Lobbyregister EU: Unterschied zwischen den Versionen

(Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung)
(Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung)

Das Seit 2008 gibt es auf EU-Transparenzregister (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des Rats der EU (auch: Ministerrat) zur Registrierung von Interessenvertretern. Lobby-Akteure, die Kontakt zu einer der Institutionen suchen, stellen dort auf freiwilliger Basis Informationen über ihre Lobby-Aktivitäten in der EU bereit und Ebene ein Lobbyregister, das EU-Transparenzregister. Eine Registrierung ist für alle Interessenvertreter:innen gegenüber EU-Parlament, Kommission und dem Rat der EU freiwillig, allerdings ist der Erhalt bestimmter Berechtigungen, wie etwa der Möglichkeit Kommissionsmitglieder zu treffen, an eine Eintragung in das Register geknüpft. Alle im Register eingetragenen Akteure verpflichten sich zur Einhaltung eines VerhaltenskodexVerhaltenskodex’. Im Frühling 2021 waren dort über 12.000 Lobby-Akteure registriert. Hinweis: Das offizielle Transparenzregister enthält nur die jeweils aktuelle Angaben und ist unter ec.europa.eu/transparencyregister aufrufbar. Unter lobbyfacts.eu lassen sich auch alte Einträge abrufen. Außerdem lassen sich

Im EU-Transparenzregister sind nur jeweils aktuelle Informationen abrufbar. Alte Einträge, sowie die Möglichkeit Akteure nach der Zahl ihrer Lobbytreffen, Treffen oder der Größe ihrer Lobbybudgets und weiterer Faktoren sortieren. ihres Budgets zu sortieren, finden sich auf lobbyfacts.eu.


Das Transparenzregister der EURechtsgrundlage und Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Statistiken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen Anzahl der Organisationen
I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater 761
 Beratungsfirmen  539
 Anwaltskanzleien  84
 Selbständige Berater  138
II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände 6.539
 Unternehmen und Unternehmensgruppen  2.998
 Gewerbe-, und Wirtschaftsverbände  2.590
 Gewerkschaften und Berufsverbände  951
 Sonstige Organisationen  445
III – Nichtregierungsorganisationen 3.381
IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen 852
 Denkfabriken und Forschungseinrichtungen  554
 Hochschuleinrichtungen  298
V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten 46
VI – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten 151
 Verbände und Netzwerke von Behörden  149
 Einrichtungen, Ämter oder Netzwerke von Drittländern  2
Gesamtzahl 12.175

Stand: März 2023[1]

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“[21]
Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.[32]

Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.[43]

Wie funktioniert das Register?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem Verhaltenskodex für Interessenvertreter zu. Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.[5]

Die Anmeldung ist nicht verpflichtend, wird aber für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzt, wie zum Beispiel dem Treffen von Kommissionsmitgliedern oder dem Betreten des EU-Parlaments. Registrieren sollen sich alle Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen möchten.[6]

Die Kategorien im Transparenzregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbstständige Berater
II In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände
III Nichtregierungsorganisationen
IV Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
V Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
VI Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten

Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union[7]

2] Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.[4]


Verpflichtende Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:[2]

  • allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
  • Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
  • Verbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen
  • Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
  • Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
  • Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet

Quelle: Anhang II der interinstitutionellen Vereinbarung von 2021[3]

Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien sind darüber hinaus verpflichtet, den jährlichen Umsatz anzugeben, den sie mit Repräsentationstätigkeiten erzielen. Zusätzlich müssen die Kunden, zusammen mit den für die Repräsentationstätigkeit aufgewandten Kosten, offengelegt werden.

Sanktionen Nachteile bei Nicht-Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: [65]

Parlament

  • freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
  • nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
  • Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren

Kommission

  • Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
  • Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen

Rat

  • Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
  • Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen

Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten – zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.

Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.[43]

Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisationfür Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.[32]

2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.[4]

Studien zum Transparenzregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Jahr Studie Auftraggeber Erstellt von Quelle 2019 EU-Lobbyreport LobbyControl Nina Katzemich, Timo Lange, Max Bank [8] 05/2016 Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU Nina Katzemich, Vicky Cann [9] 05/2016 Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags [10] 03/2016 National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Alter-EU Andreas Pavlou, Vicky Cann [11] 05/2015 Update on „New and improved“ Alter-EU [12] 06/2013 Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable Alter-EU Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Rachel Tansey [13] 11/2013 Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments Martin Nettesheim [14] 06/2013 Legal Study – Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich Markus Krajewski [15] 06/2012 Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register Alter-EU Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Erik Wesselius [16] 06/2011 The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups Alter-EU [17] 06/2009 The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure? Alter-EU [18] Kritik am aktuellen Register

3]


Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

AllgemeinDatenqualität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Transparenzregister ist nicht verbindlich.Eine juristische Grundlage für die Rechtsverbindlichkeit des Registers scheitert an der Erfordernis der Einstimmungkeit im Ministerrat.

Die fehlende Rechtsverbindlichkeit hat zur Folge, dass nicht alle Unternehmen, Kanzleien und sonstigen Interessenvertreter registriert sind, und sie dafür auch nicht sanktioniert werden können (z.B. durch Geldstrafen). Es ermöglicht es Lobby-Akteuren außerdem, die Angaben zurückzuziehen, sollten sie mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen.

Schlechte Datenqualität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2015 ermittelte Transparency International, dass die Hälfte aller Angaben im Transparenzregister fehlerhaft sind. Die Organisation weist daraufhin, dass diese Fehler zum Teil unabsichtlich, teils aber auch bewusst seien, um eine Offenlegung der tatsächlichen Angaben zu vermeiden.[19]

Im Mai 2016 wies Lobbyfacts darauf hin, dass die Angaben der 51 Organisationen mit den höchsten Lobbyausgaben nur bei zwölf davon tatsächlich korrekt seien. Unter den 30 ersten Einträgen befände sich sogar nur einer, dessen Angaben glaubwürdig seien. Lobbyfacts weist darauf hin, dass bei einer Bereinigung der fehlerhaften Einträge große Lobbyakteure, wie CEFIC, Shell und Microsoft die Liste anführen würden.[20]

Im Januar 2023 Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe Observatory zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam. Daraufhin wurden 59% dieser Einträge korrigiert und 38% gelöscht.[21]

Anwendungsbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Register bezieht zwar seit Anfang 2021 auch die Interessenvertretung beim Rat der EU mit ein. Jedoch werden hier lediglich Treffen mit Generaldirektor:in und Generalsekretär:innen erfasst. Das Generalsekretariat des Rats ist allerdings eher eine koordinierende Einheit. Diejenigen, die politische Entscheidungen treffen und bei den Gesetzen mitwirken, sitzen ganz woanders – nämlich in den nationalen Regierungen und ihren Ständigen Vertretungen in Brüssel. Diese diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten haben wichtige Funktionen bei der europäischen Gesetzgebung inne: Sie bereiten die Ministerratssitzungen und die dort erzielten Kompromisse in zahlreichen Arbeitsgruppen vor, und sie koordinieren das Abstimmungsverhalten mit den anderen Mitgliedstaaten. Damit sind sie auch wichtige Zielscheiben für Lobbyarbeit. Eine Alter-EU Studie zeigt, dass auch dieser Verknüpfungspunkt zwischen nationaler und europäischer Politik ein beliebter und unkomplizierter Weg ist, Einfluss auf europäische Gesetzgebung auszuüben.[22] Doch mit der Einbeziehung des Rats ins Register sind leider lediglich die Botschafter:innen des Mitgliedslands, das gerade die Ratspräsidentschaft innehat sowie das darauf folgende verpflichtet, nur registrierte Lobbyisten zu treffen. Der Beitrag des Rats ist also insgesamt eher überschaubar.

Ineffektivität der Sanktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unvollständige Beiträge werden kaum sanktioniert: dies liegt unter Anderem an der personellen Unterbesetzung des Sekretariats, das nicht alle Angaben überprüfen kann. Im Jahr 2021 wurden bei rund 12.000 registrierten Akteuren 3.360 Überprüfungen durchgeführt, das heißt, dass jede vierte Organisation geprüft werden konnte.[4] Aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit werden Unternehmen auch im Falle einer Sanktion nicht daran gehindert, weiterhin Lobbyismus in Brüssel zu betreiben. Nachdem die Kanzlei White & Case wegen Verstößen gegen die Leitlinien vom Register ausgeschlossen wurde, führte sie ihre Lobby-Aktivitäten in Brüssel nachweislich fort.[23]

Klientenschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einer 2016 veröffentlichten Studie macht LobbyControl auf große Anwaltskanzleien aufmerksam, die das europäische Transparenzregister umgehen, im verpflichtenden US-amerikanischen Register aber als Lobby-Akteure erfasst sind.Mit Hinweis auf Vertraulichkeit verzichten viele Kanzleien darauf, ihre Auftraggeber und Mandanten zu veröffentlichen. Die Studie zeigt, dass es wegen der fehlenden Rechtsverbindlichkeit möglich ist, sich trotz nachgewiesener Lobby-Aktivitäten nicht in das Register eintragen zu müssen.[24]

Weitere Kritikpunkte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Werden Einträge überarbeitet, sind frühere Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich, es ist also nicht möglich, frühere Lobby-Aktivitäten nachzuvollziehen. Um dies zu ermöglichen, betreiben LobbyControl und CEO lobbyfacts.eu.

Um besser nachvollziehen zu können, welches Ausmaß die Repräsentationstätigkeiten einer Kanzlei für einen Mandanten haben, müssen die Stufen zur Angabe der Repräsentationskosten überarbeitet werden. Das aktuelle Register fasst alle Kosten über 1.000.000 € zu einer Stufe zusammen. Ob eine Organisation Ausgaben knapp über diesem Betrag verbucht, oder mehrere Millionen, bleibt intransparent.

Neue Entwicklungen: aktueller Stand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 27.4. 2021 verabschiedete das EU-Parlament als letzte der drei Institutionen eine interinstitutionelle Vereinbarung, durch die nach 13 Jahren EU-Transparenzregister auch der Rat dem EU-Transparenzsystem beitrat.

