebe festgestellt hatte.
Trotz zahlreicher in den Folgejahren veröffentlichter Studien, die eine Kontamination von tierischem Gewebe mit DNA-Abschnitten aus gentechnisch veränderten Futterpflanzen nachwiesen, blieben die BfR-Experten bei ihrer Einschätzung. Eine Publikation italienischer Wissenschaftler (Tudisco et al., 2010) nahm die BfR-Kommission schließlich zum Anlass sich erneut mit dieser Thematik zu befassen. Nach "kritischer Prüfung" kam die Kommission zu der Einschätzung, "dass sich aus der Studie keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich eines Transfers rekombinanter DNA aus gentechnisch veränderten Pflanzen auf höhere Tiere und dessen potentielle Auswirkungen ableiten lassen." Lediglich mit einem Satz räumen die Experten des BfR in ihrer 5-seitigen Stellungnahme ein, dass sich die Sachlage gegenüber dem Kenntnisstand von 2004 tatsächlich verändert hat.[14]
Was das für die Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen bedeutet, kann derzeit schwer abgeschätzt werden. Trotzdem gelangte die Expertenkommission zur der Auffassung, dass keine weiteren Untersuchungen nötig seien.

Organisationsstruktur und Personal

Präsidium

Präsident Andreas Hensel
Vizepräsidentin Tanja Schwerdtle

(Stand: November 2023) Quelle: [15]

Wissenschaftlicher Beirat des BfR

Der Wissenschaftliche Beirat des BfR setzt sich aus 15 WissenschaftlerInnen verschiedener Universitäten und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen zusammen. Er hat vorrangig die Aufgabe, das BfR bei seiner Schwerpunktsetzung in der Forschung zu beraten. Zudem berät er das BfR bei der Besetzung der BfR-Kommissionen.[16]

BfR-Kommissionen[17]

Die Mitglieder der BfR-Kommissionen sollen als externe, unabhängige Sachverständige die Arbeit des BfR unterstützen.

BfR-Kommission Mitglieder
Bedarfsgegenstände
Bewertung von Vergiftungen
Bf3R (Tierversuche) Mitglieder sind u.a.: Barbara Birks, BASF; Julia Scheel, Röhm AG (Anbieter der Methacryl-Chemie)
Biologische Gefahren und Hygiene
Ernährungsrisiken, neuartige Lebensmittel und Allergien
Evidenzbasierte Methoden in der Risikobewertung
Futtermittel und Tierernährung
Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel Mitglieder sind u.a.: Hermann-Josef Baaken, Sprecher der Geschäftsführung des Verbands Tiernahrung e.V., CDU-Kommunalpolitiker, ehem. Lobbyist bei Bayer CropScience[18]; Johannes Meyer, HMO Global Regulatory Affairs Associate Partner beim Biotechnologieunternehmen Chr. Hansen GmbH; Kerstin Schmidt, Geschäftsführerin der BioMath GmbH.
Kontaminanten in der Lebensmittelkette
Kosmetische Mittel
Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte

Von 13 Mitgliedern arbeiten 2 Mitarbeiterinnen bei BASF und je 1 Mitarbeiter bei Bayer SAS, Thor GmbH, Syngenta Crop Protection AG und Stockmeier Chemie[19]

Risikoforschung und Risikowahrnehmung
Tätowiermittel
Wein- und Fruchtsaftanalysen


Das BfR ist der nationale Partner der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Finanzen

Das Budget des BfR beträgt 130 Mio. € (Stand 2022)[20]

Kurzdarstellung und Geschichte

Das BfR wurde im November 2002 eingerichtet, um den gesundheitlichen Verbraucherschutz zu stärken. Zu den zentralen Aufgaben des Instituts zählen die Bewertung bestehender und das Aufspüren neuer gesundheitlicher Risiken sowie die Ausarbeitung von Empfehlungen zur Risikobegrenzung. Die Ergebnisse der Arbeit des BfR dienen als Basis für die wissenschaftliche Beratung beteiligter Ministerien und Behörden, beispielsweise des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Die Unabhängigkeit des BfR von wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Interessen wird von offizieller Seite ausdrücklich hervorgehoben. Auch der wissenschaftliche und forschungsgestützte Arbeitsansatz des Instituts wird explizit betont.[21] Es ist dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMELV) direkt unterstellt.


Weiterführende Informationen


Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. Index Einflussnahme Tabakindustrie Deutschland 2023, dkfz.de, abgerufen am 21.11.2023
  2. Kein „Zensurrecht“ bei Veröffentlichungen des Glyphosat-Gutachtens, lto.de vom 12.05.2021, abgerufen am 12.05.2021
  3. Bundesregierung hilft bei Geheimhaltung von Glyphosat-Studien, spiegel.de vom 07.12.2017, abgerufen am 07.12.2017
  4. EU-Kommission stuft Bericht über Glyphosat als geheim ein … Testbiotech vom 18.08.2015, abgerufen am 24.08.2015
  5. Wahrscheinlich (nicht) krebserregend Taz vom 12.11.2015, abgerufen am 13.11.2015
  6. Open Letter: Review for the Carcinogenicity of Glyphosate by EFSA und BfR, drive.google.com, abgerufen am 03. 12. 2015
  7. Wissenschaftler protestieren gegen Glyphosat-Bewertung, Süddeutsche.de vom 30. November 2015, abgerufen am 03. 12. 2015
  8. Neue Zweifel am Urteil, sueddeutsche. de vom 17.09.2017, abgerufen am 19.09.2017
  9. Wenn Monsanto die Risiken einfach selbst bewertet, sueddeutsche.de vom 22.09.2017, abgerufen am 23.09.2017
  10. BfR-Positionspapier (engl.): REGULATORY DEFINITION OF AN ENDOCRINE DISRUPTER IN RELATION TO POTENTIAL THREAT TO HUMAN HEALTH BfR vom 16. Mai 2011, abgerufen am 28.05.2015
  11. EU-Chemikalienregulierung: Wie die Industrie in Brüssel ihren Willen bekommt Spiegel-Online vom 20.05.2015, abgerufen am 28.05.2015
  12. Lobby Planet Brüssel, Deutsche Ausgabe: September 2017, S. 143
  13. Wie unabhängig sind Experten des Bundesinstituts für Risikobewertung? report MÜNCHEN vom 07.08.2012, abgerufen am 12.06.2013
  14. Webseite BfR - Gentransfer aus Futterpflanzen auf höhere Tiere, abgerufen am 24.05.2012
  15. Webseite BfR - Präsidium, abgerufen am 20.11.2023
  16. Webseite BfR - Wissenschaftlicher Beirat, abgerufen am 27.05.2015
  17. Webseite BfR - Kommissionen, abgerufen am 03.06.2017
  18. Profil, linkedin.com, abgerufen am 21.11.2023
  19. Mitglieder, bfr.bund.de, abgerufen am 20.11.2023
  20. Webseite BfR - Zahlen und Fakten, abgerufen am 21.11.2023
  21. Webseite BfR - Gesetzlicher Auftrag, abgerufen am 24.05.2012

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