Parteispenden
Parteispenden sind neben staatlichen Mitteln, Mitgliedsbeiträgen, Sponsoring und Einnahmen aus unternehmerischer Tätigkeit eine bedeutende Finanzierungsquelle deutscher Parteien (siehe Parteienfinanzierung). Durch hohe Parteispenden können einzelne Lobbygruppen oder reiche Privatpesonen Einfluss auf politische Entscheidungsprozesse nehmen. Deshalb sind klare Regelungen für Parteispenden wichtig für eine Demokratie. Dazu gehören insbesondere Offenlegungspflichten und die Begrenzung der zulässigen Spendenhöhe. Laut den Rechenschaftsberichten für 2015 liegt der Anteil von Parteispenden an der Gesamtfinanzierung der Bundestagsparteien zwischen 6,3 und 13,8%.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Regulierung von Parteispenden
- 2 Herkunft von Parteispenden
- 3 Empfänger von Parteispenden
- 4 Kritik
- 5 Neuere Beispiele für problematische Parteispenden
- 6 Forderungen von LobbyControl zur Parteienfinanzierung
- 7 Weitere Informationen
- 8 Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus
- 9 Einzelnachweise
Regulierung von Parteispenden
Parteispenden sind im Parteiengesetz ausdrücklich vorgesehen. Sowohl natürliche als auch juristischen Personen (wie Unternehmen und Wirtschaftsverbände) dürfen spenden. Es gibt dabei keine Obergrenze. Die staatliche Finanzierung hingegen ist begrenzt. In anderen Ländern wie beispielsweise Frankreich sind Unternehmensspenden verboten und Spenden von Privatpersonen nur bis maximal 7.500 Euro pro Jahr erlaubt.
Allerdings gibt es auch in Deutschland eine Reihe von Einschränkungen und Pflichten rund um die Annahme von Parteispenden: So sind etwa Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, von Parlamentsfraktionen, von den parteinahen Stiftungen und von gemeinnützigen Einrichtungen an Parteien verboten. Darüber hinaus dürfen die Parteien keine Spenden von Berufsverbänden und von Unternehmen annehmen, die zu über 25% im Eigentum der öffentlichen Hand sind (wie zum Beispiel die Deutsche Bahn). Auch Spenden aus dem Ausland sind mit kleinen Ausnahmen unzulässig: Ausländer dürfen nur bis maximal 1000 Euro spenden. Deutsche Staatsbürger dürfen aus ihrem Auslandsvermögen (etwa einer im Ausland ansässigen Firma) spenden, dürfen diese Spende aber nicht über einen Dritten an die Partei leiten.
Verboten sind zudem anonyme Spenden oberhalb von 500 Euro. Ebenfalls verboten sind sogenannte Einfluss-Spenden: Parteien dürfen keine Spenden annehmen, die „erkennbar in Erwartung oder als Gegenleistung eines bestimmten wirtschaftlichen oder politischen Vorteils gewährt werden.“[1] Spenden von Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten haben oder zu erhalten hoffen, sind hingegen erlaubt.
Offenlegung von Parteispenden
Einzelspenden über 50.000 Euro müssen von der Empfänger-Partei unverzüglich dem Bundestagspräsidenten angezeigt werden, der sie „zeitnah“ als Bundestagsdrucksache veröffentlichen muss. Diese Offenlegungspflicht wurden erst im Jahr 2002 durch eine Reform des Parteiengesetzes eingeführt. Zudem müssen Spenden, die sich innerhalb eines Jahres auf über 10.000 Euro summieren, mit Nennung des Namens und der Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der empfangenden Partei aufgeführt werden. Die Rechenschaftsberichte erscheinen erst mit großer Verzögerung. Findet etwa ein Wahlkampf im Sommer eines Jahres statt, werden die Wahlkampfspenden über 10.000 Euro (aber unter 50.000 Euro) erst knapp zwei Jahre später veröffentlicht.
