Lobbyregister EU: Unterschied zwischen den Versionen
(Die Kategorien wurden geändert.)
|
GergöH (Diskussion | Beiträge)
(Markierung: 2017-Quelltext-Bearbeitung)
|
Das Seit 2008 gibt es auf EU-Transparenzregister (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Registrierung von Interessenvertretern. Lobby-Akteure, die Kontakt zu den beiden Institutionen suchen, stellen dort auf freiwilliger Basis Informationen über ihre Lobby-Aktivitäten in der EU bereit und Ebene ein Lobbyregister, das EU-Transparenzregister. Eine Registrierung ist für alle Interessenvertreter:innen gegenüber EU-Parlament, Kommission und dem Rat der EU freiwillig, allerdings ist der Erhalt bestimmter Berechtigungen, wie etwa der Möglichkeit Kommissionsmitglieder zu treffen, an eine Eintragung in das Register geknüpft. Alle im Register eingetragenen Akteure verpflichten sich zur Einhaltung eines VerhaltenskodexVerhaltenskodex’.
Im Herbst 2016 sind dort erstmals über 10.000 Lobby-Akteure registriert. Im gleichen Jahr wurde ein Entwurf für ein verpflichtendes und auch für Teile des EU-Rats verbindliches Transparenzregister vorgestellt, siehe: Neue Entwicklungen. Hinweis: Das offizielle Transparenzregister enthält nur die jeweils aktuelle Angaben und ist unter ec.europa.eu/transparencyregister aufrufbar. Unter lobbyfacts.eu lassen sich alte Einträge abrufenTransparenzregister sind nur jeweils aktuelle Informationen abrufbar. Alte Einträge, sowie die Möglichkeit Akteure nach der Zahl ihrer Treffen oder der Größe ihres Budgets zu sortieren, finden sich auf lobbyfacts.eu.
Inhaltsverzeichnis
- 2.1 Registrierung
- 2.2 Die Kategorien im Transparenzregister 2.
-
1 Das Transparenzregister der EU Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
- 1.1 Statistiken Rechtsgrundlage
- 1.2 Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
2 Wie funktioniert das Register?
- 22.5 Sanktionen
- Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien
- 2
- 6
- 3 Studien zum Transparenzregister
- 4 Kritik am aktuellen Register
- 5 Neue Entwicklungen: aktueller Stand
- 6 Geschichte des Transparenzregisters
- 7 Beiträge von LobbyControl 8
- 2 Kritik
- 3 Hintergrund
- 4 Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus 9
- 5 Einzelnachweise
Das Transparenzregister der EURechtsgrundlage und Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Statistiken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen | Anzahl der Organisationen |
I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater | 1.323 |
Beratungsfirmen | 774 |
Anwaltskanzleien | 140 |
Selbständige Berater | 409 |
II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände | 5.789 |
Unternehmen und Unternehmensgruppen | 2.176 |
Gewerbe-, und Wirtschaftsverbände | 2.407 |
Gewerkschaften und Berufsverbände | 875 |
Sonstige Organisationen | 331 |
III – Nichtregierungsorganisationen | 3.067 |
IV – [Kategorie:Thinktank-EU|Thinktanks]], Forschungs- und Hochschuleinrichtungen | 901 |
Think tanks und Forschungseinrichtungen | 580 |
Hochschuleinrichtungen | 321 |
V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten | 53 |
IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten | 563 |
Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene) | 121 |
Andere subnationale Behörden | 101 |
Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene | 79 |
Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen | 262 |
Gesamtzahl | 11696 |
Stand: Januar 2018[1]
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“[21]
Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen EU-Parlament und , EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union. Die ursprüngliche erste Version von 2011 wurde 2014 überarbeitet, sie trat am 1.1.2015 in Kraft.
Die , die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.[2]
Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt dem Gemeinsamen Transparenzregister-Sekretariat (GTRS), bestehend aus derzeit sieben Mitarbeitern des Europäischen Parlaments und der Kommission. Das GTRS ist für die Ausarbeitung der Leitlinien des Transparenz-Registers zuständig, und überprüft die Angaben der Organisationen.[3]
Wie funktioniert das Register?[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.[3]
Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem Verhaltenskodex für Interessenvertreter zu. Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.[4]
Die Anmeldung ist nicht verpflichtend, wird aber für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzt. Registrieren sollen sich alle Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen möchten.[5]
Die Kategorien im Transparenzregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbstständige Berater |
II In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände |
III Nichtregierungsorganisationen |
IV Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen |
V Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten |
VI Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten |
Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union[6]
2] Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.[4]
Verpflichtende Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:[2]
- allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
- Interessen und Tätigkeiten des Akteursdie
- Organisationen und/oder Einzelpersonen, in deren Auftrag der Akteur agiertVerbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen
- Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
- Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
- Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet
Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union[7]
Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien sind darüber hinaus verpflichtet, den jährlichen Umsatz anzugeben, den sie mit Repräsentationstätigkeiten erzielen.
Umsatz | |
- | 100.000 – 499.999 |
500.000 – 1.000.000 | |
> 1.000.000 |
Zusätzlich müssen die Kunden, zusammen mit den für die Repräsentationstätigkeit aufgewandten Kosten, offengelegt werden.
Kosten | |
- | 10.000 – 24.999 |
25.000 – 49.999 | |
50.000 – 99.999 | |
100.000 – 199.999 | |
200.000 – 299.999 | |
300.000 – 399.999 | |
... | |
800.000 – 899.999 | |
900.000 – 1.000.000 | |
> 1.000.000 |
Sanktionen Nachteile bei Nicht-Registrierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen. Die wichtigsten sind: , wie etwa: [5]
Parlament
- freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
- nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
- Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren
Kommission
- Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektorenautomatische und frühzeitige Information über Aktivitäten, Fahrpläne, und Termine[8]
- Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen
Rat
- Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
- Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen
Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten , – zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.
Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte der registrierten Organisation im Widerspruch zu den Werten der EU stehen (vgl. EU Vertrag Artikel 6 Abs. 1,2).[9]
Sanktionsmöglichkeiten reichen von Ermahnungen bis hin zur Aussetzung der Registrierung. Wird wiederholt gegen die Leitlinien verstoßen, ist der Ausschluss aus dem Register, und damit der Verlust der Privilegien möglich. Bei schweren Verstößen kann das GTRS das Veröffentlichen der Maßnahmen auf der Website des Transparenzregisters veranlassen.[10]
2014 führte das GTRS 900 Überprüfungen von Einträgen durch. Dabei wurde 61 Warnmeldungen nachgegangen, und 212 Organisationen oder Einzelpersonen wegen Verstößen gegen die Leitlinien ausgeschlossen.[11]
Übersicht über Sanktionen
Art des Verstoßes | Maßnahme | Erwähnung der Maßnahme im Register-Sekretariat | Dauerhafter Entzug der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden |
Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird | Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur | Nein | Nein |
Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem GTRS oder unangemessenes Verhalten | Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden, Verlust weiterer Anreize | Nein | Nein |
Wiederholte und vorsätzliche Verweigerung der Zusammenarbeit /
wiederholtes unangemessenes Verhalten / schwerwiegender Verstoß |
Formeller Ausschluss aus dem Register, Entzug der Zugangsberechtigung | Ja | Ja |
Quelle: Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister[12]
Studien zum Transparenzregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
nicht für die Registrierung geeignet sind.[3]
Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.[2]
2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.[3]
Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
AllgemeinDatenqualität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Transparenzregister ist nicht verbindlich.Eine juristische Grundlage für die Rechtsverbindlichkeit des Registers scheitert an der Erfordernis der Einstimmungkeit im Ministerrat.
