Lobbyregister (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

(Polen)
 

Unter einem Ein Lobbyregister versteht man eine für die Öffentlichkeit ist eine öffentlich einsehbare Datenbank, in welcher Lobbyarbeit der Lobbyismus betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

Lobbyregister in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland gibt es bisher kein Lobbyregister. Die seit 1972 bestehende Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter wird zwar manchmal fälschlicherweise als Lobbyregister bezeichnet. Allerdings sind in ihr nur Verbände, aber keine Unternehmen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Sie enthält weder Informationen über Budgets, Kunden oder bearbeitete Themen noch die Namen der tätigen Lobbyisten. Zudem ist die Liste freiwillig. Somit kann sie nicht als Lobbyregister bezeichnet werden, da ein Großteil der Lobbyisten und die zentralen Informationen über die Lobbyarbeit fehlen. Ob es in Deutschland in naher Zukunft ein umfassendes Lobbyregister geben wird, bleibt abzuwarten. Die Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Einführung eines Registers finden sich bei den jeweiligen Artikeln über die Parteien.

Lobbyregister auf EU-Ebene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Lobbyregister EU

Auf EU-Ebene gibt es momentan zwei Listen, die als Lobbyregister bezeichnet werden können. Zum einen ist das die Liste der beim Europäischen Parlament akkreditierten Interessenvertreter. Diese Liste enthält allerdings lediglich die Namen der akkreditierten Lobbyisten und die von ihnen vertretenen Organisationen. Der Transparenzgewinn ist dadurch nur minimal. Weiter geht das 2008 eingerichtete Register der Interessenvertreter der EU-Kommission. Das Register stellt zwar einen guten Ansatz dar. Die Registrierung im Register auf freiwilliger Basis und die unzureichenden Möglichkeiten der Überprüfung und Sanktionierung von Falschangaben, signalisieren hingegen einen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Momentan sind 3.924 Lobbyorganisationen und Unternehmen (Stand: 16.05.2011) registriert, was nur einem Bruchteil der Lobbyakteure in Brüssel entsprechen dürfte. Einzelne Lobbyisten werden in diesem Register bisher nicht erfasst.

Lobbyregister in den USA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Lobbyregister USA

Im Gegensatz zu Deutschland und zur EU hat die transparentere Gestaltung des Lobbyismus in den USA eine weit längere Geschichte. Außerdem gibt es dort ein umfassendes Lobbyregister. Die ersten Versuche den Lobbyismus in den USA auf der Bundesebene zu beschränken reichen bis ins Jahr 1876 zurück. Die ersten umfassenden und systematischen Gesetze wurden 1938 ('Foreign Agents Registration Act of 1938') und 1946 ('The Federal Regulation of Lobbying Act of 1946') verabschiedet. Auf Grund ungenauer Definition und zahlreicher Schlupflöcher wurden die Gesetze schnell reformbedürftig. Nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen einer Neugestaltung wurde der 'Lobbying Disclosure Act of 1995' (LDA) verabschiedet der zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Er wurde 2007 durch den Honest Leadership and Open Government Act of 2007 ergänzt, welcher einige Bestimmungen des LDA präzisiert und die drohenden Strafen deutlich verschärft hat. Für eine breite Öffentlichkeit aufbereitet und in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden die Daten vom Center for Responsive Politics.

Lobbyregister in anderen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Großbritannien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Großbritannien gibt es seit Februar 2011 ein neues freiwilliges Lobbyregister des UK Public Affairs Councils[1] Allerdings ist das Register sehr lückenhaft. Nach Angaben der britischen NGO Alliance for Lobbying Transparency sind etwa 90% der britischen Lobbyisten nicht in dem Register eingetragen.[2] Premierminister Cameron sprach sich dafür aus, ein verpflichtendes Register in der Zukunft einzuführen.

Irland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Irland wurden Mitte Juni erste Eckpunkte zu einem Entwurf eines Lobbyregisters bekannt, das Lobby-Agenturen, Unternehmen und Interessenvereinigungen erfassen soll.

Litauen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als eines der ersten osteuropäischen Länder, trat in Litauen 2001 das erste Gesetz zur Lobbyregulierung in Kraft. 2003 wurden ein paar kleinere Änderungen vorgenommen. Im Wesentlichen änderte sich jedoch nichts an dem bestehenden Gesetz. In Litauen gilt eine Registrierungspflicht für alle Lobbyisten. Das Lobbying-Gesetz bezieht sich jedoch allein auf parlamentarische Einflussnahme. Die Ethik-Kommission ist die verantwortliche Instanz, die das Register führt. Im Register müssen, im Gegensatz zu Ländern wie Ungarn oder Polen, Finanzangaben gemacht werden. Das Litauische Gesetz sieht außerdem eine einjährige Karenzzeit für Politiker vor, die Lobby-Aktivitäten nachgehen wollen. Trotz der Regulierung führte diese bis jetzt nur begrenzt zu einem Eintrag ins Lobbyisten-Register (Piasecka 2005).[3]

Niederlande[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Niederlanden gibt es noch kein Lobbyregister. Im Juni 2011 brachte die sozial-demokratische PvdA einen ersten Vorschlag zur Einführung eines Lobbyregisters in der Zweiten Kammer der Generalstaaten ein.[4]

