Lobbyregister EU: Unterschied zwischen den Versionen

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Das EU-Lobbyregister (auch EU-Transparenzregister) ist eine einsehbare Datenbank, in welcher Lobbyarbeit betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen MittelEuropäische Parlament führt seit 1996 eine Liste der beim Parlament akkreditierten Interessensvertreter. Daneben führte die EU-Kommission im Juni 2008 im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative (ETI) das freiwillige Register der Interessenvertreter ein. Im Juni 2011 wurde schließlich ein gemeinsames Register der EU-Kommission und des EU-Parlaments unter dem Titel Transparenzregister eingeführt.[1] Das Transparenzregister ersetzt das vorherige Register der EU-Kommission und die Liste des EU-Parlaments. Eintragungen in das Tranparenzregister finden bleiben zunächst auf freiwilliger Basis statt. Allerdings hat die EU-Kommission unter Präsident Juncker Ende 2014 leichte Sanktionen für Lobbyisten eingeführt, die sich nicht ins Register eintragen. Der Rat der Europäischen Union ist nicht Teil des Registers, er führt auch kein eigenes Lobbyregister. Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes Lobbyregister für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht.

Hintergrund Lobbyregister in der EU[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

LobbyPlanet Berlin

Den ersten Schritt in Richtung Transparenz beim Lobbyismus machte 1996 das EU-Parlament mit der Einführung eines so genannten Lobbyregisters sowie eines Verhaltenskodex für Lobbyisten. Das Register, das eigentlich eher eine Liste war, war seit 2003 öffentlich auf der Webseite des Parlaments abrufbar. Darin konnten sich Lobbyisten freiwillig registrieren, um einen vereinfachten Zugang zum Parlament zu erhalten.[12] Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränkten sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wurde daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wurde oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt wurden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder ein Unternehmen direkt arbeiteten, sondern für eine Lobby-Agentur, blieb auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Nach Stand vom Mai 2011 waren 3.912 LobbyistInnen beim EU-Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiteten.

Seit 2008 führte die EU-Kommission ein freiwilliges Lobbyregister. Es enthielt zwar mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlten hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen hatten sich nach Stand vom Mai 2011 3.937 Lobby-Organisationen. Problematisch an diesem Register war jedoch, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten waren. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die Deutsche Bank und die Metro AG tauchten nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten.[23]

Ein weiterer Schwachpunkt des Registers war die fehlende systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben, z.B. zu Lobbyaufwendungen, sowie nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln.[34]

Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel "Transparenzregister". Dieses Transparenzregister wurde am 23. Juni 2011 eingeführt.

Transparenzregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Transparenzregister fasste die bisher getrennten Lobbyregister von EU-Kommission und Parlament zusammen. Ein Vorteil gegenüber dem früheren Register der Interessenvertreter war, dass die Registrierung der Lobbyakteure nun Voraussetzung für den Erhalt dauerhafter Zugangspässe zum EU-Parlament war. Dies war immerhin ein erster Anreiz, sich auch tatsächlich einzutragen. Des Weiteren müssen seitdem wesentlich mehr Daten über Auftraggeber und Lobbybudget öffentlich gemacht werden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in Parlament und EU-Kommission.

Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner politischen Programmrichtlinien für die kommende Amtszeit an, das Transparenzregister zu reformieren. Es soll ein verpflichtendes und öffentlich zugängliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen eingeführt werdenrealisieren zu wollen.[4] Diese Ankündigung blieb bisher ohne Ergebnis – ein verpflichtende EU-Lobbyregister, wie es in den USA seit 1995 existiert, lässt auf sich warten [Stand: September 2015]. 5]

Im November 2014 startete die Europäische Kommission ihre "Transparenzinitiative". Seitdem müssen EU-Kommissarinnen und Kommissare und ihre Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren müssen seitdem auf ihren Webseiten ihre Lobbytreffen veröffentlichen, und zwar spätestens zwei Wochen nachdem der Termin stattgefunden hat.[56]

Außerdem dürfen sie sich nur mit im Register eingetragenen Lobbyakteuren treffen. Dadurch sanktioniert die EU-Kommission erstmals LobbyistenLobbisten, die sich nicht in das Register eintragen.

Die gesetzliche Grundlage des Lobbyregisters ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission[6]. Sie legt die Regeln und Grundsätze fest, auf denen das Transparenzregister beruht. Die erste, im Juni 2011 unterzeichnete Vereinbarung wurde nach zwei Jahren überprüft. Die geänderte Vereinbarung wurde im April 2014 angenommen.

Statistiken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach letztem Stand vom September 2015 April 2014 waren 54.681 294 LobbyistInnen mit Zugang zum Europäischen Parlament akkreditiert, die für 86.213 502 Lobby-Organisationen arbeiten, in das Transparenzregister eingetragen. Darunter finden sich u.a. 21.069 969 Wirtschaftsverbände, 1.372 917 Unternehmen, 21.116 669 Nicht-Regierungsorganisationen sowie 566 473 Thinktanks.[7]

Tabelle: Statistik des Transparenzregisters

Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen Anzahl der Organisationen
I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater 963 845
Beratungsfirmen 594 524
Anwaltskanzleien 93 82
Selbständige Berater 276 239
II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände 43.153 384
Unternehmen und Unternehmensgruppen 1.372 946
Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände 2.069
Gewerkschaften 462 141
Andere ähnliche Organisationen 255 228
III – Nichtregierungsorganisationen 21.116 778
Nichtregierungsorganisationen, Plattformen und Netzwerke o. ä. 1.778
IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen 566 489
Denkfabriken und Forschungseinrichtungen 417 348
Hochschuleinrichtungen 149 141
V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten 35 43
Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten 43
IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten 380 323
Lokale, regionale und kommunale Behörden (subnationale Ebene) 109
style="border: 1px solid #aaaaaa;Andere subnationale Behörden 105
Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene 37
Andere 143
Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen 129 180
Gesamtzahl am 0318.09.15 14 86.213 892

Quelle: [8]

Implementierung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für die Implementierung und die Kontrolle des Registers wurde ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission mit vier Mitarbeitern eingerichtet. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Pässen für das EU-Parlament bleibt weiterhin beim EU-Parlament.

In einer Übergangszeit von 12 Monaten haben die in den beiden bisherigen Listen registrierten Organisationen die Möglichkeit, sich in das neue Register einzutragen. Zwei Jahre nach der Einführung des Registers soll es eine Evaluation durch Parlament und Kommission geben.