Die fehlende Rechtsverbindlichkeit hat zur Folge, dass nicht alle Unternehmen, Kanzleien und sonstigen Interessenvertreter registriert sind, und sie dafür auch nicht sanktioniert werden können (z.B. durch Geldstrafen). Es ermöglicht es Lobby-Akteuren außerdem, die Angaben zurückzuziehen, sollten sie mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen.
Schlechte Datenqualität[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]2015 ermittelte Transparency International, dass die Hälfte aller Angaben im Transparenzregister fehlerhaft sind. Die Organisation weist daraufhin, dass diese Fehler zum Teil unabsichtlich, teils aber auch bewusst seien, um eine Offenlegung der tatsächlichen Angaben zu vermeiden.[23]
Im Mai 2016 wies Lobbyfacts darauf hin, dass die Angaben der 51 Organisationen mit den höchsten Lobbyausgaben nur bei zwölf davon tatsächlich korrekt seien. Unter den 30 ersten Einträgen befände sich sogar nur einer, dessen Angaben glaubwürdig seien. Lobbyfacts weist darauf hin, dass bei einer Bereinigung der fehlerhaften Einträge große Lobbyakteure, wie CEFIC, Shell und Microsoft die Liste anführen würden.[24]
Anwendungsbereich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Register beschränkt sich auf die Interessenvertretung, die sich auf das Parlament und die Kommission der EU beziehen. Tätigkeiten, die den Rat der Europäischen Union und die Ministerräte betreffen, werden nicht erfasst.Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind bisher ebenfalls nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen. Eine Alter-EU Studie zeigt, dass auch dieser Verknüpfungspunkt zwischen nationaler und europäischer Politik ein beliebter und unkomplizierter Weg ist, Einfluss auf europäische Gesetzgebung auszuüben.[25]
Ineffektivität der Sanktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unvollständige Beiträge werden kaum sanktioniert: dies liegt unter Anderem an der personellen Unterbesetzung des GTRS, das nicht alle Angaben überprüfen kann. Im Jahr 2014 wurden bei 7.352 registrierten Akteuren 900 Überprüfungen durchgeführt, das heißt, dass jede achte Organisation geprüft werden konnte.[26] Aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit werden Unternehmen auch im Falle einer Sanktion nicht daran gehindert, weiterhin Lobbyismus in Brüssel zu betreiben. Nachdem die Kanzlei White & Case wegen Verstößen gegen die Leitlinien vom Register ausgeschlossen wurde, führte sie ihre Lobby-Aktivitäten in Brüssel nachweislich fort.[27]
Klientenschutz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In einer 2016 veröffentlichten Studie macht LobbyControl auf große Anwaltskanzleien aufmerksam, die das europäische Transparenzregister umgehen, im verpflichtenden US-amerikanischen Register aber als Lobby-Akteure erfasst sind.Mit Hinweis auf Vertraulichkeit verzichten viele Kanzleien darauf, ihre Auftraggeber und Mandanten zu veröffentlichen. Die Studie zeigt, dass es wegen der fehlenden Rechtsverbindlichkeit möglich ist, sich trotz nachgewiesener Lobby-Aktivitäten nicht in das Register eintragen zu müssen.[28]
Weitere Kritikpunkte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Werden Einträge überarbeitet, sind frühere Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich, es ist also nicht möglich, frühere Lobby-Aktivitäten nachzuvollziehen. Um dies zu ermöglichen, betreiben LobbyControl und CEO lobbyfacts.eu.
Um besser nachvollziehen zu können, welches Ausmaß die Repräsentationstätigkeiten einer Kanzlei für einen Mandanten haben, müssen die Stufen zur Angabe der Repräsentationskosten überarbeitet werden. Das aktuelle Register fasst alle Kosten über 1.000.000 € zu einer Stufe zusammen. Ob eine Organisation Ausgaben knapp über diesem Betrag verbucht, oder mehrere Millionen, bleibt intransparent.
Neue Entwicklungen: aktueller Stand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Am 28.09.2016 wurde im Rahmen der „Transparenzinitiative“ der Juncker-Kommission eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung vorgeschlagen, die die Transparenz der EU-Organe verbessern soll.[29] Jean-Claude Juncker hatte bei seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten zugesagt, ein für alle Lobbyakteure verpflichtendes Transparenzregister einzuführen.
Erster Schritt der Initiative war die Verpflichtung der EU-Kommissare und ihrer Kabinette, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Nun soll das EU-Parlament diesem Beispiel folgen.
Die Vereinbarung soll neben Kommission und Parlament erstmals auch den Europäischen Rat einschließen. Der Vorschlag sieht zudem vor, die Überprüfung der Angaben auszubauen und zu verbessern. Zusätzlich sollen mehr Sanktionen durchgeführt werden.[30] Der Vorschlag soll im Laufe des Jahres 2017 in EU-Parlament und Ministerrat diskutiert werden.
Kritik am neuen Vorschlag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Vorschlag sieht noch immer keine rechtliche Verbindlichkeit vor.
Ein Großteil der Beamten von Kommission und Ministerrat kann weiterhin unregistrierte Lobbyisten treffen: zwar müssen Kommissare und Generaldirektoren ihre Treffen offenlegen, nicht aber Abteilungsleiter, Referatsleiter und deren Mitarbeiter.
Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind weiterhin nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen, ebensowenig wie der Ministerrat. Damit bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiterhin nicht nachvollziehbar.
Zudem soll die Lobbyismus-Definition enger gefasst werden. Dadurch könnten Organisationen durch das Raster fallen, für die zuvor Registrierungspflicht bestand.[31][32]
Geschichte des Transparenzregisters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Geplantes Register[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Datum | Entwicklung | Änderung | Quelle |
28.09.2016 |
Vorschlag der EU-Kommission:
neue Interinstitutionelle Vereinbarung für ein verbindliches Transparenzregister |
|
[33] [34] |
01.03.2016 - 01.06.2016 | Konsultationsprozess zur Verbesserung des bestehenden EU-Lobbyregisters |
|
[35] |
01.12.2014 | Transparenz-Initiative der Juncker-Kommission |
|
[36] |
Aktuelles Register[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Datum | Entwicklung | Änderung | Quelle |
27.01.2015 | Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung |
|
[37] |
22.07.2011 | Interinstitutionelle Vereinbarung: Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters |
|
[38] |
23.06.2008 | Einführung des Transparenzregisters der Kommission |
|
[39] |
08.11.2005 | Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative der Barroso Kommission |
|
[40] |
1996 | Parlament: Einführung eines Lobbyregisters und Verhaltenskodex für Lobbyisten |
|
[41] |
01.11.1993 | Vertrag über die Europäische Union / Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
|
[42] |
- Dezember 2016: EU-Parlament stimmt für Verbot von Lobby-Nebentätigkeiten
- September 2016: Lobbyfacts: Update hebt EU-Lobbyrecherche auf neues Level
- Juni 2016: EU-Kommission verschweigt Treffen mit Google, Bayer und Co
- Mai 2016: Anwaltskanzleien in Brüssel boykottieren Lobbyregister
- Mai 2016: EU-Lobbyregister: 7000 Lobbyisten für den Tierfutterverband?
