Lobbyregister Bundesländer

    • Keine Statusinformation

Als Lobbyregister bezeichnet man ein Werkzeug der Lobbyregulierung, das Lobbyakteure dazu verpflichtet, bestimmte Informationen, wie zum Beispiel ihre Identität, Ziele, Auftraggeber und ihr Budget zu veröffentlichen. In einem Lobbyregister werden diese Informationen gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht. Seit Januar 2022 gibt es auf Bundesebene ein entsprechendes Gesetz, auch einige Bundesländer haben Lobbyregister eingeführt.

Übersicht

Bundesland Lobbyregister Umfang Angaben Sanktionen
Baden-Württemberg Ja Organisationen und Verbände
  • Allgemeines
  • Finanzen
  • Verbindungen
keine
Bayern Ja Organisationen, außer:
  • natürliche Personen, die persönliche Interessen vertreten
  • lokale Interessenvertretungen, die nicht mehr als zwei Wahlkreise betreffen
  • anwaltliche Beratung und Vertretung
  • Kirchen
  • politische Stiftungen
  • kommunale Spitzenverbände
  • Allgemeines
  • Finanzen
  • Auftraggeber:innen
  • Anzahl Lobbyist:innen
  • Verlust von Privilegien
  • Bußgeld
Berlin Nein - - -
Brandenburg Verbändeliste Verbände Allgemeines Verlust von Privilegien
Bremen Nein - - -
Hamburg Nein - - -
Hessen Ja Organisationen und Verbände außer:
  • natürliche Personen die persönliche Interessen vertreten
  • kommunale Spitzenverbände
  • Anwält:innen
  • politische Stiftungen
  • Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände
Allgemeines keine, jedoch ohne Eintragung keine Anhörung
Mecklenburg-Vorpommern Verbändeliste Verbände und Vereine Allgemeines Verlust von Privilegien
Niedersachsen Nein - - -
Nordrhein-Westfalen Nein - - -
Rheinland-Pfalz Verbändeliste Verbände Allgemeines Verlust von Privilegien
Saarland Nein - - -
Sachsen Nein - - -
Sachsen-Anhalt Verbändeliste Organisationen und natürliche Personen Allgemeines Verlust von Privilegien
Schleswig-Holstein Nein - - -
Thüringen Nein - - -

Baden-Württemberg

Der baden-württembergische Landtag verabschiedete im Februar 2021 einen gemeinsamen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung und den Oppositionsparteien SPD und FDP. Dieser verpflichtet „alle Organisationen und Verbände, die Interessen gegenüber dem Landtag, seinen Gremien, seinen Fraktionen, seinen Mitgliedern oder der Landesregierung oder ihren Mitgliedern vertreten wollen“ sich in einem von dem:der Landtagspräsident:in geführten Register einzutragen. Folgende Informationen müssen angegeben werden:[1]

  • Name/Sitz der Organisation
  • Zusammensetzung des Vorstands/der Geschäftsführung
  • Interessenbereich der Organisationen
  • Mitgliederzahl
  • Anzahl angeschlossener Organisationen
  • Namen der Vertreter:innen
  • Anschrift der Geschäftsstelle am Landtag
  • Angaben zu Auftraggeber:innen
  • Jährliches Lobbybudget (in 5000€-Schritten)

Die Anzeigepflicht gilt nur, wenn Interessenvertretung regelmäßig, wiederholt oder für Dritte geschieht. Ausgenommen ist die Interessenvertretung bei lokalen Abgeordneten des eigenen Wahlkreises. Sanktionen bei Verstößen sind nicht vorgesehen.[1]

Die von LobbyControl im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens abgegebene Stellungnahme ist hier abrufbar.

Das Lobbyregister des Landes Baden-Württemberg findet sich hier.