In den Rechenschaftsberichten wird nicht vermerkt, ob die Spender einzelne Landes-, Kreis- oder Ortsverbände bedacht haben. Auch ist nicht aufgeschlüsselt, wie viele Spenden einzelne Kreis- und Ortsverbände insgesamt erhalten haben. Nur der Bundesverband einer Partei erhält eine Aufstellung aller Zuwendungen mit Namen und Anschrift, die an alle Parteigliederungen geleistet wurden. Die Landesverbände sind verpflichtet, die Teilberichte der ihnen nachgeordneten Gebietsverbände aufzubewahren.
Herkunft von Parteispenden
In Deutschland dürfen nicht nur natürliche Personen an Parteien spenden, sondern auch juristische Personen wie Unternehmen und Wirtschaftsverbände. Aufgrund der sehr hohen Offenlegungsschwellen lässt sich nur die Herkunft der Spenden über 10.000 Euro nachvollziehen. Zu den größten Parteispendern in Deutschland zählt bei den natürlichen Personen beispielsweise die BMW-Eignerfamilie Quandt/Klatten. Allein im Jahr 2013 spendeten Johanna Quandt, Stefan Quandt und Susanne Klatten jeweils 230.000 Euro an die CDU und jeweils 70.000 Euro an die FDP - zusammengenommen 900.000 Euro. Im Bundestagswahlkampf 2017 spendete der Internet-Unternehmer Ralph Dommermuth (United Internet, 1&1) 500.000 Euro an die CDU.
Zu den Unternehmen, die regelmäßig hohe Summen an Parteien überweisen gehören u.a. Allianz, BMW, Deutsche Bank und Daimler Chrysler. Bei den Verbänden tun sich die regionalen Verbände der Metall- und Elektroindustrie sowie der Verband der Chemischen Industrie besonders als Großspender hervor. Die Metall- und Elektro-Arbeitgeber sind dabei die größten Parteispender in Deutschland überhaupt. Spenden aus der Finanz- und Versicherungsbranche stiegen während der Finanzkrise sprunghaft an und gingen danach wieder zurück.
Bei allen Parteien leisten außerdem Mandatsträger im Bundestag und in den Landtagen größere finanzielle Zuwendungen an die Parteien. Diese werden in den Rechenschaftsberichten im Sammelposten "Mandatsträgerbeiträge" gesondert von den Spenden anderer Personen ausgewiesen. [2] [3]
Empfänger von Parteispenden
Laut der aktuellsten Rechenschaftsberichte für 2015 ist die FDP am stärksten spendenfinanziert: Spenden machen 27,7% ihrer Einnahmen aus, davon 7,29% Spenden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden. Dahinter folgen die CDU (13,75% und 4,46%), die Grünen (10,48% und 1,45%), die CSU (10,11% und 3,17%), die LINKE (6,81% und 0,01%) und die SPD (6,27% und 1,25%).
Die Spenden werden sowohl von der Bundespartei als auch von Landesverbänden oder weiter untergeordneten Parteigliederungen verbucht. Sie werden dort vom jeweils zuständigen Vorstandsmitglied verwaltet. Das Parteiengesetz sieht vor, dass jedes Parteimitglied Spenden annehmen darf und diese an einen für Finanzen zuständigen Vorstand weiterleiten muss. Auch einzelne Abgeordnete können Spenden annehmen, sie unterliegen dabei allerdings nicht dem Parteiengesetz, sondern den Verhaltensregeln des Bundestages (siehe unten).
Abgeordnetenspenden
Erhalten Bundestagsabgeordnete direkte Spenden, gelten für sie die Verhaltensregeln des Bundestages. Danach ist ein Mitglied des Bundestages verpflichtet, dem Bundestagspräsidenten Spenden über 5.000 Euro unter Angabe des Spenders mit Namen und Adresse anzuzeigen. Dieser wiederum veröffentlicht alle Spenden an MdBs über 10.000 Euro.