Bereits im Rahmen der „Transparenzinitiative“ der Juncker-Kommission war im September 2016 eine neue interinstitutionelle Vereinbarung vorgeschlagen worden[25] Jean-Claude Juncker hatte bei seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten zugesagt, ein für alle Lobbyakteure verpflichtendes Transparenzregister einzuführen.

Seitdem wurden durchaus einige positive Schritte unternommen: Erster Schritt war die Verpflichtung der EU-Kommissare und ihrer Kabinette, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Das Parlament konnte sich hier nur zu einer „sollte“-Formulierung durchringen. Kommissar:innen und ihre Kabinette bis hinunter zu den Generalsekretär:innen veröffentlichen außerdem ihre Lobbytreffen, im EU-Parlament tun dies Abgeordnete mit wichtigen Funktionen in der Gesetzgebung: Berichterstatter:innen und Ausschussvorsitzende.

Abgesehen von diesen sehr positiven Schritten wurde die Vereinbarung in den Jahren vor 2021 kontrovers zwischen den Institutionen diskutiert. Die ursprüngliche Idee war, dass in allen dreien die feste Regel „keine Treffen mit Lobbyakteuren ohne Registrierung“ für politisch Verantwortliche gelten sollte. Es fanden jedoch drei Institutionen alle Argumente, warum das bei ihnen in der strikten Form nicht durchzuhalten sei.

Der Vorschlag sieht auch vor, das Personal für die Überprüfung der Angaben aufzustocken . Weitere Verbesserungen:

  • Lobbyfirmen und Kanzleien müssen auch die Lobbyarbeit für Nicht-EU-Staaten angeben. bisher konnten autokratisch regierte Staaten verdeckt Lobbyarbeit bei der EU betreiben, zum Beispiel um ihr Image aufzupolieren oder Geschäfte einzufädeln.
  • Verbände, NGOs und Denkfabriken müssen angeben, woher sie ihr Geld bekommen.
  • Unternehmen sind verpflichtet, anzugeben, wer mit wie viel Geld in ihrem Auftrag Lobbyarbeit betreibt.

Kritik am neuen Vorschlag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Vorschlag sieht noch immer keine rechtliche Verbindlichkeit vor.

Ein Großteil der Beamten von Kommission und Ministerrat kann weiterhin unregistrierte Lobbyisten treffen: zwar müssen Kommissare und Generaldirektoren ihre Treffen offenlegen, nicht aber Abteilungsleiter, Referatsleiter und deren Mitarbeiter.

Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind weiterhin nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen, ebensowenig wie der Ministerrat. Damit bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiterhin nicht nachvollziehbar.

Zudem soll die Lobbyismus-Definition enger gefasst werden. Dadurch könnten Organisationen durch das Raster fallen, für die zuvor Registrierungspflicht bestand.[26][27]

Geschichte des Transparenzregisters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Geplantes Register[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Datum Entwicklung Änderung Quelle
28.09.2016 Vorschlag der EU-Kommission:
neue Interinstitutionelle Vereinbarung für ein verbindliches Transparenzregister
  • Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedstaaten
[28] [29]
01.03.2016 - 01.06.2016 Konsultationsprozess zur Verbesserung des bestehenden EU-Lobbyregisters
  • Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, können Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen
[30]
01.12.2014 Transparenz-Initiative der Juncker-Kommission
  • EU-Kommissarinnen, deren Kabinette und Generaldirektoren müssen Lobbytreffen veröffentlichen und dürfen Treffen nur mit registrierten Lobbyakteuren abhalten
  • Damit sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen.
  • Außerdem: Vorschlag für ein neues verpflichtendes Lobbyregister für alle drei EU-Organe (Kommission, Parlament und Rat)
[31]

Aktuelles Register[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Datum Entwicklung Änderung Quelle
20.05.2021 Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung
  • Inkorporation des Rates der EU in die Vereinbarung
  • ein weiterer Transparenzbegriff
  • Einführung einer zweistufigen Verwaltung, bestehend aus Sekretariat und Verwaltungsrat
  • Möglichkeit zur freiwilligen Beteiligung von nicht an der Vereinbarung beteiligten EU-Organen
[3][4]
27.01.2015 Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung
  • Umformulierung der Kategorien und Begriffsbestimmungen
  • Einführung von Melde- bzw. Beschwerdeverfahren
  • Überarbeitung des Verhaltenskodex
  • Sanktionen: Verweigerung von Treffen
  • breiterer Anwendungsbereich mit höheren Transparenzanforderungen
  • aber: Ausnahme für Tätigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten
[32]
22.07.2011 Interinstitutionelle Vereinbarung: Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters
  • Aussetzung der Registrierung oder Streichung aus dem Register, ggf. Einzug des Zugangsausweises bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex
  • umfangreichere Angaben (z.B. Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, Mitwirken an Gesetzesvorhaben, die empfangene EU-Mittel)
[33]
23.06.2008 Einführung des Transparenzregisters der Kommission
  • Alle Organisationen sollen angeben, wen sie vertreten und welche Ziele und Aufgaben sie verfolgen.
  • Lobbyisten sollen bei der Registrierung außerdem Finanzinformationen offenlegen
  • Organisationen, die im Auftrag Dritter Lobbyarbeit betreiben: Angabe der Auftraggeber
[34]
08.11.2005 Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative der Barroso Kommission
  • Förderung der Transparenz der Lobbytätigkeiten bei den EU-Institutionen
[35]
1996 Parlament: Einführung eines Lobbyregisters und Verhaltenskodex für Lobbyisten
  • seit 2003: online abrufbar
  • Freiwillige Registrierung für leichteren Zugang zum Parlament
[36]
01.11.1993 Vertrag über die Europäische Union / Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
  • Artikel 11 (2): "Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft"
[37]
Beiträge von LobbyControl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Aktuelle

, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.ref>LobbyControl auf Twitter, twitter.com, abgerufen am 21.03.2023</ref>

Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.[6]


Katargate[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Zuge der Katargate-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers Pier Antonio Panzeri registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.[7]


Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen FARA und des australischen FITSA einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen.


Mangelnde Sanktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein Gutachten im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.[8][9]

Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.[10] Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.[11]


Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung Siim Kallas zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der Jean-Claude Juncker-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU.


Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Transparenzregister EU abgerufen am 20.03.2023
  2. EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012 abgerufen am 20.10.2016
  3. 3
  4. 2,0
  5. 3
  6. 2,1
  7. 3
  8. 2,2
  9. 3
  10. 2,3 Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register, eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023
  11. 4
  12. 3,0
  13. 4
  14. 3,1
  15. 4
  16. 3,2
  17. 4,3 4,4
  18. Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021, ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023
  19. EU-Lobbyreport 2019, lobbycontrol.de, abgerufen am 21
  20. EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung abgerufen am 20.10.2016
  21. 6,0 6,1 Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021 abgerufen am 21.03.2023
  22. Transparenz-Register der Europäischen Union abgerufen am 28.10.2016
  23. Statistics, ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023
  24. Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags, Mai 2016, abgerufen am 09.11.2016
  25. Pavlou, Cann: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Alter-EU, März 2016, abgerufen am 09.11.2016
  26. Update on "New and improved Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016
  27. Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable Alter-EU, Juni 2013, abgerufen am 08.11.2016
  28. Nettesheim, Martin: Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen Europäisches Parlament, November 2013, abgerufen am 11.08.2016
  29. Martin: Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich, Juni 2013, abgerufen am 09.11.2016
  30. Arauzo, Hoedeman, Wesselius: Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register Alter-EU, Juni 2012, abgerufen am 09.11.2016
  31. The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups Alter-EU, Juni 2011, abgerufen am 09.11.2016
  32. The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure? Alter-EU, Juni 2009, abgerufen am 09.11.2016
  33. Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty politico.eu am 07.09.2016, abgerufen am 08.11.2016
  34. Corporate lobbies are biggest EU lobby spenders, but dodgy data persists Lobbyfacts.eu am 02.05.2016, abgerufen am 08.11.2016
  35. LobbyControl auf Twitter, twitter.com, abgerufen am 21.03.2023
  36. Studie: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Studie von Alter-EU, März 2016, abgerufen am 28.10.2016
  37. Katzemich: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016
  38. LobbyControl-Studie: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Nina Katzemich, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016
  39. Factsheet zum Transparenzregister Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
  40. Pressemitteilung von Alter-EU am 28.09.2016 abgerufen am 20.10.2016
  41. Enttäuschender Vorschlag der EU-Kommission für ein verpflichtendes Lobbyregister LobbyControl.de am 28.09.2016, abgerufen am 20.10.2016
  42. Factsheet zum Transparenzregister Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
  43. Transparenzregister: Fortschritt mit vielen Lücken bei der Lobbytransparenz Internetauftritt Sven Giegold am 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
  44. Öffentliche Konsultation zu einem verbindlichen Transparenzregister Europäische Kommission, abgerufen am 26.10.2016
  45. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.11.2014 abgerufen am 26.10.2016
  46. Überprüfung des Registers Internetauftritt des Transparenzregisters, abgerufen am 26.10.2016
  47. Pressemitteilung der Europäischen Kommission abgerufen am 20.10.2016
  48. Pressemitteilung, 23. Juni 2008 Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016
  49. Mitteilung vom Präsidenten an die Kommission: Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative abgerufen am 25.10.2016
  50. Hintergrundbericht vom 24.06.2008 Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016
  51. Vertrag über die Europäische Union Eur-Lex, abgerufen am 25.10.2016
  52. Katzemich, Cann: Anwälte als Lobbyisten - ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016
  53. Referenzfehler: Es ist ein ungültiger <ref>-Tag vorhanden: Für die Referenz namens Leitlinien21 wurde kein Text angegeben.
  54. Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022, alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023
  55. Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame, politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023
  56. Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations, Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023
  57. Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich, lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023
  58. EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen, lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023
  59. Transparenzregister, bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023
{{Lobbyismus_EU-Box}}
        
Das '''EU-Transparenzregister''' (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des [[Europäischen Parlaments]], der [[Europäischen Kommission]] und des Rats der EU (auch: Ministerrat) zur Registrierung von Interessenvertretern. Lobby-Akteure, die Kontakt zu einer der Institutionen suchen, stellen dort auf freiwilliger Basis Informationen über ihre Lobby-Aktivitäten in der EU bereit und Seit 2008 gibt es auf [[EU]]-Ebene ein [[Lobbyregister]], das EU-Transparenzregister. Eine Registrierung ist für alle Interessenvertreter:innen gegenüber [[EU-Parlament]], [[Kommission]] und dem [[Rat der EU]] freiwillig, allerdings ist der Erhalt bestimmter Berechtigungen, wie etwa der Möglichkeit Kommissionsmitglieder zu treffen, an eine Eintragung in das Register geknüpft. Alle im Register eingetragenen Akteure verpflichten sich zur Einhaltung eines [[Verhaltenskodex]].
            