Bayern

Der bayerische Landtag verabschiedete im Juni 2021 ein Gesetz mit dem eine „Registrierungspflicht für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die Interessenvertretung gegenüber dem Landtag oder der Staatsregierung ausüben“ geschaffen wurde. Geführt wird das Register durch den:die Landtagspräsident:in. Es beinhaltet u.a.:[2]

  • Name und Anschrift
  • Interessenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
  • Auftraggeber:innen, wenn Fremdinteressen vertreten werden
  • Anzahl lobbyierender Personen in Stufen von zehn Mitarbeitenden
  • Lobbybudget in Stufen von 10.000€
  • Name und Anschrift von Spender:innen der Organisation, die jährlich mehr als 20.000€ spenden

Bei Missachtung des Gesetzes droht der Entzug von Zugangsberechtigungen und eine Geldstrafe von bis zu 50.000€.

Die Registrierungspflicht gilt nur, wenn die Interessenvertretung regelmäßig, auf Dauer oder für Dritte geschieht oder mehr als 20 verschiedene Kontakte in den letzten drei Monaten zu Mitgliedern des Parlaments oder der Regierung bestanden. Allerdings gelten hier eine Reihe von Ausnahmen. Unter anderen sind von der Registrierungspflicht befreit:[2]

  • natürliche Personen, die persönliche Interessen vertreten
  • lokale Interessenvertretungen, die nicht mehr als zwei Wahlkreise betreffen
  • anwaltliche Beratung und Vertretung
  • Kirchen
  • politische Stiftungen
  • kommunale Spitzenverbände

Alle zwei Jahre findet eine Berichterstattung über die Anwendung des Lobbyregisters statt. Eine Prüfung der Auswirkungen findet erstmalig fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes statt.[2]

Das bayerische Lobbyregister kann hier eingesehen werden.


Berlin

Zum November 2021 trat in Berlin ein Gesetz in Kraft, welches an Gesetzgebungsprozessen beteiligte Organisationen und Personen dazu verpflichtet, sich in ein von dem:der Präsident:in des Abgeordnetenhauses geführtes Register einzutragen. Obwohl offiziell von einem Lobbyregister die Rede ist, handelt es sich hierbei vielmehr um eine Lobby-Fußspur.


Brandenburg

In Brandenburg ist seit 2014 eine Verbändeliste, ähnlich zu der auf Bundesebene vor der Einführung des Lobbyregisters existierenden Liste, in der Geschäftsordnung des Landtags verankert. Es handelt sich hierbei nicht um ein vollwertiges Lobbyregister. Eine Registrierung ist nur für Verbände, die an parlamentarischen Anhörungen teilnehmen wollen, verpflichtend. Die Liste beinhaltet folgende Informationen:[3]

  • Name und Sitz
  • Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung
  • Interessenbereich
  • Mitgliederzahl
  • Anzahl der angeschlossenen Organisationen
  • Namen der Verbandsvertreter:innen
  • Anschrift der Geschäftsstelle

Die Eintragungen müssen alle zwei Jahre aktualisiert werden, ansonsten werden diese als inaktiv markiert.

Die Führung der Verbändeliste wird durch einen Beirat begleitet. Dieser besteht aus dem:der Landtagspräsident:in und je einem Mitglied jeder im Landtag vertretenen Fraktion bzw. Gruppe. Der Beirat tagt mindestens ein Mal pro Jahr.[3]

Die Verbändeliste des Landes Brandenburg kann hier eingesehen werden.


Bremen

In Bremen gibt es kein Lobbyregister.


Hamburg

In Hamburg gibt es bisher kein Lobbyregister. 2022 legten transparency international und der Verein Mehr Demokratie einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der allerdings in der Abstimmung mit den Bürgerschaftsfraktionen scheiterte. Daraufhin reichten die NGOs den Entwurf beim Landeswahlleiter ein, um den Entwurf zur Volksabstimmung zu bringen.[4] Im Mai 2023 wurde bekannt, dass die amtierende rot-grüne Koalition nun von sich aus ein Gesetz zum Lobbyregister plant, welches auch den Einfluss von Dritten auf Legislative und Exekutive transparent machen soll.[5]