Finanzielle Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wie im bisherigen Register der EU-Kommission müssen bei einer Eintragung ins Register Angaben über Lobbyaufwendungen abhängig vom Umsatz des Beratungsunternehmens gemacht werden. Beratungsunternehmen, Anwaltskanzleien und selbstständige Berater müssen ihren durch Lobbytätigkeiten erzielten Umsatz nach folgendem Muster offenlegen:

Umsatz in Euro Stufengröße in Euro
0–499 999 50 000
500 000–1 000 000 100 000
>1 000 000 250 000

Verbände und Unternehmen, die in-house-LobbyistInnen beschäftigen, müssen ihre Lobbyausgaben schätzen. Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Forschungsinstitute sowie Organisationen, die Kirchen und religiöse Gemeinschaften vertreten, müssen ihr Gesamtbudget gemeinsam mit einer Aufschlüsselung ihrer Hauptfinanzierungsquellen angeben.

Sanktionsmöglichkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Seit 2014 verfügt das Transparenzregister über einen Mechanismus für Meldungen und Beschwerden[9], der es allen ermöglicht, eine administrative Untersuchung über mutmaßlicher Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch registrierte Organisationen oder Einzelpersonen anzustoßen.

Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex kann das Register-Sekretariat Sanktionen durchführen. Diese reichen bis zum Ausschluss aus dem Register und einer Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des

                Europäischen Parlaments.

            

Die Sanktionsmöglichkeiten des Register-Sekretariats werden im Anhang 4 der interinstitutionellen Vereinbarung geregelt unter dem Titel „Verfahren für Meldungen und für die Untersuchung und Bearbeitung von Beschwerden“[10] Folgende Tabelle zeigt die Maßnahmen aufTabelle der Maßnahmen, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten zur Verfügung stehen

Art der Nichteinhaltung Maßnahme Erwähnung der Maßnahme im Register Entzug des Zugangsausweises zum EP
Fahrlässige Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur Nein Nein
Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Register-Sekretariat Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
                            Europäischen Parlaments, Verlust anderer

                        

Anreize

Nein Nein
Unangemessenes Verhalten Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
                            Europäischen Parlaments, möglicher Neu-Eintrag ins Register, wenn die Gründe, die zu dem Ausschluss führten, ausgeräumt wurden

                        
Nein Nein
Absichtliche Nichteinhaltung des Kodex, die eine Verhaltensänderung oder Korrektur von Angaben im Register innerhalb einer festgesetzten Frist erfordert Zeitweilige Aussetzung bis zu sechs Monaten oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die geforderte Korrekturmaßnahme binnen der festgesetzten Frist erfolgt Ja, während der Zeit der Aussetzung Nein
Anhaltende Nichteinhaltung des Kodex
  • keine Verhaltensänderung
  • keine Korrektur von Angaben binnen der festgesetzten Frist
Streichung aus dem Register für ein Jahr Ja Ja
Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex Ausschluss Streichung aus dem Register für bis zu zwei Jahre und formeller Entzug der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen Parlaments und der Kommission Ja Ja

Kritik am neuen Register[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Falsche Angaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum Europäischen Parlament zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.

Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. [9]

Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von ALTER-EU, „Rescue the Register“ [10], zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.

Nach Angaben von ALTER-EU sind 27% der Firmen mit Lobbybüros in Brüssel nicht im Register eingetragen, zusammen mit 24% der Lobby-Beratungsagenturen und einem wesentlichen Anteil von NGOs. Obwohl die Europäische Kommission weiterhin die ansteigende Zahl der Einträge lobt, sagen diese allein wenig über Lobbyaktivitäten in Brüssel aus: Finanzielle Angaben im Register bleiben äußerst fragwürdig. Zum Beispiel sind laut Register die zehn Organisationen drei Unternehmen mit den höchsten Lobbybudgets (über 33 Millionen Euro) fünf Universitäten/Think Tanks, vier subnationale Behörden und eine schwedische Gewerkschaft, die angeblich 94 Millionen Euro für ihre Lobbyarbeit ausgibtEU-Lobbyausgaben eine mittelständische französische Versicherungsfirma, ein kleiner Hersteller von Strohpappe und ein Produzent von Bio-Babykleidung. Während diese seltsam hohen Einträge wahrscheinlich auf Fehlern beruhen, liegt zugleich die Vermutung nahe, dass große Akteure wie FoodDrinkEurope und Ebay zu geringe Lobbyausgaben angeben. Um einigermaßen realistische Angaben im Register vorzufinden, reicht LobbyControl regelmäßig Beschwerden ein – zuletzt wurde darauf hingewiesen, dass der European Roundtable of Industrialists und fünf andere große Lobbyakteure ein Lobbybudget von unter 10.000 Euro angaben[11]. Auch das Lobbybudget von BuisenessEurope, des größten europäischen Industrieverbands über nur 4 Millionen Euro pro Jahr ist nach Auffassung von LobbyControl zweifelhaft und zu niedrig gegriffen[12]. Zudem fehlen mehr als 100 bedeutende Firmen noch immer im Register, z.B. das Bankinstitut darunter darunter Goldman Sachs, Rio Tinto, Amazon und Belfius.

Kein Lobbyregister für die Minister-Räte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kritik bekommt auch der Rat der Europäischen Union zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem EU-Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.[1311] Nach der Einführung des Transparenzregisters am 23. Juni 2011 stellte der Rat zum ersten Mal die Möglichkeit in Aussicht, sich in Zukunft doch dem Register anzuschließen.

Weitere Kritikpunkte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.[14]

Ein verpflichtendes Lobbyregister[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum Europäischen Parlament zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.

Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. [15]

Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von ALTER-EU, „Rescue the Register“ [16], zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.

12]

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]


Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Website des Europäischen Parlaments, abgerufen am 15.9.2014
  2. EU-Lobbyismus im Blickpunkt EP Dossier vom 24. Juni 2008, abgerufen am 22. Juni 2011
  3. Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission, abgerufen am 30. April 2014
  4. Beschwerdeformular der EU-Kommission, abgerufen am 30. April 2014
  5. Vorstellung der Politischen Leitlinien Junckers im Europäischen Parlament am 15. Juli 2014, abgerufen am 06.10.2014
  6. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.November 2014, abgerufen am 20.August 2015
  7. Interinstitutionelle Vereinbarung Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015
  8. Statistiken des Transparenzregisters, abgerufen am 03.0904.20152014.
  9. Transparenzregister, abgerufen am 0318.09.20152014.
  10. Meldungen und Beschwerden Website des EU-Transparenz-RegistersRechtsgutachten Markus Krajewski, abgerufen am 03.09.2015
  11. Interinstitutionelle Vereinbarung S. 22, Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015
  12. European Roundtable of Industrialists: Lobbybudget von unter 10.000 Euro? LobbyControl-Blogeintrag, abgerufen am 03.09.2015
  13. BuisenessEurope EU-Transparenz-
  14. 21. Juni 2013
  15. ALTER-EU: Rescue the Register, abgerufen am
  16. 03.09.2015
  17. 21. Juni 2013
  18. Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten, abgerufen am 16. Juni 2011
  19. Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister, abgerufen am 16. Juni 2011
  20. Rechtsgutachten Markus Krajewski, abgerufen am 21. Juni 2013
  21. ALTER-EU: Rescue the Register, abgerufen am 21. Juni 2013
{{Lobbyismus_EU-Box}}
        
        Das EU-Lobbyregister (auch EU-Transparenzregister) ist eine einsehbare Datenbank, in welcher Lobbyarbeit betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen MittelEuropäische Parlament führt seit 1996 eine Liste der beim Parlament akkreditierten Interessensvertreter. Daneben führte die EU-Kommission im Juni 2008 im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative (ETI) das freiwillige ''Register der Interessenvertreter'' ein.  
            
