JEFTA: Unterschied zwischen den Versionen

(Prozess: Geheimverhandlungen und einseitiger Konzerneinfluss)
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Das EU-Japan Economic Partnership Agreement (EPA) – auch Japan-EU Free Trade Agreement „JEFTA“ genannt – ist ein bilaterales Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan, das von 2013 bis 2017 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde. Das Abkommen wurde am 17.07.2018 unterschrieben und soll Anfang 2019 in Kraft treten. Die Ratifizierung im Europäischen und Japanischen Parlament steht noch aus. Das Abkommen formuliert den Rahmen für eine Wirtschaftszone, die 30 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts und 40 Prozent des globalen Handels umfasst. Somit entsteht durch das Abkommen die größte „Freihandelszone“ der Welt. Ziel ist laut dem Europäischen Auswärtigen Dienst auf beiden Seiten Wirtschaftswachstum zu generieren.[1]

Chronologie der Japan-EU-Beziehungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wann Ereignis Inhalt/ Personen/ Institutionen
2019 JEFTA soll in Kraft treten[2]
Ausstehend Ratifizierung im Europäischen und Japanischen Parlament[3] Europäisches und Japanisches Parlament
17.07.2018 25. EU-Japan-Gipfel in Tokio Premierminister Shinzō Abe, Donald Tusk und Jean-Claude-Juncker unterzeichnen JEFTA[4]
06.07.2018 Ratifizierung im Rat der EU[5] Rat der Europäischen Union
18.04.2018 Veröffentlichung der Verhandlungstexte[6] Europäische Kommission
08.12.2018 Verkünden eines erfolgreichen Beratungsabschluss[7] Malmström und japanischer Außenminister Taro Kono
07./08. Juli 2017 Symbolischer Abschluss der Verhandlungen im Kontext des G20-Gipfels in Hamburg[8] Donald Tusk (Präsident des Europäischen Rates), Jean-Claude Juncker (Präsident der Europäischen Kommission) und Shinzō Abe (Japans Premierminister)
06.07.2017 Offizielle Grundeinigung über das Wirtschaftspartnerabkommen[9]
2013 - 2017 18 Verhandlungsrunden[10]
25.03.2013 Offizielle Eröffnung der Verhandlungen[11] EU Japan
29.11.2012 Die Mitgliedstaaten der EU stimmen dem Start der Verhandlungen zu Mitgliedstaaten[12]
18.07.2012 Die Europäische Kommission fragt Mitgliedsstaaten nach deren Erlaubnis, mit den Verhandlungen des Abkommens zu beginnen[13] Europäische Kommission
Mai 2012 Festlegung eines gemeinsamen Rahmens für kommende Verhandlungen zu JEFTA[14]
28.05.2011 20. EU-Japan-Gipfel, in dem die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen lanciert werden [15] Handelskommissar Karel De Gucht und Japans Außenminister Takeaki Matsumoto
April 2010 – Mai 2011 Erste gemeinsame Prüfung eines Wirtschaftsabkommens zwischen Japan und der EU[15]
2009 Wissenschafts- und Technologieabkommen (EU Japan Science and Technology Cooperation Agreement) Verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technologie[16]
2008 Abkommen zur Zusammenarbeit und gegenseitiger administrativer Unterstützung in Zollangelegenheiten (Agreement on Co-operation and Mutual Administrative Assistance in Customs Matters) Sicherheit in der Lieferkette und Vereinfachung von Handel für zuverlässige Handelsunternehmen

Betrugsbekämpfung von [17]

Folgejahre Bilateraler Dialog und invesitionsfördernde Programme Ziel: Wirtschaftliche Annäherung und Zusammenarbeit[18]
2004 Gründung eines Kooperationsrahmens Ziel: Förderung beidseitiger Investitionen[19]
2003 Abkommen zur Zusammenarbeit zu wettbewerbsschädlichen Aktivitäten (Agreement on Co-operation on Anti-competitive Activities) Sicherstellung gleicher Bedingungen im Handel und bei Investitionen zwischen Japan und der EU[20]
29.10.2001 EU-Japan Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung (Mutual Recognition Agreement) Konformitätsprüfung in den Bereichen Telekommunikation, Funkausrüstung, Elektroerzeugnisse, gute Laborpraktiken für chemische Stoffe und guter Herstellungsverfahren für Arzneimittel[21]
1999 Gründung des EU-Japan Business Round Table Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Japan, Mitglieder: Geschäftsführung von 50 führenden japanischen und europäischen Unternehmen[22]
1987 Gründung des EU-Japan Centre for Industrial Cooperation Grundbaustein für die europäisch-japanischen Handelsbeziehungen[23]

Stand: September 2018

Verhandlungsrunden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zwischen April 2013 und April 2017 fanden insgesamt 18 Verhandlungsrunden statt. Auf der Seite der Europäischen Union verhandelte die EU-Kommission. Verhandlungsführer für die Generaldirektion Handel der EU war Mauro Petriccione.

Verhandlungspartner auf der japanischen Seite war die Regierung, vertreten von Premierminister Shinzō Abe. Die Chef-Verhandler für Japan wechselten mehrmals während der Verhandlungen (siehe Tabelle), überwiegend (Januar 2014 bis 2016) nahm jedoch der Japanische Außenminister Yasumasa Nagamine diese Rolle ein.

Verhandlungsrunde Datum Verhandlungsführer
1. Runde April 2013 Japanische Seite:

Jun Yokota, Sonderbeauftragter für die JEFTA-Verhandlungen Jun Yamada, Stellvertretender Direktor für Europäische Angelegenheiten

EU: Mauro Petriccione, Generaldirektion Handel, Direktor für Asien und Lateinamerika Mr. Viorel Isticioaia Budura, Geschäftsführer für Asien und dem Pazifik des Europäischen Auswärtigen Dienst

2. Runde Juni/ Juli 2013
3. Runde Oktober 2013 Japanische Seite: Jun Yukota

EU: Mauro Petriccione

4. Runde Januar 2014 Japanische Seite: Botschafter Yasumasa Nagamine, Außenminister, neuer Verhandlunsführer

EU: Mauro Petriccione

5. Runde März/ April 2014
6. Runde Juli 2014
7. Runde Oktober 2014
8. Runde Dezember 2014
9. Runde Februar 2015
10. Runde April 2015
11. Runde Juni 2015
12. Runde September 2015
13. Runde Oktober 2015
14. Runde November/ Dezember 2015
15. Runde Februar/ März 2016 Japanische Seite: Koji Haneda, Botschafter für Internationale Wirtschaftsangelegenheiten

EU: Mauro Petriccione

16. Runde Mai 2016
17. Runde Oktober 2016
18. Runde April 2017 Japanische Seite: Yoichi Suzuki, Botschafter

EU: Mauro Petriccione

[24][25], Anmerkung: Während das japanische Außenministerium regelmäßige Pressemitteilungen zu den Verhandlungsrunden herausgegeben hat, finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission nur Informationen zu den letzten vier Verhandlungsrunden.

Die verhandelten Kapitel sind auf der Seite der Europäischen Kommission aufgeführt.[26] Unter anderem beinhaltet das Abkommen die Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“, „Handel zu Dienstleistungen, Liberalisierung von Investitionen und elektronischem Geschäftsverkehr“ und „Bewährte Regulierungspraktiken und regulatorische Kooperation“.