Steuerliche Absetzbarkeit
Parteispenden von natürlichen Personen sind bis zu 3.300 Euro (Single) bzw. 6.600 Euro (Ehepaar) steuerlich absetzbar. Juristische Personen können seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 1992 ihre Parteispenden nicht mehr von der Steuer absetzen. Unternehmen und Wirtschaftsverbände sind vermutlich auch aus diesem Grund zunehmend dazu übergegangen, finanzielle Zuwendungen an Parteien in Form von Sponsorzahlungen statt in Form von Spenden zu leisten: Sponsorzahlungen sind von Unternehmen als Betriebsausgaben absetzbar. Darüber hinaus werden Sponsorzahlungen, egal in welcher Höhe, nicht namentlich veröffentlicht.
Wahlkampffinanzierung
Im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern gibt es in Deutschland keine gesonderten Regelungen für Spenden, die im Zusammenhang mit Wahlen bzw. Wahlkämpfen stehen. Zum Vergleich: In Großbritannien beispielsweise werden normalerweise Spenden quartalsweise veröffentlicht. Während des Wahlkampfs erfolgt die Veröffentlichung jedoch wöchentlich. Dabei müssen auch Spenden an Dritte veröffentlicht werden, die den Wahlkampf von Parteien und Kandidat/innen mit eigenen Kampagnen unterstützen.
Kritik
Die deutsche Parteienfinanzierung steht auch nach den großen Parteispendenskandalen der 1990er Jahre und der anschließenden Reform des Parteiengesetzes von 2002 in der Kritik. So fordert die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates (GRECO) seit 2009 Änderungen am deutschen System und leitete 2011 sogar ein Mahnverfahren ein.[4]
- Offenlegungspflicht: Laut GRECO-Bericht ist die Grenze von 50.000, ab der eine unverzügliche Veröffentlichungspflicht besteht, „übertrieben hoch“ und nicht geeignet, um „ein ausreichendes Maß an Transparenz der Parteienfinanzierung auf kommunaler Ebene zu erreichen, wo sich Politik und Wirtschaft näher sind und Handlungen mit Summen unter den erwähnten 50.000 Euro beeinflusst werden können.“ Die meisten anderen europäischen Länder haben viel niedrigere Grenzwerte für die Offenlegung von Spenden festgelegt.
- Wahlkampffinanzierung: Die langen Verzögerungen bei der Veröffentlichung von Parteispenden führe laut GRECO-Bericht dazu, „dass die breite Öffentlichkeit keine wirkliche Möglichkeit hat, irgendeine Form von sozialer Kontrolle auszuüben.“ Die Staatengruppe ist daher der Auffassung, „dass die derzeitigen Regelungen eindeutig nicht geeignet sind, einen zufriedenstellenden Grad an Transparenz der Wahlkampffinanzierung entsprechend der Empfehlung aus dem Jahr 2003 zu gewährleisten." GRECO empfiehlt daher, „ein Verfahren für die Veröffentlichung von Rechenschaftsberichten für den Wahlkampf auf Bundesebene einzuführen, das die Informationen kurz nach den Wahlkämpfen verfügbar macht.“
- Umgehung von Offenlegungspflichten durch Sponsoring: Da Parteisponsoring im Parteiengesetz nicht geregelt ist, bietet diese Form der Parteienfinanzierung die Möglichkeit, sämtliche Offenlegungspflichten zu umgehen. Auch hier mahnte der GRECO-Bericht Reformen an.
