Bundesinstitut für Risikobewertung

Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
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Hauptsitz Berlin
Gründung 2002
Tätigkeitsbereich Bewertung von Risiken für den Menschen
Mitarbeiter 1.112, davon 516 Wissenschaftler
Etat 130 Mio. € (2022)
Webadresse www.bfr.bund.de

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) erarbeitet Gutachten zur Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie zur Sicherheit von Chemikalien und Produkten. Es nimmt weiterhin die Aufgaben des Deutschen Zentrums zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R)“ wahr.

In die Kritik geraten ist das BfR wegen teils gravierender Interessenkonflikte von Mitgliedern der beratenden BfR-Expertenkommissionen. Als problematisch galten die engen Kontakte einiger Kommissionsmitglieder zum ILSI, einer Lobbyorganisation der Lebensmittelindustrie und die Mitgliedschaft von MitarbeiterInnen von Pestizidherstellern in der BfR-Kommission "Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände" (jetzige Bezeichnung: "Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte"), wo diese weiterhin präsent sind.

Bewertungen des Instituts sind von Wissenschaftlern als mit Mängeln behaftet und wissenschaftlich inakzeptabel bezeichnet worden. Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung, die im September 2017 veröffentlicht wurden, hat das Institut bei der Bewertung von Glyphosat Einschätzungen der Industrie nahezu wortwörtlich übernommen, ohne dies deutlich kenntlich zu machen.

Aufgaben

Zentrale Aufgabe des BfR ist die wissenschaftliche Risikobewertung von Lebens- und Futtermitteln sowie von Stoffen und Produkten als Grundlage für den gesundheitlichen Verbraucherschutz der Bundesregierung. Das Institut hat keine Überwachungsfunktion. Es ist aber in eine Reihe von Anmelde- und Zulassungsverfahren eingebunden. Das BfR ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Risikokummunikation

Die Risikokommunikation des BfR in der Praxis wird in einer Broschüre erläutert. Hierzu gehört ein Stakeholderspezifischer Dialog sowie anlassbezogene Gespräche mit Verbänden, Stiftungen, Vereinen bzw. Interessengemeinschaften.

Seitenwechsel

  • Im Mai 2021 verließ Frank Henkler-Stephanie das BfR und wechselte zum Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse, wo er als "Senior Director Tobacco Harm" tätig ist.[1] Beim BfR war er unter anderem für die Risikobewertung von E-Zigaretten und verwandten Produkten zuständig und wirkte bei der Zulassung neuartiger Produkte sowie bei Normungsprozessen und Jugendschutzgesetzen mit.

Fallstudien und Kritik

2023: Studie "Index zur Einflussnahme der Tabakindustrie in Deutschland"

Nach dem globalen Tabakkontroll-Abkommen, das auch Deutschland unterschrieben hat, sollen Kontakte zwischen der Branche und der Politik, inklusive ihrer Behörden, auf das absolut Notwendige beschränkt werden.[2] Laut der Studie Index zur Einflussnahme der Tabakindustrie in Deutschland gab es im Berichtszeitraum nicht notwendige Interaktionen zwischen der Tabakindustrie oder ihr nahestehenden Gruppen und Mirabeiter:innen des BfR, die wie folgt beschrieben werden:

„Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) lädt Tabakindustrie zu 22. BfR-Forum Verbraucherschutz im April 2022 ein - Thema: „Chancen und Risiken der E-Zigarette“: Nach einer Anfrage des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) zu dieser Hybrid-Veranstaltung erklärte das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dass es drei Lobbygruppen der Tabak- und E-Zigarettenindustrie (Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse, BVTE; Bündnis für Tabakfreien Genuss, BfTG; und Verband des E-Zigarettenhandels, VdeH) zur Teilnahme eingeladen habe. Schließlich meldeten sich Personen von 29 Unternehmen oder Verbänden der Tabakindustrie, der E-Zigarettenindustrie oder verwandter Branchen an und durften teilnehmen, darunter Mitarbeitende aller großen Tabakkonzerne in Deutschland, Branchenverbände und verschiedene Lobbyorganisationen. Ein Vertreter einer Lobbygruppe der E-Zigarettenindustrie, des Bündnisses für Tabakfreien Genuss (BfTG), Dustin Dahlmann, war Podiumsteilnehmer der abschließenden Diskussionsrunde. Frank Henkler-Stephani, ein ehemaliger Mitarbeiter des Bundesinstituts für Risikobewertung, der 2021 zur Tabak- und E-Zigaretten-Lobbygruppe Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) wechselte, beteiligte sich aktiv als Teil des Publikums an der Diskussion. In seinem Schreiben an uns erwähnte das Institut, dass Industrieverbände wiederholt schriftlich um eine Möglichkeit zum Austausch gebeten hätten. Es erklärte, dass es die Bestimmungen von Artikel 5.3 im Vorfeld erörtert habe und dass es nicht beabsichtige, dieses Veranstaltungsformat in Zukunft zu ändern und es „der gesamten interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen” solle. Es ist überzeugt, dass die Veranstaltung gezeigt hat, dass das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) trotz der Teilnahme von Industriegruppen „unabhängig von Interessen der Herstellerverbände seinem gesetzlichen Auftrag nachkommt”. Auf seiner Webseite schreibt das Institut: “Um seinen gesetzlichen Auftrag zu erfüllen, tauscht sich das BfR mit allen relevanten Stakeholdern (NGO, Verbraucherverbänden, Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Medien) aus.” In einem weiteren Schreiben an das Deutsche Krebsforschungszentrum erklärt das Institut, dass es in den Jahren 2021 und 2022 keine weiteren Treffen mit der Tabakindustrie gegeben habe, erklärt aber, dass es im August 2020 ein Treffen mit dem Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE), dem Bündnis für Tabakfreien Genuss (BfTG) und dem Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) zum Thema E-Zigaretten und orale Nikotinprodukte durchgeführt habe. Weiter heißt es in dem Schreiben: „Im Rahmen seiner Präventionsstrategie hat das BfR auch Kontakt zu Industrieverbänden. [...] Über diese Kontakte berichtet das BfR auch in einer online verfügbaren Broschüre über ‚Die Risikokommunikation des BfR in der Praxis‘. [...] Die Tabakverbände sind hier noch nicht aufgelistet, da es hier keine regelmäßigen Gespräche gibt.”

Darüber hinaus nahm Elke Pieper, eine Mitarbeiterin des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), in den Jahren 2020 und 2022 als Vertreterin des BfR an Podiumsdiskussionen teil, die vom Online-Magazin egarage.de organisiert und vom Bündnis für tabakfreien Genuss, einer Lobbygruppe der E-Zigarettenindustrie, gesponsert wurden. Weitere Podiumsteilnehmende bei diesen Veranstaltungen waren Mitglieder des Bundestages“

2021: Urteil des OLG Köln: Glyphosat-Studie durfte veröffentlicht werden

Nach einer am 12. Mai 2021 veröffentlichten Entscheidung des OLG Düsseldorf durfte das von der Initiative FragDenStaat angeforderte Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung zu Glyphosat im Internet veröffentlicht werden.[3]Die Veröffentlichung des Gutachtens stelle keine Urheberrechtsverletzung dar.

2017: Geheimhaltung von Glyphosat-Studien: Unterstützung durch die Bundesregierung

Laut einem Bericht des "Spiegel" unterstützt die Bundesregierung die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA bei dem Versuch, die Veröffentlichung von Studien über Glyphosat zu verhindern.[4] Die EFSA begründet - wie das das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) - die Geheimhaltung der Studien damit, dass eine Veröffentlichung die Geschäftsinteressen der Urheber Monsanto und Cheminova gefährdet und damit geltendes EU-Recht verletzt hätte. Vier grüne Europapabgeordnete hatten die EFSA daraufhin vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit dem Argument verklagt, bei den Studien handele es sich um Umweltinformationen, die veröffentlicht werden müssten, selbst wenn Interessen von Unternehmen betroffen seien. Zudem sei das öffentliche Interesse in diesem Fall höher einzustufen. Die Bundesregierung ist dem Verfahren beigetreten - auf Seiten der EFSA und der Chemiekonzerne.

2015: Zulassung von Glyphosat: Übernahme der Einschätzung der Industrie ohne entsprechende Kennzeichnung

Das BfR hat im Januar 2015 einen Bericht über das Herbizid Glyphosat angefertigt, welcher an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) übermittelt wurde. Laut einem Schreiben der EU-Kommission an die Nichtregierungsorganisation Testbiotech unterliegt der Bericht vollständig der Geheimhaltung und darf nicht veröffentlicht werden. Gleichzeitig hatten Monsanto und andere Hersteller von Glyphosat Zugang zu einem aktuellen Entwurf des Berichtes.[5] Auf der Grundlage des Berichts hat die EFSA empfohlen, Glyphosat weiter zuzulassen – obwohl die Weltgesundheitsorganisation WHO ihn als „wahrscheinlich krebserregend“ bezeichnet. [6] Am 27. November 2015 haben knapp 100 Wissenschaftler in einem offenen Brief an den EU-Gesundheitskommissar schwere Vorwürfe gegen die EFSA und das BfR erhoben.[7] Die Analyse der deutschen Behörde sowie die darauf aufbauende Bewertung der EFSA enthalte schwerwiegende Mängel, sie sei in Teilen "wissenschaftlich inakzeptabel", und die Ergebnisse seien "durch die vorliegenden Daten nicht gedeckt". [8]

