Lobbyregister EU
Das EU-Transparenzregister (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des Rats der EU (auch: Ministerrat) zur Registrierung von Interessenvertretern. Lobby-Akteure, die Kontakt zu einer der Institutionen suchen, stellen dort auf freiwilliger Basis Informationen über ihre Lobby-Aktivitäten in der EU bereit und verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex. Im Frühling 2021 waren dort über 12.000 Lobby-Akteure registriert.
Hinweis: Das offizielle Transparenzregister enthält nur die jeweils aktuelle Angaben und ist unter ec.europa.eu/transparencyregister aufrufbar. Unter lobbyfacts.eu lassen sich auch alte Einträge abrufen. Außerdem lassen sich Akteure nach der Zahl ihrer Lobbytreffen, der Größe ihrer Lobbybudgets und weiterer Faktoren sortieren.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Das Transparenzregister der EU
- 2 Wie funktioniert das Register?
- 3 Studien zum Transparenzregister
- 4 Kritik am aktuellen Register
- 5 Neue Entwicklungen: aktueller Stand
- 6 Geschichte des Transparenzregisters
- 7 Beiträge von LobbyControl
- 8 Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus
- 9 Einzelnachweise
Das Transparenzregister der EU
Statistiken
Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen | Anzahl der Organisationen |
I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater | 761 |
Beratungsfirmen | 539 |
Anwaltskanzleien | 84 |
Selbständige Berater | 138 |
II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände | 6.539 |
Unternehmen und Unternehmensgruppen | 2.998 |
Gewerbe-, und Wirtschaftsverbände | 2.590 |
Gewerkschaften und Berufsverbände | 951 |
Sonstige Organisationen | 445 |
III – Nichtregierungsorganisationen | 3.381 |
IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen | 852 |
Denkfabriken und Forschungseinrichtungen | 554 |
Hochschuleinrichtungen | 298 |
V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten | 46 |
VI – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten | 151 |
Verbände und Netzwerke von Behörden | 149 |
Einrichtungen, Ämter oder Netzwerke von Drittländern | 2 |
Gesamtzahl | 12.175 |
Stand: März 2023[1]
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
In Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“[2]
Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.[3]
Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.[4]
Wie funktioniert das Register?
Registrierung
Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem Verhaltenskodex für Interessenvertreter zu. Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.[5]
Die Anmeldung ist nicht verpflichtend, wird aber für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzt, wie zum Beispiel dem Treffen von Kommissionsmitgliedern oder dem Betreten des EU-Parlaments. Registrieren sollen sich alle Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen möchten.[6]
Die Kategorien im Transparenzregister
I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbstständige Berater |
II In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände |
III Nichtregierungsorganisationen |
IV Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen |
V Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten |
VI Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten |
Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union[7]
Verpflichtende Angaben
Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:
- allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
- Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
- Verbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen
- Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
- Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
- Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet
Quelle: Anhang II der interinstitutionellen Vereinbarung von 2021[3]
Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien
Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien sind darüber hinaus verpflichtet, den jährlichen Umsatz anzugeben, den sie mit Repräsentationstätigkeiten erzielen. Zusätzlich müssen die Kunden, zusammen mit den für die Repräsentationstätigkeit aufgewandten Kosten, offengelegt werden.
Sanktionen bei Nicht-Registrierung
Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: [6]
Parlament
- freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
- nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
- Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren
Kommission
- Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
- Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen
Rat
- Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
- Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen
Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten – zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.
Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten
Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.[4]
Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisationfür den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.[3]
2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.[4]
Studien zum Transparenzregister
Jahr | Studie | Auftraggeber | Erstellt von | Quelle
|
2019 | EU-Lobbyreport | LobbyControl | Nina Katzemich, Timo Lange, Max Bank | [8] |
05/2016 | Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft | Alter-EU | Nina Katzemich, Vicky Cann | [9] |
05/2016 | Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene | Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags | [10] | |
03/2016 | National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists | Alter-EU | Andreas Pavlou, Vicky Cann | [11] |
05/2015 | Update on „New and improved“ | Alter-EU | [12] | |
06/2013 | Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable | Alter-EU | Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Rachel Tansey | [13] |
11/2013 | Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen | Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments | Martin Nettesheim | [14] |
06/2013 | Legal Study – Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations | Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich | Markus Krajewski | [15] |
06/2012 | Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register | Alter-EU | Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Erik Wesselius | [16] |
06/2011 | The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups | Alter-EU | [17] | |
06/2009 | The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure? | Alter-EU | [18] |
Kritik am aktuellen Register
Allgemein
Das Transparenzregister ist nicht verbindlich.Eine juristische Grundlage für die Rechtsverbindlichkeit des Registers scheitert an der Erfordernis der Einstimmungkeit im Ministerrat.
