Amazon: Unterschied zwischen den Versionen

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(Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung)
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Amazon.com Inc.
Branche Versandhandel
Hauptsitz Seattle, Washington
Lobbybüro Deutschland
Lobbybüro EU Avenue des Arts 27, 1040 Brüssel
Webadresse www.amazon.com

Amazon ist der weltweit größte Internethändler. Das Unternehmen ist bekannt für seine Steuervermeidungstricks und schlechten Arbeitsbedingungen. Außerdem wird Amazon vorgeworfen, seine überragende Marktstellung zu missbrauchen. In Washington und Brüssel betreibt Amazon intensive Lobbyarbeit. Vor allem bei der Gesetzgebung zum EU-Datenschutz wurde der Konzern aktiv. Um Steuern zu sparen lässt Amazon 75 Prozent seiner Geschäfte außerhalb der USA über Tochterunternehmen in Luxemburg laufen.[1]


Lobbystrategien und Einfluss[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Amazon hat eigene Lobbybüros in den für Amazon wichtigen Machtzentren, wie Brüssel und Washington. Amazon ist Mitglied in diversen Verbänden und betreibt dadurch indirekt - in Kooperation mit anderen Unternehmen – Lobbyarbeit. Das Unternehmen ist unter anderem Mitglied bei BITKOM, einem Digitalverband mit guten Beziehungen zum Bundeskanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium. Auf EU-Ebene ist Amazon zudem Mitglied bei DIGITALEUROPE, dem wichtigsten Verband der globalen IT-Branche in der EU. In den USA beauftragt Amazon Lobbyfirmen, die das Unternehmen bei speziellen Angelegenheiten vertreten.

Lobbyarbeit in Brüssel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Brüssel betreibt Amazon ein eigenes Lobbybüro mit 10 LobbyistInnen (4,25 Vollzeitäquivalent).[2] 5 dieser Interessenvertreter haben einen Hausausweis[3] für das Europäische Parlament.

Ein zentraler Ansprechpartner für Amazon ist der EU-Kommissar für den Digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip. Neben den Treffen mit direkten Lobbyisten von Amazon, lässt sich das Unternehmen größtenteils von Verbänden vertreten. Im Jahr 2019 kam es zu 3 Treffen mit Andrus Ansip.[4] Darüber hinaus stehen vermehrt Treffen mit Kabinettsmitgliedern auf der Tagesordnung., von denen es im gleichen Jahr zu 23 kam.[5]

Durch die Aufschlüsselung der Lobbyausgaben in Brüssel zeigt sich, wie Amazon seine Lobbyarbeit in den letzten Jahren ausgeweitet hat.

Jahr Lobbyausgaben in Brüssel (in €)
2019 1,750,000€ - 2,000,000€
2018 1,750,000€ - 2,000,000€
2017 1,750,000€ - 2,000,000€
2016 1,750,000€ - 2,000,000€
2015 1,500,000€ - 1,750,000€
2014 600,000€ - 700,000€

Quelle: LobbyFacts[6]

Amazon Europe Core SARL ist u.a. Mitglied der folgenden Lobbyverbände[7]:

Lobbyarbeit in den USA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Neben der eigenen Lobbyarbeit hat Amazon im Jahr 2019 neunzehn weitere externe Unternehmen damit beauftragt, die amerikanische Politik in einer Vielzahl von Bereichen wie Steuerreform oder Internetsicherheit zu beeinflussen. Zu den wohl prominentesten Lobbyisten der Unternehmen gehören der ehemalige Senatsmehrheitsführer Trent Lott und der ehemalige Senator John Breaux. Beide haben im Namen von Amazon Lobbyarbeit betrieben.[8]

Nach Recherchen des Journalisten Alex MacGillis lobbyierte Amazon gegen die Umsatzsteuer, die das Unternehmen bei einem Großteil der Verkäufe von Drittanbietern noch immer nicht berechnete, gegen die Regulierung von Drohnen, von denen es hoffte, sie zum Ausliefern von Paketen einzusetzen und gegen jede Bemühung, das Unternehmen von den US-Kartellbehörden prüfen zu lassen.[9] Amazon lobbyierte weiterhin, um bei der amerikanischen Post die vergünstigten Zustellpreise zu behalten. Die Lobbytätigkeit betraf auch die Auftragsvergabe der Regierung, weil das Unternehmen hoffte, zentrale Anlaufstation bei allen Anschaffungen des Bundes zu werden.

In den USA kann man anhand der Daten des amerikanischen Lobbyregisters sehen, wie hoch die Zunahme der Lobbyausgaben von Amazon ist. Seit 2012 haben sich die Lobbyausgaben verfünffacht. Die Darstellung des Lobbyregisters in Quartalen zeigt, dass im ersten Quartal 2020 ein Höchstwert von 4,330,000 US$ erreicht wurde und die Lobbyausgaben von Amazon demnach weiterhin deutlich ansteigen.[10]

Jahr Lobbyausgaben in den USA (in US$)
2020 17,86 Millionen
2019 16,14 Millionen
2018 14,19 Millionen
2017 12,84 Millionen
2016 11,02 Millionen
2015 9,07 Millionen
2014 4.74 Millionen
2013 3,45 Millionen
2012 2,50 Millionen

Quelle: US Lobbyregister[11]

Regulierungen und Einleitung von Verfahren als Reaktion auf gestiegene Marktmacht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Amazon ist ein stetig wachsender und seine Geschäftsfelder erweiternder Konzern. Die Corona-Krise hat der Expansion einen zusätzlichen Schub gegeben. 2020 stieg der weltweite Umsatz um 38 % auf 386 Mrd. Dollar, der Nettogewinn verdoppelte sich auf 21,3 Mrd. Dollar.[12] Umsatztreiber waren neben den Cloud-Services (AWS) vor allem das Marktplatz-, Prime- und Werbegeschäft. In Deutschland lag der Umsatz 2020 bei ca. 25,9 Mrd. Euro. Beim Online-Handel in Deutschland konnte Amazon 2020 den Marktanteil um 5 % auf 53 % erhöhen.[13] Die wachsende Macht der Digitalkonzerne und ihr Aufstieg zu den größten Lobbyakteuren hat zu Debatten um eine Vielzahl kontroverser Themen geführt: Macht der Internetplattformen als Gatekeeper, die Beeinflussung von Wahlkämpfen und öffentlichen Debatten, der Umgang mit Hassrede und Fake News, die Regulierung von Künstlicher Intelligenz, Digitalsteuern, etc.[14] Die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie eingesetzte Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 ist der Überzeugung, dass die Bestreitbarkeit von Machtpositionen in der Digitalwirtschaft dauerhaft gewährleistet bleiben, ihre Ausnutzung zur Behinderung von Innovation und Wettbewerb unterbunden sowie eine machtbedingte Erstreckung auf weitere Märkte verhindert werden muss.[15] Insbesondere in den USA, der EU und Deutschland werden Maßnahmen diskutiert und umgesetzt, mit denen die Macht der Konzerne beschränkt und ihre fragwürdigen Geschäftspraktiken unterbunden werden sollen. Die Digitalkonzerne haben deshalb ein starkes Interesse daran, über verstärkte Lobbyausgaben strengere gesetzliche Regelungen zu verhindern. So hat Amazon in den USA die Lobby-Ausgaben 2020 um 9,6 % erhöht.[16] In Brüssel haben sich die Lobbyausgaben 2020 gegenüber 2019 nicht verändert.