Prozess: Geheimverhandlungen und einseitiger Konzerneinfluss[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

JEFTA stand immer wieder für eine fehlende öffentliche Transparenz während der Verhandlungen in der Kritik: Im Gegensatz zu den ebenfalls stark kritisierten TTIP-Verhandlungen, erhielten nicht einmal ausgewählte Abgeordnete Zugang zu den JEFTA-Verhandlungsdokumenten. So wurde das Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission erst nach 18 Verhandlungsrunden öffentlich: Greenpeace Niederlande leakte im Juni 2017 über 200 Seiten geheimer JEFTA-Verhandlungstexte. Dabei stellte sich heraus, dass das Abkommen in vielerlei Hinsicht nicht nur intransparent verhandelt wurde, sondern ähnlich problematische Klauseln für die Demokratie und Standards enthält wie TTIP. Das ist jedoch kein Wunder, wenn man sich den Verhandlungsprozess näher anschaut: Die EU-Generaldirektion Handel hat sich zu den JEFTA-Verhandlungen im Zeitraum von Januar 2014 bis Januar 2017 190 Mal mit Konzernlobbyisten getroffen. Somit fanden 89,2 Prozent der Treffen mit Unternehmensvertretern statt und nur 4 Prozent mit der Zivilgesellschaft.[27]

Sektor Anzahl der Treffen
Sektorübergreifende Bereiche 61
Agrar- und Lebensmittelbranche 47
Automobilindustrie 20
Maschinenbausektor 16
Telekommunikation und Technologie 7
Pharmaindustrie 6

Mit der Zivilgesellschaft fanden dagegen nur neun Treffen mit der Europäischen Kommission statt. Kleine und mittelständische Unternehmen gingen leer aus. Das Gleiche gilt für Gewerkschaften.

Die einflussreichsten europäischen Lobbyakteure bei den JEFTA-Verhandlungen waren der größte europäische Arbeitgeberverband Businesseurope, der Dienstleistungsverband European Services Forum, der europäischen Weinanbauerverband CEEV, der Dachverband der Automobilindustrie ACEA und der Bundesverband der Deutschen Industrie.[27]

Die Hauptakteure der japanischen Lobby waren Keidanren (japanisches Pendant zum Business Europe, das mehr als 1.300 japanische Unternehmen, 109 Branchenverbände und 47 regionale Wirtschaftsverbände repräsentiert[28]) und der Landwirtschaftsverband JA-Zenchu (zentrale Organisation des genossenschaftlichen Sektors der japanischen Landwirtschaft) . Weitere Lobbyverbände, die Einfluss auf die JEFTA-Verhandlungen auf japanischer Seite genommen haben, sind[28]

Japan Chamber of Commerce and Industry (JCCI): Zentralverband der lokalen Industrie- und Handelskammer Japan Association of Corporate Executives (JACE): Vertreter unternehmerischer Führungskräfte Japan Foreign Trade Council (JFTC): Lobbyverband zur Versorgungssicherheit in den Bereichen Energie, Rohstoffe und Nahrungsmittel Japanese Consumer Co-operative Union (JCCU): Dachverband der Konsumgenossenschaften Food Rengo: Dachverband der 290 Einzelgewerkschaften aus Nahrungsmittel- und Tabakindustrie (105.000 Mitglieder) Japan Medical Association (JMA): Japanischer Ärzteverband

Forderungen der europäischen Wirtschaftsverbände

Business Europe/ Japan Business Council in Europe
  • Zollsenkung
  • Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen
  • Starke Mechanismen einer regulatorischen Kooperation[29]
European Services Forum
  • Regulatorische Kooperation im Dienstleistungsbereich
  • Hoher Investitionsschutz mit Schiedsgerichten
  • Marktzugang zur öffentlichen Bereitstellung von Dienstleistungen[30]
CEEV
  • Zollabbau
  • Abbau von technischen Barrieren[31]
ACEA
  • In der EU produzierte Fahrzeuge sollen ohne weitere Testverfahren oder Modifikationen in Japan akzeptiert werden
  • Europäischen Kleinwagen sollen die gleichen Wettbewerbschancen eingeräumt werden wie ihren japanischen Pendants[32]
  • Abbau von nichttarifären Maßnahmen im Export von Fahrzeugen nach Japan
BDI
  • Investitionsschutz in einem getrennten Abkommen verhandeln
  • liberaler Ansatz für Datenfluss[33]


Vom gemischten Abkommen zu EU-only[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als sich im Herbst 2017 abzeichnete, dass es Unruhe und keine schnelle Einigung mit Japan über Schiedsgerichte geben würde, entschied sich Handelskommissarin Malmström, das Thema in ein separates Abkommen zu verlagern. Die bei TTIP und CETA heftig kritisierten Konzernklagerechte vor Sondergerichten sind damit allerdings nicht vom Tisch. Sie werden kurzerhand getrennt vom Rest des JEFTA-Abkommens verhandelt: Eine durchsichtige Salamitaktik, um die Mitsprache der nationalen Parlamente zu umgehen.

Denn ohne Schiedsgerichte gilt JEFTA laut EU-Kommission nicht mehr als sogenanntes gemischtes Abkommen und bedarf damit nicht der Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat. Die Kommission fürchtet die Kritik von Bürgerinnen und Bürgern und geht so auf Nummer sicher. Der Teil mit den Konzernklagerechten soll später ohne große Debatte nachgereicht werden – so das Kalkül der Verhandler.

Inhalte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Angleichung von Standards über sogenannte regulatorische Kooperation[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Handelsabkommen des 21. Jahrhundert sollen nicht mehr nur Zölle abbauen. Vielmehr geht es um den Abbau sogenannter nichttarifärer Handelshemmnisse. Diese „Hemmnisse“ sind u.a. unterschiedliche Standards und Regelungen zu Verbraucher- oder auch Umweltschutz. Auch im Zuge von JEFTA sollen über sogenannte regulatorische Kooperation nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut werden. Die damit verbundene gegenseitige Anpassung von Standards erfolgt jedoch bereits sehr früh im Gesetzgebungsprozess durch die Zusammenarbeit von HandelstechnokratInnen beider Vertragsseiten und der Unterstützung durch UnternehmensvertreterInnen. Diese erhalten somit noch vor den Parlamenten die Möglichkeit, geplante Gesetze einzusehen und zu kommentieren. Damit wird über einen Handelsvertrag dauerhaft eine Art Schattenparlament für LobbyistInnen festgeschrieben, das die Standards beider Handelspartner auf ihre Kompatibilität hin überprüft.[34] So erklärte sich Japan bereit, die internationalen Automobilstandards anzuerkennen und „sämtliche regulatorische Marktzugangshindernisse im Kfz-Bereich zu beseitigen, europäische Prüfverfahren und Produktstandards für Kraftfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb anzuerkennen und mit Europa einvernehmlich bei der internationalen Normensetzung zu kooperieren“.[28] Des Weiteren werden pharmazeutische Herstellungsverfahren und Inhaltsstoffe auf beiden Seiten anerkannt. Nichttarifäre Handelshemmnisse bestehen darüber hinaus in Japan vor allem in den folgenden Bereichen:

  • Japan-spezifische technische Normen
  • Genehmigungsverfahren, Produktzertifizierungen und Zulassungen
  • Sektorale Regulierung
  • Beschränkungen der Geschäftstätigkeit
  • Intransparente Zollverfahren
  • Ausländische Anbieter werden bei Ausschreibungen des öffentlichen Beschaffungswesens benachteiligt
  • „Distributionssysteme benachteiligen Newcomer aufgrund ihrer Exklusivität (z.B. bei Autoreifen) oder einer diskriminierenden Regulierung (z.B. bei alkoholischen Getränken)“[28]

Geplante Ausschüsse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zur Überwachung des Abkommens wird ein Gemeinsamer Ausschuss eingerichtet, der zahlreiche Unterausschüsse und Arbeitsgruppen umfasst. Diese sind dahingehend befugt, den Vertragsparteien apaErgänzungen zum Abkommen vorzuschlagen sowie teilweise eigenständig im Namen von Japan und der EU zu entscheiden. Welche Akteure in den Unterausschüssen sitzen, entscheidet der Gemeinsame Ausschuss. Ähnlich wie die regulatorische Kooperation etablieren die Ausschüsse dauerhafte Mechanismen, die Inhalte von JEFTA verändern könnten.