            Im Juni 2011 wurde schließlich ein gemeinsames Register der [[EU-Kommission]] und des EU-Parlaments unter dem Titel ''Transparenzregister'' eingeführt.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/007a4abddc/Interessengruppen.html Website des Europäischen Parlaments], abgerufen am 15.9.2014</ref> Das Transparenzregister ersetzt das vorherige Register der EU-Kommission und die Liste des EU-Parlaments. Eintragungen in das Tranparenzregister finden bleiben zunächst auf freiwilliger Basis statt. Allerdings hat die EU-Kommission unter Präsident Juncker Ende 2014 leichte Sanktionen für Lobbyisten eingeführt, die sich nicht ins Register eintragen. Der Rat der Europäischen Union ist nicht Teil des Registers, er führt auch kein eigenes Lobbyregister. Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes [[Lobbyregister]] für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht. 
        

        == Hintergrund Lobbyregister in der EU ==
        
        {{Lobbyplanet-box}}
        
        Den ersten Schritt in Richtung Transparenz beim Lobbyismus machte 1996 das EU-Parlament mit der Einführung eines so genannten Lobbyregisters sowie eines Verhaltenskodex für Lobbyisten. Das Register, das eigentlich eher eine Liste war, war seit 2003 öffentlich auf der Webseite des Parlaments abrufbar. Darin konnten sich Lobbyisten freiwillig registrieren, um einen vereinfachten Zugang zum Parlament zu erhalten.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?language=de&type=IM-PRESS&reference=20080414FCS26495 EU-Lobbyismus im Blickpunkt] EP Dossier vom 24. Juni 2008, abgerufen am 22. Juni 2011</ref> Die bei der Akkreditierung anzugebenden Daten beschränkten sich jedoch auf den Namen der/des LobbyistIn und den der beauftragenden Organisation. Ersichtlich wurde daher nicht, mit welchen Abgeordneten oder Parlamentsmitarbeitenden Gespräche geführt wurden, mit welchem Ziel Lobbyarbeit betrieben wurde oder welche finanziellen Ressourcen zu diesem Zweck eingesetzt wurden. Bei LobbyistInnen, die nicht für einen Verband oder ein Unternehmen direkt arbeiteten, sondern für eine Lobby-Agentur, blieb auf diese Weise der Kunde der Agentur, d.h. der eigentliche Auftraggeber, ebenfalls unsichtbar. Nach Stand vom Mai 2011 waren 3.912 LobbyistInnen beim EU-Parlament akkreditiert, die für 1.762 Auftraggeber arbeiteten.
        

        Seit 2008 führte die [[EU-Kommission]] ein freiwilliges Lobbyregister. Es enthielt zwar mehr Angaben als die Liste des EU-Parlaments, dafür fehlten hier wiederum die Namen der für die jeweiligen Lobby-Akteure arbeitenden LobbyistInnen. Eingetragen hatten sich nach Stand vom Mai 2011 3.937 Lobby-Organisationen. Problematisch an diesem Register war jedoch, dass bei weitem nicht alle in Brüssel Lobbyarbeit betreibenden Unternehmen, Agenturen, Verbände und Organisationen in dem Register vertreten waren. Mehrere der größten deutschen Konzerne, wie z.B. die [[Deutsche Bank]] und die [[Metro]] AG tauchten nicht auf, obwohl sie in Brüssel Lobbybüros unterhalten.<ref>[http://ec.europa.eu/transparency/docs/323_de.pdf Verhaltenskodex für Interessenvertreter (Lobbyisten) der EU-Kommission], abgerufen am 30. April 2014</ref>
        

        Ein weiterer Schwachpunkt des Registers war die fehlende systematische und unabhängige Überprüfung der von den Lobby-Akteuren gemachten Angaben, z.B. zu Lobbyaufwendungen, sowie nicht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten zur Ahndung von Verstößen gegen die Verhaltensregeln.<ref>[http://ec.europa.eu/eu_law/your_rights/your_rights_forms_de.htm Beschwerdeformular der EU-Kommission], abgerufen am 30. April 2014</ref>
        

        Im November 2010 einigten sich EU-Kommission und EU-Parlament nach zweijähriger Verhandlungsdauer auf ein gemeinsames Lobbyregister unter dem offiziellen Titel "Transparenzregister". Dieses Transparenzregister wurde am 23. Juni 2011 eingeführt.
        

        == Transparenzregister ==
        

        Das Transparenzregister fasste die bisher getrennten Lobbyregister von EU-Kommission und Parlament zusammen. Ein Vorteil gegenüber dem früheren Register der Interessenvertreter war, dass die Registrierung der Lobbyakteure nun Voraussetzung für den Erhalt dauerhafter Zugangspässe zum EU-Parlament war. Dies war immerhin ein erster Anreiz, sich auch tatsächlich einzutragen. Des Weiteren müssen seitdem wesentlich mehr Daten über Auftraggeber und  Lobbybudget öffentlich gemacht werden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in Parlament und EU-Kommission. 
        

        Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner politischen Programmrichtlinien für die kommende Amtszeit an, das Transparenzregister zu reformieren. Es soll ein verpflichtendes und öffentlich zugängliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen eingeführt werdenrealisieren zu wollen.<ref>[http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_en.pdf Vorstellung der Politischen Leitlinien Junckers im Europäischen Parlament am 15. Juli 2014], abgerufen am 06.10.2014 </ref> Diese Ankündigung blieb bisher ohne Ergebnis – ein verpflichtende EU-Lobbyregister, wie es in den USA seit 1995 existiert, lässt auf sich warten [Stand: September 2015].
            

            
Im November 2014 startete die Europäische Kommission ihre "Transparenzinitiative". Seitdem müssen EU-Kommissarinnen und Kommissare und ihre Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren müssen seitdem auf ihren Webseiten ihre Lobbytreffen veröffentlichen, und zwar spätestens zwei Wochen nachdem der Termin stattgefunden hat.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_en.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.November 2014], abgerufen am 20.August 2015</ref>
        

        Außerdem dürfen sie sich nur mit im Register eingetragenen Lobbyakteuren treffen. Dadurch sanktioniert die EU-Kommission erstmals LobbyistenLobbisten, die sich nicht in das Register eintragen. 
        