- Mai 2015: EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update?
- April 2015: EU-Lobbyregister: Beschwerde gegen Goldman Sachs vertrödelt
- Januar 2015: EU-Lobbyregister Update: Zentrale Schwächen bleiben bestehen
- Dezember 2013: Niederschmetternder Jubelbericht zum Stand des EU-Lobbyregisters
- Oktober 2013: Geleakte Philip Morris-Lobbydokumente zeigen Unbrauchbarkeit des EU-Lobbyregisters
- Juni 2013: EU-Lobbyregister: freiwilliger Ansatz gescheitert
- November 2012: EU ist zufrieden mit Transparenzregister – Wir nicht!
- Juni 2012: Aktuelle Studie: Neues EU-Lobbyregister bringt keine Verbesserung
- Juni 2011: EU führt neues Lobbyregister ein – Nachbesserungsbedarf bleibt
Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.[6]
Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.[7]
Katargate[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Zuge der Katargate-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers Panzeri registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.[8]
Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen FARA und des australischen FITSA einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen.
Mangelnde Sanktionen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein Gutachten im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.[9][10]
Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.[11] Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.[12]
Hintergrund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung Siim Kallas zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der [[Jean-Claude Juncker]|Juncker]-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU.
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Transparenzregister EU abgerufen am 05.02.2018 ↑
- EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012 abgerufen am 20.10.2016
- ↑ Jahresbericht des GTRS 2014 abgerufen am 21.10.2016
- ↑ EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung abgerufen am 20.10.2016
- ↑ Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister – Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015 abgerufen am 19.10.2016
- ↑ Transparenz-Register der Europäischen Union abgerufen am 28.10.2016
- ↑ EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung abgerufen am 25.10.2016
- ↑ Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister – Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015 abgerufen am 19.10.2016
- ↑ Internetauftritt des Transparenzregisters abgerufen am 25.10.2016
- ↑ Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes: Lobbyregister in ausgewählten Staaten und auf EU-Ebene, 03.05.2016 abgerufen am 20.10.2016
- ↑ Jahresbericht des GTRS 2014 abgerufen am 19.10.2016
- ↑ Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister vom 19.09.2014 abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Katzemich, Cann: Anwälte als Lobbyisten - ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016
- ↑ Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags, Mai 2016, abgerufen am 09.11.2016
- ↑ Pavlou, Cann: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Alter-EU, März 2016, abgerufen am 09.11.2016
- ↑ Update on "New and improved Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016
- ↑ Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable Alter-EU, Juni 2013, abgerufen am 08.11.2016
- ↑ Nettesheim, Martin: Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen Europäisches Parlament, November 2013, abgerufen am 11.08.2016
- ↑ Martin: Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich, Juni 2013, abgerufen am 09.11.2016
- ↑ Arauzo, Hoedeman, Wesselius: Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register Alter-EU, Juni 2012, abgerufen am 09.11.2016
- ↑ The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups Alter-EU, Juni 2011, abgerufen am 09.11.2016
- ↑ The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure? Alter-EU, Juni 2009, abgerufen am 09.11.2016
- ↑ Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty politico.eu am 07.09.2016, abgerufen am 08.11.2016
- ↑ Corporate lobbies are biggest EU lobby spenders, but dodgy data persists Lobbyfacts.eu am 02.05.2016, abgerufen am 08.11.2016
- ↑ Studie: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Studie von Alter-EU, März 2016, abgerufen am 28.10.2016
- ↑ Jahresbericht des GTRS 2014 abgerufen am 19.10.2016
- ↑ Katzemich: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ LobbyControl-Studie: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Nina Katzemich, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Factsheet zum Transparenzregister Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 28.09.2016 abgerufen am 20.10.2016
- ↑ Pressemitteilung von Alter-EU am 28.09.2016 abgerufen am 20.10.2016
- ↑ Enttäuschender Vorschlag der EU-Kommission für ein verpflichtendes Lobbyregister LobbyControl.de am 28.09.2016, abgerufen am 20.10.2016
- ↑ Factsheet zum Transparenzregister Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Transparenzregister: Fortschritt mit vielen Lücken bei der Lobbytransparenz Internetauftritt Sven Giegold am 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Öffentliche Konsultation zu einem verbindlichen Transparenzregister Europäische Kommission, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.11.2014 abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Überprüfung des Registers Internetauftritt des Transparenzregisters, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Pressemitteilung der Europäischen Kommission abgerufen am 20.10.2016
- ↑ Pressemitteilung, 23. Juni 2008 Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Mitteilung vom Präsidenten an die Kommission: Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative abgerufen am 25.10.2016
- ↑ Hintergrundbericht vom 24.06.2008 Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Vertrag über die Europäische Union Eur-Lex, abgerufen am 25.10.2016
- 2,0 2,1 2,2 2,3 Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register, eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023
- ↑ 3,0 3,1 3,2 Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021, ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023
- ↑ Statistics, ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023
- ↑ Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021 abgerufen am 27.03.2023
- ↑ LobbyControl auf Twitter, twitter.com, abgerufen am 21.03.2023
- ↑ Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022, alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023
- ↑ Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame, politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023
- ↑ Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations, Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023
- ↑ Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich, lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023
- ↑ EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen, lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023
- ↑ Transparenzregister, bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023