Vorsorgeprinzip[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine weitere Schwachstelle des Handelsabkommens ist laut BUND die unzureichende Verankerung des Vorsorgeprinzips im Vertrag.[35] „Es soll sicherstellen, dass der Staat vorsorglich handelt, auch wenn in der Wissenschaft (noch) Uneinigkeit über potentiellen Schaden besteht. Besteht der Verdacht, dass ein Produkt Umwelt und Menschen schadet, so wird es erst einmal nicht zugelassen.“[36] In den Bereichen der technischen Handelshemmnisse und der gesundheitlichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen findet das Vorsorgeprinzip allerdings keine Beachtung. Nur das – im Vergleich zu den anderen Kapiteln – unbedeutsame Nachhaltigkeitskapitel erwähnt den „Vorsorgeansatz“. Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen sind nicht vorgesehen.

Datenschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Verhandlungen zum Thema Datenschutz wurden aus den Verhandlungen herausgenommen und mittels einer Klausel auf einen späteren Zeitpunkt – nach Vertragsabschluss verlagert. Durch diese sogenannte „Rendez-Vous-Klausel“ könnte JEFTA zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal verändert werden. Das ist gerade beim Thema Datenschutz heikel, da die Regeln in Japan deutlich lascher sind als in Europa.

Schiedsgerichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lange war offen, ob die umstrittenen Schiedsgerichte Teil des Abkommens sein würden. In diesem Fall hätten die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten dem Abkommen einstimmig zustimmen müssen. Die Diskussion über Schiedsgerichte wurde im Herbst 2017 von der Handelskommissarin Malmström in ein separates Investitionsschutzabkommen ausgelagert. Erst durch diese Auslagerung der Schiedsgerichte war es möglich, dass Handelsabkommen zur ausschließlichen Zuständigkeit der EU zu erklären – ohne Mitspracherecht der nationalen Parlamente. Schiedsgerichte im Rahmen eines Investitionsschutzabkommens zwischen der EU und Japan würden die Klagerechte japanischer und europäischer Konzerne ausweiten. Zudem sind sowohl die EU als auch Japan daran interessiert, dass der Investitionsschutz kohärent mit weiteren Abkommen ist, an denen sie beteiligt sind. Das gilt vor allem für das transpazifische Handelsabkommen TPP (Trans-Pacific Partnership), das von Japan bereits ratifiziert wurde. Nach derselben Logik möchte die EU eine Investor-Staat-Streitbeilegung nach Vorbild des CETA-Abkommens. Das von der EU vorgesehene Verfahren ist etwas transparenter, da Juristen öffentlich bestellt und eine Revision möglich ist. Allerdings bleibt es dennoch bei einseitigen Klagerechten für Konzerne.

Umwelt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Illegaler Holzhandel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Japan fehlt es an strikten Gesetzen gegen illegalen Holzhandel: Japanische Unternehmen sind die Hauptabnehmer von illegalem Holz – das unter anderem aus Teilen Europas stammt. JEFTA könnte diesen illegalen Handel sogar noch vereinfachen. Dem Chef der Washingtoner Umweltschutzgruppe Environmental Investigation Agency, Alexander von Bismarck, zufolge, öffnet JEFTA „dem illegalen Holzhandel Tür und Tor“.[37] Das EU-Mitglied Rumänien ist ein wichtiges Herkunftsland für illegal geschlagenes Holz. Durch allzu schwammige Formulierungen in JEFTA drohten die letzten Urwälder Europas durch Holzexporte nach Japan zerstört zu werden. Das Abkommen betont bedauerlicherweise nur, dass Japan die Wichtigkeit des Themas anerkennen wird und ein Informationsaustausch initiiert werden soll, um dem illegalen Holzhandel entgegen zu wirken. JEFTA wäre eine Chance gewesen, illegalem Holzhandel entgegenzuwirken.

Walfang[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Japan ist neben Island und Norwegen einer von drei Staaten weltweit, in dem der Walfang noch nicht gesetzlich verboten ist. Japan betreibt den industriellen Walfang darüber hinaus auch außerhalb des eigenen Staatsgebietes. Während sich das Europäische Parlament dafür einsetzte, dass das Handelsabkommen klare Richtlinien für eine Abschaffung des Walfangs in Japan beinhalten sollte, klammerte die Europäische Kommission das Thema bei den Verhandlungen komplett aus – eine verpasste Chance aus Sicht von Umweltverbänden.[36]

Klimaschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zwar ist JEFTA laut der EU das erste Handelsabkommen, „in dem sich die Unterzeichner explizit zum Pariser Klimaabkommen bekennen“.[38] Das Abschließen von multilateralen Umweltschutzabkommen sei aber nur dann mit dem Abkommen vereinbar, wenn „dadurch der Handel nicht eingeschränkt oder der Vertragspartner nicht diskriminiert würde“. Diese schwammige Formulierung lässt viel Spielraum für Maßnahmen, die einer effektiven Klimaschutzpolitik entgegenwirken.

Öffentliche Dienstleistungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

JEFTA sieht vor, „dass alle Wirtschaftsbereiche einer Marktöffnung, sprich Privatisierung unterworfen werden sollen, wenn der Vertragspartner nicht explizit einen Vorbehalt dagegen auflistet. Nur die Dienstleistungsbereiche, die nicht liberalisiert werden sollen, werden in einer sogenannten Negativ-Liste aufgeführt. Dienstleistungsbereiche, die geöffnet werden sollen, landen in einer sogenannten Positiv-Liste. Beispiele für Dienstleistungsbereiche sind die Wasser- und Energieversorgung sowie der Gesundheits- oder Bildungssektor. Das Besondere an der „Negativ-Liste“: Liberalisiert werden können auch alle Dienstleistungen, die es heute vielleicht noch gar nicht gibt“. Selbst das CETA-Handelsabkommen mit Kanada ist hier ambitionierter: Während CETA eine Klausel enthält, die Wasser als Handelsware ausnimmt, ist diese bei JEFTA nicht Teil des Abkommens.