Die fehlende Rechtsverbindlichkeit hat zur Folge, dass nicht alle Unternehmen, Kanzleien und sonstigen Interessenvertreter registriert sind, und sie dafür auch nicht sanktioniert werden können (z.B. durch Geldstrafen). Es ermöglicht es Lobby-Akteuren außerdem, die Angaben zurückzuziehen, sollten sie mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen.
Schlechte Datenqualität
2015 ermittelte Transparency International, dass die Hälfte aller Angaben im Transparenzregister fehlerhaft sind. Die Organisation weist daraufhin, dass diese Fehler zum Teil unabsichtlich, teils aber auch bewusst seien, um eine Offenlegung der tatsächlichen Angaben zu vermeiden.[19]
Im Mai 2016 wies Lobbyfacts darauf hin, dass die Angaben der 51 Organisationen mit den höchsten Lobbyausgaben nur bei zwölf davon tatsächlich korrekt seien. Unter den 30 ersten Einträgen befände sich sogar nur einer, dessen Angaben glaubwürdig seien. Lobbyfacts weist darauf hin, dass bei einer Bereinigung der fehlerhaften Einträge große Lobbyakteure, wie CEFIC, Shell und Microsoft die Liste anführen würden.[20]
Im Januar 2023 machten LobbyControl und die NGO Corporate Europe Observatory auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam. Daraufhin wurden 59% dieser Einträge korrigiert und 38% gelöscht.[21]
Anwendungsbereich
Das Register bezieht zwar seit Anfang 2021 auch die Interessenvertretung beim Rat der EU mit ein. Jedoch werden hier lediglich Treffen mit Generaldirektor:in und Generalsekretär:innen erfasst. Das Generalsekretariat des Rats ist allerdings eher eine koordinierende Einheit. Diejenigen, die politische Entscheidungen treffen und bei den Gesetzen mitwirken, sitzen ganz woanders – nämlich in den nationalen Regierungen und ihren Ständigen Vertretungen in Brüssel. Diese diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten haben wichtige Funktionen bei der europäischen Gesetzgebung inne: Sie bereiten die Ministerratssitzungen und die dort erzielten Kompromisse in zahlreichen Arbeitsgruppen vor, und sie koordinieren das Abstimmungsverhalten mit den anderen Mitgliedstaaten. Damit sind sie auch wichtige Zielscheiben für Lobbyarbeit. Eine Alter-EU Studie zeigt, dass auch dieser Verknüpfungspunkt zwischen nationaler und europäischer Politik ein beliebter und unkomplizierter Weg ist, Einfluss auf europäische Gesetzgebung auszuüben.[22] Doch mit der Einbeziehung des Rats ins Register sind leider lediglich die Botschafter:innen des Mitgliedslands, das gerade die Ratspräsidentschaft innehat sowie das darauf folgende verpflichtet, nur registrierte Lobbyisten zu treffen. Der Beitrag des Rats ist also insgesamt eher überschaubar.
Ineffektivität der Sanktionen
Unvollständige Beiträge werden kaum sanktioniert: dies liegt unter Anderem an der personellen Unterbesetzung des Sekretariats, das nicht alle Angaben überprüfen kann. Im Jahr 2021 wurden bei rund 12.000 registrierten Akteuren 3.360 Überprüfungen durchgeführt, das heißt, dass jede vierte Organisation geprüft werden konnte.[4] Aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit werden Unternehmen auch im Falle einer Sanktion nicht daran gehindert, weiterhin Lobbyismus in Brüssel zu betreiben. Nachdem die Kanzlei White & Case wegen Verstößen gegen die Leitlinien vom Register ausgeschlossen wurde, führte sie ihre Lobby-Aktivitäten in Brüssel nachweislich fort.[23]
Klientenschutz
In einer 2016 veröffentlichten Studie macht LobbyControl auf große Anwaltskanzleien aufmerksam, die das europäische Transparenzregister umgehen, im verpflichtenden US-amerikanischen Register aber als Lobby-Akteure erfasst sind.Mit Hinweis auf Vertraulichkeit verzichten viele Kanzleien darauf, ihre Auftraggeber und Mandanten zu veröffentlichen. Die Studie zeigt, dass es wegen der fehlenden Rechtsverbindlichkeit möglich ist, sich trotz nachgewiesener Lobby-Aktivitäten nicht in das Register eintragen zu müssen.[24]
Weitere Kritikpunkte
Werden Einträge überarbeitet, sind frühere Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich, es ist also nicht möglich, frühere Lobby-Aktivitäten nachzuvollziehen. Um dies zu ermöglichen, betreiben LobbyControl und CEO lobbyfacts.eu.
