Deutscher Raiffeisenverband

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Deutscher Raiffeisenverband
Rechtsform eingetragener Verein
Tätigkeitsbereich Interessenvertretung der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft
Gründungsdatum
Hauptsitz
Lobbybüro
Lobbybüro EU Rue du Luxembourg 47 - 51, 1050 Brüssel
Webadresse raiffeisen.de


Der Deutsche Raiffeisenverband e. V. (DRV) ist als Dachverband die Interessenvertretung der genossenschaftlich organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Der Verband vertritt die Mitgliederinteressen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene gegenüber Politik, Administration, Wirtschaftspartnern und Öffentlichkeit. Laut Satzung arbeitet er bei der Durchführung seiner Aufgaben soweit wie möglich mit den Einrichtungen des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV) und der Genossenschaftsverbände zusammen. Landwirte, Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der Genossenschaften.

Ende 2022 betrugen die addierten Umsätze aller Raiffeisen-Genossenschaften in Deutschland 85,6 Mrd. Euro (inklusive Beteiligungen und Tochterunternehmen).[1]

Die Kampagnen des DRV und des ihm nahestehenden Deutschen Bauernverbands richten sich insbesondere gegen Umwelt- und Tierschutzmaßnahmen, die die Ertragslage ihrer Mitglieder verschlechtern. Auch der Abbau umweltschädlicher Subventionen wird abgelehnt.[2]

Genossenschaften

Allgemein

Nach § 1 des Genossenschaftsgesetzes ist der Zweck einer Genossenschaft darauf gerichtet, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern. Im Vordergrund steht der genossenschaftliche Förderzweck und nicht die Zahlung einer Rendite.[3] Die von den genossenschaftlichen Spitzenverbänden vertretenen Genossenschaften betätigen sich in den Bereichen Banken (Genossenschaftliche FinanzGruppe, Volksbanken und Raiffeisenbanken), Agrar, Handel/Handwerk/Dienstleistungen sowie Konsum und sonstige Dienstleistungen.

Genossenschaften zeichnet das sog. Identitätsprinzip aus.[4]Dieses besagt, dass die Mitglieder gleichzeitig Mitträger der genossenschaftlichen Willensbildung, Geldgeber durch Einzahlungen auf die Geschäftsanteile sowie Geschäftspartner der Genossenschaft sind, beispielsweise als Kunden oder Kundinnen, Mieter und Mieterinnen bzw. Lieferanten oder Lieferantinnen. Die Fallpraxis des Bundeskartellamtes hat gezeigt, dass der Genossenschaft mit ihren Mitgliedern – trotz des genossenschaftlichen Identitätsprinzips – durchaus ein Handeln zu Lasten (eines Teils) der Mitglieder möglich ist.[5]

Raiffeisen-Genossenschaften

Der DRV beschreibt die Tätigkeit der Raiffeisen-Genossenschaften wie folgt: Raiffeisen-Genossenschaften versorgen die Landwirte mit Betriebsmitteln, z. B. Saatgut, Düngemitteln, Futtermitteln und Agrartechnik. Sie erfassen, verarbeiten und vermarkten die gesamte Palette landwirtschaftlicher Erzeugnisse und bieten ihren Mitgliedern vielfältige Dienstleistungen, z. B. regelmäßige Überprüfung von Feldspritzgeräten, Reparatur von Landmaschinen und umweltge- rechte Lagerung von Pflanzenschutzmitteln. Sie liefern Brenn- und Treibstoffe und betreiben rund 800 Tankstellen. Rund 1.400 Raiffeisen-Märkte bieten den Verbrauchern ein hochwertiges Sortiment für Haus und Garten sowie den Haustierbedarf.

Quelle: [6]

Agrarförderung und Umweltschutz

Laut Umweltbundesamt wird etwa 50 % der deutschen Fläche landwirtschaftlich genutzt.[7] Die Art der Nutzung beeinflusse die biologische Vielfalt und die Umweltbelastung. Viele Tier- und Pflanzenarten profitierten etwa von einer extensiven Bewirtschaftung von Äckern und Weiden. Intensiv bewirtschaftete landwirtschaftliche Flächen wiederum könnten die Natur belasten: Sie können Biotope stören, Gewässer im Überfluss mit Nährstoffen anreichern (eutrophieren) sowie Böden und Grundwasser weiteren Belastungen aussetzen. Nach Auffasssung des NABU sollte die Agrarförderung deshalb dem Allgemeinwohl dienen und nicht den Interessen weniger Großbetriebe sowie jenen, die an der hoch-intensiven Landwirtschaft mitverdienen. [8]

