Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung

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Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) wurde im Herbst 2008 ins Leben gerufen, um das Finanzsystem in Deutschland zu stabilisieren.

Der SoFFin soll der deutschen Finanzbranche mit bis zu 480 Milliarden Euro unter die Arme greifen. Im Frühjahr 2010 belaufen sich - laut Handelsblatt - die deutschen Banken zugesagten Garantien auf einen Kreditrahmen von 147,7 Mrd. Euro. Zudem soll der Soffin 28 Mrd. Euro als frisches Eigenkapital an Banken vergeben haben.[1]

Die Garantien des Soffin laufen - nach Informationen der Soffin-Pressestelle - in der Regel über 3 Jahre, in Ausnahmefällen über 5 Jahre. Der Fonds ist zeitlich begrenzt und soll am 31. Dezember 2010 geschlossen werden, besteht dann aber weiter, um sein Vermögen zu verwalten, Garantien zu überwachen etc.

Der Fonds ist eine mächtige Institution, in der ein kleiner Kreis von Entscheidungsträgern weitreichende Entscheidungen über enorme öffentliche Mittel treffen. Sowohl in der Entstehung des Fonds als auch in der Mittelvergabe gibt es nur eine geringe parlamentarische Kontrolle, obwohl die vom SoFFin gemachten Schulden die Bürgerinnen und Bürger wahrscheinlich lange belasten werden.

Kurzdarstellung und Geschichte

17.10.2008 Errichtung des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) und der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)
04.05.2009 SoFFin hält nach Ablauf der Annahmefrist für das freiwillige Übernahmeangebot 47,31 % an der Hypo Real Estate Holding AG (HRE)
02.06.2009 SoFFin hält nach Kapitalerhöhung 90 % an der HRE
13.10.2009 Vollständige Übernahme der HRE durch den SoFFin
31.12.2010 Zunächst keine neuen Leistungen des SoFFin mehr möglich. Auf bestehenden Stabilisierungsmaßnahmen beruhende Verantwortlichkeiten nimmt er weiter wahr.
01.03.2012 "Wiedereröffnung" des SoFFin bis Ende 2012
01.01.2013 Es wird die bis Ende 2014 befristete Möglichkeit geschaffen, Maßnahmen nach dem Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz (FMStFG) zu gewähren.

(Stand: März 2013) Quellen: [2], [3]

Struktur

Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) ist ein Sondervermögen des Bundes Er wurde am 17. Oktober 2008 errichtet. [2]


Die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwaltet den Sonderfonds.

Der Lenkungsausschuss der FMSA und der Leitungsausschuss bestimmen den Soffin

Gremium zum Finanzmarktstabilisierungsfonds

Die Mitglieder des sogenannten Gremiums zum Finanzmarktstabilisierungsfonds (Finanzmarktgremium) üben die parlamentarische Kontrolle über die FMSA, den SoFFin sowie den Restrukturierungsfonds aus. In das Finanzmarktgremium sind neun Mitglieder des Bundestages gewählt:[4]

  • Florian Toncar (FDP, Vorsitzender)
  • Bartholomäus Kalb (CSU, stellv. Vorsitzender)
  • Ralph Brinkhaus (CDU)
  • Roland Claus (Die Linke)
  • Klaus-Peter Flosbach (CDU)
  • Gerhard Schick (Die Grünen)
  • Georg Schirmbeck (CDU)
  • Carsten Schneider (SPD)
  • Carsten Sieling (SPD)

(Stand: März 2013) Quelle: [2]


Wirken des SoFFin

2008-2012: 100 Millionen Euro zahlte der Soffin an externe Berater

Im Zeitraum Oktober 2008 bis Dezember 2012 flossen fast 100 Millionen Euro an Beratungshonoraren von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) an Häuser wie die Deutsche Bank, Rothschild und Goldman Sachs. Ebenfalls auf der Empfängerliste: Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater wie KPMG oder Roland Berger sowie Top-Anwaltskanzleien wie Freshfields Bruckhaus Deringer, Hengeler Mueller und White & Case. Das geht aus einer streng vertrauliche Liste aus dem Bundesfinanzministerium hervor, die dem Handelsblatt vorliegt.
Damit profitierten teilweise dieselben Akteure, die zur Krise des Bankensystems beitrugen, anschließend von ihrer Bewältigung.[5]



Geld bekamen unter anderem die Deutsche Bank und Goldman Sachs. Zwischen Oktober 2008 und Dezember 2012 haben die Verwalter des staatlichen Bankenrettungsfonds Soffin fast 100 Millionen Euro für externe Beratungsaufträge ausgegeben. Das geht aus einer Übersicht des Bundesfinanzministeriums hervor, die am 06.03.2013 bekannt wurde. Antwort des Finanzministeriums auf eine Anfrage des Linken-Politikers Klaus Ernst Die Kosten der Beratungsleistungen müssten die Geldhäuser, denen geholfen wurde, allerdings selbst tragen, teilte die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) mit Auf der Liste der beauftragten Dienstleister stehen neben renommierten Kanzleien und Unternehmensberatern auch wiederum einige große Banken. [6]