USA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Abgeordnetenhaus im amerikanischen Kongress hat am 11. Juni 2021 fünf Gesetzesentwürfe vorgelegt, die es erleichtern könnten, die Internetkonzerne zu zerschlagen und ihnen den Verkauf bestimmter Produkte zu verbieten.[17] Zugleich sieht sich Amazon kartellrechtlichen Ermittlungen der Federal Trade Commission ausgesetzt. Der Generalstaatsanwalt von New York hat am 25. Mai 2021 Klage gegen Amazon wegen des Missbrauchs seiner überragenden Marktstellung eingereicht.[18] Amazon verbiete unabhängigen Händlern, ihre Waren auf alternativen Plattformen zu günstigeren Preisen anzubieten und verlange eine Gebühr, die bis zu 40 % des Preises betrage.

EU[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem Gesetz über digitale Dienste will die Europäische Kommission ein besseres Gleichgewicht zwischen Rechten und Verantwortlichkeiten von Nutzern, Plattformen und Behörden herstellen und das Internet sicherer machen.[19] Das Gesetz über digitale Märkte legt eine Reihe eng definierter objektiver Kriterien für die Einstufung einer großen Online-Plattform als „Gatekeeper“ fest. Diese dürfen gegenüber den von ihnen abhängigen gewerblichen Nutzern und Kunden keine unlauteren Praktiken anwenden, um einen unbilligen Vorteil zu erlangen. Die Vorschläge der Kommission werden zur Zeit im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtert.

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Januar 2021 ist die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber will damit vor allem die Marktmacht großer Digitalkonzerne wie Amazon beschränken. Insbesondere der neue § 19a GWB sieht neue, weitreichende Eingriffsbefugnisse für das Bundeskartellamt gegenüber „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ vor. Im Mai 2021 hat das Bundeskartellamt ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob Amazon eine solche Bedeutung hat.[20] Damit führt das Bundeskartellamt insgesamt drei Verfahren gegen Amazon.

Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Insbesondere die global operierenden Digitalkonzerne können ihre Gewinne in Staaten mit niedrigen Steuersätzen verlagern und dadurch ihre Effektivsteuern bis auf nahe Null senken, was den Wettbewerb verzerrt und den finanziellen Gestaltungsspielraum der betroffenen Länder vermindert. Amazon hat in den Jahren 2009-2018 knapp 26,5 Mrd. Dollar Gewinn gemacht, aber nur rund 791 Millionen an Steuern gezahlt.[21][22] 2018 soll Amazon auf einen Gewinn von 11,2 Mrd. Dollar sogar eine Steuergutschrift von 129 Mio. Dollar erhalten haben. Die EU-Kommission hat gegen Amazon ein Verfahren wegen der Gewährung unfairer Steuervorteile über ein Steuerkonstrukt in Luxemburg eingeleitet, über dessen Berechtigung das Gericht der Europäischen Union (EuG) im Mai 2021 entschieden hat.[23] Das Gericht bekräftigte zwar, dass die Kommission derartige Arrangements in Frage stellen dürfe, bemängelte aber, diese habe mit ihrer Methodik nicht nachgewiesen, dass die Steuerlast tatsächlich künstlich verringert worden sei. Der Europaabgeordnete Sven Giengold (Grüne) forderte darauf hin strengere Wettbewerbsregeln, die staatlichen Beihilfen in Form von Steuervergünstigungen enge Grenzen setzen. Vor diesem Hintergrund soll die internationale Unternehmensbesteuerung reformiert werden.

Im Rahmen der OECD haben sich 131 Staaten (Stand: 5. Juli 2021) auf faire Verteilrechte und einen einheitlichen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent geeinigt. Am 9./10. Juli haben in Venedig die Finanzminister*innen der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer, der G20, das Konzept beschlossen.[24] Die Besteuerungsrechte sollen tendenziell vom Ort der Produktion dahin gelenkt werden, wo die Produkte vermarktet werden. Dazu soll ein Anteil des Gewinns einer Unternehmensgruppe oder Geschäftssparte den Staaten mittels einer Formel zugeteilt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Unternehmen in dem Staat einen Sitz hat. Die Vereinbarungen sollen zeitnah umgesetzt werden. Neben dem Implementierungsplan der internationalen Staatengemeinschaft beabsichtigt auch die Europäische Kommission, den Prozess eng zu begleiten, um eine zeitnahe und einheitliche Umsetzung innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. Die Staats- und Regierungschef aus der Gruppe der zwanzig wichtigsten Wirtschaftsnationen (G 20) billigten am 30. Oktober 2021 in Rom das Konzept, auf das sich zuvor 136 Länder verständigt hatten.[25] Die Reform soll schon im Jahr 2023 in Kraft treten. Für Länder, die bisher stark vom Steuerwettbewerb profitiert haben, sind gewisse Übergangserleichterungen vorgesehen.