Hessen

Im Juni 2023 wurde im hessischen Landtag die Einführung eines Lobbyregisters entschieden.[6]Das Gesetz wurde von CDU, Grünen und der oppositionellen FDP gemeinsam verabschiedet. Wer Interessen gegenüber Landtag, Abgeordneten oder Landesregierung vertritt, muss sich künftig in ein vom Präsidium geführtes öffentliches Lobbyregister eintragen. Die Eintragung ist nur notwendig wenn die Interessenvertretung "regelmäßig" und "auf Dauer abgelegt" sei, sowie wenn die Tätigkeit für Dritte ausgeübt wird, wobei die Auftraggeber nicht vermerkt werden müssen.[7] Auch sind in den Ministerien nur die Ebene der Minister:innen und der Staatssekretär:innen von der Regelung betroffen. Es gilt eine Ausnahme für kommunale Spitzenverbände und politische Stiftungen, auch Kirchen, Anwält:innen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände sind nicht registrierungspflichtig.[8]

Im Lobbyregister sollen folgende Angaben gemacht werden[7]:

  • Name und Sitz
  • Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung
  • Interessenbereich
  • Mitgliederzahl
  • Anzahl angeschlossener Organisationen, Verbände oder Interessenvertretungen
  • Name der Vertreter:innen
  • Anschrift der Geschäftsstelle
  • "Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft ihrer Mitglieder werden mit dem ausdrücklichen Hinweis auf das Gesetz eingetragen, welches ihre gesetzlichen Aufgaben regelt."[7]

Forderungen zu Regelungen zu einer Lobby-Fußspur wiesen sowohl die Grünen als auch die CDU zurück. Die Linke-Fraktion reichte einen Vorschlag zu einem Beitragstransparenzregister ein, wie es in Thüringen gültig ist. [9]

Mecklenburg-Vorpommern

Nach der Geschäftsordnung führt der:die Landtagspräsident:in ein Register mit allen Verbänden und Vereinen, die Interessen gegenüber dem Landtag vertreten. Es handelt sich somit hierbei nicht um Lobbyregister, sondern lediglich eine Verbändeliste. Vertreter:innen von derartigen Organisationen dürfen nur an parlamentarischen Anhörungen oder Expertengesprächen teilnehmen, wenn sie in der Liste geführt sind. Folgende Angaben sind gelistet:[10]

  • Name und Sitz
  • Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung,
  • Interessenbereich
  • Mitgliederzahl
  • Anzahl der angeschlossenen Organisationen
  • Namen der Verbands- oder Vereinsvertretenden
  • Anschrift der Geschäftsstelle

Die Verbändeliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann hier eingesehen werden.


Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es kein Lobbyregister.


Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen gibt es kein Lobbyregister.


Rheinland-Pfalz

Seit 2011 ist in der Geschäftsordnung des Landtags eine Verbändeliste verankert. Die Liste erfüllt nicht die Anforderungen eines Lobbyregisters. Sie verpflichtet alle Verbände, die Interessen gegenüber Landtag und Landesregierung vertreten sich zu registrieren. Anhörungen finden nur statt, wenn Verbände in der Liste verzeichnet sind. Folgende Angaben sind in der Liste enthalten:[11]


  • Name und Sitz
  • Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung,
  • Interessenbereich
  • Mitgliederzahl
  • Namen der Verbandsvertreter
  • Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz des Landtags

Die Verbändeliste wird jährlich durch den:die Landtagspräsident:in im Staatsanzeiger veröffentlicht. Es ist hier einsehbar.


Saarland

Im Saarland gibt es kein Lobbyregister.