- Stückelung von Parteispenden: Spender können durch Stückelung von Großspenden in kleinere Beträge leicht die Offenlegungspflichten unterlaufen. Dazu gehört zum einen die Praxis, innerhalb eines Jahres mehrere Beträge unter der Grenze von 50.000 zu überweisen oder Großspenden so auf Familienmitglieder oder Tochterfirmen aufzuteilen, dass ebenfalls jede einzelne Spende unter 50.000 Euro liegt. Dies verhindert die sofortige Offenlegung der Großspende. Auch die Veröffentlichung in den Rechenschaftsberichten kann auf ähnliche Weise umgangen werden (siehe unten). [5] [6]
Neuere Beispiele für problematische Parteispenden
Heckler und Koch
Im November 2011 berichtete die FAZ über Ermittlungen gegen den Waffenhersteller Heckler und Koch mit Sitz in Oberndorf im Landkreis Rottweil. Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wirft dem Unternehmen vor, Spenden an verschiedene Parteien so gestückelt zu haben, dass sie nicht unter die Meldepflicht des Parteiengesetzes fielen. Ziel der Spenden sei es gewesen, einen Waffenexport zu genehmigen. Zudem räumte CDU-Kreisverband Rottweil ein, in den letzten 10 Jahren acht Spenden der Firma erhalten zu haben, die unter den Veröffentlichungsgrenzen lagen (Quelle). Der Fall erinnert an die Direkt-Spenden der Rüstungsindustrie an den Hamburger SPD-Abgeordneten Johannes Kahrs für seinen Bundestagswahlkampf 2005. Auch in diesem Fall lagen die Beträge stets im vierstelligen Bereich, summierten sich aber insgesamt auf 60.000 Euro. Nach der Wahl wurde Kahrs Berichterstatter für den Rüstungsetat im Haushaltsausschuss.[7]
Gauselmann
Deutschlands führender Spielhallen-Konzern, die Gauselmann AG, spendete seit 1990 mehr als eine Million Euro verdeckt an Union, SPD, FDP und Grüne. Die Spenden kamen vom Unternehmenschef Paul Gauselmann und den Führungskräften des Unternehmens und beliefen sich auf 2.000 bis 6.000 Euro. Dadurch lagen sie unter der Veröffentlichungsschwelle von 10.000 Euro und mussten in den Rechenschaftsberichten der Parteien nicht angegeben werden. [8]
BMW-Anteilseigner Johanna Quandt, Stefan Quandt und Susanne Klatten
Die BMW-Anteilseigner Johanna Quandt und ihre Kinder Stefan Quandt und Susanne Klatten spendeten der CDU kurz nach der Bundestagswahl am 9. Oktober 2013 je 230.000 Euro, der FDP je 70.000 Euro. Die Spenden waren den Parteien schon lange vor der Wahl angekündigt worden und wurden herausgezögert, um eine öffentliche Debatte darüber während des Wahlkampfs zu vermeiden. Die Spenden erfolgten in engem zeitlichem Zusammenhang mit einer Neuregelung der europäischen Abgasnorm. Die Bundesregierung hatte im Juni 2013 die Verabschiedung der Neuregelung vertagt. Am 14. Oktober, d.h. einen Tag nach Bekanntwerden der Quandt-Spenden, verschob die Bundesregierung bei einem Treffen der europäischen Umweltminister in Luxemburg erneut eine Einigung auf strengere Abgasnormen für Autos in Europa. Ziel der Bundesregierung war es, die Einführung neuer Richtlinien über einen längeren Zeitraum zu strecken, was vor allem im Interesse von Oberklasse-Herstellern wie Daimler und BMW war. Nach einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion vom 30. August 2013 hatte Susanne Klatten am 6. Dezember 2011 und am 26. November 2012 an Gesprächsrunden von Bundeskanzlerin Merkel (CDU) teilgenommen. Zudem traf sich der damalige Staatsminister im Kanzleramt Eckart von Klaeden (CDU) mindestens sieben Mal in der Wahlperiode mit Vertretern der Automobilindustrie. Unmittelbar nach der Wahl wurde Klaeden Cheflobbyist von Daimler.
Forderungen von LobbyControl zur Parteienfinanzierung
Für eine transparentere, verfassungskonforme Parteienfinanzierung fordert LobbyControl, dass
- die Veröffentlichungsgrenzen für Parteispenden deutlich gesenkt werden: Spenden ab 10.000 Euro sollen sofort nach Spendeneingang offengelegt werden (bisher: ab 50.000 Euro). Bei Spenden ab 2.000 Euro sollen Spender namentlich in den Rechenschaftsberichten der Parteien genannt werden. Bisher liegt diese Veröffentlichungsgrenze bei 10.000 Euro, so bleiben bis zu 75 Prozent der Spenden juristischer Personen anonym.