Fallbeispiele und Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Big-Brother-Award 2018[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für den Sprachassistenten Alexa erhielt Amazon im Jahr 2018 den „Big-Brother-Award“ in der Kategorie Verbraucherschutz.[2625]

2014-2016: Amazon an deutschen Schulen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem Schulwettbewerb „Lesen macht Spaß“ hat Amazon, unter dem Vorbehalt der Förderung von Lese- und Schreibkompetenzen, Lobbyarbeit an deutschen Schulen betrieben. Der Wettbewerb fand von Dezember 2014 bis Februar 2015 satt. Dies geschah im Umkreis aller deutschen Logistik- und Kundendienststandorte des Konzerns. Mehr als 200 Grundschulklassen haben an diesem Wettbewerb teilgenommen. Als Siegprämie wurden E-Book-Reader und Gutscheine für das Herunterladen von E-Books spendiert. Aber nicht nur die Gewinner erhielten eine Prämie. Jede teilnehmende Klasse hat einen Amazon-Gutschein im Wert von 50€ erhalten. Durch diesen Schulwettbewerb konnte Amazon unkritische Berichte in den Lokalzeitungen der verschiedenen Städte verbuchen. Viele Bürgermeister der Städte äußerten sich in Zeitungsartikeln durchweg positiv, und die Kritik an dem Konzern bezogen auf schlechte Arbeitsbedingungen und Steuerflucht rückte in den Hintergrund.
Dieser Schulwettbewerb blieb jedoch nicht der einzige. Bereits ein Jahr später, 2016, wurde diese Form des Lobbyismus unter einem neuen Namen bundesweit im Umfeld der Logistikzentren weitergeführt. Mit „Kindle Storyteller Kids“ sollte auch hier wieder die Lese- und Schreibkompetenz der Schüler gefördert werden, indem sie Geschichten schreiben.[2726] Das Bundesland Hessen hat darauf reagiert und den Wettbewerb verboten. Diesem Beispiel folgten auch die Schulministerien der Bundesländer in NRW und Baden-Württemberg. Auch Bayern und Rheinland-Pfalz stufen den Wettbewerb als kritisch ein. Lediglich das Schulministerium in Sachsen hält den Wettbewerb für unproblematisch, solange es keine reinen Hinweise auf die kommerzielle Nutzung gibt.[2827]

2013: Lobbyschlacht zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von besonderer Bedeutung war die Lobbyarbeit im Jahr 2013. Amazon war einer der treibenden Kräfte in der „Lobbyschlacht“, als über die Gesetzestexte der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhandelt wurde. Der Konzern hat versucht, Europa-Abgeordnete davon zu überzeugen, hunderte von Änderungsanträgen im Interesse von Amazon einzubringen.[2928] Durch das Webportal LobbyPlag[3029] hat sich herausgestellt, dass Änderungsanträge und Passagen, die von Amazon eingebracht wurden, teilweise wortwörtlich von den Abgeordneten des Europa Parlaments übernommen wurden. Das zeigt sich zum Beispiel durch die Streichung des Artikel 7 Absatz 4 der DSGVO, die Amazon in ihrem Lobby-Papier eingebracht hat. Durch die Streichung können Unternehmen Daten verarbeiten, die sie durch ihre Überlegenheit erlangt haben. Dadurch gilt eine Einwilligung zur Datenverarbeitung, auch wenn keine Möglichkeit bestand die Zustimmung zu verweigern.[3130]

Kurzdarstellung und Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Amazon wurde 1994 als Online-Buchhandel in Seattle gegründet. Das Unternehmen verkauft heute eine große Bandbreite an Produkten und produziert Streaming-Inhalte, Kindle E-Reader und die darauf herunterladbaren Bücher. Seit 2016 vertreibt Amazon zudem den Amazon Echo, einen sprachgesteuerten persönlichen Assistenten Alexa. Außerdem gehört die gewinnträchtige Cloudsparte Amazon Web Services zu deren Kunden u.a. Netflix, Facebook und Zoom gehören, zu den wichtigsten neuen Geschäftsbereichen des Konzerns.

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

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Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Mit dieser Methode spart Amazon Steuern, deutschlandfunk.de vom 14.05.2021, abgerufen am 05.07.2021
  2. Amazon Europe Core SARL, LobbyFacts vom 30.03.2018, zuletzt aufgerufen am 24.04.2018
  3. Amazon Europe Core SARL, LobbyFacts vom 30.03.2018, zuletzt aufgerufen am 24.04.2018
  4. Meetings of Vice-President Andrus Ansip with organisations and self-employed individuals, European Commission, zuletzt aufgerufen am 24.04.2018
  5. Meetings of Cabinet members of Vice-President Andrus Ansip with organisations and self-employed individuals, European Commission, zuletzt aufgerufen am 24.04.2018
  6. Amazon Europe Core SARL, LobbyFacts vom 30.03.2018, zuletzt aufgerufen am 24.04.2018
  7. EU Transparenz-Register, ec.europa.eu, abgerufen am 11.05.2018
  8. Lobbyists representing Amazon.com, 2017, OpenSecrets, zuletzt aufgerufen am 23.04.2018
  9. Alex MacGillis: Ausgeliefert - Amerika im Griff von Amazon, Frankfurt am Main 2021, S. 109
  10. Query the Lobbying Disclosure Act database: Amazon, the United States Senate, zuletzt abgerufen am 24.04.2018
  11. Query the Lobbying Disclosure Act database: Amazon, the United States Senate, zuletzt abgerufen am 24.04.2018
  12. Umsatz: Plus 38 %, Gewinn verdoppelt - das Amazon-Jahr in Zahlen, ibusiness,de vom 15.02.2021
  13. Amazon.e baut Marktmacht deutlich aus, dvz.de vom 18.01.2021, abgerufen am 28.05.2021
  14. Big Tech, big Lobby, lobbycontrol.de vom 23.01.2020, abgerufen am 27.05.2021
  15. Ein neuer Wettbewerb für die Digitalwirtschaft Bericht der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 September 2019, bmwi.de, abgerufen am 28.05.2021
  16. Big Tech: Rekordausgaben für Lobbyarbeit in den USA, lobbycontrol.de vom 27.01. 2021, abgerufen am 28.05.2021
  17. Amerika knöpft sich seine Tech-Giganten vor, faz.de vom 12.06.2021, abgerufen am 12.06.2021
  18. Amazon accused of unfair pricing policies by Washington DC, bbc.com vom 25.05.2021, abgerufen am 26.06. 2021
  19. Ein Rahmen für die digitale Wirtschaft, hss.de vom 06.04.2021, abgerufen am 27.05.2021
  20. Verfahren gegen Amazon nach neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB), bundeskartellamt.de vom 18.05.2021, abgerufen am 20.06.2021
  21. Biden schießt scharf gegen Amazon, tagesschau.de vom 01.04.2021, abgerufen am 28.05.2021
  22. Mit dieser Methode spart Amazon Steuern, deutschlandfunk.de vom 14.05.2021, abgerufen am 05.07.2021
  23. Rückschlag im Kampf gegen Steuertricks, sueddeutsche.de vom 12.05.2021, abgerufen am 29.05.2021
  24. Reform der internationalen Unternehmenssteuer kommt, bundesfinanzministerium.de vom 10.07.2021, abgerufen am 27.07.2021
  25. G 20 billigen Konzept für globale Mindeststeuer, faz.de vom 30.10.2021, abger¨fen am 31.10.2021
  26. Die BigBrotherAwards 2018, BigBrotherAwards, abgerufen am 03.05.2018
  27. Amazon verstößt gegen Schulgesetz ,LobbyControl, 19. Mai 2016, zuletzt abgerufen am 24.04.2018
  28. Amazon verstößt gegen Schulgesetz ,LobbyControl, 07. Juni 2016, zuletzt abgerufen am 24.04.2018
  29. Amazon: lobbying to weaken data privacy rights, refusing lobby transparancy, Corporate Europe Observatory, zuletzt aufgerufen am 24.04.2018
  30. Comparison of Amendments ans Lobby Propsals, LobbyPlag, zuletzt aufgerufen am 23.04.2018
  31. Bye bye Datenschutz: EU-Parlament kopiert von Amazon, ebay & Co., Netzpolitik vom 10.02.2013, zuletzt aufgerufen am 07.05.2018
{{BoxUnternehmen
        