{{Lobbyismus_EU-Box}} Das '''EU-Transparenzregister''' (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des [[Europäisches Parlament | Europäischen Parlaments]] und der [[Europäische Kommission | Europäischen Kommission]] zur Registrierung von Interessenvertretern. Lobby-Akteure, die Kontakt zu den beiden Institutionen suchen, stellen dort auf freiwilliger Basis Informationen über ihre Lobby-Aktivitäten in der EU bereit und verpflichten sich zur Einhaltung eines [[Verhaltenskodex]]. <br /> Im Herbst 2016 sind dort erstmals über 10.000 Lobby-Akteure registriert. Im gleichen Jahr wurde ein Entwurf für ein verpflichtendes und auch für Teile des EU-Rats verbindliches Transparenzregister vorgestellt, siehe: Neue Entwicklungen. ''' Hinweis:''' Das offizielle Transparenzregister enthält nur die jeweils aktuelle Angaben und ist unter [http Seit 2008 gibt es auf [[EU]]-Ebene ein [[Lobbyregister]], das EU-Transparenzregister. Eine Registrierung ist für alle Interessenvertreter:innen gegenüber [[EU-Parlament]], [[Kommission]] und dem [[Rat der EU]] freiwillig, allerdings ist der Erhalt bestimmter Berechtigungen, wie etwa der Möglichkeit Kommissionsmitglieder zu treffen, an eine Eintragung in das Register geknüpft. Alle im Register eingetragenen Akteure verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex’. Im [https://ec.europa.eu/transparencyregister ec.europa.eu/transparencyregister] aufrufbar. Unter [https://lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu] lassen sich alte Einträge abrufen. ==Das Transparenzregister der EU== ===Statistiken=== {| class="lptable" |- ||Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen ||Anzahl der Organisationen |- ||'''I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater''' ||'''1.323''' |- || Beratungsfirmen || 774 |- || [[Anwaltskanzleien]] || 140 |- || Selbständige Berater || 409 |- ||'''II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände''' ||'''5.789''' |- || [[Unternehmen nach Branchen|Unternehmen]] und Unternehmensgruppen || 2.176 |- || [[Europäische Wirtschaftsverbände|Gewerbe-, und Wirtschaftsverbände]] || 2.407 |- || Gewerkschaften und Berufsverbände || 875 |- || Sonstige Organisationen || 331 |- ||'''III – Nichtregierungsorganisationen''' ||'''3.067''' |- ||'''IV – [Kategorie:Thinktank-EU|Thinktanks]], Forschungs- und Hochschuleinrichtungen''' ||'''901''' |- || Think tanks und Forschungseinrichtungen || 580 |- || Hochschuleinrichtungen || 321 |- ||'''V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten''' ||'''53''' |- ||'''IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten''' ||'''563''' |- || Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene) || 121 |- || Andere subnationale Behörden || 101 |- || Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene || 79 |- || Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen || 262 |- ||'''Gesamtzahl''' ||'''11696 ''' |} Stand: Januar 2018<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister EU] abgerufen am 05.02.2018</ref> ===Rechtsgrundlage und Zuständigkeit=== /public/consultation/search.do?locale=en&reset= EU-Transparenzregister] sind nur jeweils aktuelle Informationen abrufbar. Alte Einträge, sowie die Möglichkeit Akteure nach der Zahl ihrer Treffen oder der Größe ihres Budgets zu sortieren, finden sich auf [https://www.lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu]. ==Rechtsgrundlage und Zuständigkeit== ===Rechtsgrundlage=== In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref> <br /> Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]] und , [[EU-Kommission]]. Die ursprüngliche Version von 2011 wurde 2014 überarbeitet, sie trat am 1.1.2015 in Kraft. <br /> Die und dem [[Rat der Europäischen Union]]. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.<ref name="Vereinbarung21">[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021Q0611(01) Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register], eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref> Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt dem Gemeinsamen Transparenzregister-Sekretariat (GTRS), bestehend aus derzeit sieben Mitarbeitern des Europäischen Parlaments und der Kommission. Das GTRS ist für die Ausarbeitung der Leitlinien des Transparenz-Registers zuständig, und überprüft die Angaben der Organisationen.<ref>[httpeinem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.<ref name="Jahresbericht21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 21.10.2016</ref> ==Wie funktioniert das Register?== === Registrierung über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021], ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref> ===Registrierung=== Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu. Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref name="Vereinbarung21" />[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung] abgerufen am 20.10.2016</ref> Die Anmeldung ist nicht verpflichtend, wird aber für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzt. Registrieren sollen sich alle Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen möchten.<ref>[http Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.<ref>[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPageconsultation/statistics.do?locale=de&reference=GUIDELINES Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister – Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015] abgerufen am 19.10.2016</ref> ===Die Kategorien im Transparenzregister=== {| class="lptable-leftonly" |- ||I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbstständige Berater |- ||II In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände |- ||III Nichtregierungsorganisationen |- ||IV Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen |- ||V Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten |- ||VI Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten |} Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenz-Register der Europäischen Union] abgerufen am 28.10.2016</ref> en&action=prepareView Statistics], ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023</ref> ===Verpflichtende Angaben=== Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen: * <ref name="Vereinbarung21" /> *allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.) * Interessen und Tätigkeiten des Akteurs * die Organisationen Verbindungen zu und/oder Einzelpersonen, in deren Auftrag der Akteur agiert * Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen *Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren) * , Expertengruppen der EU-Kommission) *Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten * Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung] abgerufen am 25.10.2016</ref> ===Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien=== Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien sind darüber hinaus verpflichtet, den jährlichen Umsatz anzugeben, den sie mit Repräsentationstätigkeiten erzielen. {| class="lptable" |- ||Umsatz |- ||- ||100.000 – 499.999 |- ||500.000 – 1.000.000 |- ||> 1.000.000 |} Zusätzlich müssen die Kunden, zusammen mit den für die Repräsentationstätigkeit aufgewandten Kosten, offengelegt werden. {| class="lptable" |- ||Kosten |- ||- ||10.000 – 24.999 |- ||25.000 – 49.999 |- ||50.000 – 99.999 |- ||100.000 – 199.999 |- ||200.000 – 299.999 |- ||300.000 – 399.999 |- ||... |- ||800.000 – 899.999 |- ||900.000 – 1.000.000 |- ||> 1.000.000 |} ===Sanktionen bei Nicht-Registrierung=== Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen. Die wichtigsten sind: ''' Parlament''' * ===Nachteile bei Nicht-Registrierung=== Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: <ref name="Leitlinien21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021] abgerufen am 27.03.2023</ref> ''' Parlament''' *freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments * nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden ''' Kommission''' * *Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren ''' Kommission''' *Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren * automatische und frühzeitige Information über Aktivitäten, Fahrpläne, und Termine<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Gemeinsames Transparenzregister-Sekretariat: Transparenzregister – Leitlinien für die Umsetzung (Version 4.0), 21. Januar 2015] abgerufen am 19.10.2016</ref> Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen '''Rat''' *Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen *Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten, – zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten. – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen. ===Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten=== Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte der registrierten Organisation im Widerspruch zu den Werten der EU stehen (vgl. EU Vertrag Artikel 6 Abs. 1,2).<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=DATA_PROTECTION Internetauftritt des Transparenzregisters] abgerufen am 25.10.2016</ref> Sanktionsmöglichkeiten reichen von Ermahnungen bis hin zur Aussetzung der Registrierung. Wird wiederholt gegen die Leitlinien verstoßen, ist der Ausschluss aus dem Register, und damit der Verlust der Privilegien möglich. Bei schweren Verstößen kann das GTRS das Veröffentlichen der Maßnahmen auf der Website des Transparenzregisters veranlassen.