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ende Juni 2011 beschloss die österreichische Regierung ein Lobbyregister, das zur Eintragung verpflichtet und Lobbyisten in vier Kategorien unterteilt: Lobby-Agenturen, Unternehmen, Interessenverbände und gesetzliche Kammern. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Anforderungen zur Offenlegung. So müssen die auf Lobbying spezialisierten Agenturen unter anderem auch ihre einzelnen Aufträge, deren finanziellen Umfang und Ziel angeben. Hingegen müssen Unternehmen, neben den Namen ihrer Lobbyisten, nur angeben, ob die für Lobbytätigkeiten aufgewendete Summe 100.000 Euro im Jahr übersteigt oder nicht. Bei Verstößen gegen das Register können Strafen bis zu 60.000 Euro verhängt werden und in schweren Fällen die Streichung aus dem Register veranlasst werden.

Polen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Polnische Lobbyregister wurde 2006 eingeführt. Für Berufslobbyisten ist die Eintragung verbindlich. Geführt wird das Register vom Polnischen Innenministerium. Lobbyisten müssen darin Angaben zu ihrer Person und ihrem Auftraggeber vermerken. Laut Chari et al. gehört Polen, was sein Lobbyismus-Gesetz betrifft, neben Deutschland zu den wenig regulierten Ländern (Chari et al 2010: 154).[5] Es werden weder Angaben zu den Ausgaben noch zum Gehalt des Lobbyisten verlangt. Eine Karenzzeit für Politiker, die in die Lobbyismus-Branche wechseln möchten, ist ebenfalls nicht vorgesehen. In der Praxis haben sich bis jetzt nur ein Bruchteil der aktiven Lobbyisten registriert.

Ungarn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Ungarn wurde die Lobbyregulierung 2006 erstmals gesetzlich verabschiedet. 2010 kam es zu einigen Änderungen, was die Teilnahme von Lobbyisten am Gesetzgebungsprozess betrifft. Grundsätzlich ist die Registrierung im Lobbyregister nur für Berufslobbyisten verpflichtend. In Ungarn müssen keine Finanzangaben im Lobbyregister gemacht werden. Ein Karenzzeit für Politiker ist nicht vorgesehen. Für das Lobbyregister ist das Zentralbüro für Recht die verantwortliche Institution. Bis jetzt sind weniger als die Hälfte aller Lobbyisten registriert (Chatterjee 2007).[6]

weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. UK Public Affairs Council Abgerufen am 29. Juni 2011
  2. Up to 90% of lobbyists shun new transparency register Alliance for Lobbying Transparency, vom 1. März 2011. Abgerufen am 12. Juli 2011.
  3. http://www.freedomhouse.org/template.cfmpage=47&nit=371&year=2005 Piasecka, A. 2005 „Country Report: Lithuania: 2005“, Washington,DC: Freedom House, abgerufen am 17.7.2011
  4. PvdA: publiek register voor Haagse lobbyisten Aus: De Telegraaf. Abgerufen am 12. Juli 2011
  5. Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.
  6. spectrezine.org Chatterjee, P. 2007. 'Sunshine Laws to Track European Lobbyists', Spectrezine, 7. November, abgerufen am 18.7.2011

Ziel eines solchen Registers ist es, für Öffentlichkeit und Politik nachvollziehbar zu machen, wer in wessen Auftrag versucht, Gesetze und politische Entscheidungen mit welchen Mitteln zu beeinflussen. Welche Angaben genau enthalten sein sollten variiert zwischen Registern in verschiedenen Ländern und ist immer wieder Gegenstand politischer Debatten.

Ein Lobbyregister ermöglichst gewöhnlich Strukturtransparenz. Es wird sichtbar, wer Lobbyarbeit macht, welche Mittel zur Verfügung stehen und wer wen beauftragt. Darüber hinaus kann (z.B. durch die Offenlegung der Kontakte von Politiker:innen) auch Prozesstransparenz erreicht werden, bei der sichtbar wird, wer wann mit wem spricht oder anderweitig Kontakt hat. Wenn auch Inhalte von Gesprächen oder Schriftwechseln öffentlich sichtbar werden, kann man von Inhaltstransparenz sprechen (z.B. Lobby-Fußspur).

Kernelemente eines Lobbyregisters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Verschiedene mit Lobbyregulierung befasste Organisationen, von NGOs bis hin zu staatlichen Gremien, formulieren unterschiedliche Mindestanforderungen an und Empfehlungen zu Lobbyregistern.

LobbyControl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

LobbyControl fordert, dass Lobbyregister auf einer gesetzlichen Grundlage basiert sein sollten. In diesen Gesetzen sollte klar definiert werden, wer registrierungspflichtig ist. Dabei sollte auf den Schutz der politischen Partizipation von Bürger:innen geachtet werden. Die Registrierungspflicht sollte sowohl für Kontakte zur Regierung als auch zum Parlament gelten.