        | Name             = Amazon.com Inc.
        
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        '''Amazon''' ist der weltweit größte Internethändler. Das Unternehmen ist bekannt für seine Steuervermeidungstricks und schlechten Arbeitsbedingungen. Außerdem wird Amazon vorgeworfen, seine überragende Marktstellung zu missbrauchen. In Washington und Brüssel betreibt Amazon intensive Lobbyarbeit. Vor allem bei der Gesetzgebung zum EU-Datenschutz wurde der Konzern aktiv. Um Steuern zu sparen lässt Amazon 75 Prozent seiner Geschäfte außerhalb der USA über Tochterunternehmen in Luxemburg laufen.<ref>[https://www.deutschlandfunk.de/steueroase-luxemburg-mit-dieser-methode-spart-amazon-steuern.2897.de.html?dram:article_id=497216 Mit dieser Methode spart Amazon Steuern], deutschlandfunk.de vom 14.05.2021, abgerufen am 05.07.2021</ref>
        

        ==Lobbystrategien und Einfluss==
        
        Amazon hat eigene Lobbybüros in den für Amazon wichtigen Machtzentren, wie Brüssel und Washington. Amazon ist Mitglied in diversen Verbänden und betreibt dadurch indirekt - in Kooperation mit anderen Unternehmen – Lobbyarbeit. Das Unternehmen ist unter anderem Mitglied bei [[BITKOM]], einem Digitalverband mit guten Beziehungen zum [[Bundeskanzleramt]] und dem [[Bundeswirtschaftsministerium]]. Auf EU-Ebene ist Amazon zudem Mitglied bei [[DIGITALEUROPE]], dem wichtigsten Verband der globalen IT-Branche in der EU. In den USA beauftragt Amazon Lobbyfirmen, die das Unternehmen bei speziellen Angelegenheiten vertreten.
        

        ===Lobbyarbeit in Brüssel===
        
        In Brüssel betreibt Amazon ein eigenes Lobbybüro mit 10 LobbyistInnen (4,25 Vollzeitäquivalent).<ref>[https://lobbyfacts.eu/representative/5615fc9a365b4e0f9e9c0d7929a73f17/amazon-europe-core-sarl Amazon Europe Core SARL], LobbyFacts vom 30.03.2018, zuletzt aufgerufen am 24.04.2018</ref> 5 dieser Interessenvertreter haben einen Hausausweis<ref>[https://lobbyfacts.eu/representative/5615fc9a365b4e0f9e9c0d7929a73f17/amazon-europe-core-sarl Amazon Europe Core SARL], LobbyFacts vom 30.03.2018, zuletzt aufgerufen am 24.04.2018</ref> für das [[Europäisches Parlament|Europäische Parlament]].
        

        Ein zentraler Ansprechpartner für Amazon ist der EU-Kommissar für den Digitalen Binnenmarkt, [[Andrus Ansip]]. Neben den Treffen mit direkten Lobbyisten von Amazon, lässt sich das Unternehmen größtenteils von Verbänden vertreten. Im Jahr 2019 kam es zu 3 Treffen mit Andrus Ansip.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyinitiative/meetings/meeting.do?host=57870d0f-2fb5-4f5b-9bea-7f2a661c64ac Meetings of Vice-President Andrus Ansip with organisations and self-employed individuals], European Commission, zuletzt aufgerufen am 24.04.2018</ref> Darüber hinaus stehen vermehrt Treffen mit Kabinettsmitgliedern auf der Tagesordnung., von denen es im gleichen Jahr zu 23 kam.<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyinitiative/meetings/meeting.do?host=cd3770a0-4fb5-4e79-a343-072b167456b3 Meetings of Cabinet members of Vice-President Andrus Ansip with organisations and self-employed individuals], European Commission, zuletzt aufgerufen am 24.04.2018</ref>
        

        Durch die Aufschlüsselung der Lobbyausgaben in Brüssel zeigt sich, wie Amazon seine Lobbyarbeit in den letzten Jahren ausgeweitet hat.
        

        {| class="lptable"
        
        |-
        
        |Jahr
        
        |Lobbyausgaben in Brüssel (in €)
        
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        |}
        
        Quelle: LobbyFacts<ref>[https://lobbyfacts.eu/representative/5615fc9a365b4e0f9e9c0d7929a73f17/amazon-europe-core-sarl Amazon Europe Core SARL], LobbyFacts vom 30.03.2018, zuletzt aufgerufen am 24.04.2018</ref>
        

        Amazon Europe Core SARL ist u.a. Mitglied der folgenden Lobbyverbände<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/displaylobbyist.do?id=366117914426-10&locale=de#de EU Transparenz-Register], ec.europa.eu, abgerufen am 11.05.2018</ref>:
        

        *[[Bruegel]]
        
        *[[Computer and Communications Industry Association]] (CCIA)
        
        *[[DIGITALEUROPE]]
        
        *Ecommerce Europe
        
        *[[EuroCommerce]]
        
        *[[European Digital Media Association]] (EDIMA)
        
        *[[European eCommerce and Omni Channel Trade Association]] (EMOTA)
        
        *[[European Policy Centre]] (EPC)
        
        *[[European Internet Services Providers Associations]]
        
        *[[European Internet Foundation]] (EIF)
        