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.lobbycontrol.de https://www.lobbycontrol.de/unterstutzen/newsletter/Vernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Political Relations Europäischer Auswärtiger Dienst vom 25.01.2018, abgerufen am 23.08.2018
  2. EU-Japan Freihandelsabkommen: Zölle abschaffen - gegen Protektionismus , Bundesregierung vom 17.Juli 2018, abgerufen am 06.09.2018
  3. Das steckt hinter dem Freihandelsabkommen JEFAT , Augsburger Allgemeine vom 18.07.2018, abgerufen am 06.09.2018
  4. Gipfeltreffen EU-Japan, Tokio, 17.7.2018 , Europäischer Rat vom 17.07.2018, abgerufen am 06.09.2018
  5. EU-Japan: Rat beschließt Unterzeichnung des neuen Handelsabkommens , Europäischer Rat vom 06.07.2018, abgerufen am 06.09.2018
  6. EU-Japan Economic Partnership Agreement: texts of the agreement , Europäische Kommission vom 18.04.2018, abgerufen am 05.09.2018
  7. EU und Japan bringen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zum Abschluss Europäische Kommission vom 08.12.2018, abgerufen am 23.08.2018
  8. EU-Japan Freihandelsabkommen: Grundsatzeinigung geschafft , Bundesregierung vom 07.07.2017, abgerufen am 06.09.2018
  9. EU und Japan reach agreement in principle on Economic Partnership Agreement , Europäische Kommission vom 06.07.2017, abgerufen am 23.08.2018
  10. EU-Japan Wirtschaftsabkommen Europäische Kommission vom 17.07.2018, abgerufen am 23.08.2018
  11. A Free Trade Agreement between the EU and Japan , Europäische Kommission vom 25.03.2018, abgerufen am 05.09.2018
  12. EU-Japan Free Trade Agreement: Commissioner De Gucht welcomes Member States’ green light to start negotiations , Europäische Kommission vom 29.11.2018, abgerufen am 05.09.2018
  13. Commission proposes to open negotiations for a Free Trade deal with Japan , Europäische Kommission, abgerufen am 05.09.2018
  14. Japan-EU Economic Partnership Agreement (EPA) Under Negotiation Japanisches Außenministerium, abgerufen am 23.08.2018
  15. 15,015,1 [http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/122303.pdf 20th EU-Japan Summit Brussels, 28 May 2011 Joint Press Statement] , Europäischer Rat vom 28.05.2018, abgerufen am 07.09.2018
  16. Agreement between the European Community and the Government of Japan on cooperation in science and technology , Europäische Kommission am 06.04.2011, abgerufen am 06.09.2018
  17. International Customs Co-operation and Mutual Administrative Assistance Agreements Europäische Kommission, abgerufen am 23.08.2018
  18. [https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/NW_EU-Japan_FTA.pdf On the Economics of an EU-Japan Free Trade Agreement ] , Bertelsmann Stiftung, abgerufen am 07.09.2018
  19. EU-trade with Japan , Europäische Kommission, abgerufen am 06.09.2018
  20. Agreement between the European Community and the government of Japan concerning cooperation on anti-competitive activities , Europäische Kommission, abgerufen am 06.09.2018
  21. Agreement on mutual recognition between the European Community and Japan , EUR-Lex European Union Law vom 29.10.2001, abgerufen am 06.09.2018
  22. EU-Japan Business Round Table EU-Japan Centre for Industrial Cooperation, abgerufen am 23.08.2018
  23. Political Relations Europäischer Auswärtiger Dienst vom 25.01.2018, abgerufen am 23.08.2018
  24. EU-Japan Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Europäische Komission vom 17.07.2018, abgerufen am 23.08.2018
  25. Press Release Ministry of Foreign Affairs of Japan, abgerufen am 23.08.2018
  26. [ http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1684 EU-Japan Economic Partnership Agreement: texts of agreement] Europäische Komission vom 08.12.2018, abgerufen am 23.08.2018
  27. 27,027,1 JEFTA: Abgekartetes Spiel zwischen Konzernlobbyisten und EU-Kommission LobbyControl vom 29.05.2018, abgerufen am 23.08.2018
  28. 28,028,128,228,3 [1] , Stiftung Wissenschaft und Politik, abgerufen am 10.09.2018
  29. Japan Business Europe, abgerufen am 23.08.2018
  30. EU and Japan trade deal European Service Forum, abgerufen am 24.06.2017
  31. The EU Wine Industry welcomes the trade agreement with Japan Comité Européen des Entreprises Vins, abgerufen am 03.09.2018
  32. Japan European Automobile Manufacturers Association, abgerufen am 03.09.2018
  33. Langer Atem gefragt – Die Freihandelsverhandlungen der EU BDI vom 11.12.2017, abgerufen am 03.09.2018
  34. JEFTA: Konzernlobbyisten lassen nicht locker LobbyControl, abgerufen am 23.08.2018
  35. JEFTA-Handelsabkommen der EU mit Japan gefährdet Vorsorgeprinzip und EU-Umweltstandards BUND vom 16.07.2018, abgerufen am 23.08.2018
  36. 36,036,1 JEFTA Viele Rechte, keine Pflichten LobbyControl, abgerufen am 23.08.2018
  37. Wie JEFTA die letzten Urwälder Europas zerstört Campact vom 31.08.2017, abgerufen am 23.08.2018
  38. EU und Japan unterzeichnen Freihandelsabkommen Zeit Online vom 17.07.2018, abgerufen am 23.08.2018
Das '''EU-Japan Economic Partnership Agreement (EPA)''' – auch '''Japan-EU Free Trade Agreement''' „JEFTA“ genannt – ist ein bilaterales Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan, das von 2013 bis 2017 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde. Das Abkommen wurde am 17.07.2018 unterschrieben und soll Anfang 2019 in Kraft treten. Die Ratifizierung im Europäischen und Japanischen Parlament steht noch aus.
        
        Das Abkommen formuliert den Rahmen für eine Wirtschaftszone, die 30 Prozent des globalen Bruttoinlandsprodukts und 40 Prozent des globalen Handels umfasst. Somit entsteht durch das Abkommen die größte „Freihandelszone“ der Welt.
        
        Ziel ist laut dem Europäischen Auswärtigen Dienst auf beiden Seiten Wirtschaftswachstum zu generieren.<ref>[https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/19223/eu-japan-political-relations_en Political Relations] Europäischer Auswärtiger Dienst vom 25.01.2018, abgerufen am 23.08.2018</ref>
        

        ==Chronologie der Japan-EU-Beziehungen==
        
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        ||JEFTA soll in Kraft treten<ref>[https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2018/07/2018-07-17-jefta-freihandelsabkommen-japan-eu.html EU-Japan Freihandelsabkommen: Zölle abschaffen - gegen Protektionismus] , Bundesregierung vom 17.Juli 2018, abgerufen am 06.09.2018</ref>
        
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        ||Premierminister Shinzō Abe, Donald Tusk und Jean-Claude-Juncker unterzeichnen JEFTA<ref>[http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/international-summit/2018/07/17/japan/  Gipfeltreffen EU-Japan, Tokio, 17.7.2018] , Europäischer Rat vom 17.07.2018, abgerufen am 06.09.2018</ref>
        
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        ||Rat der Europäischen Union
        
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        ||Veröffentlichung der Verhandlungstexte<ref>[http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1684&title=EU-Japan-Economic-Partnership-Agreement-texts-of-the-agreement EU-Japan Economic Partnership Agreement: texts of the agreement] , Europäische Kommission vom 18.04.2018, abgerufen am 05.09.2018</ref>
        
        ||Europäische Kommission
        
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        ||Verkünden eines erfolgreichen Beratungsabschluss<ref>[https://ec.europa.eu/commission/news/eu-and-japan-finalise-economic-partnership-agreement-2017-dec-08-0_de EU und Japan bringen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zum Abschluss] Europäische Kommission vom 08.12.2018, abgerufen am 23.08.2018</ref>
        
        ||Malmström und japanischer Außenminister Taro Kono
        
        |-
        
        ||07./08. Juli 2017
        
        ||Symbolischer Abschluss der Verhandlungen im Kontext des G20-Gipfels in Hamburg<ref>[https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/07/2017-07-06-jefta-grundsatzeinigung.html EU-Japan Freihandelsabkommen: Grundsatzeinigung geschafft] , Bundesregierung vom 07.07.2017, abgerufen am 06.09.2018</ref>
        
        ||Donald Tusk (Präsident des Europäischen Rates), Jean-Claude Juncker (Präsident der Europäischen Kommission) und Shinzō Abe (Japans Premierminister)
        
        |-
        
        ||06.07.2017
        
        ||Offizielle Grundeinigung über das Wirtschaftspartnerabkommen<ref>[http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1686 EU und Japan reach agreement in principle on Economic Partnership Agreement] , Europäische Kommission vom 06.07.2017, abgerufen am 23.08.2018</ref>
        