Die gesetzliche Grundlage des Lobbyregisters ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=INTER_INST_AGREEMENT Interinstitutionelle Vereinbarung ] Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015</ref>. Sie legt die Regeln und Grundsätze fest, auf denen das Transparenzregister beruht. Die erste, im Juni 2011 unterzeichnete Vereinbarung wurde nach zwei Jahren überprüft. Die geänderte Vereinbarung wurde im April 2014 angenommen.
            

            ===Statistiken===
            Nach letztem Stand vom September 2015April 2014 waren 5.6814.294 LobbyistInnen mit Zugang zum [[Europäischen Parlament]] akkreditiert, die für 8.2136.502 Lobby-Organisationen arbeiten, in das Transparenzregister eingetragen. Darunter finden sich u.a. 2.0691.969  [[Europäische Wirtschaftsverbände|Wirtschaftsverbände]], 1.372917 Unternehmen,  2.1161.669  Nicht-Regierungsorganisationen sowie 566473  [[Denkfabriken auf EU-Ebene|Thinktanks]].<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=en&action=prepareView Statistiken des Transparenzregisters], abgerufen am 03.09.201504.2014. </ref>
        

        '''Tabelle: Statistik des Transparenzregisters''' 
        
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        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen'''
        
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        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|2.069 
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gewerkschaften 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|462141
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere ähnliche Organisationen 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|255228
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|III – Nichtregierungsorganisationen 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|2.116
            1.778 
            |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen 
            Nichtregierungsorganisationen, Plattformen und Netzwerke o. ä. 
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|566
            1.778 
            |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Denkfabriken , Forschungs- und ForschungseinrichtungenHochschuleinrichtungen 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|417489
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Hochschuleinrichtungen 
            Denkfabriken und Forschungseinrichtungen 
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|149348
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten 
            Hochschuleinrichtungen 
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|35141
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IVV – Organisationen, die lokale, regionale Kirchen und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten  
            Religionsgemeinschaften vertreten 
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|38043
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene)Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|10943
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;Andere subnationale Behörden 
            "|IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten  
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|105323
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene
            Lokale, regionale und kommunale Behörden (subnationale Ebene) 
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|37143
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|129180
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gesamtzahl am 0318.09.1514 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|8.2136.892
        
        |}
        
        Quelle: <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister], abgerufen am 0318.09.20152014. </ref>
        

        === Implementierung ===
        
        Für die Implementierung und die Kontrolle des Registers wurde ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission mit vier Mitarbeitern eingerichtet. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Pässen für das EU-Parlament bleibt weiterhin beim EU-Parlament.
        

        In einer Übergangszeit von 12 Monaten haben die in den beiden bisherigen Listen registrierten Organisationen die Möglichkeit, sich in das neue Register einzutragen. Zwei Jahre nach der Einführung des Registers soll es eine Evaluation durch Parlament und Kommission geben.
        

        === Finanzielle Angaben ===
        
        Wie im bisherigen Register der EU-Kommission müssen bei einer Eintragung ins Register Angaben über Lobbyaufwendungen abhängig vom Umsatz des Beratungsunternehmens gemacht werden. Beratungsunternehmen, [[Anwaltskanzleien]] und selbstständige Berater müssen ihren durch Lobbytätigkeiten erzielten Umsatz nach folgendem Muster offenlegen:
        

        {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color:#444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
        
        |- style="background-color: #f2f2f2;"
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Umsatz in Euro'''
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Stufengröße in Euro'''
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|0–499 999
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|50 000
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|500 000–1 000 000
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|100 000
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|>1 000 000
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|250 000
        
        |}
        

        Verbände und Unternehmen, die ''in-house''-LobbyistInnen beschäftigen, müssen ihre Lobbyausgaben schätzen. Nichtregierungsorganisationen, Think Tanks und Forschungsinstitute sowie Organisationen, die Kirchen und religiöse Gemeinschaften vertreten, müssen ihr Gesamtbudget gemeinsam mit einer Aufschlüsselung ihrer Hauptfinanzierungsquellen angeben.
        

        === Sanktionsmöglichkeiten ===
        Seit 2014 verfügt das Transparenzregister über einen Mechanismus für Meldungen und Beschwerden<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?reference=ALERTS_COMPLAINTS&locale=de  Meldungen und Beschwerden] Website des EU-Transparenz-Registers, abgerufen am 03.09.2015 </ref>, der es allen ermöglicht, eine administrative Untersuchung über mutmaßlicher Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch registrierte Organisationen oder Einzelpersonen anzustoßen.
            

            Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex kann das Register-Sekretariat Sanktionen durchführen. Diese reichen bis zum Ausschluss aus dem Register und einer Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
            
             Europäischen Parlaments.
            

            Die Sanktionsmöglichkeiten des Register-Sekretariats werden im Anhang 4 der interinstitutionellen Vereinbarung geregelt unter dem Titel „Verfahren für Meldungen und für die Untersuchung und Bearbeitung von Beschwerden“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32014Q0919%2801%29 Interinstitutionelle Vereinbarung ] S. 22, Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015</ref>
            
            Folgende Tabelle zeigt die Maßnahmen aufTabelle der Maßnahmen, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten zur Verfügung stehen
        

        {| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color: #444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
        
        |- style="background-color: #f2f2f2;"
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Art der Nichteinhaltung'''
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Maßnahme'''
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Erwähnung der Maßnahme im Register'''
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Entzug des Zugangsausweises zum EP'''
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Fahrlässige Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Register-Sekretariat
            Absichtliche Nichteinhaltung des Kodex, die eine Verhaltensänderung oder Korrektur von Angaben im Register innerhalb einer festgesetzten Frist erfordert
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
            
             Europäischen Parlaments, Verlust anderer
            
            Anreize
            Zeitweilige Aussetzung bis zu sechs Monaten oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die geforderte Korrekturmaßnahme binnen der festgesetzten Frist erfolgt
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
            Ja, während der Zeit der Aussetzung
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
        
        |-
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Unangemessenes Verhalten
            Anhaltende Nichteinhaltung des Kodex
            
            *keine Verhaltensänderung
            
            *keine Korrektur von Angaben binnen der festgesetzten Frist
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|AusschlussStreichung aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
            
             Europäischen Parlaments, möglicher Neu-Eintrag ins Register, wenn die Gründe, die zu dem Ausschluss führten, ausgeräumt wurden
             für ein Jahr
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|NeinJa
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|NeinJa
        
        |- 
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|AusschlussStreichung aus dem Register für bis zu zwei Jahre
        und formeller Entzug der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen
            