        *EPIF
        
        *Fedil-ICT
        

        ===Lobbyarbeit in den USA===
        
        Neben der eigenen Lobbyarbeit hat Amazon im Jahr 2019 neunzehn weitere externe Unternehmen damit beauftragt, die amerikanische Politik in einer Vielzahl von Bereichen wie Steuerreform oder Internetsicherheit zu beeinflussen. Zu den wohl prominentesten Lobbyisten der Unternehmen gehören der ehemalige Senatsmehrheitsführer Trent Lott und der ehemalige Senator John Breaux. Beide haben im Namen von Amazon Lobbyarbeit betrieben.<ref>[https://www.opensecrets.org/lobby/clientlbs.php?id=D000023883&year=2017 Lobbyists representing Amazon.com, 2017], OpenSecrets, zuletzt aufgerufen am 23.04.2018</ref>
        

        Nach Recherchen des Journalisten Alex MacGillis lobbyierte Amazon gegen die Umsatzsteuer, die das Unternehmen bei einem Großteil der Verkäufe von Drittanbietern noch immer nicht berechnete, gegen die Regulierung von Drohnen, von denen es hoffte, sie zum Ausliefern von Paketen einzusetzen und gegen jede Bemühung, das Unternehmen von den US-Kartellbehörden prüfen zu lassen.<ref>Alex MacGillis: Ausgeliefert - Amerika im Griff von Amazon, Frankfurt am Main 2021, S. 109</ref> Amazon lobbyierte weiterhin, um bei der amerikanischen Post die vergünstigten Zustellpreise zu behalten. Die Lobbytätigkeit betraf auch die Auftragsvergabe der Regierung, weil das Unternehmen hoffte, zentrale Anlaufstation bei allen Anschaffungen des Bundes zu werden.
        

        In den USA kann man anhand der Daten des amerikanischen Lobbyregisters sehen, wie hoch die Zunahme der Lobbyausgaben von Amazon ist. Seit 2012 haben sich die Lobbyausgaben verfünffacht. Die Darstellung des Lobbyregisters in Quartalen zeigt, dass im ersten Quartal 2020 ein Höchstwert von 4,330,000 US$ erreicht wurde und die Lobbyausgaben von Amazon demnach weiterhin deutlich ansteigen.<ref>[https://soprweb.senate.gov/index.cfm?event=processSearchCriteria Query the Lobbying Disclosure Act database: Amazon], the United States Senate, zuletzt abgerufen am 24.04.2018</ref>
        

        {| class="lptable"
        
        |-
        
        |Jahr
        
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        |-
        
        |2020
        
        |17,86 Millionen
        
        |-
        
        |2019
        
        |16,14 Millionen
        
        |-
        
        |2018
        
        |14,19 Millionen
        
        |-
        
        |2017
        
        |12,84 Millionen
        
        |-
        
        |2016
        
        |11,02 Millionen
        
        |-
        
        |2015
        
        |9,07 Millionen
        
        |-
        
        |2014
        
        |4.74 Millionen
        
        |-
        
        |2013
        
        |3,45 Millionen
        
        |-
        
        |2012
        
        |2,50 Millionen
        
        |}
        
        Quelle: US Lobbyregister<ref>[https://soprweb.senate.gov/index.cfm?event=processSearchCriteria Query the Lobbying Disclosure Act database: Amazon], the United States Senate, zuletzt abgerufen am 24.04.2018</ref>
        

        ==Regulierungen und Einleitung von Verfahren als Reaktion auf gestiegene Marktmacht==
        
        Amazon ist ein stetig wachsender und seine Geschäftsfelder erweiternder Konzern. Die Corona-Krise hat der Expansion einen zusätzlichen Schub gegeben. 2020 stieg der weltweite Umsatz um 38 % auf 386 Mrd. Dollar, der Nettogewinn verdoppelte sich auf 21,3 Mrd. Dollar.<ref>[https://www.ibusiness.de/aktuell/db/374412grollmann.html Umsatz: Plus 38 %, Gewinn verdoppelt - das Amazon-Jahr in Zahlen], ibusiness,de vom 15.02.2021</ref> Umsatztreiber waren neben den Cloud-Services (AWS) vor allem das Marktplatz-, Prime- und Werbegeschäft. In Deutschland lag der Umsatz 2020 bei ca. 25,9 Mrd. Euro. Beim Online-Handel in Deutschland konnte Amazon 2020 den Marktanteil um 5 % auf 53 % erhöhen.<ref>[https://www.dvz.de/rubriken/detail/news/amazonde-baut-macht-deutlich-aus.html Amazon.e baut Marktmacht deutlich aus], dvz.de vom 18.01.2021, abgerufen am 28.05.2021</ref> Die wachsende Macht der Digitalkonzerne und ihr Aufstieg zu den größten Lobbyakteuren hat zu Debatten um eine Vielzahl kontroverser Themen geführt: Macht der Internetplattformen als Gatekeeper, die Beeinflussung von Wahlkämpfen und öffentlichen Debatten, der Umgang mit Hassrede und Fake News, die Regulierung von Künstlicher Intelligenz, Digitalsteuern, etc.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2020/01/big-tech-big-lobby/ Big Tech, big Lobby], lobbycontrol.de vom 23.01.2020, abgerufen am 27.05.2021</ref> Die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie eingesetzte Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 ist der Überzeugung, dass die Bestreitbarkeit von Machtpositionen in der Digitalwirtschaft dauerhaft gewährleistet bleiben, ihre Ausnutzung zur Behinderung von Innovation und Wettbewerb unterbunden sowie eine machtbedingte Erstreckung auf weitere Märkte verhindert werden muss.<ref>[https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Wirtschaft/bericht-der-kommission-wettbewerbsrecht-4-0.pdf?__blob=publicationFile&v=12 Ein neuer Wettbewerb für die Digitalwirtschaft Bericht der Kommission Wettbewerbsrecht 4.0 September 2019], bmwi.de, abgerufen am 28.05.2021</ref> Insbesondere in den USA, der EU und Deutschland werden Maßnahmen diskutiert und umgesetzt, mit denen die Macht der Konzerne beschränkt und ihre fragwürdigen Geschäftspraktiken unterbunden werden sollen. Die Digitalkonzerne haben deshalb ein starkes Interesse daran, über verstärkte Lobbyausgaben strengere gesetzliche Regelungen zu verhindern. So hat Amazon in den USA die Lobby-Ausgaben 2020 um 9,6 % erhöht.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2021/01/big-tech-rekordausgaben-fuer-lobbyarbeit-in-den-usa/ Big Tech: Rekordausgaben für Lobbyarbeit in den USA], lobbycontrol.de vom 27.01. 2021, abgerufen am 28.05.2021</ref> In Brüssel haben sich die Lobbyausgaben 2020 gegenüber 2019 nicht verändert.
        