            Im Frühling 2021 waren dort  über 12.000 Lobby-Akteure registriert.
            

            '''Hinweis:''' Das offizielle Transparenzregister enthält nur die jeweils aktuelle Angaben und ist unter [httpVerhaltenskodex’.
            

            Im [https://ec.europa.eu/transparencyregister ec.europa.eu/transparencyregister] aufrufbar. Unter [https://lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu] lassen sich auch alte Einträge abrufen. Außerdem lassen sich Akteure nach der Zahl ihrer Lobbytreffen, der Größe ihrer Lobbybudgets und weiterer Faktoren sortieren.
            

            ==Das Transparenzregister der EU==
            
            ===Statistiken===
            
            {| class="lptable"
            
            |-
            
            ||Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen
            
            ||Anzahl der Organisationen
            
            |-
            
            ||'''I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater'''
            
            ||'''761'''
            
            |-
            
            ||&nbsp;Beratungsfirmen
            
            ||&nbsp;539
            
            |-
            
            ||&nbsp;[[Anwaltskanzleien]]
            
            ||&nbsp;84
            
            |-
            
            ||&nbsp;Selbständige Berater
            
            ||&nbsp;138
            
            |-
            
            ||'''II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände'''
            
            ||'''6.539'''
            
            |-
            
            ||&nbsp;[[Unternehmen nach Branchen|Unternehmen]] und Unternehmensgruppen
            
            ||&nbsp;2.998
            
            |-
            
            ||&nbsp;[[Europäische Wirtschaftsverbände|Gewerbe-, und Wirtschaftsverbände]]
            
            ||&nbsp;2.590
            
            |-
            
            ||&nbsp;Gewerkschaften und Berufsverbände
            
            ||&nbsp;951
            
            |-
            
            ||&nbsp;Sonstige Organisationen
            
            ||&nbsp;445
            
            |-
            
            ||'''III – Nichtregierungsorganisationen'''
            
            ||'''3.381'''
            
            |-
            
            ||'''IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen'''
            
            ||'''852'''
            
            |-
            
            ||&nbsp;Denkfabriken und Forschungseinrichtungen
            
            ||&nbsp;554
            
            |-
            
            ||&nbsp;Hochschuleinrichtungen
            
            ||&nbsp;298
            
            |-
            
            ||'''V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten'''
            
            ||'''46'''
            
            |-
            
            ||'''VI – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten'''
            
            ||'''151'''
            
            |-
            
            ||&nbsp;Verbände und Netzwerke von Behörden
            
            ||&nbsp;149
            
            |-
            
            ||&nbsp;Einrichtungen, Ämter oder Netzwerke von Drittländern
            
            ||&nbsp;2
            
            |-
            
            ||'''Gesamtzahl'''
            
            ||'''12.175'''
            
            |}
            
            Stand: März 2023<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister EU] abgerufen am 20.03.2023</ref>
            

            ===Rechtsgrundlage und Zuständigkeit===
            /public/consultation/search.do?locale=en&reset= EU-Transparenzregister] sind nur jeweils aktuelle Informationen abrufbar. Alte Einträge, sowie die Möglichkeit Akteure nach der Zahl ihrer Treffen oder der Größe ihres Budgets zu sortieren, finden sich auf [https://www.lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu].
            


            ==Rechtsgrundlage und Zuständigkeit==
            

            ===Rechtsgrundlage===
            
In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref> <br />
        
        Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]], [[EU-Kommission]] und dem [[Rat der Europäischen Union]]. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.<ref name="Vereinbarung21">[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021Q0611(01) Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register], eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
        

        Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.<ref name="Jahresbericht21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021], ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
        
==Wie funktioniert das Register?==
            

            ===
            
            ===Registrierung===
        

        Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu.
        
        Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref name="Vereinbarung21"/>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung] abgerufen am 20.10.2016</ref>
            

            Die Anmeldung ist nicht verpflichtend, wird aber für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzt, wie zum Beispiel dem Treffen von Kommissionsmitgliedern oder dem Betreten des EU-Parlaments. Registrieren sollen sich alle Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen möchten Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.<ref name="Leitlinien21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPageconsultation/statistics.do?locale=de&reference=GUIDELINES Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021] abgerufen am 21.03.2023</ref>
            

            ===Die Kategorien im Transparenzregister===
            
            {| class="lptable-leftonly"
            
            |-
            
            ||I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbstständige Berater
            

            |-
            
            ||II In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände
            

            |-
            
            ||III Nichtregierungsorganisationen
            

            |-
            
            ||IV Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
            

            |-
            
            ||V Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
            

            |-
            
            ||VI Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten
            
            |}
            
            Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenz-Register der Europäischen Union] abgerufen am 28.10.2016</ref>
            
en&action=prepareView Statistics], ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023</ref>
            

===Verpflichtende Angaben===
        
        Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:<ref name="Vereinbarung21"/>
        

        *allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
        
        *Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
        
        *Verbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen
        
        *Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
        
        *Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
        
        *Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet
        
Quelle: Anhang II der interinstitutionellen Vereinbarung von 2021<ref name="Vereinbarung21"/>
            

            ===Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien===
            
            Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien sind darüber hinaus verpflichtet, den jährlichen Umsatz anzugeben, den sie mit Repräsentationstätigkeiten erzielen.
            
            Zusätzlich müssen die Kunden, zusammen mit den für die Repräsentationstätigkeit aufgewandten Kosten, offengelegt werden.
            

            ===Sanktionen 
            

            ===Nachteile bei Nicht-Registrierung===
        
        Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: <ref name="Leitlinien21"/>
        

        ''' Parlament'''
        

        *freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
        
        *nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
        
        *Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren
        

        ''' Kommission'''
        

        *Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
        
        *Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen
        

        '''Rat'''
        

        *Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
        
        *Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen
        

        Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten –  zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.
        

        ===Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten===
        

        Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.<ref name="Jahresbericht21"/>
        

        Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisationfür Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.<ref name="Vereinbarung21"/>
        

        2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.<ref name="Jahresbericht21"/>
        

        ==Studien zum Transparenzregister==
            
            {| class="lptable"
            
            |-
            
            ||Jahr
            
            ||Studie
            
            ||Auftraggeber
            
            ||Erstellt von
            
            ||Quelle
            

            |-
            
            ||2019
            
            ||EU-Lobbyreport
            
            ||LobbyControl
            
            ||Nina Katzemich, Timo Lange, Max Bank
            
            ||<ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/EU-Lobbyreport2019.pdf EU-Lobbyreport 2019], lobbycontrol.de, abgerufen am 21.03.2023</ref>
            

            |-
            
            ||05/2016
            
            ||Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft
            
            ||Alter-EU
            
            ||Nina Katzemich, Vicky Cann
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms Katzemich, Cann: Anwälte als Lobbyisten - ein undurchsichtiges Geschäft] Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||05/2016
            
            ||Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene
            
            ||
            
            ||Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags
            
            ||<ref>[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene] Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags, Mai 2016, abgerufen am 09.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||03/2016
            
            ||National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists
            
            ||Alter-EU
            
            ||Andreas Pavlou, Vicky Cann
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/03-0 Pavlou, Cann: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists] Alter-EU, März 2016, abgerufen am 09.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||05/2015
            
            ||Update on „New and improved“
            
            ||Alter-EU
            
            ||
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2015/01 Update on "New and improved] Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||06/2013
            
            ||Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable
            
            ||Alter-EU
            
            ||Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Rachel Tansey
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/rescue-the-register Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable] Alter-EU, Juni 2013, abgerufen am 08.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||11/2013
            
            ||Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen
            
            ||Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments
            
            ||Martin Nettesheim
            
            ||<ref>[http://www.europarl.europa.eu/studies Nettesheim, Martin: Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen] Europäisches Parlament, November 2013, abgerufen am 11.08.2016</ref>
            

            |-
            
            ||06/2013
            
            ||Legal Study – Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations
            
            ||Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich
            
            ||Markus Krajewski
            
            ||Kritik==
            

            ===Datenqualität===
            

            Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.ref>[https://twitter.com/lobbycontrol/status/1618630864958795782?t=ttS7neFO2lPsBA3n0lWhRA&s=19 LobbyControl auf Twitter], twitter.com, abgerufen am 21.03.2023</ref>
            

            Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/eu-treaties-provide-legal-base-for-mandatory-lobby-registerhttps://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-studyKrajewski, Martin: Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations] Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich, Juni 2013, abgerufen am 09.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||06/2012
            
            ||Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register
            
            ||Alter-EU
            
            ||Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Erik Wesselius
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2012/06/dodgy-data Arauzo, Hoedeman, Wesselius: Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register] Alter-EU, Juni 2012, abgerufen am 09.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||06/2011
            
            ||The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups
            
            ||Alter-EU
            
            ||
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2011/06/the-missing-millions-of-the-lobby-register The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups] Alter-EU, Juni 2011, abgerufen am 09.11.2016</ref>
            

            |-
            
            ||06/2009
            
            ||The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure?
            
            ||Alter-EU
            
            ||
            
            ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2009/06/lobby-register-fails-transparency-test The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure?] Alter-EU, Juni 2009, abgerufen am  09.11.2016</ref>
            
            |}
            

            ==Kritik am aktuellen Register==
            
            ===Allgemein===
            
            Das Transparenzregister ist nicht verbindlich.Eine juristische Grundlage für die Rechtsverbindlichkeit des Registers scheitert an der Erfordernis der Einstimmungkeit im Ministerrat.
            