        ||
        
        |-
        
        ||2013 - 2017
        
        ||18 Verhandlungsrunden<ref>[http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/eu-japan-economic-partnership-agreement/meetings-and-documents/index_de.htm EU-Japan Wirtschaftsabkommen] Europäische Kommission vom 17.07.2018, abgerufen am 23.08.2018</ref>
        
        ||
        
        |-
        
        ||25.03.2013
        
        ||Offizielle Eröffnung der Verhandlungen<ref>[http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=881&title=A-Free-Trade-Agreement-between-the-EU-and-Japan A Free Trade Agreement between the EU and Japan] , Europäische Kommission vom 25.03.2018, abgerufen am 05.09.2018</ref>
        
        ||EU Japan
        
        |-
        
        ||29.11.2012
        
        ||Die Mitgliedstaaten der EU stimmen dem Start der Verhandlungen zu
        
        ||Mitgliedstaaten<ref>[http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=847&title=EU-Japan-Free-Trade-Agreement-Commissioner-De-Gucht-welcomes-Member-States%E2%80%99-green-light-to-start-negotiations EU-Japan Free Trade Agreement: Commissioner De Gucht welcomes Member States’ green light to start negotiations ] , Europäische Kommission vom 29.11.2018, abgerufen am 05.09.2018</ref>
        
        |-
        
        ||18.07.2012
        
        ||Die Europäische Kommission fragt Mitgliedsstaaten nach deren Erlaubnis, mit den Verhandlungen des Abkommens zu beginnen<ref>[http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=823&title=Commission-proposes-to-open-negotiations-for-a-Free-Trade-deal-with-Japan Commission proposes to open negotiations for a Free Trade deal with Japan] , Europäische Kommission, abgerufen am 05.09.2018</ref>
        
        ||Europäische Kommission
        
        |-
        
        ||Mai 2012
        
        ||Festlegung eines gemeinsamen Rahmens für kommende Verhandlungen zu JEFTA<ref>[http://www.meti.go.jp/policy/trade_policy/epa/epa_en/eu/index.html Japan-EU Economic Partnership Agreement (EPA) Under Negotiation] Japanisches Außenministerium, abgerufen am 23.08.2018</ref>
        
        ||
        
        |-
        
        ||28.05.2011
        
        ||20. EU-Japan-Gipfel, in dem die Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen lanciert werden <ref name="gipfel">[http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/EN/foraff/122303.pdf 20th EU-Japan Summit 
        
        Brussels, 28 May 2011 Joint Press Statement] , Europäischer Rat vom 28.05.2018, abgerufen am 07.09.2018</ref>
        
        ||Handelskommissar Karel De Gucht und Japans Außenminister Takeaki Matsumoto
        
        |-
        
        ||April 2010 – Mai 2011
        
        ||Erste gemeinsame Prüfung eines Wirtschaftsabkommens zwischen Japan und der EU<ref name="gipfel"/>
        
        ||
        
        |-
        
        ||2009
        
        ||Wissenschafts- und Technologieabkommen (EU Japan Science and Technology Cooperation Agreement)
        
        ||Verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft und Technologie<ref>[http://ec.europa.eu/research/iscp/pdf/policy/agreement_japan.pdf Agreement between  the  European  Community  and  the  Government  of  Japan  on  cooperation  in  science  and  technology] , Europäische Kommission am 06.04.2011, abgerufen am 06.09.2018</ref>
        
        |-
        
        ||2008
        
        ||Abkommen zur Zusammenarbeit und gegenseitiger administrativer Unterstützung in Zollangelegenheiten (Agreement on Co-operation and Mutual Administrative Assistance in Customs Matters)
        
        ||Sicherheit in der Lieferkette und Vereinfachung von Handel für zuverlässige Handelsunternehmen
        
        Betrugsbekämpfung von <ref>[https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/international-affairs/international-customs-cooperation-mutual-administrative-assistance-agreements/japan_en  International Customs Co-operation and Mutual Administrative Assistance Agreements] Europäische Kommission, abgerufen am 23.08.2018</ref>
        
        |-
        
        ||Folgejahre
        
        ||Bilateraler Dialog und invesitionsfördernde Programme
        
        ||Ziel: Wirtschaftliche Annäherung und Zusammenarbeit<ref>[https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/NW_EU-Japan_FTA.pdf On the Economics of an
        
        EU-Japan Free Trade Agreement ] , Bertelsmann Stiftung, abgerufen am 07.09.2018</ref>
        
        |-
        
        ||2004
        
        ||Gründung eines Kooperationsrahmens
        
        ||Ziel: Förderung beidseitiger Investitionen<ref>[http://ec.europa.eu/trade/policy/countries-and-regions/countries/japan/ EU-trade with Japan] , Europäische Kommission, abgerufen am 06.09.2018</ref>
        
        |-
        
        ||2003
        
        ||Abkommen zur Zusammenarbeit zu wettbewerbsschädlichen Aktivitäten (Agreement on Co-operation on Anti-competitive Activities)
        
        ||Sicherstellung gleicher Bedingungen im Handel und bei Investitionen zwischen Japan und der EU<ref>[http://ec.europa.eu/competition/international/legislation/japan.pdf Agreement between the European Community and the government of Japan concerning cooperation on anti-competitive activities] , Europäische Kommission, abgerufen am 06.09.2018</ref>
        
        |-
        
        ||29.10.2001
        
        ||EU-Japan Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung (Mutual Recognition Agreement)
        
        ||Konformitätsprüfung in den Bereichen Telekommunikation, Funkausrüstung, Elektroerzeugnisse, gute Laborpraktiken für chemische Stoffe und guter Herstellungsverfahren für Arzneimittel<ref>[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:22001A1029%2801%29 Agreement on mutual recognition between the European Community and Japan] , EUR-Lex European Union Law vom 29.10.2001, abgerufen am 06.09.2018</ref>
        
        |-
        
        ||1999
        
        ||Gründung des EU-Japan Business Round Table
        
        ||Förderung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Japan, Mitglieder: Geschäftsführung von 50 führenden japanischen und europäischen Unternehmen<ref>[https://www.eu-japan.eu/eu-japan-business-round-table EU-Japan Business Round Table] EU-Japan Centre for Industrial Cooperation, abgerufen am 23.08.2018</ref>
        
        |-
        
        ||1987
        
        ||Gründung des EU-Japan Centre for Industrial Cooperation
        
        ||Grundbaustein für die europäisch-japanischen Handelsbeziehungen<ref>[https://eeas.europa.eu/headquarters/headquarters-homepage/19223/eu-japan-political-relations_en Political Relations] Europäischer Auswärtiger Dienst vom 25.01.2018, abgerufen am 23.08.2018</ref>
        
        |}
        
        ''Stand: September 2018''
        

        ==Verhandlungsrunden==
        
        Zwischen April 2013 und April 2017 fanden insgesamt 18 Verhandlungsrunden statt. Auf der Seite der Europäischen Union verhandelte die EU-Kommission. Verhandlungsführer für die Generaldirektion Handel der EU war Mauro Petriccione.
        

        Verhandlungspartner auf der japanischen Seite war die Regierung, vertreten von Premierminister Shinzō Abe. Die Chef-Verhandler für Japan wechselten mehrmals während der Verhandlungen (siehe Tabelle), überwiegend (Januar 2014 bis 2016) nahm jedoch der Japanische Außenminister Yasumasa Nagamine diese Rolle ein.
        