        ===USA===
        
        Das Abgeordnetenhaus im amerikanischen Kongress hat am 11. Juni 2021 fünf Gesetzesentwürfe vorgelegt, die es erleichtern könnten, die Internetkonzerne zu zerschlagen und ihnen den Verkauf bestimmter Produkte zu verbieten.<ref>[https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/digitec/amerika-knoepft-sich-seine-tech-giganten-vor-17386091-p2.html Amerika knöpft sich seine Tech-Giganten vor], faz.de vom 12.06.2021, abgerufen am 12.06.2021</ref> Zugleich sieht sich Amazon kartellrechtlichen Ermittlungen der Federal Trade Commission ausgesetzt. Der Generalstaatsanwalt von New York hat am 25. Mai 2021 Klage gegen Amazon wegen des Missbrauchs seiner überragenden Marktstellung eingereicht.<ref>[https://www.bbc.com/news/business-57249843 Amazon accused of unfair pricing policies by Washington DC], bbc.com vom 25.05.2021, abgerufen am 26.06. 2021</ref> Amazon verbiete unabhängigen Händlern, ihre Waren auf alternativen Plattformen zu günstigeren Preisen anzubieten und verlange eine Gebühr, die bis zu 40 % des Preises betrage.
        

        ===EU===
        
        Mit dem [https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-services-act-ensuring-safe-and-accountable-online-environment_de Gesetz über digitale Dienste] will die Europäische Kommission ein besseres Gleichgewicht zwischen Rechten und Verantwortlichkeiten von Nutzern, Plattformen und Behörden herstellen und das Internet sicherer machen.<ref>[https://www.hss.de/news/detail/eu-will-die-grossen-internetkonzerne-regulieren-news7456/ Ein Rahmen für die digitale Wirtschaft], hss.de vom 06.04.2021, abgerufen am 27.05.2021</ref> Das [https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/digital-markets-act-ensuring-fair-and-open-digital-markets_de Gesetz über digitale Märkte] legt eine Reihe eng definierter objektiver Kriterien für die Einstufung einer großen Online-Plattform als „Gatekeeper“ fest. Diese dürfen gegenüber den von ihnen abhängigen gewerblichen Nutzern und Kunden keine unlauteren Praktiken anwenden, um einen unbilligen Vorteil zu erlangen. Die Vorschläge der Kommission werden zur Zeit im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens erörtert.
        

        ===Deutschland===
        
        Im Januar 2021 ist die 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber will damit vor allem die Marktmacht großer Digitalkonzerne wie Amazon beschränken. Insbesondere der neue § 19a GWB sieht neue, weitreichende Eingriffsbefugnisse für das Bundeskartellamt gegenüber „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ vor. Im Mai 2021 hat das Bundeskartellamt ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob Amazon eine solche Bedeutung hat.<ref>[https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2021/18_05_2021_Amazon_19a.html Verfahren gegen Amazon nach neuen Vorschriften für Digitalkonzerne (§ 19a GWB)], bundeskartellamt.de vom 18.05.2021, abgerufen am 20.06.2021</ref> Damit führt das Bundeskartellamt insgesamt drei Verfahren gegen Amazon.
        

        ==Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung==
        
        Insbesondere die global operierenden Digitalkonzerne können ihre Gewinne in Staaten mit niedrigen Steuersätzen verlagern und dadurch ihre Effektivsteuern bis auf nahe Null senken, was den Wettbewerb verzerrt und den finanziellen Gestaltungsspielraum der betroffenen Länder vermindert. Amazon hat in den Jahren 2009-2018 knapp 26,5 Mrd. Dollar Gewinn gemacht, aber nur rund 791 Millionen an Steuern gezahlt.<ref>[https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/amazon-jeff-bezos-joe-biden-steuern-101.html Biden schießt scharf gegen Amazon], tagesschau.de vom 01.04.2021, abgerufen am 28.05.2021</ref><ref>[https://www.deutschlandfunk.de/steueroase-luxemburg-mit-dieser-methode-spart-amazon-steuern.2897.de.html?dram:article_id=497216 Mit dieser Methode spart Amazon Steuern], deutschlandfunk.de vom 14.05.2021, abgerufen am 05.07.2021</ref> 2018 soll Amazon auf einen Gewinn von 11,2 Mrd. Dollar sogar eine Steuergutschrift von 129 Mio. 
        
        Dollar erhalten haben. Die EU-Kommission hat gegen Amazon ein Verfahren wegen der Gewährung unfairer Steuervorteile über ein Steuerkonstrukt in Luxemburg eingeleitet, über dessen Berechtigung das Gericht der Europäischen Union (EuG) im Mai 2021 entschieden hat.<ref>[https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vestager-amazon-eu-engie-steuer-1.5292350 Rückschlag im Kampf gegen Steuertricks], sueddeutsche.de vom 12.05.2021, abgerufen am 29.05.2021</ref> Das Gericht bekräftigte zwar, dass die Kommission derartige Arrangements in Frage stellen dürfe, bemängelte aber, diese habe mit ihrer Methodik nicht nachgewiesen, dass die Steuerlast tatsächlich künstlich verringert worden sei. Der Europaabgeordnete Sven Giengold (Grüne) forderte darauf hin strengere Wettbewerbsregeln, die staatlichen Beihilfen in Form von Steuervergünstigungen enge Grenzen setzen.  Vor diesem Hintergrund soll die internationale Unternehmensbesteuerung reformiert werden.
        

        Im Rahmen der OECD haben sich 131 Staaten (Stand: 5. Juli 2021) auf faire Verteilrechte und einen einheitlichen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent geeinigt. Am 9./10. Juli haben in Venedig die Finanzminister*innen der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer, der G20, das Konzept beschlossen.<ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/BEPS/schaedlichen-steuerwettbewerb-bekaempfen.html Reform der internationalen Unternehmenssteuer kommt], bundesfinanzministerium.de vom 10.07.2021, abgerufen am 27.07.2021</ref> Die Besteuerungsrechte sollen tendenziell vom Ort der Produktion dahin gelenkt werden, wo die Produkte vermarktet werden. Dazu soll ein Anteil des Gewinns einer Unternehmensgruppe oder Geschäftssparte den Staaten mittels einer Formel zugeteilt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Unternehmen in dem Staat einen Sitz hat. Die Vereinbarungen sollen zeitnah umgesetzt werden. Neben dem Implementierungsplan der internationalen Staatengemeinschaft beabsichtigt auch die Europäische Kommission, den Prozess eng zu begleiten, um eine zeitnahe und einheitliche Umsetzung innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.
        Die Staats- und Regierungschef aus der Gruppe der zwanzig wichtigsten Wirtschaftsnationen (G 20) billigten am 30. Oktober 2021 in Rom das Konzept, auf das sich zuvor 136 Länder verständigt hatten.<ref>[https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/g-20-billigen-konzept-fuer-globale-mindeststeuer-17610977.html G 20 billigen Konzept für globale Mindeststeuer], faz.de vom 30.10.2021, abger¨fen am 31.10.2021</ref> Die Reform soll schon im Jahr 2023 in Kraft treten. Für Länder, die bisher stark vom Steuerwettbewerb profitiert haben, sind gewisse Übergangserleichterungen vorgesehen.
            