<ref>[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes: Lobbyregister in ausgewählten Staaten und auf EU-Ebene, 03.05.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref> 2014 führte das GTRS 900 Überprüfungen von Einträgen durch. Dabei wurde 61 Warnmeldungen nachgegangen, und 212 Organisationen oder Einzelpersonen wegen Verstößen gegen die Leitlinien ausgeschlossen.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 19.10.2016</ref> '''Übersicht über Sanktionen''' {| class="lptable" |- ||Art des Verstoßes ||Maßnahme ||Erwähnung der Maßnahme im Register-Sekretariat ||Dauerhafter Entzug der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden |- ||'''Nichteinhaltung''', die sofort korrigiert wird ||Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur ||Nein ||Nein |- ||'''Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem GTRS''' oder '''unangemessenes Verhalten''' ||Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu EP-Gebäuden, Verlust weiterer Anreize ||Nein ||Nein |- ||'''Wiederholte und vorsätzliche Verweigerung der Zusammenarbeit''' /<br />'''wiederholtes unangemessenes Verhalten''' /<br />'''schwerwiegender Verstoß''' ||Formeller Ausschluss aus dem Register, Entzug der Zugangsberechtigung ||Ja ||Ja |} Quelle: Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=INTER_INST_AGREEMENT Interinstitutionelle Vereinbarung über das Transparenzregister vom 19.09.2014] abgerufen am 26.10.2016</ref> ==Studien zum Transparenzregister== {| class="lptable" |- ||Jahr ||Studie ||Auftraggeber ||Erstellt von ||Quelle |- ||05/2016 ||Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft ||Alter-EU ||Nina Katzemich, Vicky Cann ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms Katzemich, Cann: Anwälte als Lobbyisten - ein undurchsichtiges Geschäft] Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016</ref> |- ||05/2016 ||Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene || ||Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags ||<ref>[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene] Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags, Mai 2016, abgerufen am 09.11.2016</ref> |- ||03/2016 ||National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists ||Alter-EU ||Andreas Pavlou, Vicky Cann ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/03-0 Pavlou, Cann: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists] Alter-EU, März 2016, abgerufen am 09.11.2016</ref> |- ||05/2015 ||Update on „New and improved“ ||Alter-EU || ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2015/01 Update on "New and improved] Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016</ref> |- ||06/2013 ||Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable ||Alter-EU ||Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Rachel Tansey ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/rescue-the-register Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable] Alter-EU, Juni 2013, abgerufen am 08.11.2016</ref> |- ||11/2013 ||Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen ||Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments ||Martin Nettesheim ||<ref>[http://www.europarl.europa.eu/studies Nettesheim, Martin: Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen] Europäisches Parlament, November 2013, abgerufen am 11.08.2016</ref> |- ||06/2013 ||Legal Study – Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations ||Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich ||Markus Krajewski ||nicht für die Registrierung geeignet sind.<ref name="Jahresbericht21" /> Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.<ref name="Vereinbarung21" /> 2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.<ref name="Jahresbericht21" /> ==Kritik== ===Datenqualität=== Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.<ref>[https://twitter.com/lobbycontrol/status/1618630864958795782?t=ttS7neFO2lPsBA3n0lWhRA&s=19 LobbyControl auf Twitter], twitter.com, abgerufen am 21.03.2023</ref> Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2013/06/eu-treaties-provide-legal-base-for-mandatory-lobby-registerhttps://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-studyKrajewski, Martin: Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations] Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich, Juni 2013, abgerufen am 09.11.2016</ref> |- ||06/2012 ||Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register ||Alter-EU ||Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Erik Wesselius ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2012/06/dodgy-data Arauzo, Hoedeman, Wesselius: Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register] Alter-EU, Juni 2012, abgerufen am 09.11.2016</ref> |- ||06/2011 ||The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups ||Alter-EU || ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2011/06/the-missing-millions-of-the-lobby-register The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups] Alter-EU, Juni 2011, abgerufen am 09.11.2016</ref> |- ||06/2009 ||The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure? ||Alter-EU || ||<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2009/06/lobby-register-fails-transparency-test The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure?] Alter-EU, Juni 2009, abgerufen am 09.11.2016</ref> |} ==Kritik am aktuellen Register== ===Allgemein=== Das Transparenzregister ist nicht verbindlich.Eine juristische Grundlage für die Rechtsverbindlichkeit des Registers scheitert an der Erfordernis der Einstimmungkeit im Ministerrat. Die fehlende Rechtsverbindlichkeit hat zur Folge, dass nicht alle Unternehmen, Kanzleien und sonstigen Interessenvertreter registriert sind, und sie dafür auch nicht sanktioniert werden können (z.B. durch Geldstrafen). Es ermöglicht es Lobby-Akteuren außerdem, die Angaben zurückzuziehen, sollten sie mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen. ===Schlechte Datenqualität=== 2015 ermittelte ''Transparency International'', dass die Hälfte aller Angaben im Transparenzregister fehlerhaft sind. Die Organisation weist daraufhin, dass diese Fehler zum Teil unabsichtlich, teils aber auch bewusst seien, um eine Offenlegung der tatsächlichen Angaben zu vermeiden.<ref>[http://www.politico.eu/article/watchdog-half-of-eu-lobbying-disclosures-are-faulty/ Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty] politico.eu am 07.09.2016, abgerufen am 08.11.2016</ref> Im Mai 2016 wies ''Lobbyfacts'' darauf hin, dass die Angaben der 51 Organisationen mit den höchsten Lobbyausgaben nur bei zwölf davon tatsächlich korrekt seien. Unter den 30 ersten Einträgen befände sich sogar nur einer, dessen Angaben glaubwürdig seien. ''Lobbyfacts'' weist darauf hin, dass bei einer Bereinigung der fehlerhaften Einträge große Lobbyakteure, wie [[CEFIC]], [[Shell]] und [[Microsoft]] die Liste anführen würden.<ref>[http://www.lobbyfacts.eu/articles/02-05-2016/corporate-lobbies-are-biggest-eu-lobby-spenders-dodgy-data-persists Corporate lobbies are biggest EU lobby spenders, but dodgy data persists] Lobbyfacts.eu am 02.05.2016, abgerufen am 08.11.2016</ref> ===Anwendungsbereich=== Das Register beschränkt sich auf die Interessenvertretung, die sich auf das Parlament und die Kommission der EU beziehen. Tätigkeiten, die den [[Rat der Europäischen Union|Rat der Europäischen Union]] und die Ministerräte betreffen, werden nicht erfasst.Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel ([[Ständige Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel|COREPER]]) sind bisher ebenfalls nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen. Eine Alter-EU Studie zeigt, dass auch dieser Verknüpfungspunkt zwischen nationaler und europäischer Politik ein beliebter und unkomplizierter Weg ist, Einfluss auf europäische Gesetzgebung auszuüben.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/03-0 Studie: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists] Studie von Alter-EU, März 2016, abgerufen am 28.10.2016 </ref> ===Ineffektivität der Sanktionen=== Unvollständige Beiträge werden kaum sanktioniert: dies liegt unter Anderem an der personellen Unterbesetzung des GTRS, das nicht alle Angaben überprüfen kann. Im Jahr 2014 wurden bei 7.352 registrierten Akteuren 900 Überprüfungen durchgeführt, das heißt, dass jede achte Organisation geprüft werden konnte.