Eine vom Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft im Auftrag von Greenpeace erstellte Studie „Subventionen und Abgaben im Agrarsektor“ vom Januar 2024 zeigt den Spielraum auf, der beim Abbau umweltschädlicher Subventionen genutzt werden muss, um Anreize für eine sozial- gerechte Agrar- und Ernährungswende zu setzen und eine umwelt- und klimaverträgliche Land- und Forstwirtschaft gezielt zu fördern. Die großen Lobbyverbände der Agrarwirtschaft - insbesondere der DRV und der Deutscher Bauernverband -, machen regelmäßig gegen Umweltschutzvorhaben mobil, die die ökonomischen Interessen ihrer Mitglieder berühren.

Lobbystrategie und Einfluss

Deutschland

Im deutschen Lobbyregister gibt der DRV an (Stand: 19.03.2024), im Jahr 2022 1.450.001 bis 1.460.000 Euro für Lobbyarbeit auszugeben und 11 bis 20 Lobbyist:innen zu beschäftigen. [9] Als Lobbyist:innen in Berlin betätigen sich:

  • Christoph Metzner (Vorstandsstab, Leiter Public Affairs)
  • Nora Haunert (Referentin Vorstand)
  • Paula Pickert (Betriebsmittel Pflanzenbau, Public Affairs)[10]

Bei der Lobbyarbeit kooperiert der DRV u.a. mit dem Deutschen Bauernverband. Er ist weiterhin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand, die Parlamentarische Abende unter Beteiligung des DRV veranstaltet.[11]

Brüssel

Wichtige Themen der Lobbyarbeit in Brüssel sind: Zukünftige Ausgestaltung der Gemeinsame Agrarpolitik, Handelspolitik, Organisation der Lebensmittelkette, lebens- und futtermittelrechtliche Fragen, Green Deal. In Brüssel beschäftigt der DRV (Stand: 19.03.2024) drei Lobbyist:innen (Vollzeitäquivalent: 2,2); die Lobbyausgaben lagen im Geschäftsjahr 2022 zwischen 100.000 und 199.999 Euro.[12]

Thomas Memmert, Mitglied der DRV-Geschäftsführung und Vizepräsident von COPA, ist für das Verbindungsbüro Brüssel zuständig. Dessen Leiter ist Hans-Jürgen Zens.

Der DRV beteiligt sich in Brüssel an den Lobbyaktivitäten der europäischen Verbände COPA und European Dairy Association (EDA)..[13]

Fallbeispiele und Kritik

Verhinderung von EU-Umweltschutzvorhaben im Agrarbereich (Green Deal)

Nach Kritik der Agrarlobby unter Beteiligung des DRV sind die folgenden Vorhaben der EU-Kommission gescheitert:

Verordnung zum Pflanzenschutz (SUR)

Der Vorschlag zur „Verordnung über den nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln“ (Sustainable Use Regulation - SUR) sah vor, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln (PMS) bis 2035 zu halbieren.[14] Die SUR wurde als Teil der Farm-to-Fork-Strategie der EU vorgelegt, mit der die Lebensmittelsysteme nachhaltiger und umweltfreundlicher ausgerichtet werden sollen.[15] Am 19. September 2022 nahm der DRV zum Vorschlag der EU-Kommission wie folgt Stellung[16]: „1. Der Vorschlag geht einseitig zu Lasten der Land- und Ernährungswirtschaft und zeigt weder etwaige Konsequenzen noch Alternativen auf. 2. Großräumige pauschale Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel treffen nicht nur die Landwirtschaft – sie verändern das Landschaftsbild und beeinträchtigen den Wohlstand der dort lebenden Bürger“.