            Die fehlende Rechtsverbindlichkeit hat zur Folge, dass nicht alle Unternehmen, Kanzleien und sonstigen Interessenvertreter registriert sind, und sie dafür auch nicht sanktioniert werden können (z.B. durch Geldstrafen).
            
            Es ermöglicht es Lobby-Akteuren außerdem, die Angaben zurückzuziehen, sollten sie mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen.
            

            ===Schlechte Datenqualität===
            
            2015 ermittelte ''Transparency International'', dass die Hälfte aller Angaben im Transparenzregister fehlerhaft sind. Die Organisation weist daraufhin, dass diese Fehler zum Teil unabsichtlich, teils aber auch bewusst seien, um eine Offenlegung der tatsächlichen Angaben zu vermeiden.<ref>[http://www.politico.eu/article/watchdog-half-of-eu-lobbying-disclosures-are-faulty/ Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty] politico.eu am 07.09.2016, abgerufen am 08.11.2016</ref>
            

            Im Mai 2016 wies ''Lobbyfacts'' darauf hin, dass die Angaben der 51 Organisationen mit den höchsten Lobbyausgaben nur bei zwölf davon tatsächlich korrekt seien. Unter den 30 ersten Einträgen befände sich sogar nur einer, dessen Angaben glaubwürdig seien.
            
            ''Lobbyfacts'' weist darauf hin, dass bei einer Bereinigung der fehlerhaften Einträge große Lobbyakteure, wie [[CEFIC]], [[Shell]] und [[Microsoft]] die Liste anführen würden.<ref>[http://www.lobbyfacts.eu/articles/02-05-2016/corporate-lobbies-are-biggest-eu-lobby-spenders-dodgy-data-persists Corporate lobbies are biggest EU lobby spenders, but dodgy data persists] Lobbyfacts.eu am 02.05.2016, abgerufen am 08.11.2016</ref>
            

            Im Januar 2023 machten LobbyControl und die NGO Corporate Europe Observatory auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam. Daraufhin wurden 59% dieser Einträge korrigiert und 38% gelöscht.<ref>[https://twitter.com/lobbycontrol/status/1618630864958795782?t=ttS7neFO2lPsBA3n0lWhRA&s=19 LobbyControl auf Twitter], twitter.com, abgerufen am 21.03.2023</ref>
            

            ===Anwendungsbereich===
            
            Das Register bezieht zwar seit Anfang 2021 auch die Interessenvertretung beim Rat der EU mit ein.  Jedoch werden hier lediglich Treffen mit Generaldirektor:in und Generalsekretär:innen erfasst. Das Generalsekretariat des Rats ist allerdings eher eine koordinierende Einheit. Diejenigen, die politische Entscheidungen treffen und bei den Gesetzen mitwirken, sitzen ganz woanders – nämlich in den nationalen Regierungen und ihren Ständigen Vertretungen in Brüssel. Diese diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten haben wichtige Funktionen bei der europäischen Gesetzgebung inne: Sie bereiten die Ministerratssitzungen und die dort erzielten Kompromisse in zahlreichen Arbeitsgruppen vor, und sie koordinieren das Abstimmungsverhalten mit den anderen Mitgliedstaaten. Damit sind sie auch [https://www.lobbycontrol.de/2016/03/nationale-vertretungen-in-bruessel-lobbyarbeit-unter-dem-radar/ wichtige Zielscheiben für Lobbyarbeit]. Eine Alter-EU Studie zeigt, dass auch dieser Verknüpfungspunkt zwischen nationaler und europäischer Politik ein beliebter und unkomplizierter Weg ist, Einfluss auf europäische Gesetzgebung auszuüben.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/03-0 Studie: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists] Studie von Alter-EU, März 2016, abgerufen am 28.10.2016 </ref> Doch mit der Einbeziehung des Rats ins Register sind leider lediglich die Botschafter:innen des Mitgliedslands, das gerade die Ratspräsidentschaft innehat sowie das darauf folgende verpflichtet, nur registrierte Lobbyisten zu treffen. Der Beitrag des Rats ist also insgesamt eher überschaubar.
            

            ===Ineffektivität der Sanktionen===
            
            Unvollständige Beiträge werden kaum sanktioniert: dies liegt unter Anderem an der personellen Unterbesetzung des Sekretariats, das nicht alle Angaben überprüfen kann. Im Jahr 2021 wurden bei rund 12.000 registrierten Akteuren 3.360 Überprüfungen durchgeführt, das heißt, dass jede vierte Organisation geprüft werden konnte.<ref name="Jahresbericht21"/> Aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit werden Unternehmen auch im Falle einer Sanktion nicht daran gehindert, weiterhin Lobbyismus in Brüssel zu betreiben. Nachdem die Kanzlei [[White & Case ]] wegen Verstößen gegen die Leitlinien vom Register ausgeschlossen wurde, führte sie ihre Lobby-Aktivitäten in Brüssel nachweislich fort.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms Katzemich: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft] Alter-EU, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            ===Klientenschutz===
            
            In einer 2016 veröffentlichten Studie macht LobbyControl auf große Anwaltskanzleien aufmerksam, die das europäische Transparenzregister umgehen, im verpflichtenden US-amerikanischen Register aber als Lobby-Akteure erfasst sind.Mit Hinweis auf Vertraulichkeit verzichten viele Kanzleien darauf, ihre Auftraggeber und Mandanten zu veröffentlichen. Die Studie zeigt, dass es wegen der fehlenden Rechtsverbindlichkeit möglich ist, sich trotz nachgewiesener Lobby-Aktivitäten nicht in das Register eintragen zu müssen.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms LobbyControl-Studie: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft] Nina Katzemich, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            ===Weitere Kritikpunkte===
            
            Werden Einträge überarbeitet, sind frühere Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich, es ist also nicht möglich, frühere Lobby-Aktivitäten nachzuvollziehen. Um dies zu ermöglichen, betreiben [[LobbyControl]] und [[CEO]] [https://lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu].
            

            Um besser nachvollziehen zu können, welches Ausmaß die Repräsentationstätigkeiten einer Kanzlei für einen Mandanten haben, müssen die Stufen zur Angabe der Repräsentationskosten überarbeitet werden. Das aktuelle Register fasst alle Kosten über 1.000.000 € zu einer Stufe zusammen. Ob eine Organisation Ausgaben knapp über diesem Betrag verbucht, oder mehrere Millionen, bleibt intransparent.
            

            ==Neue Entwicklungen: aktueller Stand==
            
            Am 27.4. 2021 verabschiedete das EU-Parlament als letzte der drei Institutionen eine interinstitutionelle Vereinbarung, durch die nach 13 Jahren EU-Transparenzregister auch der Rat dem EU-Transparenzsystem beitrat.
            

            Bereits im Rahmen der „Transparenzinitiative“ der Juncker-Kommission war im September 2016 eine neue interinstitutionelle Vereinbarung vorgeschlagen worden<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3181_de.htm Factsheet zum Transparenzregister] Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> [[Jean-Claude Juncker]] hatte bei seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten zugesagt, ein für alle Lobbyakteure verpflichtendes Transparenzregister einzuführen.
            

            Seitdem wurden durchaus einige positive Schritte unternommen: Erster Schritt war die Verpflichtung der EU-Kommissare und ihrer Kabinette, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Das Parlament konnte sich hier nur zu einer „sollte“-Formulierung durchringen. Kommissar:innen und ihre Kabinette bis hinunter zu den Generalsekretär:innen veröffentlichen außerdem ihre Lobbytreffen, im EU-Parlament tun dies Abgeordnete mit wichtigen Funktionen in der Gesetzgebung: Berichterstatter:innen und Ausschussvorsitzende.
            

            Abgesehen von diesen sehr positiven Schritten wurde die Vereinbarung in den Jahren vor 2021 kontrovers zwischen den Institutionen diskutiert. Die ursprüngliche Idee war, dass in allen dreien die feste Regel „keine Treffen mit Lobbyakteuren ohne Registrierung“ für politisch Verantwortliche  gelten sollte. Es fanden jedoch drei Institutionen alle Argumente, warum das bei ihnen in der strikten Form nicht durchzuhalten sei.
            

            Der Vorschlag sieht auch vor, das Personal für die Überprüfung der Angaben aufzustocken . Weitere Verbesserungen:
            

            *Lobbyfirmen und Kanzleien müssen auch die Lobbyarbeit für Nicht-EU-Staaten angeben. bisher konnten autokratisch regierte Staaten verdeckt Lobbyarbeit bei der EU betreiben, zum Beispiel um ihr Image aufzupolieren oder Geschäfte einzufädeln.
            
            *Verbände, NGOs und Denkfabriken müssen angeben, woher sie ihr Geld bekommen.
            
            *Unternehmen sind verpflichtet, anzugeben, wer mit wie viel Geld in ihrem Auftrag Lobbyarbeit betreibt.
            

            ===Kritik am neuen Vorschlag===
            
            Der Vorschlag sieht noch immer keine rechtliche Verbindlichkeit vor.
            

            Ein Großteil der Beamten von Kommission und Ministerrat kann weiterhin unregistrierte Lobbyisten treffen: zwar müssen Kommissare und Generaldirektoren ihre Treffen offenlegen, nicht aber Abteilungsleiter, Referatsleiter und deren Mitarbeiter.
            

            Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind weiterhin nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen, ebensowenig wie der Ministerrat. Damit bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiterhin nicht nachvollziehbar.
            