Recherchen der Süddeutschen Zeitung (SZ) zeigen, dass das BfR bei seiner Risikoanalyse von Glyphosat Einschätzungen der Industrie übernommen hat, ohne dies deutlich kenntlich zu machen.[9] Die Behauptung des BfR, es habe im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung von Glyphosat mehr als 1000 Studien, Dokumente und Veröffentlichungen umfassend geprüft und ausgewertet, treffe nicht zu. Vielmehr gebe es Hinweise, dass die Behörde schlicht die Standpunkte der Hersteller nahezu wortwörtlich übernommen habe. Dies zeige der Vergleich von Textpassagen aus dem von der Industrie eingereichten Dossier mit dem BfR-Bewertungsbericht zu Glyphosat. Wenn kritische Studien von der Industrie als unbrauchbar bezeichnet würden, dann wäre eigentlich zu erwarten, dass die Behörden diese Einschätzung besonders gründlich prüften. Dies sei jedoch nicht geschehen. Vielmehr seien Bewertungen der Industrie nahezu wortwörtlich wiedergegeben worden; eigene Bewertungen, die von der Behörde selbst stammten, suche man vergeblich. Laut SZ hat das BfR auf diese Weise in den letzten 15 Jahren fast alle unabhängigen Studien zu Krebsrisiken "bewertet".[10] Das BfR habe sich zu den konkreten Vorwürfen nicht geäußert, sondern lediglich erklärt, es habe alle relevanten und verfügbaren Studien sorgfältig und detailliert in eigener Verantwortung geprüft und bewertet. Am 5.10.2017 hat das BfR in einer Presseerklärung die Plagiatsvorwürfe zurückgewiesen. [11]

2015: Verbot von Endokrinen Disruptoren

Das Europäische Parlament hatte 2009 eine starke Regulierung von chemischen Stoffen auf den Weg gebracht, die auf den Menschen wie Hormone wirken, sogenannten Endokrine Disruptoren. Darunter fallen z.B. eine Anzahl von Pestiziden, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Industrieverbände laufen dagegen Sturm und warnen vor Ernteverlusten beim Verbot dieser Pestizide. Das BfR argumentiert ganz ähnlich wie die Industrie und äußert in einem Positionspapier von 2011 "große Bedenken" wegen der "bedeutenden wirtschaftlichen Folgen".[12] Laut einem Spiegel-Bericht aus dem Jahr 2015 beauftragt die EU-Kommission auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), eine Stellungnahme zum Thema zu erarbeiten.[13] Die EFSA setzt dazu eine 18-köpfige Arbeitsgruppe ein. 8 Mitglieder haben Verbindungen zur Industrie, 3 haben bereits zu Gunsten der Industrie Stellung bezogen und nur 4 haben überhaupt wissenschaftlich zum Thema endokrine Disruptoren gearbeitet. Ergebnis der EFSA-Stellungnahme war, dass die Substanzen wie "die meisten anderen Chemikalien" behandelt werden können. Laut dem zitierten Spiegel-Bericht erschien kurz vor Fertigstellung der Efsa-Einschätzung ein Bericht der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und des Umweltschutzprogramms der Vereinten Nationen (Unep) zum selben Thema. Das Ergebnis lautete kurz zusammengefasst: Endokrine Disruptoren stellten "eine globale Bedrohung" dar und müssten reguliert werden". Im Jahr 2015 stellte der Europäische Gerichtshof in einem Urteil fest, dass die Europäische Kommission mit ihrer Untätigkeit das EU-Recht missachtet habe.[14] Darauf kündigte diese 2016 die lang ersehnten wissenschaftlichen Kriterien an, wie hormonaktive Substanzen zu erkennen seien.