        {| class="wikitable"
        
        |-
        
        !|Verhandlungsrunde
        
        !|Datum
        
        !|Verhandlungsführer
        
        |-
        
        ||1. Runde
        
        ||April 2013
        
        | rowspan="2"|Japanische Seite:
        
        Jun Yokota, Sonderbeauftragter für die JEFTA-Verhandlungen
        
        Jun Yamada, Stellvertretender Direktor für Europäische Angelegenheiten
        

        EU:
        
        Mauro Petriccione, Generaldirektion Handel, Direktor für Asien und Lateinamerika
        
        Mr. Viorel Isticioaia Budura, Geschäftsführer für Asien und dem Pazifik des Europäischen Auswärtigen Dienst
        

        |-
        
        ||2. Runde
        
        ||Juni/ Juli 2013
        
        |-
        
        ||3. Runde
        
        ||Oktober 2013
        
        ||Japanische Seite: Jun Yukota
        
        EU: Mauro Petriccione
        
        |-
        
        ||4. Runde
        
        ||Januar 2014
        
        | rowspan="11"|Japanische Seite: Botschafter Yasumasa Nagamine, Außenminister, neuer Verhandlunsführer
        
        EU: Mauro Petriccione
        
        |-
        
        ||5. Runde
        
        ||März/ April 2014
        
        |-
        
        ||6. Runde
        
        ||Juli 2014
        
        |-
        
        ||7. Runde
        
        ||Oktober 2014
        
        |-
        
        ||8. Runde
        
        ||Dezember 2014
        
        |-
        
        ||9. Runde
        
        ||Februar 2015
        
        |-
        
        ||10. Runde
        
        ||April 2015
        
        |-
        
        ||11. Runde
        
        ||Juni 2015
        
        |-
        
        ||12. Runde
        
        ||September 2015
        
        |-
        
        ||13. Runde
        
        ||Oktober 2015
        
        |-
        
        ||14. Runde
        
        ||November/ Dezember 2015
        
        |-
        
        ||15. Runde
        
        ||Februar/ März 2016
        
        | rowspan="3"|Japanische Seite: Koji Haneda, Botschafter für Internationale Wirtschaftsangelegenheiten
        
        EU: Mauro Petriccione
        

        |-
        
        ||16. Runde
        
        ||Mai 2016
        
        |-
        
        ||17. Runde
        
        ||Oktober 2016
        
        |-
        
        ||18. Runde
        
        ||April 2017
        
        ||Japanische Seite: Yoichi Suzuki, Botschafter
        
        EU: Mauro Petriccione
        
        |}
        
<ref>[http://ec.europa.eu/trade/policy/in-focus/eu-japan-economic-partnership-agreement/meetings-and-documents/index_de.htm EU-Japan Wirtschaftspartnerschaftsabkommen] Europäische Komission vom 17.07.2018, abgerufen am 23.08.2018</ref><ref>[https://www.mofa.go.jp/press/release/201612_index.html Press Release] Ministry of Foreign Affairs of Japan, abgerufen am 23.08.2018</ref>, Anmerkung: Während das japanische Außenministerium regelmäßige Pressemitteilungen zu den Verhandlungsrunden herausgegeben hat, finden sich auf der Seite der Europäischen Kommission nur Informationen zu den letzten vier Verhandlungsrunden.
        

        Die verhandelten Kapitel sind auf der Seite der Europäischen Kommission aufgeführt.<ref>[ http://trade.ec.europa.eu/doclib/press/index.cfm?id=1684 EU-Japan Economic Partnership Agreement: texts of agreement] Europäische Komission vom 08.12.2018, abgerufen am 23.08.2018</ref> Unter anderem beinhaltet das Abkommen die Kapitel „Handel und nachhaltige Entwicklung“, „Handel zu Dienstleistungen, Liberalisierung von Investitionen und elektronischem Geschäftsverkehr“ und „Bewährte Regulierungspraktiken und regulatorische Kooperation“.
        

        ==Prozess: Geheimverhandlungen und einseitiger Konzerneinfluss==
        
        JEFTA stand immer wieder für eine fehlende öffentliche Transparenz während der Verhandlungen in der Kritik: Im Gegensatz zu den ebenfalls stark kritisierten TTIP-Verhandlungen, erhielten nicht einmal ausgewählte Abgeordnete Zugang zu den JEFTA-Verhandlungsdokumenten. So wurde das Verhandlungsmandat der Europäischen Kommission erst nach 18 Verhandlungsrunden öffentlich: Greenpeace Niederlande leakte im Juni 2017 über 200 Seiten geheimer JEFTA-Verhandlungstexte. Dabei stellte sich heraus, dass das Abkommen in vielerlei Hinsicht nicht nur intransparent verhandelt wurde, sondern ähnlich problematische Klauseln für die Demokratie und Standards enthält wie TTIP. Das ist jedoch kein Wunder, wenn man sich den Verhandlungsprozess näher anschaut: Die EU-Generaldirektion Handel hat sich zu den JEFTA-Verhandlungen im Zeitraum von Januar 2014 bis Januar 2017 190 Mal mit Konzernlobbyisten getroffen. Somit fanden 89,2 Prozent der Treffen mit Unternehmensvertretern statt und nur 4 Prozent mit der Zivilgesellschaft.<ref name="Blog">[https://www.lobbycontrol.de/2018/05/jefta-abgekartetes-spiel-zwischen-konzernlobyisten-und-buerokraten JEFTA: Abgekartetes Spiel zwischen Konzernlobbyisten und EU-Kommission] LobbyControl vom 29.05.2018, abgerufen am 23.08.2018</ref>
        

        {| class="wikitable centered"
        
        |-
        
        !|Sektor
        
        !|Anzahl der Treffen
        
        |-
        
        | style="text-align: center;"|Sektorübergreifende Bereiche
        
        | style="text-align: center;"|61
        
        |-
        
        | style="text-align: center;"|Agrar- und Lebensmittelbranche
        
        | style="text-align: center;"|47
        
        |-
        
        | style="text-align: center;"|Automobilindustrie
        
        | style="text-align: center;"|20
        
        |-
        
        | style="text-align: center;"|Maschinenbausektor
        
        | style="text-align: center;"|16
        
        |-
        
        | style="text-align: center;"|Telekommunikation und Technologie
        
        | style="text-align: center;"|7
        
        |-
        
        | style="text-align: center;"|Pharmaindustrie
        
        | style="text-align: center;"|6
        
        |}
        

        Mit der Zivilgesellschaft fanden dagegen nur neun Treffen mit der Europäischen Kommission statt. Kleine und mittelständische Unternehmen gingen leer aus. Das Gleiche gilt für Gewerkschaften.
        

        Die einflussreichsten europäischen Lobbyakteure bei den JEFTA-Verhandlungen waren der größte europäische Arbeitgeberverband [[Businesseurope]], der Dienstleistungsverband [[European Services Forum]], der europäischen Weinanbauerverband [[CEEV]], der Dachverband der Automobilindustrie [[ACEA]] und der [[Bundesverband der Deutschen Industrie]].<ref name="Blog"/>
        

        Die Hauptakteure der japanischen Lobby waren Keidanren (japanisches Pendant zum Business Europe, das mehr als 1.300 japanische Unternehmen, 109 Branchenverbände und 47 regionale Wirtschaftsverbände repräsentiert<ref name="SWP">[https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/studien/2017S15_hlp.pdf] , Stiftung Wissenschaft und Politik, abgerufen am 10.09.2018</ref>) und der Landwirtschaftsverband JA-Zenchu (zentrale Organisation des genossenschaftlichen Sektors der japanischen Landwirtschaft) . Weitere Lobbyverbände, die Einfluss auf die JEFTA-Verhandlungen auf japanischer Seite genommen haben, sind<ref name="SWP"/>
        

        Japan Chamber of Commerce and Industry (JCCI): Zentralverband der lokalen Industrie- und Handelskammer
        