             Parlaments und der Kommission
            | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
        
        | style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
        
        |}
        

        === Kritik am neuen Register==
            
            ===Falsche Angaben===
            
            Nach Angaben von ''ALTER-EU'' sind 27% der Firmen mit Lobbybüros in Brüssel nicht im Register eingetragen, zusammen mit 24% der Lobby-Beratungsagenturen und einem wesentlichen Anteil von NGOs. Obwohl die [[Europäische Kommission]] weiterhin die ansteigende Zahl der Einträge lobt, sagen diese allein wenig über Lobbyaktivitäten in Brüssel aus: Finanzielle Angaben im Register bleiben äußerst fragwürdig. Zum Beispiel sind laut Register die zehn Organisationen mit den höchsten Lobbybudgets (über 33 Millionen Euro) fünf Universitäten/Think Tanks, vier subnationale Behörden und eine schwedische Gewerkschaft, die angeblich 94 Millionen Euro für ihre Lobbyarbeit ausgibt. Während diese seltsam hohen Einträge wahrscheinlich auf Fehlern beruhen, liegt zugleich die Vermutung nahe, dass große Akteure wie [[FoodDrinkEurope]] und [[Ebay]] zu geringe Lobbyausgaben angeben. Um einigermaßen realistische Angaben im Register vorzufinden, reicht LobbyControl regelmäßig Beschwerden ein – zuletzt wurde darauf hingewiesen, dass der [[European Roundtable of Industrialists]] und fünf andere große Lobbyakteure ein Lobbybudget von unter 10.000 Euro angaben ===
            

            Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.
            

            Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. <ref>[http://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-study Rechtsgutachten Markus Krajewski], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>
            

            Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von  ''ALTER-EU'', „Rescue the Register“ <ref>[https://www.lobbycontrol.de/2015/08/european-roundtable-of-industrialists-lobbybudget-von-unter-10-000-euro/ European Roundtable of Industrialists: Lobbybudget von unter 10.000 Euro?] LobbyControl-Blogeintrag, abgerufen am 03.09.2015</ref>. Auch das Lobbybudget von BuisenessEurope, des größten europäischen Industrieverbands über nur 4 Millionen Euro pro Jahr ist nach Auffassung von LobbyControl zweifelhaft und zu niedrig gegriffen<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/displaylobbyist.do?id=3978240953-79 BuisenessEurope] EU-Transparenz-Register, abgerufen am 03.09.2015 </ref>wp-content/uploads/Studie-Rescue_the_register_20June13.pdf ALTER-EU: Rescue the Register], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>, zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.
            

            Nach Angaben von ''ALTER-EU'' sind 27% der Firmen mit Lobbybüros in Brüssel nicht im Register eingetragen, zusammen mit 24% der Lobby-Beratungsagenturen und einem wesentlichen Anteil von NGOs. Obwohl die [[Europäische Kommission]] weiterhin die ansteigende Zahl der Einträge lobt, sagen diese allein wenig über Lobbyaktivitäten in Brüssel aus: Finanzielle Angaben im Register bleiben äußerst fragwürdig. Zum Beispiel sind laut Register die drei Unternehmen mit den höchsten EU-Lobbyausgaben eine mittelständische französische Versicherungsfirma, ein kleiner Hersteller von Strohpappe und ein Produzent von Bio-Babykleidung. Während diese seltsam hohen Einträge wahrscheinlich auf Fehlern beruhen, liegt zugleich die Vermutung nahe, dass große Akteure wie [[FoodDrinkEurope]] und [[Ebay]] zu geringe Lobbyausgaben angeben. Zudem fehlen mehr als 100 bedeutende Firmen noch immer im Register, z.B. das Bankinstitut [[Belfius]].
            

            ===Kein Lobbyregister für die Minister-Räte===darunter darunter [[Goldman Sachs]], [[Rio Tinto]], [[Amazon]] und [[Belfius]].
            
        
        Kritik bekommt auch der [[Rat der Europäischen Union]] zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem EU-Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.<ref>[http://www.euractiv.de/wahlen-und-macht/artikel/strengere-regeln-fr-europas-lobbyisten-004794 Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten], abgerufen am 16. Juni 2011</ref> Nach der Einführung des Transparenzregisters am 23. Juni 2011 stellte der Rat zum ersten Mal die Möglichkeit in Aussicht, sich in Zukunft doch dem Register anzuschließen.
        
===Weitere Kritikpunkte===
            Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.<ref>[http://www.greens-efa.eu/de/transparenzregister-3782.html Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister], abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
        

        ==Ein verpflichtendes Lobbyregister==
            

            Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.
            

            Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. <ref>[http://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-study Rechtsgutachten Markus Krajewski], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>
            

            Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von  ''ALTER-EU'', „Rescue the Register“ <ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Studie-Rescue_the_register_20June13.pdf ALTER-EU: Rescue the Register], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>, zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.
            

            ==  Weiterführende Informationen ==
        
        * [http://europa.eu/transparency-register/index_de.htm  Homepage des Transparenzregisters]
        

            {{spendenbanner}}
        

        ==Einzelnachweise==
        <references/>
        

        [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
        
        [[Kategorie:Lobbyregister]]
        
        [[Kategorie:EU]]
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{{Lobbyismus_EU-Box}}
 
{{Lobbyismus_EU-Box}}
Das Europäische Parlament führt seit 1996 eine Liste der beim Parlament akkreditierten Interessensvertreter. Daneben führte die EU-Kommission im Juni 2008 im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative (ETI) das freiwillige ''Register der Interessenvertreter'' ein. 
+
Das EU-Lobbyregister (auch EU-Transparenzregister) ist eine einsehbare Datenbank, in welcher Lobbyarbeit betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Eintragungen in das Tranparenzregister finden auf freiwilliger Basis statt. Allerdings hat die EU-Kommission unter Präsident Juncker Ende 2014 leichte Sanktionen für Lobbyisten eingeführt, die sich nicht ins Register eintragen. Der Rat der Europäischen Union ist nicht Teil des Registers, er führt auch kein eigenes Lobbyregister. Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes [[Lobbyregister]] für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht.  
Im Juni 2011 wurde schließlich ein gemeinsames Register der [[EU-Kommission]] und des EU-Parlaments unter dem Titel ''Transparenzregister'' eingeführt.<ref>[http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/007a4abddc/Interessengruppen.html Website des Europäischen Parlaments], abgerufen am 15.9.2014</ref> Das Transparenzregister ersetzt das vorherige Register der EU-Kommission und die Liste des EU-Parlaments. Eintragungen in das Tranparenzregister bleiben zunächst auf freiwilliger Basis. Allerdings hat die EU-Kommission unter Präsident Juncker Ende 2014 Sanktionen für Lobbyisten eingeführt, die sich nicht ins Register eintragen. Der Rat der Europäischen Union ist nicht Teil des Registers, er führt auch kein eigenes Lobbyregister. Ein verpflichtendes, umfassendes und robustes [[Lobbyregister]] für die Institutionen der Europäischen Union (EU) gibt es derzeit nicht.  
 