Nach einem Bericht des Handelsblatts aus Kreisen der FMSA wurden nahezu alle Beratungsleistungen, die sich auf mehr als 100 Millionen Euro summieren, nicht öffentlich ausgeschrieben. „Rund 90 Prozent“ der Verfahren seien „wegen Eilbedürftigkeit und aus Geheimhaltungsgründen“ freihändig vergeben worden, heißt es dazu bei der FMSA. Die Behörde, die den Bankenrettungsfonds Soffin verwaltet, rechtfertigt die freihändige Vergabe, bei der sie selbst die Unternehmen aussucht, die ein Angebot machen dürfen, mit dem Unterschreiten betragsmäßiger Schwellenwerte. Bei anderen Mandaten habe sie von einer Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht, die bei „dringlichen zwingenden Gründen“ eine Vergabe ohne Wettbewerb erlaube. Nach Informationen des Handelsblatts aus gut informierten Kreisen sollen jedoch einige der Honorare im zweistelligen Millionen-Euro-Bereich gelegen haben – und damit deutlich über dem ausschreibefreien Schwellenwert. Experten bezweifelten zudem, dass sich die FMSA bei der Auftragsvergabe in einer zeitlichen Zwangslage befunden habe.

[7]



hält Beteiligungen an der Commerzbank, vom Soffin gleichzeitig in die Bank eingebrachten stillen Einlage im Wert von 16,4 Mrd. Euro. der WestLB und der Aareal Bank


Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung erhielt der Soffin am 23. Juli 2009 weitere Kompetenzen. Er kann sogenannte "Bad Banks" ins Leben rufen, in welchen Banken ihre faulen Risikopapiere entsorgen können.


Rüge gegen Soffin

Der SoFFin wurde im Jahr 2010 vom Bundesrechnungshof gerügt, aufgrund der intransparenten Auftragsvergabe und des Einsatzes externer Beratern bei der Finanzmarktstabilisierung, die dem Soffin angeblich über 70 Millionen Euro in Rechnung stellten. In der Printausgabe vom 7. April 2011 berichtet der Stern von einer Liste, die kurz vor der Jahreswende den Bundesrechnungshof verließ, jedoch bis heute unter Verschluss im Bundesministerium von Wolfgang Schäuble (CDU) sei. Ebenso gebe es eine interne Aufstellung vom 28. Februar 2011, die zeige, wie stark Anwaltskanzleien und Beratungsfirmen von der Finanzkrise profitiert haben.[8]

Der ehemalige Unions-Fraktionschef Friedrich Merz habe mit seiner internationalen Wirtschaftskanzlei Mayer Brown allein elf Millionen Euro für die Rechtsberatung der WestLB gefordert, heißt es. Für die Auftragsvergabe von externen Dienstleistern unterliegt der SoFFin den Regeln der öffentlichen Auftragsvergabe. In der Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung vom 12. Juli 2010 heißt es auf Seite 875 in § 2 Absatz 4: „Bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte sind die für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Vorschriften einzuhalten.“ [9] Zu den allgemeinen Grundsätzen von Vergaberichtlinien zählt laut § 97 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung Absatz 1 die Vorschrift: „Öffentliche Auftraggeber beschaffen Waren, Bau- und Dienstleistungen [...] im Wettbewerb und im Wege transparenter Vergabeverfahren.“ [10]

Im Fall der Kanzlei Mayer Brown sei dieses transparente Vergabeverfahren, dem Bericht des Stern zu folge, vom Bundesrechnungshof kritisiert worden. Eine faire, öffentliche Ausschreibung habe zudem ebenfalls nicht stattgefunden. Aus den Unterlagen des Bundesrechnungshofes wird zitiert: „Da waren Akten unvollständig, Vergabevermerke undatiert, und die Vertragsgestaltung habe der Soffin oft im Wesentlichen seinen Auftraggebern überlassen. Den Unterlagen ließ sich gar zum Teil laut Rechnungshof nicht entnehmen, warum man für die Aufgaben überhaupt einen externen Berater benötige“. Angeblich, so das Finanzministerium auf Nachfrage des Stern, seien jedoch allein die Ausschreibungskriterien für Mayer Brown entscheidend gewesen und nicht etwa die CDU-Nähe des Mitarbeiters Friedrich Merz.

Finanzmarktstabilisierungsgesetz Rettungsschirm


Zitate Soffin

Einzelnachweise

  1. "Milliardenverlust bei Rettungsfonds Soffin", Handelsblatt, 25. Februar 2010
  2. 2,0 2,1 2,2 Webseite FMSA - Hintergrund FMSA abgerufen am 29.03.2013
  3. Webseite FMSA - Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) abgerufen am 29.03.2013
  4. Webseite FMSA - Struktur abgerufen am 28.03.2013
  5. Mitverursacher der Krise kassierten Millionen Handelsblatt vom 05.03.2013, abgerufen am 29.03.2013
  6. Soffin-Berater: Krisenverursacher bekamen Millionen Spiegel-Online vom 06.03.2013, abgerufen am 29.03.2013
  7. Bankenretter haben Millionen-Aufträge freihändig vergeben Handelsblatt vom 27.03.2013, abgerufen am 29.03.2013
  8. "Berater kassieren bei Bankenrettung ab" stern.de vom 6. April 2011, abgerufen am 13. Mai 2011
  9. Satzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung, ausgegeben zu Bonn am 12. Juli 2010, abgerufen am 9. Mai 2011
  10. "Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen", abgerufen am 9. Mai 2011

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