            Zudem soll die [[Lobbyismus]]-Definition enger gefasst werden. Dadurch könnten Organisationen durch das Raster fallen, für die zuvor Registrierungspflicht bestand.<ref>[https://www.alter-eu.org/press-releases/2016/09/28/alter-eu-responds-to-new-lobby-register-proposal Pressemitteilung von Alter-EU am 28.09.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref>sites/default/files/documents/220202%20letter%20transparency%20register%20implementation_0.pdf Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022], alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023</ref>
            

            ===Katargate===
            

            Im Zuge der [[Katargate]]-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers [[Panzeri|Pier Antonio Panzeri]] registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.<ref>[https://www.politico.eu/article/arrest-warrant-two-meps-connected-qatargate-parliament-corruption-probe-maria-arena-alessandra-moretti/ Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame], politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023</ref>
            

            Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen [[FARA]] und des australischen [[FITSA]] einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen.
            

            ===Mangelnde Sanktionen===
            

            Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Gutachten] im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations], Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/kurzmeldung/gutachten-verpflichtendes-eu-lobbyregister-moglich-15426/ Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich], lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023</ref>
            

            Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2016/09/enttaeuschender-vorschlag-der-eu-kommission-fuer-ein-verpflichtendes-lobbyregister/ Enttäuschender Vorschlag der EU-Kommission für ein verpflichtendes Lobbyregister] LobbyControl.de am 28.09.2016, abgerufen am 20.10.2016</ref>
            

            ==Geschichte des Transparenzregisters==
            
            ===Geplantes Register===
            
            {| class="lptable"
            
            |-
            
            ||Datum
            
            ||Entwicklung
            
            ||Änderung
            
            ||Quelle
            

            |-
            
            ||28.09.2016
            
            ||Vorschlag der EU-Kommission: <br /> neue Interinstitutionelle Vereinbarung für ein verbindliches Transparenzregister
            
            ||
            
            *Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedstaaten
            

            ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3181_de.htm Factsheet zum Transparenzregister] Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> <ref>[http://www.sven-giegold.de/2016/transparenzregister-fortschritt-mit-vielen-luecken-bei-der-lobbytransparenz/ Transparenzregister: Fortschritt mit vielen Lücken bei der Lobbytransparenz] Internetauftritt Sven Giegold am 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            |-
            
            ||01.03.2016 - 01.06.2016
            
            ||Konsultationsprozess zur Verbesserung des bestehenden EU-Lobbyregisters
            
            ||
            
            *Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, können Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen
            

            ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/civil_society/public_consultation_de.htm Öffentliche Konsultation zu einem verbindlichen Transparenzregister] Europäische Kommission, abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            |-
            
            ||01.12.2014
            
            ||Transparenz-Initiative der Juncker-Kommission
            
            ||
            
            *EU-Kommissarinnen, deren Kabinette und Generaldirektoren müssen Lobbytreffen veröffentlichen und dürfen Treffen nur mit registrierten Lobbyakteuren abhalten
            
            *Damit sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen.
            
            *Außerdem: Vorschlag für ein neues verpflichtendes Lobbyregister für alle drei EU-Organe (Kommission, Parlament und Rat)
            

            ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_de.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.11.2014]  abgerufen am 26.10.2016</ref>
            
            |}
            

            ===Aktuelles Register===
            
            {| class="lptable"
            
            |-
            
            ||Datum
            
            ||Entwicklung
            
            ||Änderung
            
            ||Quelle
            

            |-
            
            ||20.05.2021
            
            ||Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung
            
            ||
            
            *Inkorporation des Rates der EU in die Vereinbarung
            
            *ein weiterer Transparenzbegriff
            
            *Einführung einer zweistufigen Verwaltung, bestehend aus Sekretariat und Verwaltungsrat
            
            *Möglichkeit zur freiwilligen Beteiligung von nicht an der Vereinbarung beteiligten EU-Organen
            

            ||<ref name="Vereinbarung21"/><ref name="Jahresbericht21"/>
            

            |-
            
            ||27.01.2015
            
            ||Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung
            
            ||
            
            *Umformulierung der Kategorien und Begriffsbestimmungen
            
            *Einführung von Melde- bzw. Beschwerdeverfahren
            
            *Überarbeitung des Verhaltenskodex
            
            *Sanktionen: Verweigerung von Treffen
            
            *breiterer Anwendungsbereich mit höheren Transparenzanforderungen
            
            *aber: Ausnahme für Tätigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten
            

            ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=REVIEW_OF_THE_REGISTER Überprüfung des Registers] Internetauftritt des Transparenzregisters, abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            |-
            
            ||22.07.2011
            
            ||Interinstitutionelle Vereinbarung: Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters
            
            ||
            
            *Aussetzung der Registrierung oder Streichung aus dem Register, ggf. Einzug des Zugangsausweises bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex
            
            *umfangreichere Angaben (z.B. Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, Mitwirken an Gesetzesvorhaben, die empfangene EU-Mittel)
            

            ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-773_de.htm?locale=en Pressemitteilung der Europäischen Kommission] abgerufen am 20.10.2016</ref>
            

            |-
            
            ||23.06.2008
            
            ||Einführung des Transparenzregisters der Kommission
            
            ||
            
            *Alle Organisationen sollen angeben, wen sie vertreten und welche Ziele und Aufgaben sie verfolgen.
            
            *Lobbyisten sollen bei der Registrierung außerdem Finanzinformationen offenlegen
            
            *Organisationen, die im Auftrag Dritter Lobbyarbeit betreiben: Angabe der Auftraggeber
            

            ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-08-988_de.htm?locale=en Pressemitteilung, 23. Juni 2008] Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            |-
            
            ||08.11.2005
            
            ||Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative der Barroso Kommission
            
            ||
            
            *Förderung der Transparenz der Lobbytätigkeiten bei den EU-Institutionen
            

            ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/2/2005/DE/2-2005-1300-DE-5-0.Pdf Mitteilung vom Präsidenten an die Kommission: Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative] abgerufen am 25.10.2016</ref>
            

            |-
            
            ||1996
            
            ||Parlament: Einführung eines Lobbyregisters und Verhaltenskodex für Lobbyisten
            
            ||
            
            *seit 2003: online abrufbar
            
            *Freiwillige Registrierung für leichteren Zugang zum Parlament
            

            ||<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495 Hintergrundbericht vom 24.06.2008] Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016</ref>
            

            |-
            
            ||01.11.1993
            
            ||Vertrag über die Europäische Union / Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
            
            ||
            
            *Artikel 11 (2): "Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft"
            

            ||<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT Vertrag über die Europäische Union] Eur-Lex, abgerufen am 25.10.2016</ref>
            
            |}
            

            ==Beiträge von LobbyControl==
            

            *2019: [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/EU-Lobbyreport2019.pdf EU-Lobbyreport 2019]
            
            *Dezember 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/12/eu-parlament-stimmt-fuer-verbot-von-lobby-nebentaetigkeiten/ EU-Parlament stimmt für Verbot von Lobby-Nebentätigkeiten]
            
            *September 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/09/neues-lobbyfacts-hebt-eu-lobbyrecherche-auf-neues-level/ Lobbyfacts: Update hebt EU-Lobbyrecherche auf neues Level]
            
            *Juni 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/06/eu-kommission-verschweigt-treffen-mit-google-bayer-und-co/ EU-Kommission verschweigt Treffen mit Google, Bayer und Co]
            
            *Mai 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/05/anwaltskanzleien-in-bruessel-boykottieren-lobbyregister/ Anwaltskanzleien in Brüssel boykottieren Lobbyregister]
            
            *Mai 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/05/eu-lobbyregister-7000-lobbyisten-fuer-den-tierfutterverband/ EU-Lobbyregister: 7000 Lobbyisten für den Tierfutterverband?]
            
            *Mai 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/05/eu-lobbyregister-wie-neu-und-verbessert-ist-das-update/ EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update?]
            
            *April 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/04/eu-lobbyregister-beschwerde-gegen-goldman-sachs-vertroedelt/ EU-Lobbyregister: Beschwerde gegen Goldman Sachs vertrödelt]
            
            *Januar 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/01/eu-lobbyregister-update-zentrale-schwaechen-bleiben-bestehen/ EU-Lobbyregister Update: Zentrale Schwächen bleiben bestehen]
            
            *Dezember 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/12/niederschmetternder-jubelbericht-zum-stand-des-eu-lobbyregisters/ Niederschmetternder Jubelbericht zum Stand des EU-Lobbyregisters]
            
            *Oktober 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/10/geleakte-philip-morris-lobbydokumente-zeigen-unbrauchbarkeit-des-eu-lobbyregisters/ Geleakte Philip Morris-Lobbydokumente zeigen Unbrauchbarkeit des EU-Lobbyregisters]
            
            *Juni 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/06/eu-lobbyregister-freiwilliger-ansatz-gescheitert/ EU-Lobbyregister: freiwilliger Ansatz gescheitert]
            
            *November 2012: [https://www.lobbycontrol.de/2012/11/eu-zufrieden-mit-transparenzregister/ EU ist zufrieden mit Transparenzregister – Wir nicht!]
            
            *Juni 2012: [https://www.lobbycontrol.de/2012/06/aktuelle-studie-neues-eu-lobbyregister-bringt-keine-verbesserung/ Aktuelle Studie: Neues EU-Lobbyregister bringt keine Verbesserung]
            
            *Juni 2011: [https://www.lobbycontrol.de/2011/06/eu-fuehrt-neues-lobbyregister-ein/ EU führt neues Lobbyregister ein – Nachbesserungsbedarf bleibt]
            
lobbyismus-in-der-eu/eu-transparenzregister-gremium-der-mitgliedstaaten-will-mitmachen-aber-nur-ein-bisschen-41987/ EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen], lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023</ref> Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.<ref>[https://bruessel-eu.diplo.de/eu-de/staendigevertretungeu/-/2264232 Transparenzregister], bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023</ref>
            

            ==Hintergrund==
            

            Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung [[Siim Kallas]] zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der [[Juncker|Jean-Claude Juncker]]-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU.
            