   
 
== Hintergrund Lobbyregister in der EU ==
 
== Hintergrund Lobbyregister in der EU ==
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Das Transparenzregister fasste die bisher getrennten Lobbyregister von EU-Kommission und Parlament zusammen. Ein Vorteil gegenüber dem früheren Register der Interessenvertreter war, dass die Registrierung der Lobbyakteure nun Voraussetzung für den Erhalt dauerhafter Zugangspässe zum EU-Parlament war. Dies war immerhin ein erster Anreiz, sich auch tatsächlich einzutragen. Des Weiteren müssen seitdem wesentlich mehr Daten über Auftraggeber und  Lobbybudget öffentlich gemacht werden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in Parlament und EU-Kommission.  
 
Das Transparenzregister fasste die bisher getrennten Lobbyregister von EU-Kommission und Parlament zusammen. Ein Vorteil gegenüber dem früheren Register der Interessenvertreter war, dass die Registrierung der Lobbyakteure nun Voraussetzung für den Erhalt dauerhafter Zugangspässe zum EU-Parlament war. Dies war immerhin ein erster Anreiz, sich auch tatsächlich einzutragen. Des Weiteren müssen seitdem wesentlich mehr Daten über Auftraggeber und  Lobbybudget öffentlich gemacht werden. Für EU-Bürger gibt es damit nun eine zentrale Anlaufstelle für Informationen über Lobbyaktivitäten in Parlament und EU-Kommission.  
   
Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner politischen Programmrichtlinien für die kommende Amtszeit an, ein verpflichtendes und öffentlich zugängliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen realisieren zu wollen.<ref>[http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_en.pdf Vorstellung der Politischen Leitlinien Junckers im Europäischen Parlament am 15. Juli 2014], abgerufen am 06.10.2014 </ref>  
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Im Juli 2014 kündigte der neue EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker im Rahmen seiner politischen Programmrichtlinien für die kommende Amtszeit an, das Transparenzregister zu reformieren. Es soll ein verpflichtendes und öffentlich zugängliches Lobbyregister für alle EU-Institutionen eingeführt werden.<ref>[http://ec.europa.eu/about/juncker-commission/docs/pg_en.pdf Vorstellung der Politischen Leitlinien Junckers im Europäischen Parlament am 15. Juli 2014], abgerufen am 06.10.2014 </ref> Diese Ankündigung blieb bisher ohne Ergebnis – ein verpflichtende EU-Lobbyregister, wie es in den USA seit 1995 existiert, lässt auf sich warten [Stand: September 2015].
   
Im November 2014 startete die Europäische Kommission ihre "Transparenzinitiative". EU-Kommissarinnen und Kommissare und ihre Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren müssen seitdem auf ihren Webseiten ihre Lobbytreffen veröffentlichen, und zwar spätestens zwei Wochen nachdem der Termin stattgefunden hat.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_en.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.November 2014], abgerufen am 20.August 2015</ref>
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Im November 2014 startete die Europäische Kommission ihre "Transparenzinitiative". Seitdem müssen EU-Kommissarinnen und Kommissare und ihre Kabinette bis hin zu den Generaldirektoren auf ihren Webseiten ihre Lobbytreffen veröffentlichen, und zwar spätestens zwei Wochen nachdem der Termin stattgefunden hat.<ref>[http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-2131_en.htm Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.November 2014], abgerufen am 20.August 2015</ref>
 
   
 
   
Außerdem dürfen sie sich nur mit im Register eingetragenen Lobbyakteuren treffen. Dadurch sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbisten, die sich nicht in das Register eintragen.  
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Außerdem dürfen sie sich nur mit im Register eingetragenen Lobbyakteuren treffen. Dadurch sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen.  
   
Nach letztem Stand vom April 2014 waren 4.294 LobbyistInnen mit Zugang zum [[Europäischen Parlament]] akkreditiert, die für 6.502 Lobby-Organisationen arbeiten, in das Transparenzregister eingetragen. Darunter finden sich u.a. 1.969 [[Europäische Wirtschaftsverbände|Wirtschaftsverbände]], 917 Unternehmen,  1.669 Nicht-Regierungsorganisationen sowie 473 [[Denkfabriken auf EU-Ebene|Thinktanks]].<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=en&action=prepareView Statistiken des Transparenzregisters], abgerufen am 03.04.2014. </ref>
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Die gesetzliche Grundlage des Lobbyregisters ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?locale=de&reference=INTER_INST_AGREEMENT Interinstitutionelle Vereinbarung ] Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015</ref>. Sie legt die Regeln und Grundsätze fest, auf denen das Transparenzregister beruht. Die erste, im Juni 2011 unterzeichnete Vereinbarung wurde nach zwei Jahren überprüft. Die geänderte Vereinbarung wurde im April 2014 angenommen.
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===Statistiken===
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Nach letztem Stand vom September 2015 waren 5.681 LobbyistInnen mit Zugang zum [[Europäischen Parlament]] akkreditiert, die für 8.213 Lobby-Organisationen arbeiten. Darunter finden sich u.a. 2.069 [[Europäische Wirtschaftsverbände|Wirtschaftsverbände]], 1.372 Unternehmen,  2.116 Nicht-Regierungsorganisationen sowie 566 [[Denkfabriken auf EU-Ebene|Thinktanks]].<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=en&action=prepareView Statistiken des Transparenzregisters], abgerufen am 03.09.2015. </ref>
   
 
'''Tabelle: Statistik des Transparenzregisters'''  
 
'''Tabelle: Statistik des Transparenzregisters'''  
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater  
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater  
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Selbständige Berater
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Selbständige Berater
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände  
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände  
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Unternehmen und Unternehmensgruppen  
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Unternehmen und Unternehmensgruppen  
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gewerkschaften  
 
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere ähnliche Organisationen  
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere ähnliche Organisationen  
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|III – Nichtregierungsorganisationen  
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|III – Nichtregierungsorganisationen  
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|1.778
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nichtregierungsorganisationen, Plattformen und Netzwerke o. ä.
 