Verstöße sollten konsequent, in schweren Fällen mit Bußgeldern, sanktioniert werden. Um dies zu ermöglichen sollte es eine unabhängige Stelle geben, die Angaben kontrolliert und gegebenenfalls Ermittlungen aufnehmen kann. Darüber hinaus sollte diese Stelle Politiker:innen und Interessenvertreter:innen bei der Anwendung des Gesetzes unterstützen.

Die Registrierungspflicht muss für alle Lobbyakteure verpflichtend sein. Dazu gehören neben Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen auch Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien sowie Stiftungen und Denkfabriken, insofern sie in direkte Lobbyarbeit involviert sind. Die eingetragenen Organisationen sollten ihre Finanzen sowie ihre Auftraggeber:innen öffentlich machen müssen. Verbände und Vereine sollten darüber hinaus dazu verpflichtet werden, Mitgliedsstrukturen offenzulegen.

Zu den Forderungen von LobbyControl bezüglich Lobbyregistern, insbesondere mit Bezug auf das deutsche, siehe den Lobbyreport 2017 und den Lobbyreport 2021


Europarat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch der Europarat hat Richtlinien für die Einrichtung von Lobbyregistern ausgearbeitet.[1] So erachtet der Rat einfach zugängliche und verständliche, von öffentlichen Institutionen geführte Lobbyregister für notwendig. Beinhalten sollten Lobbyregister Namen und Kontaktdaten, das Thema zu dem eingetragene Personen oder Organisationen lobbyieren und gegebenenfalls Auftrag- oder Arbeitgeber, in deren Interesse lobbyiert wird. Darüber hinaus empfiehlt der Europarat die Angabe der Anzahl von Lobbyist:innen, die eine Organisation beschäftigt, die Offenlegung der Namen ehemaliger öffentlicher Funktionsträger, die für lobbyierende Organisationen arbeiten und die Eintragung von Informationen bezüglich Lobbying-Budgets. Verstöße gegen diese Regelungen sollten konsequent sanktioniert werden.


Lobbyregister in verschiedenen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hier finden sich die Links zu den einzelnen Artikeln zu Lobbyregistern in verschiedenen Ländern und internationalen Organisationen:

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unter einem Ein Lobbyregister versteht man ist eine für die Öffentlichkeit öffentlich einsehbare Datenbank, in welcher Lobbyarbeitder Lobbyismus betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
            

            ==Lobbyregister in Deutschland==
            
            In Deutschland gibt es bisher kein Lobbyregister. Die seit 1972 bestehende [[Verbändeliste|Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]] wird zwar manchmal fälschlicherweise als Lobbyregister bezeichnet. Allerdings sind in ihr nur Verbände, aber keine Unternehmen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Sie enthält weder Informationen über Budgets, Kunden oder bearbeitete Themen noch die Namen der tätigen Lobbyisten. Zudem ist die Liste freiwillig. Somit kann sie nicht als Lobbyregister bezeichnet werden, da ein Großteil der Lobbyisten und die zentralen Informationen über die Lobbyarbeit fehlen. 
            
            Ob es in Deutschland in naher Zukunft ein umfassendes Lobbyregister geben wird, bleibt abzuwarten. Die Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Einführung eines Registers finden sich bei den jeweiligen Artikeln über die Parteien.
            

            ==Lobbyregister auf EU-Ebene==
            
            → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister EU]]''
            

            Auf EU-Ebene gibt es momentan zwei Listen, die als Lobbyregister bezeichnet werden können. Zum einen ist das die [http://www.europarl.europa.eu/parliament/expert/lobbyAlphaOrderByOrg.do?language=DE Liste der beim Europäischen Parlament akkreditierten Interessenvertreter]. Diese Liste enthält allerdings lediglich die Namen der akkreditierten Lobbyisten und die von ihnen vertretenen Organisationen. Der Transparenzgewinn ist dadurch nur minimal. 
            
            Weiter geht das 2008 eingerichtete [https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/welcome.do?locale=de Register der Interessenvertreter] der EU-Kommission. Das Register stellt zwar einen guten Ansatz dar. Die Registrierung im Register auf freiwilliger Basis und die unzureichenden Möglichkeiten der Überprüfung und Sanktionierung von Falschangaben, signalisieren hingegen einen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Momentan sind 3.924 Lobbyorganisationen und Unternehmen (Stand: 16.05.2011) registriert, was nur einem Bruchteil der Lobbyakteure in Brüssel entsprechen dürfte. Einzelne Lobbyisten werden in diesem Register bisher nicht erfasst.
            

            ==Lobbyregister in den USA==
            
            → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister USA]]''
            

            Im Gegensatz zu Deutschland und zur EU hat die transparentere Gestaltung des Lobbyismus in den USA eine weit längere Geschichte. Außerdem gibt es dort ein umfassendes Lobbyregister.
            
            Die ersten Versuche den Lobbyismus in den USA auf der Bundesebene zu beschränken reichen bis ins Jahr 1876 zurück. Die ersten umfassenden und systematischen Gesetze wurden 1938 ('Foreign Agents Registration Act of 1938') und 1946 ('The Federal Regulation of Lobbying Act of 1946') verabschiedet. Auf Grund  ungenauer Definition und zahlreicher Schlupflöcher wurden die Gesetze schnell reformbedürftig. 
            
            Nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen einer Neugestaltung wurde der 'Lobbying Disclosure Act of 1995' (LDA) verabschiedet der zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Er wurde 2007 durch den Honest Leadership and Open Government Act of 2007 ergänzt, welcher einige Bestimmungen des LDA präzisiert und die drohenden Strafen deutlich verschärft hat.
            
            Für eine breite Öffentlichkeit aufbereitet und in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden die Daten vom [http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics].
            

            ==Lobbyregister in anderen Ländern==
            

            ===Großbritannien===
            
            In Großbritannien gibt es seit Februar 2011 ein neues freiwilliges Lobbyregister des ''UK Public Affairs Councils''<ref>[http://www.cipr.co.uk/content/policy-resources/policy/ukpac UK Public Affairs Council] Abgerufen am 29. Juni 2011</ref> Allerdings ist das Register sehr lückenhaft. Nach Angaben der britischen NGO ''Alliance for Lobbying Transparency'' sind etwa 90% der britischen Lobbyisten nicht in dem Register eingetragen.<ref>[http://www.lobbyingtransparency.org/content/view/57/1/ Up to 90% of lobbyists shun new transparency register] Alliance for Lobbying Transparency, vom 1. März 2011. Abgerufen am 12. Juli 2011.</ref> Premierminister Cameron sprach sich dafür aus, ein verpflichtendes Register in der Zukunft einzuführen.
            <br/>
            
            ===Irland===
            
            In Irland wurden Mitte Juni erste Eckpunkte zu einem Entwurf eines Lobbyregisters bekannt, das Lobby-Agenturen, Unternehmen und Interessenvereinigungen erfassen soll.
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            ===[[Litauen]]===
            
            Als eines der ersten osteuropäischen Länder, trat in Litauen 2001 das erste Gesetz zur Lobbyregulierung in Kraft. 2003 wurden ein paar kleinere Änderungen vorgenommen. Im Wesentlichen änderte sich jedoch nichts an dem bestehenden Gesetz. In Litauen gilt eine Registrierungspflicht für alle Lobbyisten. Das Lobbying-Gesetz bezieht sich jedoch allein auf parlamentarische Einflussnahme. Die Ethik-Kommission ist die verantwortliche Instanz, die das Register führt. Im Register müssen, im Gegensatz zu Ländern wie Ungarn oder Polen, Finanzangaben gemacht werden. Das Litauische Gesetz sieht außerdem eine einjährige Karenzzeit für Politiker vor, die Lobby-Aktivitäten nachgehen wollen. Trotz der Regulierung führte diese bis jetzt nur begrenzt zu einem Eintrag ins Lobbyisten-Register (Piasecka 2005).<ref>http://www.freedomhouse.org/template.cfmpage=47&nit=371&year=2005 Piasecka, A. 2005 „Country Report: Lithuania: 2005“, Washington,DC: Freedom House, abgerufen am 17.7.2011</ref>
            <br/>
            

            ===Niederlande===
            
            In den Niederlanden gibt es noch kein Lobbyregister. Im Juni 2011 brachte die sozial-demokratische PvdA einen ersten Vorschlag zur Einführung eines Lobbyregisters in der Zweiten Kammer der Generalstaaten ein.<ref>[http://www.lsdimension.com/2011/06/21/pvda-publiek-register-voor-haagse-lobbyisten/ PvdA: publiek register voor Haagse lobbyisten] Aus: De Telegraaf. Abgerufen am 12. Juli 2011</ref>
            <br/>
            
            === Österreich ===
            
            Ende Juni 2011 beschloss die österreichische Regierung ein Lobbyregister, das zur Eintragung verpflichtet und Lobbyisten in vier Kategorien unterteilt: Lobby-Agenturen, Unternehmen, Interessenverbände und gesetzliche Kammern. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Anforderungen zur Offenlegung. So müssen die auf Lobbying spezialisierten Agenturen unter anderem auch ihre einzelnen Aufträge, deren finanziellen Umfang und Ziel angeben. Hingegen müssen Unternehmen, neben den Namen ihrer Lobbyisten, nur angeben, ob die für Lobbytätigkeiten aufgewendete Summe 100.000 Euro im Jahr übersteigt oder nicht. Bei Verstößen gegen das Register können Strafen bis zu 60.000 Euro verhängt werden und in schweren Fällen die Streichung aus dem Register veranlasst werden.
            <br/>
            

            ===[[Polen]]===
            
            Das Polnische Lobbyregister wurde 2006 eingeführt. Für Berufslobbyisten ist die Eintragung verbindlich. Geführt wird das Register vom Polnischen Innenministerium. Lobbyisten müssen darin Angaben zu ihrer Person und ihrem Auftraggeber vermerken. Laut Chari et al. gehört Polen, was sein Lobbyismus-Gesetz betrifft, neben Deutschland zu den wenig regulierten Ländern (Chari et al 2010: 154).<ref>Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.</ref> Es werden weder Angaben zu den Ausgaben noch zum Gehalt des Lobbyisten verlangt. Eine Karenzzeit für Politiker, die in die Lobbyismus-Branche wechseln möchten, ist ebenfalls nicht vorgesehen. In der Praxis haben sich bis jetzt nur ein Bruchteil der aktiven Lobbyisten registriert.
            <br/>
            