            ==Fallbeispiele und Kritik==
        
        ===Big-Brother-Award 2018===
        
        Für den Sprachassistenten Alexa erhielt Amazon im Jahr 2018 den „Big-Brother-Award“ in der Kategorie Verbraucherschutz.<ref>[https://bigbrotherawards.de/2018 Die BigBrotherAwards 2018], BigBrotherAwards, abgerufen am 03.05.2018</ref>
        

        ===2014-2016: Amazon an deutschen Schulen===
        
        Mit dem Schulwettbewerb „Lesen macht Spaß“ hat Amazon, unter dem Vorbehalt der Förderung von Lese- und Schreibkompetenzen, Lobbyarbeit an deutschen Schulen betrieben. Der Wettbewerb fand von Dezember 2014 bis Februar 2015 satt. Dies geschah im Umkreis aller deutschen Logistik- und Kundendienststandorte des Konzerns. Mehr als 200 Grundschulklassen haben an diesem Wettbewerb teilgenommen. Als Siegprämie wurden E-Book-Reader und Gutscheine für das Herunterladen von E-Books spendiert. Aber nicht nur die Gewinner erhielten eine Prämie. Jede teilnehmende Klasse hat einen Amazon-Gutschein im Wert von 50€ erhalten. Durch diesen Schulwettbewerb konnte Amazon unkritische Berichte in den Lokalzeitungen der verschiedenen Städte verbuchen. Viele Bürgermeister der Städte äußerten sich in Zeitungsartikeln durchweg positiv, und die Kritik an dem Konzern bezogen auf schlechte Arbeitsbedingungen und Steuerflucht rückte in den Hintergrund.<br />
        
        Dieser Schulwettbewerb blieb jedoch nicht der einzige. Bereits ein Jahr später, 2016, wurde diese Form des Lobbyismus unter einem neuen Namen bundesweit im Umfeld der Logistikzentren weitergeführt. Mit „Kindle Storyteller Kids“ sollte auch hier wieder die Lese- und Schreibkompetenz der Schüler gefördert werden, indem sie Geschichten schreiben.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2016/05/amazon-verstoesst-gegen-schulgesetz/ Amazon verstößt gegen Schulgesetz] ,LobbyControl, 19. Mai 2016, zuletzt abgerufen am 24.04.2018</ref> Das Bundesland Hessen hat darauf reagiert und den Wettbewerb verboten. Diesem Beispiel folgten auch die Schulministerien der Bundesländer in NRW und Baden-Württemberg. Auch Bayern und Rheinland-Pfalz stufen den Wettbewerb als kritisch ein. Lediglich das Schulministerium in Sachsen hält den Wettbewerb für unproblematisch, solange es keine reinen Hinweise auf die kommerzielle Nutzung gibt.<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2016/06/amazon-wettbewerb-in-weiteren-bundeslaendern-verboten/ Amazon verstößt gegen Schulgesetz] ,LobbyControl, 07. Juni 2016, zuletzt abgerufen am 24.04.2018</ref>
        

        ===2013: Lobbyschlacht zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)===
        
        Von besonderer Bedeutung war die Lobbyarbeit im Jahr 2013. Amazon war einer der treibenden Kräfte in der „Lobbyschlacht“, als über die Gesetzestexte der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verhandelt wurde. Der Konzern hat versucht, Europa-Abgeordnete davon zu überzeugen, hunderte von Änderungsanträgen im Interesse von Amazon einzubringen.<ref>[https://corporateeurope.org/lobbycracy/2013/11/amazon-lobbying-weaken-data-privacy-rights-refusing-lobby-transparency Amazon: lobbying to weaken data privacy rights, refusing lobby transparancy], Corporate Europe Observatory, zuletzt aufgerufen am 24.04.2018</ref> Durch das Webportal LobbyPlag<ref>[https://lobbyplag.eu/influence Comparison of Amendments ans Lobby Propsals], LobbyPlag, zuletzt aufgerufen am 23.04.2018</ref> hat sich herausgestellt, dass Änderungsanträge und Passagen, die von Amazon eingebracht wurden, teilweise wortwörtlich von den Abgeordneten des Europa Parlaments übernommen wurden. Das zeigt sich zum Beispiel durch die Streichung des Artikel 7 Absatz 4 der DSGVO, die Amazon in ihrem Lobby-Papier eingebracht hat. Durch die Streichung können Unternehmen Daten verarbeiten, die sie durch ihre Überlegenheit erlangt haben. Dadurch gilt eine Einwilligung zur Datenverarbeitung, auch wenn keine Möglichkeit bestand die Zustimmung zu verweigern.<ref>[https://netzpolitik.org/2013/bye-bye-datenschutz-eu-parlament-kopiert-von-amazon-ebay-co/ Bye bye Datenschutz: EU-Parlament kopiert von Amazon, ebay & Co.], Netzpolitik vom 10.02.2013, zuletzt aufgerufen am 07.05.2018</ref>
        

        ==Kurzdarstellung und Geschichte==
        
        Amazon wurde 1994 als Online-Buchhandel in Seattle gegründet. Das Unternehmen verkauft heute eine große Bandbreite an Produkten und produziert Streaming-Inhalte, Kindle E-Reader und die darauf herunterladbaren Bücher. Seit 2016 vertreibt Amazon zudem den Amazon Echo, einen sprachgesteuerten persönlichen Assistenten Alexa. Außerdem gehört die gewinnträchtige Cloudsparte Amazon Web Services zu deren Kunden u.a. Netflix, Facebook und Zoom gehören, zu den wichtigsten neuen Geschäftsbereichen des Konzerns.
        