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen  
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen  
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Denkfabriken und Forschungseinrichtungen  
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Denkfabriken und Forschungseinrichtungen  
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Hochschuleinrichtungen  
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Hochschuleinrichtungen  
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten  
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten  
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten 
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Lokale und kommunale Behörden (subnationale Ebene)
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|IV – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten 
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;Andere subnationale Behörden  
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Lokale, regionale und kommunale Behörden (subnationale Ebene)
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Transnationale Netzwerke der sub-nationalen Ebene
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|37
 
|-  
 
|-  
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen  
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen  
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|129
 
|-  
 
|-  
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gesamtzahl am 18.09.14
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Gesamtzahl am 03.09.15
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|6.892
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|8.213
 
|}
 
|}
Quelle: <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister], abgerufen am 18.09.2014. </ref>
+
Quelle: <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView Transparenzregister], abgerufen am 03.09.2015. </ref>
   
 
=== Implementierung ===
 
=== Implementierung ===
Für die Implementierung und die Kontrolle des Registers wurde ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission eingerichtet. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Pässen für das EU-Parlament bleibt weiterhin beim EU-Parlament.
+
Für die Implementierung und die Kontrolle des Registers wurde ein gemeinsames Register-Sekretariat von Parlament und Kommission mit vier Mitarbeitern eingerichtet. Die Kompetenz für die Ausstellung von Lobby-Pässen für das EU-Parlament bleibt weiterhin beim EU-Parlament.
   
 
In einer Übergangszeit von 12 Monaten haben die in den beiden bisherigen Listen registrierten Organisationen die Möglichkeit, sich in das neue Register einzutragen. Zwei Jahre nach der Einführung des Registers soll es eine Evaluation durch Parlament und Kommission geben.
 
In einer Übergangszeit von 12 Monaten haben die in den beiden bisherigen Listen registrierten Organisationen die Möglichkeit, sich in das neue Register einzutragen. Zwei Jahre nach der Einführung des Registers soll es eine Evaluation durch Parlament und Kommission geben.
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=== Sanktionsmöglichkeiten ===
 
=== Sanktionsmöglichkeiten ===
Tabelle der Maßnahmen, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten zur Verfügung stehen
+
Seit 2014 verfügt das Transparenzregister über einen Mechanismus für Meldungen und Beschwerden<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do?reference=ALERTS_COMPLAINTS&locale=de  Meldungen und Beschwerden] Website des EU-Transparenz-Registers, abgerufen am 03.09.2015 </ref>, der es allen ermöglicht, eine administrative Untersuchung über mutmaßlicher Verstöße gegen den Verhaltenskodex durch registrierte Organisationen oder Einzelpersonen anzustoßen.
  +
 
  +
Bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex kann das Register-Sekretariat Sanktionen durchführen. Diese reichen bis zum Ausschluss aus dem Register und einer Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
  +
Europäischen Parlaments.
  +
 
  +
Die Sanktionsmöglichkeiten des Register-Sekretariats werden im Anhang 4 der interinstitutionellen Vereinbarung geregelt unter dem Titel „Verfahren für Meldungen und für die Untersuchung und Bearbeitung von Beschwerden“<ref>[http://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX:32014Q0919%2801%29 Interinstitutionelle Vereinbarung ] S. 22, Website des EU-Transparenzregisters, abgerufen am 03.09.2015</ref>
  +
Folgende Tabelle zeigt die Maßnahmen auf, die im Falle der Nichteinhaltung des Verhaltenskodex für Lobbyisten zur Verfügung stehen
   
 
{| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color: #444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
 
{| class="wikitable" style="background-color:#ffffff; color: #444444" border="1" cellspacing="0" cellpadding="5"
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| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Entzug des Zugangsausweises zum EP'''
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|'''Entzug des Zugangsausweises zum EP'''
 
|-  
 
|-  
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Fahrlässige Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird
+
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nichteinhaltung, die sofort korrigiert wird
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schriftliche Benachrichtigung mit Bestätigung der Tatsachen und ihrer Korrektur
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
 
|-  
 
|-  
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Absichtliche Nichteinhaltung des Kodex, die eine Verhaltensänderung oder Korrektur von Angaben im Register innerhalb einer festgesetzten Frist erfordert
+
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Verweigerung der Zusammenarbeit mit dem Register-Sekretariat
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Zeitweilige Aussetzung bis zu sechs Monaten oder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die geforderte Korrekturmaßnahme binnen der festgesetzten Frist erfolgt
+
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja, während der Zeit der Aussetzung
+
Europäischen Parlaments, Verlust anderer
  +
Anreize
  +
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
 
|-
 
|-
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Anhaltende Nichteinhaltung des Kodex
+
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Unangemessenes Verhalten
*keine Verhaltensänderung
+
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register, Deaktivierung der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des
*keine Korrektur von Angaben binnen der festgesetzten Frist
+
Europäischen Parlaments, möglicher Neu-Eintrag ins Register, wenn die Gründe, die zu dem Ausschluss führten, ausgeräumt wurden
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Streichung aus dem Register für ein Jahr
+
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
+
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Nein
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
 
 
|-  
 
|-  
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Schwere, absichtliche Nichteinhaltung des Kodex
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Streichung aus dem Register für zwei Jahre
+
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ausschluss aus dem Register für bis zu zwei Jahre und formeller Entzug der Zugangsberechtigung zu den Gebäuden des Europäischen
  +
Parlaments und der Kommission
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
 
| style="border: 1px solid #aaaaaa;"|Ja
 
|}
 
|}
   
=== Kritik am neuen Register ===
+
==Kritik am neuen Register==
  +
===Falsche Angaben===
  +
Nach Angaben von ''ALTER-EU'' sind 27% der Firmen mit Lobbybüros in Brüssel nicht im Register eingetragen, zusammen mit 24% der Lobby-Beratungsagenturen und einem wesentlichen Anteil von NGOs. Obwohl die [[Europäische Kommission]] weiterhin die ansteigende Zahl der Einträge lobt, sagen diese allein wenig über Lobbyaktivitäten in Brüssel aus: Finanzielle Angaben im Register bleiben äußerst fragwürdig. Zum Beispiel sind laut Register die zehn Organisationen mit den höchsten Lobbybudgets (über 33 Millionen Euro) fünf Universitäten/Think Tanks, vier subnationale Behörden und eine schwedische Gewerkschaft, die angeblich 94 Millionen Euro für ihre Lobbyarbeit ausgibt. Während diese seltsam hohen Einträge wahrscheinlich auf Fehlern beruhen, liegt zugleich die Vermutung nahe, dass große Akteure wie [[FoodDrinkEurope]] und [[Ebay]] zu geringe Lobbyausgaben angeben. Um einigermaßen realistische Angaben im Register vorzufinden, reicht LobbyControl regelmäßig Beschwerden ein – zuletzt wurde darauf hingewiesen, dass der [[European Roundtable of Industrialists]] und fünf andere große Lobbyakteure ein Lobbybudget von unter 10.000 Euro angaben<ref>[https://www.lobbycontrol.de/2015/08/european-roundtable-of-industrialists-lobbybudget-von-unter-10-000-euro/ European Roundtable of Industrialists: Lobbybudget von unter 10.000 Euro?] LobbyControl-Blogeintrag, abgerufen am 03.09.2015</ref>. Auch das Lobbybudget von BuisenessEurope, des größten europäischen Industrieverbands über nur 4 Millionen Euro pro Jahr ist nach Auffassung von LobbyControl zweifelhaft und zu niedrig gegriffen<ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/displaylobbyist.do?id=3978240953-79 BuisenessEurope] EU-Transparenz-Register, abgerufen am 03.09.2015 </ref>. Zudem fehlen mehr als 100 bedeutende Firmen noch immer im Register, z.B. das Bankinstitut [[Belfius]].
   