            ===[[Ungarn]]===
            
            In Ungarn wurde die Lobbyregulierung 2006 erstmals gesetzlich verabschiedet. 2010 kam es zu einigen Änderungen, was die Teilnahme von Lobbyisten am Gesetzgebungsprozess betrifft. Grundsätzlich ist die Registrierung im Lobbyregister nur für Berufslobbyisten verpflichtend. In Ungarn müssen keine Finanzangaben im Lobbyregister gemacht werden. Ein Karenzzeit für Politiker ist nicht vorgesehen. Für das Lobbyregister ist das Zentralbüro für Recht die verantwortliche Institution. Bis jetzt sind weniger als die Hälfte aller Lobbyisten registriert (Chatterjee 2007).<ref>[http://www.spectrezine.org/europe/chatterjee.htm spectrezine.org] Chatterjee, P. 2007. 'Sunshine Laws to Track European Lobbyists', Spectrezine, 7. November, abgerufen am 18.7.2011</ref>
            

            ==weiterführende Informationen==
            
            * [http://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/lobbyliste/index.html Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]
            
            * [http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics ]
            
            * [http://www.regulatelobbying.com regulatelobbying.com]
            

            ==Einzelnachweise==
            <references/>
            

            [[Kategorie:Lobbyregister]]Ziel eines solchen Registers ist es, für Öffentlichkeit und Politik nachvollziehbar zu machen, wer in wessen Auftrag versucht, Gesetze und politische Entscheidungen mit welchen Mitteln zu beeinflussen. Welche Angaben genau enthalten sein sollten variiert zwischen Registern in verschiedenen Ländern und ist immer wieder Gegenstand politischer Debatten.
            

            Ein Lobbyregister ermöglichst gewöhnlich ''Strukturtransparenz''. Es wird sichtbar, wer Lobbyarbeit macht, welche Mittel zur Verfügung stehen und wer wen beauftragt. Darüber hinaus kann (z.B. durch die Offenlegung der Kontakte von Politiker:innen) auch ''Prozesstransparenz'' erreicht werden, bei der sichtbar wird, wer wann mit wem spricht oder anderweitig Kontakt hat. Wenn auch Inhalte von Gesprächen oder Schriftwechseln öffentlich sichtbar werden, kann man von ''Inhaltstransparenz'' sprechen (z.B. Lobby-Fußspur).
            
            ==Kernelemente eines Lobbyregisters==
            

            Verschiedene mit Lobbyregulierung befasste Organisationen, von NGOs bis hin zu staatlichen Gremien, formulieren unterschiedliche Mindestanforderungen an und Empfehlungen zu Lobbyregistern.
            

            ===LobbyControl===
            

            LobbyControl fordert, dass Lobbyregister auf einer gesetzlichen Grundlage basiert sein sollten. In diesen Gesetzen sollte klar definiert werden, wer registrierungspflichtig ist. Dabei sollte auf den Schutz der politischen Partizipation von Bürger:innen geachtet werden. Die Registrierungspflicht sollte sowohl für Kontakte zur Regierung als auch zum Parlament gelten.
            

            Verstöße sollten konsequent, in schweren Fällen mit Bußgeldern, sanktioniert werden. Um dies zu ermöglichen sollte es eine unabhängige Stelle geben, die Angaben kontrolliert und gegebenenfalls Ermittlungen aufnehmen kann. Darüber hinaus sollte diese Stelle Politiker:innen und Interessenvertreter:innen bei der Anwendung des Gesetzes unterstützen.
            

            Die Registrierungspflicht muss für alle Lobbyakteure verpflichtend sein. Dazu gehören neben Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen auch Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien sowie Stiftungen und Denkfabriken, insofern sie in direkte Lobbyarbeit involviert sind. Die eingetragenen Organisationen sollten ihre Finanzen sowie ihre Auftraggeber:innen öffentlich machen müssen. Verbände und Vereine sollten darüber hinaus dazu verpflichtet werden, Mitgliedsstrukturen offenzulegen.
            

            Zu den Forderungen von LobbyControl bezüglich Lobbyregistern, insbesondere mit Bezug auf das deutsche, siehe den [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-lc-2017-web-1.pdf Lobbyreport 2017] und den [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Lobbyreport-2021_Beispiellose-Skandale-strengere-Lobbyregeln.pdf Lobbyreport 2021]
            

            ===Europarat===
            

            Auch der Europarat hat Richtlinien für die Einrichtung von Lobbyregistern ausgearbeitet.<ref>[https://rm.coe.int/legalregulationoflobbyingactivities/168073ed69 Legal Regulation of Lobbying Activities in the Context of Public Decision Making], rm.coe.int, abgerufen am 06.04.2023</ref> So erachtet der Rat einfach zugängliche und verständliche, von öffentlichen Institutionen geführte Lobbyregister für notwendig. Beinhalten sollten Lobbyregister Namen und Kontaktdaten, das Thema zu dem eingetragene Personen oder Organisationen lobbyieren und gegebenenfalls Auftrag- oder Arbeitgeber, in deren Interesse lobbyiert wird. Darüber hinaus empfiehlt der Europarat die Angabe der Anzahl von Lobbyist:innen, die eine Organisation beschäftigt, die Offenlegung der Namen ehemaliger öffentlicher Funktionsträger, die für lobbyierende Organisationen arbeiten und die Eintragung von Informationen bezüglich Lobbying-Budgets. Verstöße gegen diese Regelungen sollten konsequent sanktioniert werden.
            