        ==Weiterführende Informationen==
        
        *[https://www.lobbycontrol.de/schwerpunkt/macht-der-digitalkonzerne/ LobbyControl: Macht der Digitalkonzerne]
        
        *[https://projekte.sueddeutsche.de/artikel/politik/mindeststeuer-die-15-prozent-revolution-e191257/?sc_src=email_2522714&sc_lid=207379752&sc_uid=DP7Ap9e2ae&sc_llid=44659&utm_medium=email&utm_source=emarsys&utm_content=projekte.sueddeutsche.de%2Fartikel%2Fpolitik%2Fmindeststeuer-die-15-prozent-revolution-e191257&utm_campaign=SZ_am_Morgen_Samstag_030721 Die Revolution der kleinen Zahl - ausführliche Analyse der globalen Mindeststeuer in der Süddeutschen Zeitung vom 2. Juli 2021]
        

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        ==Einzelnachweise==
        <references />
        

        [[Kategorie:Unternehmen]]
        
        [[Kategorie:IT & Kommunikation]]
        
        [[Kategorie:EU]]
        
        [[Kategorie:Lobbyismus an Schulen]]
        
        [[Kategorie:Deep Lobbying]]
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Dollar erhalten haben. Die EU-Kommission hat gegen Amazon ein Verfahren wegen der Gewährung unfairer Steuervorteile über ein Steuerkonstrukt in Luxemburg eingeleitet, über dessen Berechtigung das Gericht der Europäischen Union (EuG) im Mai 2021 entschieden hat.<ref>[https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vestager-amazon-eu-engie-steuer-1.5292350 Rückschlag im Kampf gegen Steuertricks], sueddeutsche.de vom 12.05.2021, abgerufen am 29.05.2021</ref> Das Gericht bekräftigte zwar, dass die Kommission derartige Arrangements in Frage stellen dürfe, bemängelte aber, diese habe mit ihrer Methodik nicht nachgewiesen, dass die Steuerlast tatsächlich künstlich verringert worden sei. Der Europaabgeordnete Sven Giengold (Grüne) forderte darauf hin strengere Wettbewerbsregeln, die staatlichen Beihilfen in Form von Steuervergünstigungen enge Grenzen setzen.  Vor diesem Hintergrund soll die internationale Unternehmensbesteuerung reformiert werden.
 
Dollar erhalten haben. Die EU-Kommission hat gegen Amazon ein Verfahren wegen der Gewährung unfairer Steuervorteile über ein Steuerkonstrukt in Luxemburg eingeleitet, über dessen Berechtigung das Gericht der Europäischen Union (EuG) im Mai 2021 entschieden hat.<ref>[https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vestager-amazon-eu-engie-steuer-1.5292350 Rückschlag im Kampf gegen Steuertricks], sueddeutsche.de vom 12.05.2021, abgerufen am 29.05.2021</ref> Das Gericht bekräftigte zwar, dass die Kommission derartige Arrangements in Frage stellen dürfe, bemängelte aber, diese habe mit ihrer Methodik nicht nachgewiesen, dass die Steuerlast tatsächlich künstlich verringert worden sei. Der Europaabgeordnete Sven Giengold (Grüne) forderte darauf hin strengere Wettbewerbsregeln, die staatlichen Beihilfen in Form von Steuervergünstigungen enge Grenzen setzen.  Vor diesem Hintergrund soll die internationale Unternehmensbesteuerung reformiert werden.
   
Im Rahmen der OECD haben sich 131 Staaten (Stand: 5. Juli 2021) auf faire Verteilrechte und einen einheitlichen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent geeinigt. Am 9./10. Juli haben in Venedig die Finanzminister*innen der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer, der G20, das Konzept beschlossen.<ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/BEPS/schaedlichen-steuerwettbewerb-bekaempfen.html Reform der internationalen Unternehmenssteuer kommt], bundesfinanzministerium.de vom 10.07.2021, abgerufen am 27.07.2021</ref> Die Besteuerungsrechte sollen tendenziell vom Ort der Produktion dahin gelenkt werden, wo die Produkte vermarktet werden. Dazu soll ein Anteil des Gewinns einer Unternehmensgruppe oder Geschäftssparte den Staaten mittels einer Formel zugeteilt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Unternehmen in dem Staat einen Sitz hat. Die Vereinbarungen sollen zeitnah umgesetzt werden. Neben dem Implementierungsplan der internationalen Staatengemeinschaft beabsichtigt auch die Europäische Kommission, den Prozess eng zu begleiten, um eine zeitnahe und einheitliche Umsetzung innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten.
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Im Rahmen der OECD haben sich 131 Staaten (Stand: 5. Juli 2021) auf faire Verteilrechte und einen einheitlichen Mindeststeuersatz von mindestens 15 Prozent geeinigt. Am 9./10. Juli haben in Venedig die Finanzminister*innen der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer, der G20, das Konzept beschlossen.<ref>[https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/BEPS/schaedlichen-steuerwettbewerb-bekaempfen.html Reform der internationalen Unternehmenssteuer kommt], bundesfinanzministerium.de vom 10.07.2021, abgerufen am 27.07.2021</ref> Die Besteuerungsrechte sollen tendenziell vom Ort der Produktion dahin gelenkt werden, wo die Produkte vermarktet werden. Dazu soll ein Anteil des Gewinns einer Unternehmensgruppe oder Geschäftssparte den Staaten mittels einer Formel zugeteilt werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Unternehmen in dem Staat einen Sitz hat. Die Vereinbarungen sollen zeitnah umgesetzt werden. Neben dem Implementierungsplan der internationalen Staatengemeinschaft beabsichtigt auch die Europäische Kommission, den Prozess eng zu begleiten, um eine zeitnahe und einheitliche Umsetzung innerhalb der Europäischen Union zu gewährleisten. Die Staats- und Regierungschef aus der Gruppe der zwanzig wichtigsten Wirtschaftsnationen (G 20) billigten am 30. Oktober 2021 in Rom das Konzept, auf das sich zuvor 136 Länder verständigt hatten.<ref>[https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/g-20-billigen-konzept-fuer-globale-mindeststeuer-17610977.html G 20 billigen Konzept für globale Mindeststeuer], faz.de vom 30.10.2021, abger¨fen am 31.10.2021</ref> Die Reform soll schon im Jahr 2023 in Kraft treten. Für Länder, die bisher stark vom Steuerwettbewerb profitiert haben, sind gewisse Übergangserleichterungen vorgesehen.
   
 
==Fallbeispiele und Kritik==
 
==Fallbeispiele und Kritik==

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