Um besser nachvollziehen zu können, welches Ausmaß die Repräsentationstätigkeiten einer Kanzlei für einen Mandanten haben, müssen die Stufen zur Angabe der Repräsentationskosten überarbeitet werden. Das aktuelle Register fasst alle Kosten über 1.000.000 € zu einer Stufe zusammen. Ob eine Organisation Ausgaben knapp über diesem Betrag verbucht, oder mehrere Millionen, bleibt intransparent.
Neue Entwicklungen: aktueller Stand
Am 27.4. 2021 verabschiedete das EU-Parlament als letzte der drei Institutionen eine interinstitutionelle Vereinbarung, durch die nach 13 Jahren EU-Transparenzregister auch der Rat dem EU-Transparenzsystem beitrat.
Bereits im Rahmen der „Transparenzinitiative“ der Juncker-Kommission war im September 2016 eine neue interinstitutionelle Vereinbarung vorgeschlagen worden[25] Jean-Claude Juncker hatte bei seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten zugesagt, ein für alle Lobbyakteure verpflichtendes Transparenzregister einzuführen.
Seitdem wurden durchaus einige positive Schritte unternommen: Erster Schritt war die Verpflichtung der EU-Kommissare und ihrer Kabinette, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Das Parlament konnte sich hier nur zu einer „sollte“-Formulierung durchringen. Kommissar:innen und ihre Kabinette bis hinunter zu den Generalsekretär:innen veröffentlichen außerdem ihre Lobbytreffen, im EU-Parlament tun dies Abgeordnete mit wichtigen Funktionen in der Gesetzgebung: Berichterstatter:innen und Ausschussvorsitzende.
Abgesehen von diesen sehr positiven Schritten wurde die Vereinbarung in den Jahren vor 2021 kontrovers zwischen den Institutionen diskutiert. Die ursprüngliche Idee war, dass in allen dreien die feste Regel „keine Treffen mit Lobbyakteuren ohne Registrierung“ für politisch Verantwortliche gelten sollte. Es fanden jedoch drei Institutionen alle Argumente, warum das bei ihnen in der strikten Form nicht durchzuhalten sei.
Der Vorschlag sieht auch vor, das Personal für die Überprüfung der Angaben aufzustocken . Weitere Verbesserungen:
- Lobbyfirmen und Kanzleien müssen auch die Lobbyarbeit für Nicht-EU-Staaten angeben. bisher konnten autokratisch regierte Staaten verdeckt Lobbyarbeit bei der EU betreiben, zum Beispiel um ihr Image aufzupolieren oder Geschäfte einzufädeln.
- Verbände, NGOs und Denkfabriken müssen angeben, woher sie ihr Geld bekommen.
- Unternehmen sind verpflichtet, anzugeben, wer mit wie viel Geld in ihrem Auftrag Lobbyarbeit betreibt.
Kritik am neuen Vorschlag
Der Vorschlag sieht noch immer keine rechtliche Verbindlichkeit vor.
Ein Großteil der Beamten von Kommission und Ministerrat kann weiterhin unregistrierte Lobbyisten treffen: zwar müssen Kommissare und Generaldirektoren ihre Treffen offenlegen, nicht aber Abteilungsleiter, Referatsleiter und deren Mitarbeiter.
Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind weiterhin nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen, ebensowenig wie der Ministerrat. Damit bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiterhin nicht nachvollziehbar.
Zudem soll die Lobbyismus-Definition enger gefasst werden. Dadurch könnten Organisationen durch das Raster fallen, für die zuvor Registrierungspflicht bestand.[26][27]
Geschichte des Transparenzregisters
Geplantes Register
Datum | Entwicklung | Änderung | Quelle |
28.09.2016 | Vorschlag der EU-Kommission: neue Interinstitutionelle Vereinbarung für ein verbindliches Transparenzregister |
|
[28] [29] |
01.03.2016 - 01.06.2016 | Konsultationsprozess zur Verbesserung des bestehenden EU-Lobbyregisters |
|
[30] |
01.12.2014 | Transparenz-Initiative der Juncker-Kommission |
|
[31] |
Aktuelles Register
Datum | Entwicklung | Änderung | Quelle |
20.05.2021 | Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung |
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[3][4] |
27.01.2015 | Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung |
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[32] |
22.07.2011 | Interinstitutionelle Vereinbarung: Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters |
|
[33] |
23.06.2008 | Einführung des Transparenzregisters der Kommission |
|
[34] |
08.11.2005 | Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative der Barroso Kommission |
|
[35] |
1996 | Parlament: Einführung eines Lobbyregisters und Verhaltenskodex für Lobbyisten |
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[36] |
01.11.1993 | Vertrag über die Europäische Union / Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union |
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[37] |
Beiträge von LobbyControl
- 2019: EU-Lobbyreport 2019
- Dezember 2016: EU-Parlament stimmt für Verbot von Lobby-Nebentätigkeiten
- September 2016: Lobbyfacts: Update hebt EU-Lobbyrecherche auf neues Level
- Juni 2016: EU-Kommission verschweigt Treffen mit Google, Bayer und Co
- Mai 2016: Anwaltskanzleien in Brüssel boykottieren Lobbyregister
- Mai 2016: EU-Lobbyregister: 7000 Lobbyisten für den Tierfutterverband?