Am 21. November 2023 ist die EU-Pflanzenschutzverordnung im Europäischen Parlament überraschend komplett gescheitert.[17] Die Berichterstatterin des Parlaments, die österreichische Grüne Sarah Wiener, bezeichnete das Scheitern als schwarzen Tag für die Umwelt und Europas Landwirte. Franz-Josef Holzenkamp, der Präsident des DRV sprach von einer Entscheidung der Vernunft. Vor dem Hintergrund der europäischen Bauernproteste und der anstehenden Europawahlen verkündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 6. Februar 2024, dass der Verordnungsentwurf nicht weiterverfolgt werde.[18] Der Vorschlag sei zu einem Symbol der Polarisierung geworden. Im März 2023 ist die CDU-Politikerin von der Leyen von der Europäischen Volkspartei (EVP) zur Spitzenkandidatin für die Europawahl gewählt worden.[19] Im EVP-Wahlprogramm heißt es nun, der "Green Deal“ dürfe die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen nicht einschränken und die Landwirtschaft nicht gefährden.

Gesetz zur Wiederherstellung der Natur (Nature Restauration Law - NRL)

Die EU-Kommission hatte das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur im Juni 2022 vorgelegt, mit dem erstmals rechtsverbindliche Ziele für die Wiederherstellung von degradiertem Land und die Umkehrung des Verlusts der biologischen Vielfalt eingeführt wurden.[20] Das Gesetz sollte die Mitgliedsstaaten u.a. dazu verpflichten, bis 2030 mindestens 30 % der entwässerten Moore wiederherzustellen, davon ein Viertel durch Wiedervernässung.[21]

In einer Pressemitteilung vom 12. Juli 2023 kritisierte Henning Ehlers, Hauptgeschäftsführer des DRV, das Gesetzesvorhaben: „Die über Monate geführte polarisierende Debatte und die nun knappe Abstimmung im Europaparlament zeigen deutlich, wie fehlerbehaftet das gesamte Gesetzes-Vorhaben ist. Die fachlichen Mängel sind offensichtlich. Insbesondere die massiven Einschränkungen auf die europäische Lebensmittelerzeugung und die zu befürchtenden Produktionsverlagerungen in Drittländer, die weitaus schlechtere Standards beim Naturschutz haben, sind nicht ausreichend berücksichtigt."[22]

Obwohl das EU-Parlament noch Ende Februar 2024 einen Trilog-Kompromiss zum Naturschutzgesetz mit knapper Mehrheit angenommen hatte, fand dieser im März 2024 unter den EU-Umweltministern überraschend keine Mehrheit, weil Ungarn kurzfristig vom Ja- ins Nein-Lager wechselte.[23] Die belgische EU-Präsidentschaft setzte den Punkt daher kurzerhand von der Tagesordnung ab. Das bereits als gescheitert betrachtete Gesetz fand im Juni 2024 im EU-Umweltrat doch noch eine Mehrheit, weil die grüne österreichische Umweltministerin Leonore Gewessler im Namen der Regierung mit Ja stimmte, was ihr Regierungspartner ÖVP für rechtswidrig hält.[24]

Kritik am Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

Der Referentenentwurf zur Änderung des deutschen Tierschutzgesetzes (Stand: 01.02.2024) enthält u.a.:

  • das grundsätzliche Verbot Tiere angebunden zu halten
  • die Reduzierung der Durchführung nicht-kurativer Eingriffe
  • die Verpflichtung zur Identitätsmitteilung im Online-Handel mit Heimtieren
  • die Einführung einer Video-Überwachung in Schlachthöfen
  • das Ausstellungs- und Werbeverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen
  • das Verbot des Haltens und zur Schaustellens bestimmter Tiere an wechselnden Orten

Quelle: [25]

Bisher dürfen unter acht Tage alten Lämmern ohne Betäubung die Schwänze kupiert werden; künftig soll der Eingriff nur noch bei Betäubung erlaubt sein.[26] Dies gilt auch für das Entfernen der Hörner von Kälbern. Nach Angaben des Deutschen Tierschutzbundes sei das Kupierverbot für Jagdhunde gestrichen worden.[27] Dagegen habe sich Hobbyjäger Christian Lindner (FDP) gestemmt.

In seiner Stellungnahme vom 1. März 2024 erklärt der DRV, neben dem Tierschutz müssten auch die Arbeitssicherheit und die Ausgestaltung von Arbeitsplätzen sowie wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden.[28] Er sieht es als unabdingbar an, dass der vorgelegte Referentenentwurf grundlegend überarbeitet werden muss. Aus Sicht des DRV und seiner Mitgliedsunternehmen sind folgende Punkte von herausragender Bedeutung:

  • Ergänzung der Kombinationshaltung für Rinder (Erläuterung: Bei der Kombinationshaltung werden Weidehaltung und/oder Laufhof sowie Bewegungsbucht kombiniert)
  • Eine zeitlich begrenzte Fixierung von Rindern muss durch den Tierhalter weiterhin möglich sein
  • Betäubung und Schmerzmittelgabe beim Enthornen von bis zu 4 Wochen alten Rindern durch den geschulten Anwender
  • Erst praxis- und wettbewerbstaugliche Haltungsbedingungen für Haltung von Schweinen mit langen Schwänzen, dann gesetzliche Anpassung
  • Ja zu Kameras in Schlachtbetrieben, allerdings ohne Einschränkung nach Betriebsgröße und nur an Stellen mit Mensch-Tier-Interaktion
  • Qualzucht gezielt einschränken, aber nicht die Tierzucht massiv beschränken. Ausnahmetatbeststand für die Kennzeichnung von Kadavern von bis zu 8 Tagen alten Ferkeln.

Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert in einer Pressemeldung vom 2. Februar 2024, dass das Verbot der tierschutzwidrigen Anbindehaltung von Rindern nicht umgesetzt werde: "Die saisonale Anbindehaltung, bei der die Tiere den überwiegenden Teil des Jahres angebunden bleiben können, bleibt grundsätzlich möglich".[29] Das Schwanzkupieren bei Schweinen sowie das Schnabelkürzen bei Legehennen und Puten werde im Entwurf nicht verboten, Lämmer und Zicklein dürften weiterhin betäubungslos kastriert werden. Unakzeptabel sei auch, dass die Videoüberwachung in Schlachthöfen nicht für kleine Betriebe gelten soll - obwohl es dort erfahrungsgemäß die meisten Missstände gebe.

Vernetzte Unternehmen

Nach eigenen Angaben ist der DRV mit unterschiedlichen Partnerunternehmen und -Organisationen vernetzt. Eine Liste der Unternehmungen, bei denen der DRV als Mitglied bzw. Gesellschafter tätig ist, eine Übersicht seiner Verbundpartner sowie eine kurze Vorstellung der Dienstleister und Technikunternehmen, mit denen der DRV kooperiert, ist hier abrufbar.

  • Mitglied/Gesellschafter. Beispiele: COPA, Forum Moderne Landwirtschaft, Grain Club
  • Verbundpartner. Beispiele: Bausparkasse Schwäbisch Hall, Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV) , DZ Bank AG, R+V Versicherung AG, Union Investment Gruppe
  • Dienstleister und Technik. Beispiele: VR Payment ,DG Nexolution eG, geno kom Werbeagentur

Vernetzung mit dem Deutschen Bauernverband

Laut Satzung des DRV kann dessen Präsidium den Präsidenten des Deutschen Bauernverbands (DBV) und bis zu 2 Repräsentanten des bäuerlichen Berufsstandes hinzuwählen. Aktuell (März 224) ist Bauernverbandspräsident Joachim Rukwied Präsidiumsmitglied des DRV, der seinerseits dem DBV als ordentliches Mitglied angehört. Beide Organisationen arbeiten eng zusammen, so bei der Verbändeallianz zur Beibehaltung der Regelungen für den Agrardiesel, der Strategie 2030 der deutschen Milchwirtschaft und der Aktualisierten Futtermittelvereinbarung im QM-Milch-System ab 1. Januar 2024.

Baywa AG

Der DRV ist eng mit der Baywa AG, dem umsatzstärksten Agrarhandelsunternehmen Deutschlands[30], verbunden, die über ihr Aufsichtsratsmitglied Monika Hohlmeier (Parlamentarische Geschäftsführerin der CSU-Europagruppe) einen besonderen Zugang zum EU-Parlament hat. Größte Aktionäre der Baywa sind die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs AG und die österreichische Raiffeisen Agrar Invest AG.[31] Zu den Mitglieder des Aufsichtsrats gehören Wilhelm-Joseph Oberhofer, Mitglied des Vorstands der Raiffeisenbank Kempten Oberallgäu EG und der Bayerischen Raiffeisen-Beteiligungs AG sowie Michael Göschelbauer, Landwirt und Aufsichtsratsvorsitzender der RWA Raiffeisen Ware Austria AG. Die Baywa ist Mitglied des DRV; ihr Vorstandsvorsitzender Marcus Pöllinger ist Mitglied des DRV-Präsidiums.[32]