2012: Insektizid Chlorpyrifos zugelassen wegen Studien der Pestizid-Industrie

Das Insektizid Chlorpyrifos, das gegen Ameisen eingesetzt wird, ist in den USA seit 2001 für den Haus- und Gartenbedarf verboten. Der Grund: Chlorphyrifos sei gesundheitsgefährdend. Bei uns ist es zugelassen, frei verkäuflich und eines der meist verkauften Insektizide.
Zuständig für die Begutachtung des umstrittenen Ameisenmittels ist das BfR. Das BfR verweist auf Studien, die angeblich die Ungefährlichkeit des Ameisengiftes nachweisen. Report MÜNCHEN fand heraus, dass solche Studien von der Pflanzenschutz-Industrie meist selbst in Auftrag gegeben und in der Regel auch bezahlt werden. Es sind sogenannte “Graue Studien”. Diese sind nicht veröffentlicht worden und können von unabhängigen Forschern oft gar nicht überprüft werden. Report MÜNCHEN stellt fest, dass einige der ExpertInnen der zuständigen Kommission für Pflanzenschutzmittel direkt aus der Pestizid-Industrie kommen – 2 sind von Bayer, einer von BASF und einer arbeitet für Syngenta. Im Laufe der Report MÜNCHEN - Recherchen hat das BfR bekannt gegeben, dass es jetzt eine erneute Überprüfung der Ameisenmittel mit Chlorpyrifos fordert.[15]

2011: Kann DNA von gentechnisch veränderten Pflanzen in tierisches Gewebe übergehen?

Die BfR-Kommission für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel hat sich intensiv damit befasst, ob DNA-Bestandteile von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVO) in tierisches Gewebe übergehen können.
Da die Einschätzung dieser Frage unmittelbare Auswirkungen auf die Kennzeichnungspflicht von mit Gentechnik hergestellten tierischen Produkten hat, ist diese Thema für den Verbraucher von besonderer Relevanz. Bereits 2004 befassten sich 3 Experten der Kommission mit diesem Thema und kamen zu dem Ergebniss das "kein Übergang von gentechnisch veränderten Komponenten" nachweisbar ist. Anders lautende Studien, so stellten die Autoren damals fest, lägen nicht vor. Diese Stellungnahme war eine direkte Reaktion auf einen Bericht von Greenpeace aus dem selben Jahr, der sich auf eine Studie der Uni München bezog, welche DNA-Abschnitte aus genetisch veränderten Futterpflanzen in tierischen Gewebe festgestellt hatte.
Trotz zahlreicher in den Folgejahren veröffentlichter Studien, die eine Kontamination von tierischem Gewebe mit DNA-Abschnitten aus gentechnisch veränderten Futterpflanzen nachwiesen, blieben die BfR-Experten bei ihrer Einschätzung. Eine Publikation italienischer Wissenschaftler (Tudisco et al., 2010) nahm die BfR-Kommission schließlich zum Anlass sich erneut mit dieser Thematik zu befassen. Nach "kritischer Prüfung" kam die Kommission zu der Einschätzung, "dass sich aus der Studie keine neuen Erkenntnisse hinsichtlich eines Transfers rekombinanter DNA aus gentechnisch veränderten Pflanzen auf höhere Tiere und dessen potentielle Auswirkungen ableiten lassen." Lediglich mit einem Satz räumen die Experten des BfR in ihrer 5-seitigen Stellungnahme ein, dass sich die Sachlage gegenüber dem Kenntnisstand von 2004 tatsächlich verändert hat.[16]
Was das für die Risikobewertung gentechnisch veränderter Pflanzen bedeutet, kann derzeit schwer abgeschätzt werden. Trotzdem gelangte die Expertenkommission zur der Auffassung, dass keine weiteren Untersuchungen nötig seien.

Organisationsstruktur und Personal

Präsidium

Präsident Andreas Hensel
Vizepräsidentin Tanja Schwerdtle

(Stand: November 2023) Quelle: [17]

Wissenschaftlicher Beirat des BfR

Der Wissenschaftliche Beirat des BfR setzt sich aus 17 WissenschaftlerInnen verschiedener Universitäten und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen zusammen. Er hat vorrangig die Aufgabe, das BfR bei seiner Schwerpunktsetzung in der Forschung zu beraten. Zudem berät er das BfR bei der Besetzung der BfR-Kommissionen.[18]

BfR-Kommissionen[19]

Die Mitglieder der BfR-Kommissionen sollen als externe, unabhängige Sachverständige die Arbeit des BfR unterstützen.