Sachsen

In Sachsen gibt es bisher kein Lobbyregister. Entsprechende Gesetzentwürfe wurden 2021 von der Linkspartei und der AfD eingebracht. Diese wurden abgelehnt.[12] Laut Aussage der regierenden Grünen soll bis zum Ende der Legislaturperiode 2024 ein Lobbyregistergesetz verabschiedet werden.[13]


Sachsen-Anhalt

Seit 2015 ist in der Geschäftsordnung des Landtags festgelegt, dass der:die Landtagspräsident:in eine Liste mit allen Organisationen und natürlichen Personen, die Interessen gegenüber Landtag oder Landesregierung vertreten, führt. Trotz der offiziellen Bezeichnung als Lobbyregister handelt es sich lediglich um eine Verbändeliste, da lediglich allgemeine Informationen erfasst werden und eine Eintragung nicht notwendig ist, um außerhalb von Landtagsanhörungen zu lobbyieren. Ohne Eintragung in die Liste findet keine Anhörung von Personen im Parlament statt. Im Register enthalten sind folgende Informationen:[14]

  • Name und Sitz
  • Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung
  • Interessenbereich
  • Mitgliederzahl
  • Anzahl der angeschlossenen Organisationen
  • Namen der Vertreter der Organisation
  • Anschrift der Geschäftsstelle

Die Verbändeliste des Landes Sachsen-Anhalt ist hier einsehbar.


Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es kein Lobbyregister.


Thüringen

In Thüringen ist zum März 2019 das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz in Kraft getreten, das alle schriftlichen Beteiligungen an Gesetzgebungsprozessen dokumentiert. Sowohl die rot-rot-grüne Landesregierung als auch die oppositionelle CDU befürworten die Einführung eines vollumfänglichen Lobbyregisters.[15][16][17]



Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/https://twitter.com/lobbycontrolhttps://www.facebook.com/lobbycontrolhttps://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen


Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Gesetz über ein Transparenzregister, landtag-bw.de, abgerufen am 20.03.2023
  2. 2,0 2,1 2,2 Gesetzentwurf für ein bayerisches Lobbygesetz, bayern.landtag.de, abgerufen am 20.03.2023
  3. 3,0 3,1 Anlage 10 der Geschäftsordnung des Landtages, landtag.brandenburg.de, abgerufen am 20.03.2023
  4. Volksinitiative will Korruption in Hamburg bekämpfen, abendblatt.de vom 14.02.2023, abgerufen am 20.03.2023
  5. Hamburg bekommt Lobbyregister, taz.de vom 16.5.23, abgerufen am 17.5.23
  6. Mehr Transparenz bei Einfluss auf Politik: Hessen führt Lobbyregister ein, tagesschau.de vom 30.61.2023, abgerufen am 30.06.2023
  7. 7,0 7,1 7,2 Drucksache 20/11238 des Hessischen Landtages, starweb.hessen.de vom 20.06.23, zugegriffen am 30.06.23
  8. Stellungsnahme zum Entwurf für ein Lobbyregistergesetz in Hessen, transparency.de vom 06.04.23, zugegriffen am 30.06.23
  9. Schwarz-Grün und FDP verteidigen Plan für ihr Lobbyregister, hessenschau.de vom 25.01.2023, zugegriffen am 30.06.2023
  10. Transparenzregister, landtag-mv.de, abgerufen am 20.03.2023
  11. Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz, landtag.rlp.de, abgerufen am 20.03.2023
  12. Lobbyregister auf Landesebene?, landtag.sachsen.de vom 22.04.2021, abgerufen am 20.03.2023
  13. Grüne in Sachsen mit weiblicher Doppelspitze, saechsische.de vom 15.05.2022, abgerufen am 20.03.2023
  14. Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt, padoka.landtag.sachsen-anhalt.de, abgerufen am 20.03.2023
  15. Für mehr Transparenz: Thüringer Linke fordert erneut Lobbyregister, mdr.de vom 06.11.2023, abgerufen am 20.03.2023
  16. Ein wirksames Lobbyregister für Thüringen, gruene-thl.de, abgerufen am 20.03.2023
  17. Evaluierung zur Beteiligtendokumentation Ansporn zur Schaffung von Lobbyregister in Thüringen, die-linke-thl.de, abgerufen am 20.03.2023

Anhänge

Diskussionen