        Japan Association of Corporate Executives (JACE): Vertreter unternehmerischer Führungskräfte
        
        Japan Foreign Trade Council (JFTC): Lobbyverband zur Versorgungssicherheit in den Bereichen Energie, Rohstoffe und Nahrungsmittel
        
        Japanese Consumer Co-operative Union (JCCU): Dachverband der Konsumgenossenschaften
        
        Food Rengo: Dachverband der 290 Einzelgewerkschaften aus Nahrungsmittel- und Tabakindustrie (105.000 Mitglieder)
        
        Japan Medical Association (JMA): Japanischer Ärzteverband
        

        '''Forderungen der europäischen Wirtschaftsverbände'''
        

        {| class="wikitable"
        
        |-
        
        ||Business Europe/ Japan Business Council in Europe
        
        ||
        
        * Zollsenkung
        
        * Abbau von nichttarifären Handelshemmnissen
        
        * Starke Mechanismen einer regulatorischen Kooperation<ref>[https://www.businesseurope.eu/policies/trade/bilateral-relations/japan Japan] Business Europe, abgerufen am 23.08.2018</ref>
        

        |-
        
        ||European Services Forum
        
        ||
        
        * Regulatorische Kooperation im Dienstleistungsbereich
        
        * Hoher Investitionsschutz mit Schiedsgerichten
        
        * Marktzugang zur öffentlichen Bereitstellung von Dienstleistungen<ref>[http://www.esf.be/ EU and Japan trade deal] European Service Forum, abgerufen am 24.06.2017</ref>
        

        |-
        
        ||CEEV
        
        ||
        
        * Zollabbau
        
        * Abbau von technischen Barrieren<ref>[http://www.ceev.eu/images/documents/press_releases/2018/CEEV_Leaflet_on_EU-Japan_FTA.pdf The EU Wine Industry welcomes the trade agreement with Japan] Comité Européen des Entreprises Vins, abgerufen am 03.09.2018</ref>
        

        |-
        
        ||ACEA
        
        ||
        
        * In der EU produzierte Fahrzeuge sollen ohne weitere Testverfahren oder Modifikationen in Japan akzeptiert werden
        
        * Europäischen Kleinwagen sollen die gleichen Wettbewerbschancen eingeräumt werden wie ihren japanischen Pendants<ref>[https://www.acea.be/industry-topics/tag/category/japan Japan] European Automobile Manufacturers Association, abgerufen am 03.09.2018</ref>
        
        * Abbau von nichttarifären Maßnahmen im Export von Fahrzeugen nach Japan
        

        |-
        
        ||BDI
        
        ||
        
        * Investitionsschutz in einem getrennten Abkommen verhandeln
        
        * liberaler Ansatz für Datenfluss<ref>[https://bdi.eu/themenfelder/aussenwirtschaftspolitik/praeferenzielle-handelsabkommen/#/artikel/news/langer-atem-gefragt-die-freihandelsverhandlungen-der-eu/ Langer Atem gefragt – Die Freihandelsverhandlungen der EU] BDI vom 11.12.2017, abgerufen am 03.09.2018</ref>
        

        |}
        

        ===Vom gemischten Abkommen zu EU-only===
        
        Als sich im Herbst 2017 abzeichnete, dass es Unruhe und keine schnelle Einigung mit Japan über Schiedsgerichte geben würde, entschied sich Handelskommissarin Malmström, das Thema in ein separates Abkommen zu verlagern. Die bei TTIP und CETA heftig kritisierten Konzernklagerechte vor Sondergerichten sind damit allerdings nicht vom Tisch. Sie werden kurzerhand getrennt vom Rest des JEFTA-Abkommens verhandelt: Eine durchsichtige Salamitaktik, um die Mitsprache der nationalen Parlamente zu umgehen.
        

        Denn ohne Schiedsgerichte gilt JEFTA laut EU-Kommission nicht mehr als sogenanntes gemischtes Abkommen und bedarf damit nicht der Ratifizierung durch Bundestag und Bundesrat. Die Kommission fürchtet die Kritik von Bürgerinnen und Bürgern und geht so auf Nummer sicher. Der Teil mit den Konzernklagerechten soll später ohne große Debatte nachgereicht werden – so das Kalkül der Verhandler.
        

        ==Inhalte==
        

        ===Angleichung von Standards über sogenannte regulatorische Kooperation===
        
        Die Handelsabkommen des 21. Jahrhundert sollen nicht mehr nur Zölle abbauen. Vielmehr geht es um den Abbau sogenannter nichttarifärer Handelshemmnisse. Diese „Hemmnisse“ sind u.a. unterschiedliche Standards und Regelungen zu Verbraucher- oder auch Umweltschutz. Auch im Zuge von JEFTA sollen über sogenannte regulatorische Kooperation nichttarifäre Handelshemmnisse abgebaut werden.
        
        Die damit verbundene gegenseitige Anpassung von Standards erfolgt jedoch bereits sehr früh im Gesetzgebungsprozess durch die Zusammenarbeit von HandelstechnokratInnen beider Vertragsseiten und der Unterstützung durch UnternehmensvertreterInnen. Diese erhalten somit noch vor den Parlamenten die Möglichkeit, geplante Gesetze einzusehen und zu kommentieren. Damit wird über einen Handelsvertrag dauerhaft eine Art Schattenparlament für LobbyistInnen festgeschrieben, das die Standards beider Handelspartner auf ihre Kompatibilität hin überprüft.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/D_Welcome-to-JEFTA.pdf JEFTA: Konzernlobbyisten lassen nicht locker] LobbyControl, abgerufen am 23.08.2018</ref>
        
        So erklärte sich Japan bereit, die internationalen Automobilstandards anzuerkennen und „sämtliche regulatorische Marktzugangshindernisse im Kfz-Bereich zu beseitigen, europäische Prüfverfahren und Produktstandards für Kraftfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb anzuerkennen und mit Europa einvernehmlich bei der internationalen Normensetzung zu kooperieren“.<ref name="SWP"/> Des Weiteren werden pharmazeutische Herstellungsverfahren und Inhaltsstoffe auf beiden Seiten anerkannt.
        
        Nichttarifäre Handelshemmnisse bestehen darüber hinaus in Japan vor allem in den folgenden Bereichen:
        

        * Japan-spezifische technische Normen
        
        * Genehmigungsverfahren, Produktzertifizierungen und Zulassungen
        
        * Sektorale Regulierung
        
        * Beschränkungen der Geschäftstätigkeit
        
        * Intransparente Zollverfahren
        
        * Ausländische Anbieter werden bei Ausschreibungen des öffentlichen Beschaffungswesens benachteiligt
        
        * „Distributionssysteme benachteiligen Newcomer aufgrund ihrer Exklusivität (z.B. bei Autoreifen) oder einer diskriminierenden Regulierung (z.B. bei alkoholischen Getränken)“<ref name="SWP"/>
        

        ====Geplante Ausschüsse====
        
        Zur Überwachung des Abkommens wird ein Gemeinsamer Ausschuss eingerichtet, der zahlreiche Unterausschüsse und Arbeitsgruppen umfasst. Diese sind dahingehend befugt, den Vertragsparteien apaErgänzungen zum Abkommen vorzuschlagen sowie teilweise eigenständig im Namen von Japan und der EU zu entscheiden. Welche Akteure in den Unterausschüssen sitzen, entscheidet der Gemeinsame Ausschuss. Ähnlich wie die regulatorische Kooperation etablieren die Ausschüsse dauerhafte Mechanismen, die Inhalte von JEFTA verändern könnten.
        