Das Aufsichtsratsmitglied Monika Hohlmeier sprach sich 2022 in einer Videokonferenz mit oberfränkischen Kreisbäuerinnen und Kreisobmänner gegen die Vorschläge der EU-Kommission aus, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren.[33] Pflanzenschutzmittel werden auch von Baywa vertrieben. Bereits 2019 hatte sie ein Treffen von Vertretern des Bayerischen Bauernverbands und des Landesbauernverbands mit Spitzenbeamten aus der Generaldirektion Umwelt, die für die Novellierung der Düngeverordnung zuständig waren, vermittelt.[34] Bei Veranstaltungen des Bayerischen Bauernverbands tritt sie auch als Rednerin auf.[35]

Das Bundeskartellamt hat 2020 Bußgelder in Höhe von insgesamt 154,6 Mio.Euro gegen sieben Großhändler von Pflanzenschutzmitteln und deren Verantwortliche wegen Absprachen über Preislisten, Rabatte und einige Einzelpreise beim Verkauf an Einzelhändler und Endkunden in Deutschland verhängt, wovon 69 Mio. Euro auf die Baywa entfallen.[36][37] Zu den Geschädigten der Großhändler gehören auch Bauern, denen ein genossenschaftlich organisiertes Unternehmen wie die Baywa ihrem Anspruch nach nicht schaden sollte, insbesondere wenn der Präsident des Deutschen Bauernverbands bei ihr im Aufsichtsrat sitzt. Laut Vorstandsvorsitzendem Marcus Pöllinger war die Baywa zwar von Anfang an eine Aktiengesellschaft, wurzelt jedoch im Genossenschaftswesen und dessen Wertekanon.[38] Inzwischen haben Tausende von Bauern über eine Sammelklage Schadenersatzforderungen geltend gemacht.[39]

Mitgliedschaften (Auswahl)

  • Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV), der die gemeinsamen Interessen der Genossenschaften in Deutschland und Europa vertritt. Die Mitgliedschaft im DGRV ist in § 3 der Satzung festgeschrieben. DRV-Präsident Holzenkamp ist Vorsitzender des Verwaltungsrats (Präsident) des DGRV
  • Deutscher Bauernverband
  • Lebensmittelverband Deutschland
  • Grain Club (Mitglieder sind die folgenden Verbände: DRV, DER AGRARHANDEL, Deutscher Verband des Großhandels mit Ölen, Fetten und Ölrohstoffen sowie Verband der ölsaatverarbeitenden Industrie in Deutschland)
  • Bundesverband d. dt. Bioethanolwirtschaft
  • Forum Moderne Landwirtschaft (Netzwerk aus allen Bereichen der Land- und Ernährungswirtschaft sowie vor- und nachgelagerten Bereichen wie Agrarchemie und Lebensmittelhandel)
  • German Export Association for Food and Agriproducts (GEFA)
  • i.m.a - information.medien.agrar
  • Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen
  • Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft
  • Verband der Deutschen Milchwirtschaft
  • Verband Deutscher Weinexporteure
  • European Dairy Association
  • COPA-COGECA
  • Bundesmarktverband für Vieh und Fleisch
  • Zentrale Koordination Handel-Landwirtschaft e.V. (ZKHL)

Organisation

Mitglieder/Mitgliederversammlung

Direkte Mitglieder des DRV sind u.a. fünf Regionalverbände und regionale Zentralen der verschiedenen Sparten (Stand: 31.12.2022).[40] Die einzelnen Genossenschaften sind Mitglieder in einem der Regionalverbände, die die gesetzlich vorgeschriebene Pflichtprüfung durchführen und die Unternehmen intensiv beraten. Die 1.693 Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften in der deutschen Raiffeisen-Organisation (Stand 31.12.2022) setzen sich wie folgt zusammen: 1.119 ländliche Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften (zzgl. 507 Agrargenossenschaften), 62 Kreditgenossenschaften mit Warengeschäft und 5 Hauptgenossenschaften.[41] In den Warensparten arbeiten: 251 Bezugs- und Absatzgenossenschaften, 156 Milchgenossenschaften, 74 Vieh- und Fleischgenossenschaften, 77 Obst-, Gemüse- und Gartenbaugenossenschaften, 144 Winzergenossenschaften, 57 Agrargenossenschaften, 417 sonstige Waren- und Dienstleistungsgenossenschaften, z.B. Bioenergie-, Windpark-, Forstwirtschaftliche Genossenschaften. Die Mitgliederversammlung wählt das Präsidium.