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht des GTRS 2014] abgerufen am 19.10.2016</ref> Aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit werden Unternehmen auch im Falle einer Sanktion nicht daran gehindert, weiterhin Lobbyismus in Brüssel zu betreiben. Nachdem die Kanzlei [[White & Case ]] wegen Verstößen gegen die Leitlinien vom Register ausgeschlossen wurde, führte sie ihre Lobby-Aktivitäten in Brüssel nachweislich fort.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms Katzemich: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft] Alter-EU, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> ===Klientenschutz=== In einer 2016 veröffentlichten Studie macht LobbyControl auf große Anwaltskanzleien aufmerksam, die das europäische Transparenzregister umgehen, im verpflichtenden US-amerikanischen Register aber als Lobby-Akteure erfasst sind.Mit Hinweis auf Vertraulichkeit verzichten viele Kanzleien darauf, ihre Auftraggeber und Mandanten zu veröffentlichen. Die Studie zeigt, dass es wegen der fehlenden Rechtsverbindlichkeit möglich ist, sich trotz nachgewiesener Lobby-Aktivitäten nicht in das Register eintragen zu müssen.<ref>[https://www.alter-eu.org/documents/2016/05/lobbying-law-firms LobbyControl-Studie: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft] Nina Katzemich, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> ===Weitere Kritikpunkte=== Werden Einträge überarbeitet, sind frühere Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich, es ist also nicht möglich, frühere Lobby-Aktivitäten nachzuvollziehen. Um dies zu ermöglichen, betreiben [[LobbyControl]] und [[CEO]] [https://lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu]. Um besser nachvollziehen zu können, welches Ausmaß die Repräsentationstätigkeiten einer Kanzlei für einen Mandanten haben, müssen die Stufen zur Angabe der Repräsentationskosten überarbeitet werden. Das aktuelle Register fasst alle Kosten über 1.000.000 € zu einer Stufe zusammen. Ob eine Organisation Ausgaben knapp über diesem Betrag verbucht, oder mehrere Millionen, bleibt intransparent. ==Neue Entwicklungen: aktueller Stand== Am 28.09.2016 wurde im Rahmen der „Transparenzinitiative“ der Juncker-Kommission eine neue Interinstitutionelle Vereinbarung vorgeschlagen, die die Transparenz der EU-Organe verbessern soll.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3181_de.htm Factsheet zum Transparenzregister] Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> [[Jean-Claude Juncker]] hatte bei seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten zugesagt, ein für alle Lobbyakteure verpflichtendes Transparenzregister einzuführen. Erster Schritt der Initiative war die Verpflichtung der EU-Kommissare und ihrer Kabinette, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Nun soll das EU-Parlament diesem Beispiel folgen. Die Vereinbarung soll neben Kommission und Parlament erstmals auch den Europäischen Rat einschließen. Der Vorschlag sieht zudem vor, die Überprüfung der Angaben auszubauen und zu verbessern. Zusätzlich sollen mehr Sanktionen durchgeführt werden.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-3182_en.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 28.09.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref> Der Vorschlag soll im Laufe des Jahres 2017 in EU-Parlament und Ministerrat diskutiert werden. ===Kritik am neuen Vorschlag=== Der Vorschlag sieht noch immer keine rechtliche Verbindlichkeit vor. Ein Großteil der Beamten von Kommission und Ministerrat kann weiterhin unregistrierte Lobbyisten treffen: zwar müssen Kommissare und Generaldirektoren ihre Treffen offenlegen, nicht aber Abteilungsleiter, Referatsleiter und deren Mitarbeiter. Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind weiterhin nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen, ebensowenig wie der Ministerrat. Damit bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiterhin nicht nachvollziehbar. Zudem soll die [[Lobbyismus]]-Definition enger gefasst werden. Dadurch könnten Organisationen durch das Raster fallen, für die zuvor Registrierungspflicht bestand.<ref>[https://www.alter-eu.org/press-releases/2016/09/28/alter-eu-responds-to-new-lobby-register-proposal Pressemitteilung von Alter-EU am 28.09.2016] abgerufen am 20.10.2016</ref>sites/default/files/documents/220202%20letter%20transparency%20register%20implementation_0.pdf Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022], alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023</ref> ===Katargate=== Im Zuge der [[Katargate]]-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers [[Pier Antonio Panzeri|Panzeri]] registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.<ref>[https://www.politico.eu/article/arrest-warrant-two-meps-connected-qatargate-parliament-corruption-probe-maria-arena-alessandra-moretti/ Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame], politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023</ref> Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen [[FARA]] und des australischen [[FITSA]] einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen. ===Mangelnde Sanktionen=== Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Gutachten] im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations], Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/kurzmeldung/gutachten-verpflichtendes-eu-lobbyregister-moglich-15426/ Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich], lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023</ref> Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2016/09/enttaeuschender-vorschlag-der-eu-kommission-fuer-ein-verpflichtendes-lobbyregister/ Enttäuschender Vorschlag der EU-Kommission für ein verpflichtendes Lobbyregister] LobbyControl.de am 28.09.2016, abgerufen am 20.10.2016</ref> ==Geschichte des Transparenzregisters== ===Geplantes Register=== {| class="lptable" |- ||Datum ||Entwicklung ||Änderung ||Quelle |- ||28.09.2016 ||Vorschlag der EU-Kommission: <br /> neue Interinstitutionelle Vereinbarung für ein verbindliches Transparenzregister || * Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedstaaten ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-16-3181_de.htm Factsheet zum Transparenzregister] Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> <ref>[http://www.sven-giegold.de/2016/transparenzregister-fortschritt-mit-vielen-luecken-bei-der-lobbytransparenz/ Transparenzregister: Fortschritt mit vielen Lücken bei der Lobbytransparenz] Internetauftritt Sven Giegold am 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016</ref> |- ||01.03.2016 - 01.06.2016 ||Konsultationsprozess zur Verbesserung des bestehenden EU-Lobbyregisters || * Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, können Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/civil_society/public_consultation_de.htm Öffentliche Konsultation zu einem verbindlichen Transparenzregister] Europäische Kommission, abgerufen am 26.10.2016</ref> |- ||01.12.2014 ||Transparenz-Initiative der Juncker-Kommission || * EU-Kommissarinnen, deren Kabinette und Generaldirektoren müssen Lobbytreffen veröffentlichen und dürfen Treffen nur mit registrierten Lobbyakteuren abhalten * Damit sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen. * Außerdem: Vorschlag für ein neues verpflichtendes Lobbyregister für alle drei EU-Organe (Kommission, Parlament und Rat) ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_de.