{{spendenbanner}}
        

        =Einzelnachweise=
        <references />
        

        [[Kategorie:EU]]
        

        [[Kategorie:Lobbyregister]]
        
        [[Kategorie:Gesetz]]
        
        [[Category:Lobby-Regulierung]]
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{Lobbyismus_EU-Box}}
 
{{Lobbyismus_EU-Box}}
   
Das '''EU-Transparenzregister''' (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des [[Europäischen Parlaments]], der [[Europäischen Kommission]] und des Rats der EU (auch: Ministerrat) zur Registrierung von Interessenvertretern. Lobby-Akteure, die Kontakt zu einer der Institutionen suchen, stellen dort auf freiwilliger Basis Informationen über ihre Lobby-Aktivitäten in der EU bereit und verpflichten sich zur Einhaltung eines [[Verhaltenskodex]].
+
Seit 2008 gibt es auf [[EU]]-Ebene ein [[Lobbyregister]], das EU-Transparenzregister. Eine Registrierung ist für alle Interessenvertreter:innen gegenüber [[EU-Parlament]], [[Kommission]] und dem [[Rat der EU]] freiwillig, allerdings ist der Erhalt bestimmter Berechtigungen, wie etwa der Möglichkeit Kommissionsmitglieder zu treffen, an eine Eintragung in das Register geknüpft. Alle im Register eingetragenen Akteure verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex’.
Im Frühling 2021 waren dort  über 12.000 Lobby-Akteure registriert.
 
   
'''Hinweis:''' Das offizielle Transparenzregister enthält nur die jeweils aktuelle Angaben und ist unter [http://ec.europa.eu/transparencyregister ec.europa.eu/transparencyregister] aufrufbar. Unter [https://lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu] lassen sich auch alte Einträge abrufen. Außerdem lassen sich Akteure nach der Zahl ihrer Lobbytreffen, der Größe ihrer Lobbybudgets und weiterer Faktoren sortieren.
+
Im [https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/search.do?locale=en&reset= EU-Transparenzregister] sind nur jeweils aktuelle Informationen abrufbar. Alte Einträge, sowie die Möglichkeit Akteure nach der Zahl ihrer Treffen oder der Größe ihres Budgets zu sortieren, finden sich auf [https://www.lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu].
   
==Das Transparenzregister der EU==
 
===Statistiken===
 
{| class="lptable"
 
|-
 
||Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen
 
||Anzahl der Organisationen
 
|-
 
||'''I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater'''
 
||'''761'''
 
|-
 
||&nbsp;Beratungsfirmen
 
||&nbsp;539
 
|-
 
||&nbsp;[[Anwaltskanzleien]]
 
||&nbsp;84
 
|-
 
||&nbsp;Selbständige Berater
 
||&nbsp;138
 
|-
 
||'''II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände'''
 
||'''6.539'''
 
|-
 
||&nbsp;[[Unternehmen nach Branchen|Unternehmen]] und Unternehmensgruppen
 
||&nbsp;2.998
 
|-
 
||&nbsp;[[Europäische Wirtschaftsverbände|Gewerbe-, und Wirtschaftsverbände]]
 
||&nbsp;2.590
 
|-
 
||&nbsp;Gewerkschaften und Berufsverbände
 
||&nbsp;951
 
|-
 
||&nbsp;Sonstige Organisationen
 
||&nbsp;445
 
|-
 
||'''III – Nichtregierungsorganisationen'''
 
||'''3.381'''
 
|-
 
||'''IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen'''
 
||'''852'''
 
|-
 
||&nbsp;Denkfabriken und Forschungseinrichtungen
 
||&nbsp;554
 
|-
 
||&nbsp;Hochschuleinrichtungen
 
||&nbsp;298
 
|-
 
||'''V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten'''
 
||'''46'''
 
|-
 
||'''VI – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten'''
 
||'''151'''
 
|-
 
||&nbsp;Verbände und Netzwerke von Behörden
 
||&nbsp;149
 
|-
 
||&nbsp;Einrichtungen, Ämter oder Netzwerke von Drittländern
 
||&nbsp;2
 
|-
 
||'''Gesamtzahl'''
 
||'''12.175'''
 
|}
 
Stand: März 2023<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister EU] abgerufen am 20.03.2023</ref>
 
   
===Rechtsgrundlage und Zuständigkeit===
+
 
  +
==Rechtsgrundlage und Zuständigkeit==
  +
 
  +
===Rechtsgrundlage===
  +
 
 
In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref> <br />
 
In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref> <br />
 
Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]], [[EU-Kommission]] und dem [[Rat der Europäischen Union]]. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.<ref name="Vereinbarung21">[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021Q0611(01) Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register], eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
 
Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]], [[EU-Kommission]] und dem [[Rat der Europäischen Union]]. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.<ref name="Vereinbarung21">[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021Q0611(01) Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register], eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
Zeile 75: Zeile 16:
 
Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.<ref name="Jahresbericht21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021], ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
 
Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.<ref name="Jahresbericht21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021], ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref>
   
==Wie funktioniert das Register?==
 
   
 
===Registrierung===
 
===Registrierung===
   
 
Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu.
 
Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu.
Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung] abgerufen am 20.10.2016</ref>
+
Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref name="Vereinbarung21"/> Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.<ref>[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=en&action=prepareView Statistics], ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023</ref>
   
Die Anmeldung ist nicht verpflichtend, wird aber für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzt, wie zum Beispiel dem Treffen von Kommissionsmitgliedern oder dem Betreten des EU-Parlaments. Registrieren sollen sich alle Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen möchten.<ref name="Leitlinien21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021] abgerufen am 21.03.2023</ref>
 
   
===Die Kategorien im Transparenzregister===
 
{| class="lptable-leftonly"
 
|-
 
||I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbstständige Berater
 
 
|-
 
||II In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände
 
 
|-
 
||III Nichtregierungsorganisationen
 
 
|-
 
||IV Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
 
 
|-
 
||V Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
 
 
|-
 
||VI Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten
 
|}
 
Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenz-Register der Europäischen Union] abgerufen am 28.10.2016</ref>
 
   
 
===Verpflichtende Angaben===
 
===Verpflichtende Angaben===
Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:
+
Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:<ref name="Vereinbarung21"/>
   
 
*allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
 
*allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
Zeile 116: Zeile 34:
 
*Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet
 
*Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet
   
Quelle: Anhang II der interinstitutionellen Vereinbarung von 2021<ref name="Vereinbarung21"/>
 
   
===Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien===
 
Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien sind darüber hinaus verpflichtet, den jährlichen Umsatz anzugeben, den sie mit Repräsentationstätigkeiten erzielen.
 
Zusätzlich müssen die Kunden, zusammen mit den für die Repräsentationstätigkeit aufgewandten Kosten, offengelegt werden.
 
   
===Sanktionen bei Nicht-Registrierung===
+
===Nachteile bei Nicht-Registrierung===
 
Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: <ref name="Leitlinien21"/>
 
Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: <ref name="Leitlinien21"/>
   
Zeile 147: Zeile 61:
 
Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.<ref name="Jahresbericht21"/>
 
Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.<ref name="Jahresbericht21"/>
   
Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisationfür den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.<ref name="Vereinbarung21"/>
+
Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.<ref name="Vereinbarung21"/>
   
 
2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.<ref name="Jahresbericht21"/>
 
2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.<ref name="Jahresbericht21"/>
   
   
==Studien zum Transparenzregister==
+
==Kritik==
{| class="lptable"
 
|-
 
||Jahr
 
||Studie
 
||Auftraggeber
 
||Erstellt von
 
||Quelle
 
 
 
 
 
|-
 
||2019
 
||EU-Lobbyreport
 
||LobbyControl
 
||Nina Katzemich, Timo Lange, Max Bank
 
||<ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/EU-Lobbyreport2019.pdf EU-Lobbyreport 2019], lobbycontrol.de, abgerufen am 21.03.2023</ref>
 
 
 
|-
 
||05/2016
 
||Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft
 
||Alter-EU
 
||Nina Katzemich, Vicky Cann
 
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms Katzemich, Cann: Anwälte als Lobbyisten - ein undurchsichtiges Geschäft] Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016</ref>
 
   
|-
+
===Datenqualität===
||05/2016
 
||Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene
 
||
 
||Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags
 
||<ref>[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene] Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags, Mai 2016, abgerufen am 09.11.2016</ref>
 
   
|-
+
Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.ref>[https://twitter.com/lobbycontrol/status/1618630864958795782?t=ttS7neFO2lPsBA3n0lWhRA&s=19 LobbyControl auf Twitter], twitter.com, abgerufen am 21.03.2023</ref>
||03/2016
 
||National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists
 
||Alter-EU
 
||Andreas Pavlou, Vicky Cann
 
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/03-0 Pavlou, Cann: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists] Alter-EU, März 2016, abgerufen am 09.11.2016</ref>
 
   
|-
+
Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.<ref>[https://www.alter-eu.org/sites/default/files/documents/220202%20letter%20transparency%20register%20implementation_0.pdf Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022], alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023</ref>
||05/2015
 
||Update on „New and improved“
 
||Alter-EU
 
||
 
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2015/01 Update on "New and improved] Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016</ref>
 
   
|-
 
||06/2013
 
||Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable
 
||Alter-EU
 
||Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Rachel Tansey
 
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/rescue-the-register Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable] Alter-EU, Juni 2013, abgerufen am 08.11.2016</ref>
 
   
|-
+
===Katargate===
||11/2013
 
||Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen
 
||Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments
 
||Martin Nettesheim
 
||<ref>[http://www.europarl.europa.eu/studies Nettesheim, Martin: Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen] Europäisches Parlament, November 2013, abgerufen am 11.08.2016</ref>
 
   
|-
+
Im Zuge der [[Katargate]]-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers [[Panzeri|Pier Antonio Panzeri]] registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.<ref>[https://www.politico.eu/article/arrest-warrant-two-meps-connected-qatargate-parliament-corruption-probe-maria-arena-alessandra-moretti/ Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame], politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023</ref>
||06/2013
 
||Legal Study – Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations
 
||Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich
 
||Markus Krajewski
 
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/eu-treaties-provide-legal-base-for-mandatory-lobby-registerhttps://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-studyKrajewski, Martin: Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations] Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich, Juni 2013, abgerufen am 09.11.2016</ref>
 
   
|-
 
||06/2012
 
||Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register
 
||Alter-EU
 
||Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Erik Wesselius
 
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2012/06/dodgy-data Arauzo, Hoedeman, Wesselius: Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register] Alter-EU, Juni 2012, abgerufen am 09.11.2016</ref>
 
   
|-
+
Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen [[FARA]] und des australischen [[FITSA]] einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen.
||06/2011
 
||The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups
 
||Alter-EU
 
||
 
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2011/06/the-missing-millions-of-the-lobby-register The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups] Alter-EU, Juni 2011, abgerufen am 09.11.2016</ref>
 
   
|-
 
||06/2009
 
||The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure?
 
||Alter-EU
 
||
 
||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2009/06/lobby-register-fails-transparency-test The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure?] Alter-EU, Juni 2009, abgerufen am  09.11.2016</ref>
 
|}
 
 
==Kritik am aktuellen Register==
 
===Allgemein===
 
Das Transparenzregister ist nicht verbindlich.Eine juristische Grundlage für die Rechtsverbindlichkeit des Registers scheitert an der Erfordernis der Einstimmungkeit im Ministerrat.
 