Präsident

DRV-Präsident ist seit 07/2017 der landwirtschaftliche Unternehmer Franz-Josef Holzenkamp, der in den folgenden weiteren Gremien präsent ist:

  • Deutscher Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DGRV), Vorsitzender des Verwaltungsrats (Präsident)
  • AGRAVIS Raiffeisen AG und Raiffeisendruckerei GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrats
  • DG Nexolution eG., Mitglied des Aufsichtsrat
  • Deutsche Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen-Gesellschaft e.V., Vorsitzender des Kuratoriums
  • VLI Verbindungsstelle Landwirtschaft-Industrie e.V., Mitglied im erweiterten Vorstand[42]

Der seit Jahren als Agrarlobbyist tätige Landwirt war außerdem bis 2017 CDU-Bundestagsabgeordneter, agrarpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Mitglied im Bundestagsausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, in dem die Weichen für die Agrarpolitik gestellt werden. Holzenkamp war als Bundestagsabgeordneter für den Bereich zuständig, für den er als Unternehmer und Lobbyist aktiv war. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung hat er bei der geplanten Änderung der Düngeverordnung Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD geleistet und dafür gesorgt, dass die Forderung nach einer „bedarfsgerechten Düngung“ aufgenommen wurde.[43] Fast zeit- und wortgleich habe der Bauernverband in einer Anhörung kritisiert, dass der Landwirt bei einer Änderung der Verordnung nicht mehr die "bedarfsgerechte Düngung" der Pflanzen anwenden könne, sondern sich immer schärferen Grenzwerten unterordnen müsse.

Präsidium

Laut Satzung besteht das Präsidium aus: dem Präsidenten, Vertretern eines jeden Genossenschaftsverbandes, bis zu 14 Vertretern der verschiedenen Fachbereiche der genossenschaftlichen Warenwirtschaft, einem Vertreter der Agrargenossenschaften, bis zu 6 Vertretern aus den Bundeszentralen sowie anderen Unternehmen und Organisationen. Unter den Mitgliedern sollen sich Repräsentanten des bäuerlichen Berufsstandes befinden. Das Präsidium kann den Vorsitzenden des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands (DGRV), den Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, den Präsidenten des Deutschen Bauernverbands und bis zu 2 Repräsentanten des bäuerlichen Berufsstandes hinzuwählen.

Geschäftsführung

Die Mitglieder der Geschäftsführung sind hier abrufbar. Zu ihnen gehören:

  • Jörg Migende, Hauptgeschäftsführer, zuständig für die Geschäftsbereiche Finanzen, Public Affairs, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Vorstandsvorsitzender der Raiffeisen-Stiftung
  • Thomas Memmert, zuständig für die Geschäftsbereiche Verbindungsbüro Brüssel, Tierische Veredlung (Milch, Futter, Vieh und Fleisch); COGECA-Vizepräsident




Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. Genossenschaften - gestern, heute, morgen, raiffeisen.de, abgerufen am 21.03.2024
  2. Aufruf zur Bauerndemo für Agrardiesel, bauernverband.de vom 15.12.2023, abgerufen am 03.04.2024
  3. Leitlinien für die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht, November 2021, bundeskartellamt.de, abgerufen am 16.03.2024
  4. Was zeichnet eine Genossenschaft aus, bmj.de, abgerufen am 21.03.2024
  5. Leitlinien für die Vereinbarkeit des Genossenschaftswesens mit dem Kartellrecht, November 2021, bundeskartellamt.de, abgerufen am 16.03.2024
  6. Genossenschaften - gestern, heute, morgen, raiffeisen.de, abgerufen am 24.03.2024
  7. Struktur der Flächennutzung, umweltbundesamt.de vom 17.11.2023, abgerufen am 03.04.2024
  8. Die deutsche Agrarlobby: verfilzt, intransparent und wenig am Gemeinwohl oriientiert, nabu.de vom 29.04.2019, abgerufen am 03.04.2024
  9. Eintrag Lobbyregister, lobbyregister.de, abgerufen am 22.03.2024
  10. Personen, raiffeisen.de, abgerufen am 22.03.2024
  11. Parlamentarischer Abend Mittelstand, raiffeisen.de vom 21.03.2024, abgerufen am 29.03.2024
  12. Eintrag im EU Transparenzregister, ec.europa.eu, abgerufen am 22.03.2024
  13. Eintrag im EU Transparenzregister, ec.europa.eu, abgerufen am 22.03.2024
  14. EU-Verordnung Pflanzenschutzmittel: Leistungen und Kosten beachten!, wirtschaftsdienst.eu, Heft 12/2023, abgerufen am 31.03.2024
  15. Europäische Kommission zieht Reform des EU-Pflanzenschutzrechts zurück, europa.rlp.de vom 09.02.2024, abgerufen am 31.03.2024
  16. Stellungnahme zu einem Vorschlag der EU-Komission für eine Verordnung über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, raiffeisen.de vom 19.09.2022, abgerufen am 31.03.2024
  17. Eklat in Straßburg: EU-Pflanzenschutzverordnung scheitert im Parlament, agrarheute.de vom 21.11.2023, abgerufen am 31.03.2024
  18. Europäische Kommission zieht Reform des EU-Pflanzenschutzrechts zurück, europa.rlp.de vom 09.02.2024, abgerufen am 31.03.2024
  19. Von der Leyen zur EVP-Spitzenkandidatin für Europawahl gewählt, tagesschau.de vom 07.03.2024
  20. EU-Ausschuss lehnt Gesetz zur Wiederherstellung der Natur ab, euractiv.de vom 25.05.2023, abgerufen am 31.03.2024
  21. Umweltminister beerdigen wichtiges EU-Gesetz, agrarheute.com vom 26.03.2024, abgerufen am 02.04.024
  22. Zweifel an dem Gesetz bleiben, raiffeisen.de vom 12.07.2023, abgerufen am 31.03.2024
  23. Umweltminister beerdigen wichtiges EU-Gesetz, agrarheute.com vom 26.03.2024, abgerufen am 02.04.2024
  24. Kanzler hält an Koalition fest, sueddeutsche.de vom 17.06.2024, abgerufen am 26.06.2024
  25. Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Forsten,bmel.de, abgerufen am 05.04.2024
  26. Kühe, Schweine, Zirkustiere: Was das neue Tierschutzgesetz vorsieht, rnd. vom 02.02.2024, abgerufen am 05.04.2024
  27. Kühe, Schweine, Zirkustiere: Was das neue Tierschutzgesetz vorsieht, rnd. vom 02.02.2024, abgerufen am 05.04.2024
  28. DRV-Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handeels-Verbotsgesetzes, raiffeisen.de vom01.03.2024, abgerufen am 05.04.2024
  29. Entwurf für ein neues Tierschutzgesetz enttäuscht, tierschutzbund.dee vom 02.02.2024, abgerufen am 05.04.2024
  30. Konzernfinanzbericht 2022, lobbyrgister.bundestag.de, abgerufen am 06.03,2024
  31. Konzernfinanzbericht 2023, lobbyregister.de, abgerufen am 22.05.2024
  32. Präsidium, raiffeisen.de, abgerufen am 22.05.2024
  33. EU-Kommissionsvorschlag beim Pflanzenschutz in der Diskussion, bayerischerbauernverband.de vom 21.10.2022, abgerufen am 09.04.2024
  34. Bauernverband in Brüssel, lbv-bw.de, abgerufen am 9.04.2024
  35. Öffentliche Kreisversammlung Gastrednerin MdEP Monika Hohlmeier, bayerischerbauernverband.de vom 12.03.2023, abgerufen am 09.02.2024
  36. Bußgelder gegen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln wegen wettbewerbswidriger Abstimmung von Preislisten, Rabatten und Einzelpreisen, bundeskartellamt.de vom 13.01.2020, abgerufen am 07.03.2024
  37. Der Aufstand der betrogenen Bauern, merkur.de vom 04.04.2023, abgerufen am 07.03.2024
  38. „Wir können viel zum Positiven verändern“ - Nachhaltigkeitsbericht 2022, baywa.com, abgerufen am 07.03.2024
  39. Der Aufstand der betrogenen Bauern, merkur.de vom 04.04.2023, abgerufen am 07.03.2024
  40. Organisation, raiffeisen.de, abgerufen am 22.03.2024
  41. Genossenschaften - gestern, heute, morgen, raiffeisen.de, abgerufen am 22.03.2024
  42. Vita, raiffeisen.de, abgerufen am 12.01.2024
  43. Wie Lobbyisten bestimmen, was wir essen, sueddeutsche.de vom 15.09.2017, abgerufen am 24.03.2024

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