            ==Lobbyregister in verschiedenen Ländern==
            

            Hier finden sich die Links zu den einzelnen Artikeln zu Lobbyregistern in verschiedenen Ländern und internationalen Organisationen:
            

            *[[Lobbyregister Deutschland|Deutschland (Bund)]]
            
            *[[Lobbyregister Bundesländer|Deutschland (Länder)]]
            
            *[[Lobbyregister EU|EU-Organe]]
            
            *[[Lobbyregister International|International]]
            

            {{spendenbanner}}
            

            ==Einzelnachweise==
            <references />
            

            [[Kategorie:Lobbyregister]]
            
            [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
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Unter einem Lobbyregister versteht man eine für die Öffentlichkeit einsehbare Datenbank, in welcher Lobbyarbeit betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
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Ein Lobbyregister ist eine öffentlich einsehbare Datenbank, in der Lobbyismus betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Ziel eines solchen Registers ist es, für Öffentlichkeit und Politik nachvollziehbar zu machen, wer in wessen Auftrag versucht, Gesetze und politische Entscheidungen mit welchen Mitteln zu beeinflussen. Welche Angaben genau enthalten sein sollten variiert zwischen Registern in verschiedenen Ländern und ist immer wieder Gegenstand politischer Debatten.
   
==Lobbyregister in Deutschland==
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Ein Lobbyregister ermöglichst gewöhnlich ''Strukturtransparenz''. Es wird sichtbar, wer Lobbyarbeit macht, welche Mittel zur Verfügung stehen und wer wen beauftragt. Darüber hinaus kann (z.B. durch die Offenlegung der Kontakte von Politiker:innen) auch ''Prozesstransparenz'' erreicht werden, bei der sichtbar wird, wer wann mit wem spricht oder anderweitig Kontakt hat. Wenn auch Inhalte von Gesprächen oder Schriftwechseln öffentlich sichtbar werden, kann man von ''Inhaltstransparenz'' sprechen (z.B. Lobby-Fußspur).
In Deutschland gibt es bisher kein Lobbyregister. Die seit 1972 bestehende [[Verbändeliste|Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]] wird zwar manchmal fälschlicherweise als Lobbyregister bezeichnet. Allerdings sind in ihr nur Verbände, aber keine Unternehmen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Sie enthält weder Informationen über Budgets, Kunden oder bearbeitete Themen noch die Namen der tätigen Lobbyisten. Zudem ist die Liste freiwillig. Somit kann sie nicht als Lobbyregister bezeichnet werden, da ein Großteil der Lobbyisten und die zentralen Informationen über die Lobbyarbeit fehlen.  
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==Kernelemente eines Lobbyregisters==
Ob es in Deutschland in naher Zukunft ein umfassendes Lobbyregister geben wird, bleibt abzuwarten. Die Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Einführung eines Registers finden sich bei den jeweiligen Artikeln über die Parteien.
 
   
==Lobbyregister auf EU-Ebene==
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Verschiedene mit Lobbyregulierung befasste Organisationen, von NGOs bis hin zu staatlichen Gremien, formulieren unterschiedliche Mindestanforderungen an und Empfehlungen zu Lobbyregistern.
→ ''Hauptartikel: [[Lobbyregister EU]]''
 
   
Auf EU-Ebene gibt es momentan zwei Listen, die als Lobbyregister bezeichnet werden können. Zum einen ist das die [http://www.europarl.europa.eu/parliament/expert/lobbyAlphaOrderByOrg.do?language=DE Liste der beim Europäischen Parlament akkreditierten Interessenvertreter]. Diese Liste enthält allerdings lediglich die Namen der akkreditierten Lobbyisten und die von ihnen vertretenen Organisationen. Der Transparenzgewinn ist dadurch nur minimal.
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===LobbyControl===
Weiter geht das 2008 eingerichtete [https://webgate.ec.europa.eu/transparency/regrin/welcome.do?locale=de Register der Interessenvertreter] der EU-Kommission. Das Register stellt zwar einen guten Ansatz dar. Die Registrierung im Register auf freiwilliger Basis und die unzureichenden Möglichkeiten der Überprüfung und Sanktionierung von Falschangaben, signalisieren hingegen einen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Momentan sind 3.924 Lobbyorganisationen und Unternehmen (Stand: 16.05.2011) registriert, was nur einem Bruchteil der Lobbyakteure in Brüssel entsprechen dürfte. Einzelne Lobbyisten werden in diesem Register bisher nicht erfasst.
 
