Lobbyregister (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

(Lobbyregister auf EU-Ebene)

Unter einem Lobbyregister versteht man eine für die Öffentlichkeit einsehbare Datenbank, in welcher Lobbyarbeit betreibende Akteure die Lobbyarbeit betreiben Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.


Lobbyregister in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland gibt es bisher kein Lobbyregister. Die seit 1972 bestehende Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter wird zwar manchmal als Lobbyregister bezeichnet. Allerdings sind in ihr nur Verbände, aber keine Unternehmen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Sie enthält weder Informationen über Budgets, Kunden oder bearbeitete Themen noch die Namen der tätigen Lobbyisten. Somit kann sie nicht als Lobbyregister bezeichnet werden, da ein Großteil der Lobbyisten und die zentralen Informationen über die Lobbyarbeit fehlen. Ob es in Deutschland in naher Zukunft ein umfassendes Lobbyregister geben bleibt abzuwarten. Die Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Einführung eines Registers finden sich bei den jeweiligen Artikeln über die Parteien.

Lobbyregister auf EU-Ebene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf EU-Ebene gibt es momentan zwei Listen, die als Lobbyregister bezeichnet werden können. Zum einen ist das die Liste der beim Europäischen Parlament akkreditierten Interessenvertreter. Diese Liste enthält allerdings lediglich die Namen der akkreditierten Lobbyisten und die von ihnen vertretenen Organisationen. Der Transparenzgewinn ist dadurch nur minimal. Weiter geht das 2008 eingerichtete Register der Interessenvertreter der EU-Kommission. Das Register stellt zwar einen guten Ansatz dar. Die Registrierung im Register auf freiwilliger Basis und die unzureichenden Möglichkeiten der Überprüfung und Sanktionierung von Falschangaben, signalisieren hingegen einen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Momentan (Stand: 13.01.2011) sind 3445 Lobbyisten registriert, was nur einem Bruchteil der Lobbyisten in Brüssel entsprechen dürfte.

Lobbyregister in den USA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Lobbyregister USA

Im Gegensatz zu Deutschland und zur EU hat die transparentere Gestaltung des Lobbyismus in den USA eine weit längere Geschichte. Außerdem gibt es dort ein umfassendes Lobbyregister. Die ersten Versuche den Lobbyismus in den USA auf der Bundesebene zu beschränken reichen bis ins Jahr 1876 zurück. Die ersten umfassenden und systematischen Gesetze wurden 1938 ('Foreign Agents Registration Act of 1938') und 1946 ('The Federal Regulation of Lobbying Act of 1946') verabschiedet. Auf Grund ungenauer Definition und zahlreicher Schlupflöcher wurden die Gesetze schnell reformbedürftig. Nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen einer Neugestaltung wurde der 'Lobbying Disclosure Act of 1995' (LDA) verabschiedet der zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Er wurde 2007 durch den Honest Leadership and Open Government Act of 2007 ergänzt, welcher einige Bestimmungen des LDA präzisiert und die drohenden Strafen deutlich verschärft hat. Für eine breite Öffentlichkeit aufbereitet und in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden die Daten vom Center for Responsive Politics.

weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unter einem Lobbyregister versteht man eine für die Öffentlichkeit einsehbare Datenbank, in welcher Akteure die Lobbyarbeit betreiben Lobbyarbeit betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
        


        ==Lobbyregister in Deutschland==
        
        In Deutschland gibt es bisher kein Lobbyregister. Die seit 1972 bestehende [http://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/lobbyliste/index.html Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter] wird zwar manchmal als Lobbyregister bezeichnet. Allerdings sind in ihr nur Verbände, aber keine Unternehmen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Sie enthält weder Informationen über Budgets, Kunden oder bearbeitete Themen noch die Namen der tätigen Lobbyisten. Somit kann sie nicht als Lobbyregister bezeichnet werden, da ein Großteil der Lobbyisten und die zentralen Informationen über die Lobbyarbeit fehlen. 
        
        Ob es in Deutschland in naher Zukunft ein umfassendes Lobbyregister geben bleibt abzuwarten. Die Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Einführung eines Registers finden sich bei den jeweiligen Artikeln über die Parteien.
        

        ==Lobbyregister auf EU-Ebene==
        
        Auf EU-Ebene gibt es momentan zwei Listen, die als Lobbyregister bezeichnet werden können. Zum einen ist das die [http://www.europarl.europa.eu/parliament/expert/lobbyAlphaOrderByOrg.do?language=DE Liste der beim Europäischen Parlament akkreditierten Interessenvertreter]. Diese Liste enthält allerdings lediglich die Namen der akkreditierten Lobbyisten und die von ihnen vertretenen Organisationen. Der Transparenzgewinn ist dadurch nur minimal. 
        
        Weiter geht das 2008 eingerichtete [https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/welcome.do?locale=de Register der Interessenvertreter] der EU-Kommission. Das Register stellt zwar einen guten Ansatz dar. Die Registrierung im Register auf freiwilliger Basis und die unzureichenden Möglichkeiten der Überprüfung und Sanktionierung von Falschangaben, signalisieren hingegen einen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Momentan (Stand: 13.01.2011) sind 3445 Lobbyisten registriert, was nur einem Bruchteil der Lobbyisten in Brüssel entsprechen dürfte.
        

        ==Lobbyregister in den USA==
        
        → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister USA]]''
        

        Im Gegensatz zu Deutschland und zur EU hat die transparentere Gestaltung des Lobbyismus in den USA eine weit längere Geschichte. Außerdem gibt es dort ein umfassendes Lobbyregister.
        
        Die ersten Versuche den Lobbyismus in den USA auf der Bundesebene zu beschränken reichen bis ins Jahr 1876 zurück. Die ersten umfassenden und systematischen Gesetze wurden 1938 ('Foreign Agents Registration Act of 1938') und 1946 ('The Federal Regulation of Lobbying Act of 1946') verabschiedet. Auf Grund  ungenauer Definition und zahlreicher Schlupflöcher wurden die Gesetze schnell reformbedürftig. 
        
        Nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen einer Neugestaltung wurde der 'Lobbying Disclosure Act of 1995' (LDA) verabschiedet der zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Er wurde 2007 durch den Honest Leadership and Open Government Act of 2007 ergänzt, welcher einige Bestimmungen des LDA präzisiert und die drohenden Strafen deutlich verschärft hat.
        
        Für eine breite Öffentlichkeit aufbereitet und in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden die Daten vom [http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics].
        

        ==weiterführende Informationen==
        
        * [http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics ]
        
        * [http://www.regulatelobbying.com regulatelobbying.com]
        

        ==Einzelnachweise==
        <references/>
Zeile 1: Zeile 1:
Unter einem Lobbyregister versteht man eine für die Öffentlichkeit einsehbare Datenbank, in welcher Akteure die Lobbyarbeit betreiben Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
+
Unter einem Lobbyregister versteht man eine für die Öffentlichkeit einsehbare Datenbank, in welcher Lobbyarbeit betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
   
   

Anhänge

Diskussionen