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.11.2014] abgerufen am 26.10.2016</ref> |} ===Aktuelles Register=== {| class="lptable" |- ||Datum ||Entwicklung ||Änderung ||Quelle |- ||27.01.2015 ||Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung || * Umformulierung der Kategorien und Begriffsbestimmungen * Einführung von Melde- bzw. Beschwerdeverfahren * Überarbeitung des Verhaltenskodex * Sanktionen: Verweigerung von Treffen * breiterer Anwendungsbereich mit höheren Transparenzanforderungen * aber: Ausnahme für Tätigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=REVIEW_OF_THE_REGISTER Überprüfung des Registers] Internetauftritt des Transparenzregisters, abgerufen am 26.10.2016</ref> |- ||22.07.2011 ||Interinstitutionelle Vereinbarung: Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters || * Aussetzung der Registrierung oder Streichung aus dem Register, ggf. Einzug des Zugangsausweises bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex * umfangreichere Angaben (z.B. Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, Mitwirken an Gesetzesvorhaben, die empfangene EU-Mittel) ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-11-773_de.htm?locale=en Pressemitteilung der Europäischen Kommission] abgerufen am 20.10.2016</ref> |- ||23.06.2008 ||Einführung des Transparenzregisters der Kommission || * Alle Organisationen sollen angeben, wen sie vertreten und welche Ziele und Aufgaben sie verfolgen. * Lobbyisten sollen bei der Registrierung außerdem Finanzinformationen offenlegen * Organisationen, die im Auftrag Dritter Lobbyarbeit betreiben: Angabe der Auftraggeber ||<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-08-988_de.htm?locale=en Pressemitteilung, 23. Juni 2008] Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016</ref> |- ||08.11.2005 ||Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative der Barroso Kommission || * Förderung der Transparenz der Lobbytätigkeiten bei den EU-Institutionen ||<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/regdoc/rep/2/2005/DE/2-2005-1300-DE-5-0.Pdf Mitteilung vom Präsidenten an die Kommission: Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative] abgerufen am 25.10.2016</ref> |- ||1996 ||Parlament: Einführung eines Lobbyregisters und Verhaltenskodex für Lobbyisten || * seit 2003: online abrufbar * Freiwillige Registrierung für leichteren Zugang zum Parlament ||<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495 Hintergrundbericht vom 24.06.2008] Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016</ref> |- ||01.11.1993 ||Vertrag über die Europäische Union / Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union || * Artikel 11 (2): "Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft" ||<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT Vertrag über die Europäische Union] Eur-Lex, abgerufen am 25.10.2016</ref> |} ==Beiträge von LobbyControl== * Dezember 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/12/eu-parlament-stimmt-fuer-verbot-von-lobby-nebentaetigkeiten/ EU-Parlament stimmt für Verbot von Lobby-Nebentätigkeiten] * September 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/09/neues-lobbyfacts-hebt-eu-lobbyrecherche-auf-neues-level/ Lobbyfacts: Update hebt EU-Lobbyrecherche auf neues Level] * Juni 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/06/eu-kommission-verschweigt-treffen-mit-google-bayer-und-co/ EU-Kommission verschweigt Treffen mit Google, Bayer und Co] * Mai 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/05/anwaltskanzleien-in-bruessel-boykottieren-lobbyregister/ Anwaltskanzleien in Brüssel boykottieren Lobbyregister] * Mai 2016: [https://www.lobbycontrol.de/2016/05/eu-lobbyregister-7000-lobbyisten-fuer-den-tierfutterverband/ EU-Lobbyregister: 7000 Lobbyisten für den Tierfutterverband?] * Mai 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/05/eu-lobbyregister-wie-neu-und-verbessert-ist-das-update/ EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update?] * April 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/04/eu-lobbyregister-beschwerde-gegen-goldman-sachs-vertroedelt/ EU-Lobbyregister: Beschwerde gegen Goldman Sachs vertrödelt] * Januar 2015: [https://www.lobbycontrol.de/2015/01/eu-lobbyregister-update-zentrale-schwaechen-bleiben-bestehen/ EU-Lobbyregister Update: Zentrale Schwächen bleiben bestehen] * Dezember 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/12/niederschmetternder-jubelbericht-zum-stand-des-eu-lobbyregisters/ Niederschmetternder Jubelbericht zum Stand des EU-Lobbyregisters] * Oktober 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/10/geleakte-philip-morris-lobbydokumente-zeigen-unbrauchbarkeit-des-eu-lobbyregisters/ Geleakte Philip Morris-Lobbydokumente zeigen Unbrauchbarkeit des EU-Lobbyregisters] * Juni 2013: [https://www.lobbycontrol.de/2013/06/eu-lobbyregister-freiwilliger-ansatz-gescheitert/ EU-Lobbyregister: freiwilliger Ansatz gescheitert] * November 2012: [https://www.lobbycontrol.de/2012/11/eu-zufrieden-mit-transparenzregister/ EU ist zufrieden mit Transparenzregister – Wir nicht!] * Juni 2012: [https://www.lobbycontrol.de/2012/06/aktuelle-studie-neues-eu-lobbyregister-bringt-keine-verbesserung/ Aktuelle Studie: Neues EU-Lobbyregister bringt keine Verbesserung] * Juni 2011: [https://www.lobbycontrol.de/2011/06/eu-fuehrt-neues-lobbyregister-ein/ EU führt neues Lobbyregister ein – Nachbesserungsbedarf bleibt] {{spendenbanner}} =Einzelnachweise= <references/>lobbyismus-in-der-eu/eu-transparenzregister-gremium-der-mitgliedstaaten-will-mitmachen-aber-nur-ein-bisschen-41987/ EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen], lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023</ref> Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.<ref>[https://bruessel-eu.diplo.de/eu-de/staendigevertretungeu/-/2264232 Transparenzregister], bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023</ref> ==Hintergrund== Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung [[Siim Kallas]] zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der [[Jean-Claude Juncker]|Juncker]-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU. {{spendenbanner}} =Einzelnachweise= <references /> [[Kategorie:EU]] [[Kategorie:Lobbyregister]] [[Kategorie:Gesetz]] [[Category:Lobby-Regulierung]]
(12 dazwischenliegende Versionen von 3 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
{{Lobbyismus_EU-Box}} |
{{Lobbyismus_EU-Box}} |
||
− | |||
− | |||
− | + |
Seit 2008 gibt es auf [[EU]]-Ebene ein [[Lobbyregister]], das EU-Transparenzregister. Eine Registrierung ist für alle Interessenvertreter:innen gegenüber [[EU-Parlament]], [[Kommission]] und dem [[Rat der EU]] freiwillig, allerdings ist der Erhalt bestimmter Berechtigungen, wie etwa der Möglichkeit Kommissionsmitglieder zu treffen, an eine Eintragung in das Register geknüpft. Alle im Register eingetragenen Akteure verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex’. |
|
− | + |
Im [https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/search.do?locale=en&reset= EU-Transparenzregister] sind nur jeweils aktuelle Informationen abrufbar. Alte Einträge, sowie die Möglichkeit Akteure nach der Zahl ihrer Treffen oder der Größe ihres Budgets zu sortieren, finden sich auf [https://www.lobbyfacts.eu/ lobbyfacts.eu]. |
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + | ==Rechtsgrundlage und Zuständigkeit== |
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | == |
+ | ===Rechtsgrundlage=== |
− | = |
+ |
In Artikel 11 des ''Vertrags über die Europäische Union'' verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A12012M%2FTXT EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012] abgerufen am 20.10.2016</ref>
|
− | Die |
+ |
<br />Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen [[EU-Parlament]], [[EU-Kommission]] und dem [[Rat der Europäischen Union]]. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.<ref name="Vereinbarung21">[https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021Q0611(01) Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register], eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref> |
− | |||
− | Die |
+ | Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.<ref name="Jahresbericht21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=ANNUAL_REPORT Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021], ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023</ref> |
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + | ===Registrierung=== |
|
− | |||
− | + |
Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem [[Verhaltenskodex für Interessenvertreter|Verhaltenskodex]] für Interessenvertreter zu.