   
==Lobbyregister in den USA==
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LobbyControl fordert, dass Lobbyregister auf einer gesetzlichen Grundlage basiert sein sollten. In diesen Gesetzen sollte klar definiert werden, wer registrierungspflichtig ist. Dabei sollte auf den Schutz der politischen Partizipation von Bürger:innen geachtet werden. Die Registrierungspflicht sollte sowohl für Kontakte zur Regierung als auch zum Parlament gelten.
→ ''Hauptartikel: [[Lobbyregister USA]]''
 
   
Im Gegensatz zu Deutschland und zur EU hat die transparentere Gestaltung des Lobbyismus in den USA eine weit längere Geschichte. Außerdem gibt es dort ein umfassendes Lobbyregister.
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Verstöße sollten konsequent, in schweren Fällen mit Bußgeldern, sanktioniert werden. Um dies zu ermöglichen sollte es eine unabhängige Stelle geben, die Angaben kontrolliert und gegebenenfalls Ermittlungen aufnehmen kann. Darüber hinaus sollte diese Stelle Politiker:innen und Interessenvertreter:innen bei der Anwendung des Gesetzes unterstützen.
Die ersten Versuche den Lobbyismus in den USA auf der Bundesebene zu beschränken reichen bis ins Jahr 1876 zurück. Die ersten umfassenden und systematischen Gesetze wurden 1938 ('Foreign Agents Registration Act of 1938') und 1946 ('The Federal Regulation of Lobbying Act of 1946') verabschiedet. Auf Grund  ungenauer Definition und zahlreicher Schlupflöcher wurden die Gesetze schnell reformbedürftig.
 
Nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen einer Neugestaltung wurde der 'Lobbying Disclosure Act of 1995' (LDA) verabschiedet der zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Er wurde 2007 durch den Honest Leadership and Open Government Act of 2007 ergänzt, welcher einige Bestimmungen des LDA präzisiert und die drohenden Strafen deutlich verschärft hat.
 
Für eine breite Öffentlichkeit aufbereitet und in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden die Daten vom [http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics].
 
   
==Lobbyregister in anderen Ländern==
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Die Registrierungspflicht muss für alle Lobbyakteure verpflichtend sein. Dazu gehören neben Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen auch Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien sowie Stiftungen und Denkfabriken, insofern sie in direkte Lobbyarbeit involviert sind. Die eingetragenen Organisationen sollten ihre Finanzen sowie ihre Auftraggeber:innen öffentlich machen müssen. Verbände und Vereine sollten darüber hinaus dazu verpflichtet werden, Mitgliedsstrukturen offenzulegen.
   
===Großbritannien===
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Zu den Forderungen von LobbyControl bezüglich Lobbyregistern, insbesondere mit Bezug auf das deutsche, siehe den [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-lc-2017-web-1.pdf Lobbyreport 2017] und den [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Lobbyreport-2021_Beispiellose-Skandale-strengere-Lobbyregeln.pdf Lobbyreport 2021]
In Großbritannien gibt es seit Februar 2011 ein neues freiwilliges Lobbyregister des ''UK Public Affairs Councils''<ref>[http://www.cipr.co.uk/content/policy-resources/policy/ukpac UK Public Affairs Council] Abgerufen am 29. Juni 2011</ref> Allerdings ist das Register sehr lückenhaft. Nach Angaben der britischen NGO ''Alliance for Lobbying Transparency'' sind etwa 90% der britischen Lobbyisten nicht in dem Register eingetragen.<ref>[http://www.lobbyingtransparency.org/content/view/57/1/ Up to 90% of lobbyists shun new transparency register] Alliance for Lobbying Transparency, vom 1. März 2011. Abgerufen am 12. Juli 2011.</ref> Premierminister Cameron sprach sich dafür aus, ein verpflichtendes Register in der Zukunft einzuführen.
 
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===Irland===
 
In Irland wurden Mitte Juni erste Eckpunkte zu einem Entwurf eines Lobbyregisters bekannt, das Lobby-Agenturen, Unternehmen und Interessenvereinigungen erfassen soll.
 
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===[[Litauen]]===
 
Als eines der ersten osteuropäischen Länder, trat in Litauen 2001 das erste Gesetz zur Lobbyregulierung in Kraft. 2003 wurden ein paar kleinere Änderungen vorgenommen. Im Wesentlichen änderte sich jedoch nichts an dem bestehenden Gesetz. In Litauen gilt eine Registrierungspflicht für alle Lobbyisten. Das Lobbying-Gesetz bezieht sich jedoch allein auf parlamentarische Einflussnahme. Die Ethik-Kommission ist die verantwortliche Instanz, die das Register führt. Im Register müssen, im Gegensatz zu Ländern wie Ungarn oder Polen, Finanzangaben gemacht werden. Das Litauische Gesetz sieht außerdem eine einjährige Karenzzeit für Politiker vor, die Lobby-Aktivitäten nachgehen wollen. Trotz der Regulierung führte diese bis jetzt nur begrenzt zu einem Eintrag ins Lobbyisten-Register (Piasecka 2005).<ref>http://www.freedomhouse.org/template.cfmpage=47&nit=371&year=2005 Piasecka, A. 2005 „Country Report: Lithuania: 2005“, Washington,DC: Freedom House, abgerufen am 17.7.2011</ref>
 
