Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands
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Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) | |
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Rechtsform | e.V. (VR 19841, Vereinsregister Berlin) |
Tätigkeitsbereich | Finanzlobby |
Gründungsdatum | |
Hauptsitz | |
Lobbybüro | |
Lobbybüro EU | Avenue de la Joyeuse Entrée 1-5, 1040 Brüssel |
Webadresse | www.voeb.de |
Der Bundesverband öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) ist der Spitzenverband der von der öffentlichen Hand getragenen Banken in Deutschland. Er vertritt die Interessen von 62 Mitgliedsinstituten, die sich hauptsächlich aus Landesbanken und bundes- oder landeseigenen Förderbanken zusammensetzen.
Inhaltsverzeichnis
Organisationsstruktur
Mitgliedschaft
Neben ordentlichen Mitgliedern, die nicht gleichzeitig ordentliche Mitglieder eines kreditwirtschaftlichen Verbandes privatrechtlicher Kreditinstitute sein sollen, hat der VÖB auch eine Reihe außerordentlicher Mitglieder. Dazu zählen verschiedene Landesbausparkassen, die Börse Stuttgart, die Postbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau[1].
Verbindungen und Kooperationen
Der VÖB arbeitet
- mit dem Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken,
- dem Bundesverband Deutscher Banken,
- dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband,
- und dem Verband deutscher Pfandbriefbanken
im Spitzenverband Deutsche Kreditwirtschaft (ZK) zusammen.
Das Büro in Brüssel vertritt die Interessen des VÖB gegenüber europäischen Institutionen. Der Verband ist Mitglied des Europäischen Verbandes Öffentlicher Banken (European Association of Public Banks, EAPB), Brüssel.
Fallbeispiele und Kritik
Lobbyisten in Ministerien
Der VÖB war an der Erstellung einiger Gesetze und Verordnungen des Finanzministeriums beteiligt, sowie durch einen Mitarbeiter im Verkehrsministerium vertreten.
Lobbyisten im Bundesministerium der Finanzen
Zeitraum | 01.04.2005 - 31.03.2007[2] |
Mitarbeiter | Mitarbeiter der HSH Nordbank als Vertreter des Zentralen Kreditausschusses[3] (Seit 2011: Deutsche Kreditwirtschaft) |
Bearbeitete Themen | Einsatz im Referat VII B 3[2]; Mitarbeit an folgenden Rechtsetzungsakten: -Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu gefassten Kapitaladäquanzlinie vom 17.11.2006; -Verordnung über die angemessene Eigenmittelauslegung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen (Solvolabilitätsverordnung) vom 14.12.2006; -Verordnung über die Erfassung, Bemessung, Gewichtung und Anzeige von Krediten im Bereich der Großkredit- und Millionenkreditvorschriften des Kreditwesengesetzes (Groß- und Millionenkreditverordnung) vom 14.12.2006; -Verordnung über die Liquidität der Institute (Liquiditätsverordnung) vom 14.12.2006 |
Lobbyisten im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Zeitraum | Unbekannte Einsatzdauer zwischen 2002 und November 2006, mindestens im November 2006[3][4] |
Mitarbeiter | k.A. |
Bearbeitete Themen | Mitarbeit in der Taskforce "Public Private Partnership", fachspezifische Fragen der öffentlich-privaten Zusammenarbeit |
Weiterführende Informationen
Laut den freiwilligen Angaben im Lobbyregister der EU, hat der VÖB im Geschäftsjahr 2007 zwischen 700.000 € und 750.000 € in direkte Lobbyarbeit bei den EU-Organen investiert.[5]
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus
Einzelnachweise
- ↑ [1], voeb.de, abgerufen am 20.07.2010
- ↑ 2,0 2,1 Antwort der Bundesregierung (pdf) auf eine schriftliche Frage des FDP-Abgeordneten Brüderle zum Einsatz von Beschäftigten aus der Kreditwirtschaft in Bundesbehörden aus der Woche vom 04.05.2009, S. 19ff., Zugriff 19.09.2011
- ↑ 3,0 3,1 Antwort der Bundesregierung (pdf) auf kleine Anfrage der FDP-Fraktion zu "'Monitor' – Bericht über eine neue Art von Lobbyismus in Bundesministerien" vom 13.11.2006, letzter Zugriff 09.09.2011
- ↑ Antwort der Bundesregierung (pdf) auf kleine Anfrage der Grünen-Fraktion zu "Mitarbeit von Beschäftigten von Verbänden und Wirtschaftsunternehmen in Bundesministerien und in nachgeordneten Bundesbehörden" vom 04.12.2006, letzter Zugriff 09.09.2011
- ↑ EU-Lobbyregister, Stand: 24.08.2010