- im Parteiengesetz (PartG) Regelungen zum Parteisponsoring ergänzt und alle Formen von Parteiensponsoring umfassend offengelegt werden.
- Sponsorenzahlungen ab 10.000 Euro sofort und ab 2.000 Euro im Rechenschaftsbericht mit Nennung der Sponsoren und der Gegenleistung seitens der Partei offengelegt werden.
- für Spenden und Sponsoring eine Obergrenze von 50.000 Euro pro Spender bzw. Sponsor gilt.
- die Einhaltung der Regeln durch ein unabhängiges Gremium kontrolliert und wirksam sanktioniert wird.
Weitere wünschenswerte Verbesserungen:
- In den Rechenschaftsberichten der Parteien sollte aufgeführt werden, wenn Spenden an eine Untergliederung der Partei gingen, so dass die gezielte Förderung einzelner Abgeordneter und deren Wahlbezirke durch einzelne Firmen oder Verbände erkennbar wird.
- Die Spendendaten sollten nicht nur als pdf-Dateien veröffentlicht werden, sondern in einer öffentlich zugänglichen Datenbank, die durchsuchbar ist und Bürger/innen Auswertungen ermöglicht (z.B. Gesamtspenden eines Unternehmens über einen längeren Zeitraum). Da die Bundestagsverwaltung im Gegensatz zu den vergleichbaren Aufsichtsbehörden in anderen Ländern immer noch nicht tätig wurde, hat LobbyControl eine solche Parteispenden-Datenbank erstellt und in die Lobbypedia integriert.
- Die Regeln für die Parteienfinanzierung sollten potentielle Umgehungsstrategien von vornherein aufgreifen und möglichst weitgehend erfassen. Es muss z.B. Regeln zum Spendensammeln durch Lobbyisten, Unternehmen oder Vereine geben (in den USA „Bundeling“ genannt). Auch Aspekte wie das geschäftliche Engagement der Parteien oder Kredite an Parteien müssen dabei bedacht werden.
Weitere Informationen
- Überblick über die Finanzierung aller Parteien im Bundestag
- Allgemeiner Artikel zur Parteienfinanzierung
- Artikel zu Parteisponsoring
- Artikel zu Parteispenden aus dem Finanzsektor
- Ein Recherchetool für Parteispenden in 2011 bietet die taz mit Parteispenden-Watch.
- Die veröffentlichten Spenden von über 50.000 € stellt Spiegel Online in einer übersichtlichen Grafik dar
- parteispenden.at: Informationen über die Situation in Österreich
- democracyforsale.net: Datenbank über Parteispenden in Australien
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus
Einzelnachweise
- ↑ Parteiengesetz §25(2)7, abgerufen am 25.4.2012
- ↑ Rechenschaftsberichte der Parteien
- ↑ Recherchetool mit Spenden seit 1998, Spiegel-Online, zuletzt abgerufen am 1.8.2016
- ↑ LobbyControl: Europarat ermahnt Deutschland
- ↑ Stückeln, bündeln, tarnen, Abgeordnetenwatch, 22.Juni 2011, zuletzt abgerufen am 1.8.2016
- ↑ Gestückelte Parteispenden - Unternehmen und Verbände hebeln Transparenzregeln aus Abgeordnetenwatch, 15. März 2016, zuletzt abgerufen 1.8.2016
- ↑ LobbyControl: Vorwürfe gegen Heckler und Koch
- ↑ LobbyControl: Verschleierte Parteispenden vom Glücksspielkonzern, abgerufen am 25.4.2012
- ↑ Parteienfinanzierung: CDU erhält Riesenspende von Großaktionären, Spiegel online vom 15. 10. 2013, Webseite Spiegel, abgerufen am 15. 10. 2013
- ↑ Staatsminister im Kanzleramt Eckart von Klaeden wechselt zu Daimler, FAZ.net, 28. 5. 2013. Webseite FAZ, abgerufen am 15. 10. 2013