BfR-Kommission Mitglieder
Bedarfsgegenstände
Bewertung von Vergiftungen
Deutsches Zentrum zum Schutz von Versuchstieren (Bf3R) Mitglieder sind u.a[20].: Barbara Birks, BASF; Julia Scheel, Röhm AG (Anbieter der Methacryl-Chemie); Bernward Gasthoff, Geschäftsführer der Bio Clustermanagement NRW GmbH, ehem. Bayer-Manager, 2006-2009 Vorstandsvorsitzender der Deutschen Industrievereinigung Biotechnologie im Verband der Chemischen Industrie (VCI)[21]
Biologische Gefahren und Hygiene
Ernährungsrisiken, neuartige Lebensmittel und Allergien
Evidenzbasierte Methoden in der Risikobewertung
Futtermittel und Tierernährung
Genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel Mitglieder sind u.a.[22]: Hermann-Josef Baaken, Sprecher der Geschäftsführung des Verbands Tiernahrung e.V., CDU-Kommunalpolitiker, ehem. Lobbyist bei Bayer CropScience[23]; Johannes Meyer, HMO Global Regulatory Affairs Associate Partner beim Biotechnologieunternehmen Chr. Hansen GmbH; Kerstin Schmidt, Geschäftsführerin der BioMath GmbH.
Kontaminanten in der Lebensmittelkette
Kosmetische Mittel
Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte Von den Mitgliedern sind zwei bei der BASF und je eine Person bei Bayer SAS, Thor GmbH, Syngenta Crop Protection AG und Stockmeier Chemie beschäftigt[24]
Risikoforschung und Risikowahrnehmung
Tätowiermittel
Wein- und Fruchtsaftanalysen


Das BfR ist der nationale Partner der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).

Finanzen

Das Budget des BfR beträgt 130 Mio. € (Stand 2022)[25]

Weiterführende Informationen


Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. Index Einflussnahme Tabakindustrie Deutschland 2023, dkfz.de, abgerufen am 21.11.2023
  2. Wie 90 Tabak-Lobbyisten Behörden und Politiker beeinflussen, sueddeutshce.de vom 14.11.2023, abgerufen am 25.11.2023
  3. Kein „Zensurrecht“ bei Veröffentlichungen des Glyphosat-Gutachtens, lto.de vom 12.05.2021, abgerufen am 12.05.2021
  4. Bundesregierung hilft bei Geheimhaltung von Glyphosat-Studien, spiegel.de vom 07.12.2017, abgerufen am 07.12.2017
  5. EU-Kommission stuft Bericht über Glyphosat als geheim ein … Testbiotech vom 18.08.2015, abgerufen am 24.08.2015
  6. Wahrscheinlich (nicht) krebserregend Taz vom 12.11.2015, abgerufen am 13.11.2015
  7. Open Letter: Review for the Carcinogenicity of Glyphosate by EFSA und BfR, drive.google.com, abgerufen am 03. 12. 2015
  8. Wissenschaftler protestieren gegen Glyphosat-Bewertung, Süddeutsche.de vom 30. November 2015, abgerufen am 03. 12. 2015
  9. Neue Zweifel am Urteil, sueddeutsche. de vom 17.09.2017, abgerufen am 19.09.2017
  10. Wenn Monsanto die Risiken einfach selbst bewertet, sueddeutsche.de vom 22.09.2017, abgerufen am 23.09.2017
  11. Haltlose Vorwürfe gegen wissenschaftliche Bewertungsbehörden, bfr.bund.de vom 05.10.2017
  12. BfR-Positionspapier (engl.): REGULATORY DEFINITION OF AN ENDOCRINE DISRUPTER IN RELATION TO POTENTIAL THREAT TO HUMAN HEALTH BfR vom 16. Mai 2011, abgerufen am 28.05.2015
  13. EU-Chemikalienregulierung: Wie die Industrie in Brüssel ihren Willen bekommt Spiegel-Online vom 20.05.2015, abgerufen am 28.05.2015
  14. Lobby Planet Brüssel, Deutsche Ausgabe: September 2017, S. 143
  15. Wie unabhängig sind Experten des Bundesinstituts für Risikobewertung? report MÜNCHEN vom 07.08.2012, abgerufen am 12.06.2013
  16. Webseite BfR - Gentransfer aus Futterpflanzen auf höhere Tiere, abgerufen am 24.05.2012
  17. Webseite BfR - Präsidium, abgerufen am 20.11.2023
  18. Webseite BfR - Wissenschaftlicher Beirat, abgerufen am 23.11.2023
  19. Webseite BfR - Kommissionen, abgerufen am 03.06.2017
  20. Mitglieder, bfr.bund.de, abgerufen am 5.11.2023
  21. Expertise, bgb-beratung.de, abgerufen am 25.11.2023
  22. Mitglieder, bfr.bund.de, abgerufen am 22.11.2023
  23. Profil, linkedin.com, abgerufen am 21.11.2023
  24. Mitglieder, bfr.bund.de, abgerufen am 20.11.2023
  25. Webseite BfR - Zahlen und Fakten, abgerufen am 21.11.2023

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