|
|
− | | |
+ |
Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.<ref name="Vereinbarung21" /> Stand März 2023 sind über 12.000 Akteure eingetragen.<ref>[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=en&action=prepareView Statistics], ec.europa.eu, abgerufen am 27.03.2023</ref>
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
===Verpflichtende Angaben=== |
===Verpflichtende Angaben=== |
||
− | Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen: |
+ | Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:<ref name="Vereinbarung21" />
|
− | * allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.) |
+ | *allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.) |
− | * Interessen und Tätigkeiten des Akteurs |
+ | *Interessen und Tätigkeiten des Akteurs |
− | * |
+ | *Verbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen
|
− | * Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren) |
+ | *Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission) |
− | * Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten |
+ | *Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten |
− | * Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet |
+ | *Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet |
− | |||
− | === |
+ | ===Nachteile bei Nicht-Registrierung=== |
− | + | Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: <ref name="Leitlinien21">[https://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=GUIDELINES Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021] abgerufen am 27.03.2023</ref>
|
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen. |
||
''' Parlament''' |
''' Parlament''' |
||
− | * freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments |
+ | *freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments |
− | * nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden |
+ | *nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden |
+ | *Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren |
||
''' Kommission''' |
''' Kommission''' |
||
− | * Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren |
+ | *Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren |
− | * |
+ | *Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen
|
− | + | '''Rat''' |
|
− | + |
*Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
|
|
+ | *Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen |
||
− | + |
Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten – zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen. |
|
− | + | ===Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten=== |
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + |
Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.<ref name="Jahresbericht21" /> |
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + |
Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisation für den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.<ref name="Vereinbarung21" /> |
|
− | + |
2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.<ref name="Jahresbericht21" />
|
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + | ==Kritik== |
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + | ===Datenqualität=== |
|
− | |||
− | == |
+ |
Auf Grund der Unterbesetzung des für die Verwaltung zuständigen Sekretariats mit zunächst sechs, seit 2021 neun, Mitarbeitenden treten immer wieder erhebliche Mängel in der Datenqualität zu Tage. So machten LobbyControl und die NGO Corporate Observatory Europe zuletzt Ende 2022 das Sekretariat auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam, was im Januar 2023 zu einer Korrektur von 59% der Einträge und zu einer Löschung von 38% der Einträge führte.<ref>[https://twitter.com/lobbycontrol/status/1618630864958795782?t=ttS7neFO2lPsBA3n0lWhRA&s=19 LobbyControl auf Twitter], twitter.com, abgerufen am 21.03.2023</ref>
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + |
Darüber hinaus müssen seit 2021 NGOs nur noch ihr gesamtes Jahresbudget und nicht mehr, wie kommerzielle Organisationen auch, ihr jährliches Lobbybudget. Dies führt neben der schlechten Vergleichbarkeit der Daten zu der Gefahr, dass kommerzielle Organisationen ihre Interessenvertretung in nicht-kommerziellen Verbänden organisieren und so ihre Lobbyausgaben kaschieren.<ref>[https://www.alter-eu.org/sites/default/files/documents/220202%20letter%20transparency%20register%20implementation_0.pdf Offener Brief an die Kommissarin Jourova vom 02.02.2022], alter-eu.org, abgerufen am 27.03.2023</ref>
|
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + | ===Katargate=== |
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | | |
+ |
Im Zuge der [[Katargate]]-Affäre wurde Ende 2022 klar, dass das Register nicht wie gedacht funktioniert. So tauchten weder die in der Angelegenheit belasteten Staaten Katar und Marokko im Transparenzregister auf, obwohl die Eintragung von nicht-EU-Staaten als Auftraggeber Pflicht ist, noch war die NGO des belasteten ehemaligen EU-Parlamentariers [[Pier Antonio Panzeri|Panzeri]] registriert, obwohl diese Veranstaltungen im EU-Parlament veranstaltet hatte.<ref>[https://www.politico.eu/article/arrest-warrant-two-meps-connected-qatargate-parliament-corruption-probe-maria-arena-alessandra-moretti/ Qatargate: Corruption scandal widens with more EU lawmakers in frame], politico.eu vom 16.02.2023, abgerufen am 27.03.2023</ref> |
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + |
Infolgedessen wurde diskutiert, ein weiteres Register für Interessenvertretung von nicht-EU-Staaten, nach Vorbild des amerikanischen [[FARA]] und des australischen [[FITSA]] einzuführen oder auch Diplomat:innen aus nicht-EU-Staaten dazu zu verpflichten, sich in das bestehende Register einzutragen. |
|
− | + | ||
− | + | ===Mangelnde Sanktionen=== |
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | + |
Das EU-Transparenzregister ist nicht rechtsverbindlich, sondern setzt auf den Verlust von Privilegien als Anreiz für eine Registrierung, da nach Rechtsauffassung der EU-Kommission eine rechtsverbindliche Regelung nur mit einer Änderung des Vertrags über die Arbeitsweise der Union (und somit eines einstimmigen Votums im Rat) möglich ist. Allerdings wies bereits 2013 ein [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Gutachten] im Auftrag des von LobbyControl mitgegründeten Netzwerks ALTER-EU eine alternative Auslegung des EU-Rechts auf. Eine Veränderung zugunsten der Rechtsverbindlichkeit hatte dies jedoch nicht zur Folge.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/130617-Legal_Study_Markus_Krajefski_Transparency_Register_endg%C3%BCltig.pdf Legal Framework for a Mandatory EU Lobby Registerand Regulations], Prof.Dr. Markus Krajewski, lobbycontrol.de, abgerufen am 27.03.2023</ref><ref>[https://www.lobbycontrol.de/kurzmeldung/gutachten-verpflichtendes-eu-lobbyregister-moglich-15426/ Gutachten: Verpflichtendes Lobbyregister möglich], lobbycontrol.de vom 18.06.2013, abgerufen am 27.03.2023</ref> |
|
− | + |
Auch die Anreize im bestehenden Rahmen könnten restriktiver ausgestaltet sein. So beschränkt sich die Registrierungspflicht im Rat lediglich auf Treffen mit dem Generalsekretariat, das die Arbeit des Rats lediglich koordiniert und organisiert, und somit keine zentrale Anlaufstelle für Lobbyist:innen ist. Von viel größerem Interesse sind hier die ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten, für die aber keine Registrierung im Transparenzregister notwendig ist.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/lobbyismus-in-der-eu/eu-transparenzregister-gremium-der-mitgliedstaaten-will-mitmachen-aber-nur-ein-bisschen-41987/ EU Transparenzregister: Gremium der Mitgliedstaaten will mitmachen, aber nur ein bisschen], lobbycontrol.de vom 21.12.2017, abgerufen am 27.03.2023</ref> Nichtsdestotrotz veröffentlichen einige Vertretungen, wie etwa die deutsche, ihre Treffen auf freiwilliger Basis.<ref>[https://bruessel-eu.diplo.de/eu-de/staendigevertretungeu/-/2264232 Transparenzregister], bruessel-eu.diplo.de, abgerufen am 27.03.2023</ref>
|
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + | ==Hintergrund== |
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | + |
Das EU-Transparenzregister geht auf eine Initiative des damaligen EU-Kommissars für Verwaltung, Audit und Korruptionsbekämpfung [[Siim Kallas]] zurück. Dieser erklärte 2005 in einer Rede Lobbyist:innen hätten großen Einfluss auf die Gesetzgebungsverfahren der EU, dieser bliebe aber viel zu intransparent. Als Lösung hierfür schlug er ein verpflichtendes Lobbyregister und Sanktionen bei Fehlverhalten vor. 2008 führte die Kommission jedoch lediglich ein freiwilliges Transparenzregister ein, dem das EU-Parlament mit der ersten interinstitutionellen Vereinbarung 2011 beitrat. 2014, mit dem Amtsantritt der [[Jean-Claude Juncker]|Juncker]-Kommission, wurden mit der Verpflichtung für Lobbyist:innen sich im Register einzutragen, wenn sie sich mit Mitgliedern der Kommission treffen wollen, erstmals gewichtige Anreize geschaffen, sich einzutragen. Tatsächlich führte diese Regelungen zu einem rapiden Anstieg der Eintragungen in den Folgejahren, sodass heute davon ausgegangen werden kann, dass die überwiegende Mehrheit der Lobbyist:innen eingetragen sind. 2021 folgte die Einführung im Rat der EU. |
|
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
− | |||
{{spendenbanner}} |
{{spendenbanner}} |
||
=Einzelnachweise= |
=Einzelnachweise= |
||
− | <references/> |
+ | <references /> |
[[Kategorie:EU]] |
[[Kategorie:EU]] |