- Mai 2015: EU-Lobbyregister: Wie „neu und verbessert“ ist das Update?
- April 2015: EU-Lobbyregister: Beschwerde gegen Goldman Sachs vertrödelt
- Januar 2015: EU-Lobbyregister Update: Zentrale Schwächen bleiben bestehen
- Dezember 2013: Niederschmetternder Jubelbericht zum Stand des EU-Lobbyregisters
- Oktober 2013: Geleakte Philip Morris-Lobbydokumente zeigen Unbrauchbarkeit des EU-Lobbyregisters
- Juni 2013: EU-Lobbyregister: freiwilliger Ansatz gescheitert
- November 2012: EU ist zufrieden mit Transparenzregister – Wir nicht!
- Juni 2012: Aktuelle Studie: Neues EU-Lobbyregister bringt keine Verbesserung
- Juni 2011: EU führt neues Lobbyregister ein – Nachbesserungsbedarf bleibt
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus
Einzelnachweise
- ↑ Transparenzregister EU abgerufen am 20.03.2023
- ↑ EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012 abgerufen am 20.10.2016
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register, eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023
- ↑ 4,0 4,1 4,2 4,3 4,4 Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021, ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023
- ↑ EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung abgerufen am 20.10.2016
- ↑ 6,0 6,1 Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021 abgerufen am 21.03.2023
- ↑ Transparenz-Register der Europäischen Union abgerufen am 28.10.2016
- ↑ EU-Lobbyreport 2019, lobbycontrol.de, abgerufen am 21.03.2023
- ↑ Katzemich, Cann: Anwälte als Lobbyisten - ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016
- ↑ Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags, Mai 2016, abgerufen am 09.11.2016
- ↑ Pavlou, Cann: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Alter-EU, März 2016, abgerufen am 09.11.2016
- ↑ Update on "New and improved Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016
- ↑ Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable Alter-EU, Juni 2013, abgerufen am 08.11.2016
- ↑ Nettesheim, Martin: Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen Europäisches Parlament, November 2013, abgerufen am 11.08.2016
- ↑ Martin: Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich, Juni 2013, abgerufen am 09.11.2016
- ↑ Arauzo, Hoedeman, Wesselius: Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register Alter-EU, Juni 2012, abgerufen am 09.11.2016
- ↑ The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups Alter-EU, Juni 2011, abgerufen am 09.11.2016
- ↑ The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure? Alter-EU, Juni 2009, abgerufen am 09.11.2016
- ↑ Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty politico.eu am 07.09.2016, abgerufen am 08.11.2016
- ↑ Corporate lobbies are biggest EU lobby spenders, but dodgy data persists Lobbyfacts.eu am 02.05.2016, abgerufen am 08.11.2016
- ↑ LobbyControl auf Twitter, twitter.com, abgerufen am 21.03.2023
- ↑ Studie: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Studie von Alter-EU, März 2016, abgerufen am 28.10.2016
- ↑ Katzemich: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ LobbyControl-Studie: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Nina Katzemich, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Factsheet zum Transparenzregister Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Pressemitteilung von Alter-EU am 28.09.2016 abgerufen am 20.10.2016
- ↑ Enttäuschender Vorschlag der EU-Kommission für ein verpflichtendes Lobbyregister LobbyControl.de am 28.09.2016, abgerufen am 20.10.2016
- ↑ Factsheet zum Transparenzregister Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Transparenzregister: Fortschritt mit vielen Lücken bei der Lobbytransparenz Internetauftritt Sven Giegold am 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Öffentliche Konsultation zu einem verbindlichen Transparenzregister Europäische Kommission, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.11.2014 abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Überprüfung des Registers Internetauftritt des Transparenzregisters, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Pressemitteilung der Europäischen Kommission abgerufen am 20.10.2016
- ↑ Pressemitteilung, 23. Juni 2008 Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Mitteilung vom Präsidenten an die Kommission: Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative abgerufen am 25.10.2016
- ↑ Hintergrundbericht vom 24.06.2008 Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016
- ↑ Vertrag über die Europäische Union Eur-Lex, abgerufen am 25.10.2016