Ein wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.
+
===Kein Lobbyregister für die Minister-Räte===
  +
Kritik bekommt auch der [[Rat der Europäischen Union]] zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem EU-Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.<ref>[http://www.euractiv.de/wahlen-und-macht/artikel/strengere-regeln-fr-europas-lobbyisten-004794 Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten], abgerufen am 16. Juni 2011</ref> Nach der Einführung des Transparenzregisters am 23. Juni 2011 stellte der Rat zum ersten Mal die Möglichkeit in Aussicht, sich in Zukunft doch dem Register anzuschließen.
   
Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. <ref>[http://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-study Rechtsgutachten Markus Krajewski], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>
+
===Weitere Kritikpunkte===
  +
Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.<ref>[http://www.greens-efa.eu/de/transparenzregister-3782.html Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister], abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
   
Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von  ''ALTER-EU'', „Rescue the Register“ <ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Studie-Rescue_the_register_20June13.pdf ALTER-EU: Rescue the Register], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>, zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.
+
==Ein verpflichtendes Lobbyregister==
   
Nach Angaben von ''ALTER-EU'' sind 27% der Firmen mit Lobbybüros in Brüssel nicht im Register eingetragen, zusammen mit 24% der Lobby-Beratungsagenturen und einem wesentlichen Anteil von NGOs. Obwohl die [[Europäische Kommission]] weiterhin die ansteigende Zahl der Einträge lobt, sagen diese allein wenig über Lobbyaktivitäten in Brüssel aus: Finanzielle Angaben im Register bleiben äußerst fragwürdig. Zum Beispiel sind laut Register die drei Unternehmen mit den höchsten EU-Lobbyausgaben eine mittelständische französische Versicherungsfirma, ein kleiner Hersteller von Strohpappe und ein Produzent von Bio-Babykleidung. Während diese seltsam hohen Einträge wahrscheinlich auf Fehlern beruhen, liegt zugleich die Vermutung nahe, dass große Akteure wie [[FoodDrinkEurope]] und [[Ebay]] zu geringe Lobbyausgaben angeben. Zudem fehlen mehr als 100 bedeutende Firmen noch immer im Register, darunter darunter [[Goldman Sachs]], [[Rio Tinto]], [[Amazon]] und [[Belfius]].
+
Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt ist der weiterhin freiwillige Charakter des Registers. Eine Registrierung ist nur erforderlich um Zugang zum [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]] zu erhalten. Eine allgemein verpflichtende Registrierung wäre ein großer Schritt vorwärts zur effektiven Kontrolle von Lobbyaktivitäten. Das Parlament machte bereits deutlich, dass es diesen Punkt in der Evaluationsphase einbringen möchte. Der EU-Abgeordnete Matthias Groote (SPD) berichtete, dass die Mehrheit des EU-Parlaments sich für ein verpflichtendes Register ausgesprochen hätte, der Vorschlag aber am Widerstand der EU-Kommission scheiterte.
   
Kritik bekommt auch der [[Rat der Europäischen Union]] zu hören, der sich nicht am Transparenzregister beteiligt und sich aus den Verhandlungen heraus hielt. Der Rat der Europäischen Union als wichtigstes legislatives Organ der EU neben dem EU-Parlament führt derzeit keinerlei Form von Lobbyregister. Lobbyisten versuchen die Ratsentscheidungen zwar bereits über die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten zu beeinflussen. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass der Rat als Institution in Brüssel, insbesondere der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER, frz. für Comité des représentants permanents) ebenfalls Adressat von Lobbyaktivitäten der Brüsseler Lobby-Akteure ist. Durch die Nichtbeteiligung des Rats am neuen Transparenzregister bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiter im Schatten verborgen.<ref>[http://www.euractiv.de/wahlen-und-macht/artikel/strengere-regeln-fr-europas-lobbyisten-004794 Euractiv: Transparenzregister: Neue Regeln für EU-Lobbyisten], abgerufen am 16. Juni 2011</ref> Nach der Einführung des Transparenzregisters am 23. Juni 2011 stellte der Rat zum ersten Mal die Möglichkeit in Aussicht, sich in Zukunft doch dem Register anzuschließen.
+
Eines der Hauptargumente der EU-Kommission für das freiwillige Register war bislang, dass eine gesetzliche Grundlage für ein verpflichtendes Register in der EU-Verträgen fehlen würde, bzw. Einstimmigkeit aller EU-Mitgliedsstaaten erfordern würde. Ein neues Rechtsgutachten von Markus Krajewski, Professor für Rechtskunde an der Erlangen-Nürnberg Universität, schlussfolgert jedoch, dass Artikel 298 (2) des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) eine rechtliche Grundlage für eine verpflichtende Transparenz von Lobbyisten bietet. <ref>[http://www.alter-eu.org/documents/2013/06/legal-study Rechtsgutachten Markus Krajewski], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>
   
Weiter wird kritisiert, dass die erforderlichen Angaben über Lobbyaufwendungen nicht vom Umsatz abhängig gemacht werden sollen, sondern für alle Lobbygruppen gleich sein sollten.<ref>[http://www.greens-efa.eu/de/transparenzregister-3782.html Die Grünen - Europäische Freie Allainz: Transparenzregister], abgerufen am 16. Juni 2011</ref>
+
Die Einführung eines verpflichtendes Lobbyregisters durch eine EU-Rechtsverordnung könnte demnach aufgrund der gesetzlichen Grundlage über das normale legislative Vorgehen erfolgen. Ein neuer Bericht von  ''ALTER-EU'', „Rescue the Register“ <ref>[https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Studie-Rescue_the_register_20June13.pdf ALTER-EU: Rescue the Register], abgerufen am 21. Juni 2013</ref>, zeigt deutlich, dass ein verpflichtendes Register längst überfällig ist. In dem gegenwärtigen Modell können Firmen, die mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen, ihre Angaben jederzeit zurückziehen. Das freiwillige Register gibt somit nicht nur höchst unrealistische Einblicke in Lobbyaktivitäten, sondern vermittelt der Öffentlichkeit darüber hinaus ein falsches Verständnis der Regulierungen.
   
 
== Weiterführende Informationen ==
 
== Weiterführende Informationen ==
 
* [http://europa.eu/transparency-register/index_de.htm  Homepage des Transparenzregisters]
 
* [http://europa.eu/transparency-register/index_de.htm  Homepage des Transparenzregisters]
 
   
 
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