 
Die fehlende Rechtsverbindlichkeit hat zur Folge, dass nicht alle Unternehmen, Kanzleien und sonstigen Interessenvertreter registriert sind, und sie dafür auch nicht sanktioniert werden können (z.B. durch Geldstrafen).
 
Es ermöglicht es Lobby-Akteuren außerdem, die Angaben zurückzuziehen, sollten sie mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen.
 
 
===Schlechte Datenqualität===
 
2015 ermittelte ''Transparency International'', dass die Hälfte aller Angaben im Transparenzregister fehlerhaft sind. Die Organisation weist daraufhin, dass diese Fehler zum Teil unabsichtlich, teils aber auch bewusst seien, um eine Offenlegung der tatsächlichen Angaben zu vermeiden.<ref>[http://www.politico.eu/article/watchdog-half-of-eu-lobbying-disclosures-are-faulty/ Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty] politico.eu am 07.09.2016, abgerufen am 08.11.2016</ref>
 
 
Im Mai 2016 wies ''Lobbyfacts'' darauf hin, dass die Angaben der 51 Organisationen mit den höchsten Lobbyausgaben nur bei zwölf davon tatsächlich korrekt seien. Unter den 30 ersten Einträgen befände sich sogar nur einer, dessen Angaben glaubwürdig seien.
 
''Lobbyfacts'' weist darauf hin, dass bei einer Bereinigung der fehlerhaften Einträge große Lobbyakteure, wie [[CEFIC]], [[Shell]] und [[Microsoft]] die Liste anführen würden.<ref>[http://www.lobbyfacts.eu/articles/02-05-2016/corporate-lobbies-are-biggest-eu-lobby-spenders-dodgy-data-persists Corporate lobbies are biggest EU lobby spenders, but dodgy data persists] Lobbyfacts.eu am 02.05.2016, abgerufen am 08.11.2016</ref>
 
 
Im Januar 2023 machten LobbyControl und die NGO Corporate Europe Observatory auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam. Daraufhin wurden 59% dieser Einträge korrigiert und 38% gelöscht.<ref>[https://twitter.com/lobbycontrol/status/1618630864958795782?t=ttS7neFO2lPsBA3n0lWhRA&s=19 LobbyControl auf Twitter], twitter.com, abgerufen am 21.03.2023</ref>
 
 
   
 
   
===Anwendungsbereich===
+
===Mangelnde Sanktionen===
Das Register bezieht zwar seit Anfang 2021 auch die Interessenvertretung beim Rat der EU mit ein.  Jedoch werden hier lediglich Treffen mit Generaldirektor:in und Generalsekretär:innen erfasst. Das Generalsekretariat des Rats ist allerdings eher eine koordinierende Einheit. Diejenigen, die politische Entscheidungen treffen und bei den Gesetzen mitwirken, sitzen ganz woanders – nämlich in den nationalen Regierungen und ihren Ständigen Vertretungen in Brüssel. Diese diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten haben wichtige Funktionen bei der europäischen Gesetzgebung inne: Sie bereiten die Ministerratssitzungen und die dort erzielten Kompromisse in zahlreichen Arbeitsgruppen vor, und sie koordinieren das Abstimmungsverhalten mit den anderen Mitgliedstaaten. Damit sind sie auch [https://www.lobbycontrol.de/2016/03/nationale-vertretungen-in-bruessel-lobbyarbeit-unter-dem-radar/ wichtige Zielscheiben für Lobbyarbeit]. Eine Alter-EU Studie zeigt, dass auch dieser Verknüpfungspunkt zwischen nationaler und europäischer Politik ein beliebter und unkomplizierter Weg ist, Einfluss auf europäische Gesetzgebung auszuüben.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/03-0 Studie: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists] Studie von Alter-EU, März 2016, abgerufen am 28.10.2016 </ref> Doch mit der Einbeziehung des Rats ins Register sind leider lediglich die Botschafter:innen des Mitgliedslands, das gerade die Ratspräsidentschaft innehat sowie das darauf folgende verpflichtet, nur registrierte Lobbyisten zu treffen. Der Beitrag des Rats ist also insgesamt eher überschaubar.
 
 
 
===Ineffektivität der Sanktionen===
 
Unvollständige Beiträge werden kaum sanktioniert: dies liegt unter Anderem an der personellen Unterbesetzung des Sekretariats, das nicht alle Angaben überprüfen kann. Im Jahr 2021 wurden bei rund 12.000 registrierten Akteuren 3.360 Überprüfungen durchgeführt, das heißt, dass jede vierte Organisation geprüft werden konnte.<ref name="Jahresbericht21"/> Aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit werden Unternehmen auch im Falle einer Sanktion nicht daran gehindert, weiterhin Lobbyismus in Brüssel zu betreiben. Nachdem die Kanzlei [[White & Case ]] wegen Verstößen gegen die Leitlinien vom Register ausgeschlossen wurde, führte sie ihre Lobby-Aktivitäten in Brüssel nachweislich fort.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms Katzemich: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft] Alter-EU, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
 
 
 
===Klientenschutz===
 
In einer 2016 veröffentlichten Studie macht LobbyControl auf große Anwaltskanzleien aufmerksam, die das europäische Transparenzregister umgehen, im verpflichtenden US-amerikanischen Register aber als Lobby-Akteure erfasst sind.Mit Hinweis auf Vertraulichkeit verzichten viele Kanzleien darauf, ihre Auftraggeber und Mandanten zu veröffentlichen. Die Studie zeigt, dass es wegen der fehlenden Rechtsverbindlichkeit möglich ist, sich trotz nachgewiesener Lobby-Aktivitäten nicht in das Register eintragen zu müssen.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms LobbyControl-Studie: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft] Nina Katzemich, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
 
 
 
===Weitere Kritikpunkte===
 
Werden Einträge überarbeitet, sind frühere Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich, es ist also nicht möglich, frühere Lobby-Aktivitäten nachzuvollziehen. Um dies zu ermöglichen, betreiben [[LobbyControl]] und [[CEO]] [https://lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu].
 
 
 
Um besser nachvollziehen zu können, welches Ausmaß die Repräsentationstätigkeiten einer Kanzlei für einen Mandanten haben, müssen die Stufen zur Angabe der Repräsentationskosten überarbeitet werden. Das aktuelle Register fasst alle Kosten über 1.000.000 € zu einer Stufe zusammen. Ob eine Organisation Ausgaben knapp über diesem Betrag verbucht, oder mehrere Millionen, bleibt intransparent.
 
 
 
==Neue Entwicklungen: aktueller Stand==
 
Am 27.4. 2021 verabschiedete das EU-Parlament als letzte der drei Institutionen eine interinstitutionelle Vereinbarung, durch die nach 13 Jahren EU-Transparenzregister auch der Rat dem EU-Transparenzsystem beitrat.
 
 
 
Bereits im Rahmen der „Transparenzinitiative“ der Juncker-Kommission war im September 2016 eine neue interinstitutionelle Vereinbarung vorgeschlagen worden<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3181_de.htm Factsheet zum Transparenzregister] Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> [[Jean-Claude Juncker]] hatte bei seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten zugesagt, ein für alle Lobbyakteure verpflichtendes Transparenzregister einzuführen.
 
 
 
Seitdem wurden durchaus einige positive Schritte unternommen: Erster Schritt war die Verpflichtung der EU-Kommissare und ihrer Kabinette, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Das Parlament konnte sich hier nur zu einer „sollte“-Formulierung durchringen. Kommissar:innen und ihre Kabinette bis hinunter zu den Generalsekretär:innen veröffentlichen außerdem ihre Lobbytreffen, im EU-Parlament tun dies Abgeordnete mit wichtigen Funktionen in der Gesetzgebung: Berichterstatter:innen und Ausschussvorsitzende.
 
 
 
Abgesehen von diesen sehr positiven Schritten wurde die Vereinbarung in den Jahren vor 2021 kontrovers zwischen den Institutionen diskutiert. Die ursprüngliche Idee war, dass in allen dreien die feste Regel „keine Treffen mit Lobbyakteuren ohne Registrierung“ für politisch Verantwortliche  gelten sollte. Es fanden jedoch drei Institutionen alle Argumente, warum das bei ihnen in der strikten Form nicht durchzuhalten sei.
 
 
 
Der Vorschlag sieht auch vor, das Personal für die Überprüfung der Angaben aufzustocken . Weitere Verbesserungen:
 
 
 
*Lobbyfirmen und Kanzleien müssen auch die Lobbyarbeit für Nicht-EU-Staaten angeben. bisher konnten autokratisch regierte Staaten verdeckt Lobbyarbeit bei der EU betreiben, zum Beispiel um ihr Image aufzupolieren oder Geschäfte einzufädeln.
 
*Verbände, NGOs und Denkfabriken müssen angeben, woher sie ihr Geld bekommen.
 
*Unternehmen sind verpflichtet, anzugeben, wer mit wie viel Geld in ihrem Auftrag Lobbyarbeit betreibt.
 