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===Niederlande===
 
In den Niederlanden gibt es noch kein Lobbyregister. Im Juni 2011 brachte die sozial-demokratische PvdA einen ersten Vorschlag zur Einführung eines Lobbyregisters in der Zweiten Kammer der Generalstaaten ein.<ref>[http://www.lsdimension.com/2011/06/21/pvda-publiek-register-voor-haagse-lobbyisten/ PvdA: publiek register voor Haagse lobbyisten] Aus: De Telegraaf. Abgerufen am 12. Juli 2011</ref>
 
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=== Österreich ===
 
Ende Juni 2011 beschloss die österreichische Regierung ein Lobbyregister, das zur Eintragung verpflichtet und Lobbyisten in vier Kategorien unterteilt: Lobby-Agenturen, Unternehmen, Interessenverbände und gesetzliche Kammern. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Anforderungen zur Offenlegung. So müssen die auf Lobbying spezialisierten Agenturen unter anderem auch ihre einzelnen Aufträge, deren finanziellen Umfang und Ziel angeben. Hingegen müssen Unternehmen, neben den Namen ihrer Lobbyisten, nur angeben, ob die für Lobbytätigkeiten aufgewendete Summe 100.000 Euro im Jahr übersteigt oder nicht. Bei Verstößen gegen das Register können Strafen bis zu 60.000 Euro verhängt werden und in schweren Fällen die Streichung aus dem Register veranlasst werden.
 
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===[[Polen]]===
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===Europarat===
Das Polnische Lobbyregister wurde 2006 eingeführt. Für Berufslobbyisten ist die Eintragung verbindlich. Geführt wird das Register vom Polnischen Innenministerium. Lobbyisten müssen darin Angaben zu ihrer Person und ihrem Auftraggeber vermerken. Laut Chari et al. gehört Polen, was sein Lobbyismus-Gesetz betrifft, neben Deutschland zu den wenig regulierten Ländern (Chari et al 2010: 154).<ref>Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.</ref> Es werden weder Angaben zu den Ausgaben noch zum Gehalt des Lobbyisten verlangt. Eine Karenzzeit für Politiker, die in die Lobbyismus-Branche wechseln möchten, ist ebenfalls nicht vorgesehen. In der Praxis haben sich bis jetzt nur ein Bruchteil der aktiven Lobbyisten registriert.
 
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===[[Ungarn]]===
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Auch der Europarat hat Richtlinien für die Einrichtung von Lobbyregistern ausgearbeitet.<ref>[https://rm.coe.int/legalregulationoflobbyingactivities/168073ed69 Legal Regulation of Lobbying Activities in the Context of Public Decision Making], rm.coe.int, abgerufen am 06.04.2023</ref> So erachtet der Rat einfach zugängliche und verständliche, von öffentlichen Institutionen geführte Lobbyregister für notwendig. Beinhalten sollten Lobbyregister Namen und Kontaktdaten, das Thema zu dem eingetragene Personen oder Organisationen lobbyieren und gegebenenfalls Auftrag- oder Arbeitgeber, in deren Interesse lobbyiert wird. Darüber hinaus empfiehlt der Europarat die Angabe der Anzahl von Lobbyist:innen, die eine Organisation beschäftigt, die Offenlegung der Namen ehemaliger öffentlicher Funktionsträger, die für lobbyierende Organisationen arbeiten und die Eintragung von Informationen bezüglich Lobbying-Budgets. Verstöße gegen diese Regelungen sollten konsequent sanktioniert werden.
In Ungarn wurde die Lobbyregulierung 2006 erstmals gesetzlich verabschiedet. 2010 kam es zu einigen Änderungen, was die Teilnahme von Lobbyisten am Gesetzgebungsprozess betrifft. Grundsätzlich ist die Registrierung im Lobbyregister nur für Berufslobbyisten verpflichtend. In Ungarn müssen keine Finanzangaben im Lobbyregister gemacht werden. Ein Karenzzeit für Politiker ist nicht vorgesehen. Für das Lobbyregister ist das Zentralbüro für Recht die verantwortliche Institution. Bis jetzt sind weniger als die Hälfte aller Lobbyisten registriert (Chatterjee 2007).<ref>[http://www.spectrezine.org/europe/chatterjee.htm spectrezine.org] Chatterjee, P. 2007. 'Sunshine Laws to Track European Lobbyists', Spectrezine, 7. November, abgerufen am 18.7.2011</ref>
 
   
==weiterführende Informationen==
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* [http://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/lobbyliste/index.html Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]
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==Lobbyregister in verschiedenen Ländern==
* [http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics ]
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* [http://www.regulatelobbying.com regulatelobbying.com]
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Hier finden sich die Links zu den einzelnen Artikeln zu Lobbyregistern in verschiedenen Ländern und internationalen Organisationen:
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*[[Lobbyregister Deutschland|Deutschland (Bund)]]
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*[[Lobbyregister Bundesländer|Deutschland (Länder)]]
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*[[Lobbyregister EU|EU-Organe]]
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*[[Lobbyregister International|International]]
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==Einzelnachweise==
 
==Einzelnachweise==
<references/>
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[[Kategorie:Lobbyregister]]
 
[[Kategorie:Lobbyregister]]
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[[Kategorie:Lobby-Regulierung]]

Anhänge

Diskussionen