        ====Vorsorgeprinzip====
        
        Eine weitere Schwachstelle des Handelsabkommens ist laut BUND die unzureichende Verankerung des Vorsorgeprinzips im Vertrag.<ref>[https://www.bund.net/service/presse/pressemitteilungen/detail/news/jefta-handelsabkommen-der-eu-mit-japan-gefaehrdet-vorsorgeprinzip-und-eu-umweltstandards/ JEFTA-Handelsabkommen der EU mit Japan gefährdet Vorsorgeprinzip und EU-Umweltstandards] BUND vom 16.07.2018, abgerufen am 23.08.2018</ref> „Es soll sicherstellen, dass der Staat vorsorglich handelt, auch wenn in der Wissenschaft (noch) Uneinigkeit über potentiellen Schaden besteht. Besteht der Verdacht, dass ein Produkt Umwelt und Menschen schadet, so wird es erst einmal nicht zugelassen.“<ref name="Rechte">[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/JEFTA_Analye.pdf JEFTA Viele Rechte, keine Pflichten] LobbyControl, abgerufen am 23.08.2018</ref> In den Bereichen der technischen Handelshemmnisse und der gesundheitlichen und pflanzenschutzrechtlichen Maßnahmen findet das Vorsorgeprinzip allerdings keine Beachtung. Nur das – im Vergleich zu den anderen Kapiteln – unbedeutsame Nachhaltigkeitskapitel erwähnt den „Vorsorgeansatz“. Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen sind nicht vorgesehen.
        

        ====Datenschutz====
        
        Die Verhandlungen zum Thema Datenschutz wurden aus den Verhandlungen herausgenommen und mittels einer Klausel auf einen späteren Zeitpunkt – nach Vertragsabschluss verlagert. Durch diese sogenannte „Rendez-Vous-Klausel“ könnte JEFTA zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal verändert werden. Das ist gerade beim Thema Datenschutz heikel, da die Regeln in Japan deutlich lascher sind als in Europa.
        

        ===Schiedsgerichte===
        
        Lange war offen, ob die umstrittenen Schiedsgerichte Teil des Abkommens sein würden. In diesem Fall hätten die Parlamente der EU-Mitgliedstaaten dem Abkommen einstimmig zustimmen müssen. Die Diskussion über Schiedsgerichte wurde im Herbst 2017 von der Handelskommissarin Malmström in ein separates Investitionsschutzabkommen ausgelagert. Erst durch diese Auslagerung der Schiedsgerichte war es möglich, dass Handelsabkommen zur ausschließlichen Zuständigkeit der EU zu erklären – ohne Mitspracherecht der nationalen Parlamente.
        
        Schiedsgerichte im Rahmen eines Investitionsschutzabkommens zwischen der EU und Japan würden die Klagerechte japanischer und europäischer Konzerne ausweiten. Zudem sind sowohl die EU als auch Japan daran interessiert, dass der Investitionsschutz kohärent mit weiteren Abkommen ist, an denen sie beteiligt sind. Das gilt vor allem für das transpazifische Handelsabkommen TPP (Trans-Pacific Partnership), das von Japan bereits ratifiziert wurde. Nach derselben Logik möchte die EU eine Investor-Staat-Streitbeilegung nach Vorbild des CETA-Abkommens. Das von der EU vorgesehene Verfahren ist etwas transparenter, da Juristen öffentlich bestellt und eine Revision möglich ist. Allerdings bleibt es dennoch bei einseitigen Klagerechten für Konzerne.
        

        ===Umwelt===
        
        ====Illegaler Holzhandel====
        
        Japan fehlt es an strikten Gesetzen gegen illegalen Holzhandel: Japanische Unternehmen sind die Hauptabnehmer von illegalem Holz – das unter anderem aus Teilen Europas stammt. JEFTA könnte diesen illegalen Handel sogar noch vereinfachen. Dem Chef der Washingtoner Umweltschutzgruppe Environmental Investigation Agency, Alexander von Bismarck, zufolge, öffnet JEFTA „dem illegalen Holzhandel Tür und Tor“.<ref>[https://blog.campact.de/2017/08/jefta-zerstoert-urwaelder/ Wie JEFTA die letzten Urwälder Europas zerstört] Campact vom 31.08.2017, abgerufen am 23.08.2018</ref> Das EU-Mitglied Rumänien ist ein wichtiges Herkunftsland für illegal geschlagenes Holz. Durch allzu schwammige Formulierungen in JEFTA drohten die letzten Urwälder Europas durch Holzexporte nach Japan zerstört zu werden.
        
        Das Abkommen betont bedauerlicherweise nur, dass Japan die Wichtigkeit des Themas anerkennen wird und ein Informationsaustausch initiiert werden soll, um dem illegalen Holzhandel entgegen zu wirken. JEFTA wäre eine Chance gewesen, illegalem Holzhandel entgegenzuwirken.
        

        ====Walfang====
        
        Japan ist neben Island und Norwegen einer von drei Staaten weltweit, in dem der Walfang noch nicht gesetzlich verboten ist. Japan betreibt den industriellen Walfang darüber hinaus auch außerhalb des eigenen Staatsgebietes. Während sich das Europäische Parlament dafür einsetzte, dass das Handelsabkommen klare Richtlinien für eine Abschaffung des Walfangs in Japan beinhalten sollte, klammerte die Europäische Kommission das Thema bei den Verhandlungen komplett aus – eine verpasste Chance aus Sicht von Umweltverbänden.<ref name="Rechte"/>
        

        ====Klimaschutz====
        
        Zwar ist JEFTA laut der EU das erste Handelsabkommen, „in dem sich die Unterzeichner explizit zum Pariser Klimaabkommen bekennen“.<ref>[https://www.zeit.de/wirtschaft/2018-07/jefta-europaeische-union-japan-freihandelsabkommen EU und Japan unterzeichnen Freihandelsabkommen] Zeit Online vom 17.07.2018, abgerufen am 23.08.2018</ref> Das Abschließen von multilateralen Umweltschutzabkommen sei aber nur dann mit dem Abkommen vereinbar, wenn „dadurch der Handel nicht eingeschränkt oder der Vertragspartner nicht diskriminiert würde“. Diese schwammige Formulierung lässt viel Spielraum für Maßnahmen, die einer effektiven Klimaschutzpolitik entgegenwirken.
        

        ====Öffentliche Dienstleistungen====
        
        JEFTA sieht vor, „dass alle Wirtschaftsbereiche einer Marktöffnung, sprich Privatisierung unterworfen werden sollen, wenn der Vertragspartner nicht explizit einen Vorbehalt dagegen auflistet. Nur die Dienstleistungsbereiche, die nicht liberalisiert werden sollen, werden in einer sogenannten Negativ-Liste aufgeführt. Dienstleistungsbereiche, die geöffnet werden sollen, landen in einer sogenannten Positiv-Liste. Beispiele für Dienstleistungsbereiche sind die Wasser- und Energieversorgung sowie der Gesundheits- oder Bildungssektor. Das Besondere an der „Negativ-Liste“: Liberalisiert werden können auch alle Dienstleistungen, die es heute vielleicht noch gar nicht gibt“. Selbst das CETA-Handelsabkommen mit Kanada ist hier ambitionierter: Während CETA eine Klausel enthält, die Wasser als Handelsware ausnimmt, ist diese bei JEFTA nicht Teil des Abkommens.
        

        ==Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus==
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        ==Einzelnachweise==
        <references/>
        

        [[Kategorie:Gesetz]]
        
        [[Kategorie:JEFTA]]
        
        [[Kategorie:EU]]
        
        [[Kategorie:Japan]]
        
        [[Kategorie:Handelspolitik]]
            
            [[Category:Klima]]
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