 
 
 
 
===Kritik am neuen Vorschlag===
 
Der Vorschlag sieht noch immer keine rechtliche Verbindlichkeit vor.
 
 
 
Ein Großteil der Beamten von Kommission und Ministerrat kann weiterhin unregistrierte Lobbyisten treffen: zwar müssen Kommissare und Generaldirektoren ihre Treffen offenlegen, nicht aber Abteilungsleiter, Referatsleiter und deren Mitarbeiter.
 
 
 
Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind weiterhin nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen, ebensowenig wie der Ministerrat. Damit bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiterhin nicht nachvollziehbar.
 
 
 
Zudem soll die [[Lobbyismus]]-Definition enger gefasst werden. Dadurch könnten Organisationen durch das Raster fallen, für die zuvor Registrierungspflicht bestand.<ref>[https://www.alter-eu.org/press-releases/2016/09/28/alter-eu-responds-to-new-lobby-register-proposal Pressemitteilung von Alter-EU am 28.09.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/2016/09/enttaeuschender-vorschlag-der-eu-kommission-fuer-ein-verpflichtendes-lobbyregister/ Enttäuschender Vorschlag der EU-Kommission für ein verpflichtendes Lobbyregister] LobbyControl.de am 28.09.2016, abgerufen am 20.10.2016</ref>
 
 
 
==Geschichte des Transparenzregisters==
 
===Geplantes Register===
 
{| class="lptable"
 
|-
 
||Datum
 
||Entwicklung
 
||Änderung
 
||Quelle
 
 
 
|-
 
||28.09.2016
 
||Vorschlag der EU-Kommission: <br /> neue Interinstitutionelle Vereinbarung für ein verbindliches Transparenzregister
 
||
 
*Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedstaaten
 
 
 
||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3181_de.htm Factsheet zum Transparenzregister] Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> <ref>[http://www.sven-giegold.de/2016/transparenzregister-fortschritt-mit-vielen-luecken-bei-der-lobbytransparenz/ Transparenzregister: Fortschritt mit vielen Lücken bei der Lobbytransparenz] Internetauftritt Sven Giegold am 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref>
 
 
 
|-
 
||01.03.2016 - 01.06.2016
 
||Konsultationsprozess zur Verbesserung des bestehenden EU-Lobbyregisters
 
||
 
*Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, können Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen
 
 
 
||<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/civil_society/public_consultation_de.htm Öffentliche Konsultation zu einem verbindlichen Transparenzregister] Europäische Kommission, abgerufen am 26.10.2016</ref>
 
 
 
|-
 
||01.12.2014
 
||Transparenz-Initiative der Juncker-Kommission
 
||
 
*EU-Kommissarinnen, deren Kabinette und Generaldirektoren müssen Lobbytreffen veröffentlichen und dürfen Treffen nur mit registrierten Lobbyakteuren abhalten
 
*Damit sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen.
 
*Außerdem: Vorschlag für ein neues verpflichtendes Lobbyregister für alle drei EU-Organe (Kommission, Parlament und Rat)
 
 
 
||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_de.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.11.2014]  abgerufen am 26.10.2016</ref>
 
|}
 
 
 
===Aktuelles Register===
 
{| class="lptable"
 
|-
 
||Datum
 
||Entwicklung
 
||Änderung
 
||Quelle
 
 
 
|-
 
||20.05.2021
 
||Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung
 
||
 
*Inkorporation des Rates der EU in die Vereinbarung
 
*ein weiterer Transparenzbegriff
 
*Einführung einer zweistufigen Verwaltung, bestehend aus Sekretariat und Verwaltungsrat
 
*Möglichkeit zur freiwilligen Beteiligung von nicht an der Vereinbarung beteiligten EU-Organen
 
 
 
||<ref name="Vereinbarung21"/><ref name="Jahresbericht21"/>
 
 
 
|-
 
||27.01.2015
 
||Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung
 
||
 
*Umformulierung der Kategorien und Begriffsbestimmungen
 
*Einführung von Melde- bzw. Beschwerdeverfahren
 
*Überarbeitung des Verhaltenskodex
 
*Sanktionen: Verweigerung von Treffen
 
*breiterer Anwendungsbereich mit höheren Transparenzanforderungen
 
*aber: Ausnahme für Tätigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten
 
 
 
||<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=REVIEW_OF_THE_REGISTER Überprüfung des Registers] Internetauftritt des Transparenzregisters, abgerufen am 26.10.2016</ref>
 
 
 
|-
 
||22.07.2011
 
||Interinstitutionelle Vereinbarung: Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters
 
||
 
*Aussetzung der Registrierung oder Streichung aus dem Register, ggf. Einzug des Zugangsausweises bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex
 
*umfangreichere Angaben (z.B. Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, Mitwirken an Gesetzesvorhaben, die empfangene EU-Mittel)
 
 
 
||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-773_de.htm?locale=en Pressemitteilung der Europäischen Kommission] abgerufen am 20.10.2016</ref>
 
 
 
|-
 
||23.06.2008
 
||Einführung des Transparenzregisters der Kommission
 
||
 
*Alle Organisationen sollen angeben, wen sie vertreten und welche Ziele und Aufgaben sie verfolgen.
 
*Lobbyisten sollen bei der Registrierung außerdem Finanzinformationen offenlegen
 
*Organisationen, die im Auftrag Dritter Lobbyarbeit betreiben: Angabe der Auftraggeber
 
 
 
||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-08-988_de.htm?locale=en Pressemitteilung, 23. Juni 2008] Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016</ref>
 
 
 
|-
 
||08.11.2005
 
||Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative der Barroso Kommission
 
||
 
*Förderung der Transparenz der Lobbytätigkeiten bei den EU-Institutionen
 
 
 
||<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/2/2005/DE/2-2005-1300-DE-5-0.Pdf Mitteilung vom Präsidenten an die Kommission: Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative] abgerufen am 25.10.2016</ref>
 
   
|-
+
Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Gutachten] im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations], Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/kurzmeldung/gutachten-verpflichtendes-eu-lobbyregister-moglich-15426/ Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich], lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023</ref>
||1996
 
||Parlament: Einführung eines Lobbyregisters und Verhaltenskodex für Lobbyisten
 
||
 
*seit 2003: online abrufbar
 
*Freiwillige Registrierung für leichteren Zugang zum Parlament
 
   
||<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495 Hintergrundbericht vom 24.06.2008] Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016</ref>
+
Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-in-der-eu/eu-transparenzregister-gremium-der-mitgliedstaaten-will-mitmachen-aber-nur-ein-bisschen-41987/ EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen], lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023</ref> Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.<ref>[https://bruessel-eu.diplo.de/eu-de/staendigevertretungeu/-/2264232 Transparenzregister], bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023</ref>
   
|-
 
||01.11.1993
 
||Vertrag über die Europäische Union / Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
 
||
 
*Artikel 11 (2): "Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft"
 
   
||<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT Vertrag über die Europäische Union] Eur-Lex, abgerufen am 25.10.2016</ref>
+
==Hintergrund==
|}
 
   
==Beiträge von LobbyControl==
+
Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung [[Siim Kallas]] zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der [[Juncker|Jean-Claude Juncker]]-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU.
   
*2019: [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/EU-Lobbyreport2019.pdf EU-Lobbyreport 2019]
 
*Dezember 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/12/eu-parlament-stimmt-fuer-verbot-von-lobby-nebentaetigkeiten/ EU-Parlament stimmt für Verbot von Lobby-Nebentätigkeiten]
 
*September 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/09/neues-lobbyfacts-hebt-eu-lobbyrecherche-auf-neues-level/ Lobbyfacts: Update hebt EU-Lobbyrecherche auf neues Level]
 
*Juni 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/06/eu-kommission-verschweigt-treffen-mit-google-bayer-und-co/ EU-Kommission verschweigt Treffen mit Google, Bayer und Co]
 
*Mai 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/05/anwaltskanzleien-in-bruessel-boykottieren-lobbyregister/ Anwaltskanzleien in Brüssel boykottieren Lobbyregister]
 
*Mai 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/05/eu-lobbyregister-7000-lobbyisten-fuer-den-tierfutterverband/ EU-Lobbyregister: 7000 Lobbyisten für den Tierfutterverband?]
 
*Mai 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/05/eu-lobbyregister-wie-neu-und-verbessert-ist-das-update/ EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update?]
 
*April 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/04/eu-lobbyregister-beschwerde-gegen-goldman-sachs-vertroedelt/ EU-Lobbyregister: Beschwerde gegen Goldman Sachs vertrödelt]
 
*Januar 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/01/eu-lobbyregister-update-zentrale-schwaechen-bleiben-bestehen/ EU-Lobbyregister Update: Zentrale Schwächen bleiben bestehen]
 
*Dezember 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/12/niederschmetternder-jubelbericht-zum-stand-des-eu-lobbyregisters/ Niederschmetternder Jubelbericht zum Stand des EU-Lobbyregisters]
 
*Oktober 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/10/geleakte-philip-morris-lobbydokumente-zeigen-unbrauchbarkeit-des-eu-lobbyregisters/ Geleakte Philip Morris-Lobbydokumente zeigen Unbrauchbarkeit des EU-Lobbyregisters]
 
*Juni 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/06/eu-lobbyregister-freiwilliger-ansatz-gescheitert/ EU-Lobbyregister: freiwilliger Ansatz gescheitert]
 
*November 2012: [https://www.lobbycontrol.de/2012/11/eu-zufrieden-mit-transparenzregister/ EU ist zufrieden mit Transparenzregister – Wir nicht!]
 
*Juni 2012: [https://www.lobbycontrol.de/2012/06/aktuelle-studie-neues-eu-lobbyregister-bringt-keine-verbesserung/ Aktuelle Studie: Neues EU-Lobbyregister bringt keine Verbesserung]
 
*Juni 2011: [https://www.lobbycontrol.de/2011/06/eu-fuehrt-neues-lobbyregister-ein/ EU führt neues Lobbyregister ein – Nachbesserungsbedarf bleibt]
 
   
 
{{spendenbanner}}
 
{{spendenbanner}}

Anhänge

Diskussionen