Lobbyregister EU

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Das EU-Transparenzregister (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des Europäischen Parlaments, der Europäischen Kommission und des Rats der EU (auch: Ministerrat) zur Registrierung von Interessenvertretern. Lobby-Akteure, die Kontakt zu einer der Institutionen suchen, stellen dort auf freiwilliger Basis Informationen über ihre Lobby-Aktivitäten in der EU bereit und verpflichten sich zur Einhaltung eines Verhaltenskodex. Im Frühling 2021 waren dort über 12.000 Lobby-Akteure registriert.

Hinweis: Das offizielle Transparenzregister enthält nur die jeweils aktuelle Angaben und ist unter ec.europa.eu/transparencyregister aufrufbar. Unter lobbyfacts.eu lassen sich auch alte Einträge abrufen. Außerdem lassen sich Akteure nach der Zahl ihrer Lobbytreffen, der Größe ihrer Lobbybudgets und weiterer Faktoren sortieren.

Das Transparenzregister der EU

Statistiken

Kategorien und Unterkategorien der Interessengruppen Anzahl der Organisationen
I – Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbständige Berater 761
 Beratungsfirmen  539
 Anwaltskanzleien  84
 Selbständige Berater  138
II – In-House-Lobbyisten, Gewerbe- und Berufsverbände 6.539
 Unternehmen und Unternehmensgruppen  2.998
 Gewerbe-, und Wirtschaftsverbände  2.590
 Gewerkschaften und Berufsverbände  951
 Sonstige Organisationen  445
III – Nichtregierungsorganisationen 3.381
IV – Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen 852
 Denkfabriken und Forschungseinrichtungen  554
 Hochschuleinrichtungen  298
V – Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten 46
VI – Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten 151
 Verbände und Netzwerke von Behörden  149
 Einrichtungen, Ämter oder Netzwerke von Drittländern  2
Gesamtzahl 12.175

Stand: März 2023[1]

Rechtsgrundlage und Zuständigkeit

In Artikel 11 des Vertrags über die Europäische Union verpflichtet sich die EU zu einem „offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft.“[2]
Die Grundlage für das aktuelle Transparenzregister ist die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und dem Rat der Europäischen Union. Die erste Version von 2011, die, noch ohne den Rat, das Transparenzregister einführte, wurde zuletzt 2021 überarbeitet.[3]

Die laufende Verwaltung des Registers unterliegt einem gemeinsamen Sekretariat, bestehend aus neun Mitarbeitenden der drei teilhabenden Organe. Die Aufsicht über das Sekretariat hat ein aus den Generalsekretär:innen von Parlament, Kommission und Rat bestehender Verwaltungsrat, der die strategischen Leitlinien und Prioritäten für das Transparenzregister vorgibt.[4]

Wie funktioniert das Register?

Registrierung

Die Registrierung für die Online-Plattform ist freiwillig, jedoch stimmt jede Organisation, die sich registriert, automatisch dem Verhaltenskodex für Interessenvertreter zu. Über einen Nutzerzugang können Daten hinzugefügt oder aktualisiert werden. Registrierte Vertreter sind für Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit verantwortlich. Sie sind unter Anderem dazu verpflichtet, ihre Angaben spätestens drei Monate nach einer Änderung zu aktualisieren, und müssen ihren Account einmal im Jahr verifizieren.[5]

Die Anmeldung ist nicht verpflichtend, wird aber für bestimmte Tätigkeiten vorausgesetzt, wie zum Beispiel dem Treffen von Kommissionsmitgliedern oder dem Betreten des EU-Parlaments. Registrieren sollen sich alle Organisationen und Einzelpersonen, die Tätigkeiten ausüben, die mittelbaren oder unmittelbaren Einfluss auf die Beschlussfassung der Organe der EU nehmen möchten.[6]

Die Kategorien im Transparenzregister

I Beratungsfirmen/Anwaltskanzleien/selbstständige Berater
II In-House-Lobbyisten, Gewerbe-, Wirtschafts- und Berufsverbände
III Nichtregierungsorganisationen
IV Denkfabriken, Forschungs- und Hochschuleinrichtungen
V Organisationen, die Kirchen und Religionsgemeinschaften vertreten
VI Organisationen, die lokale, regionale und kommunale Behörden, andere öffentliche oder gemischte Einrichtungen vertreten

Quelle: Transparenzregister der Europäischen Union[7]

Verpflichtende Angaben

Lobby-Akteure, die sich für das Transparenzregister anmelden, müssen verschiedene Angaben zu ihren Tätigkeiten machen:

  • allgemeine Angaben (Adresse, rechtlicher Status, etc.)
  • Interessen und Tätigkeiten des Akteurs
  • Verbindungen zu und Mitgliedschaften bei anderen Akteuren/Organisationen
  • Teilnahme an EU-Strukturen und Plattformen (Ausschüsse, Foren, Expertengruppen der EU-Kommission)
  • Geld- und Personalaufwand für diese Tätigkeiten
  • Gesetze und Vorlagen, an denen der Akteur arbeitet

Quelle: Anhang II der interinstitutionellen Vereinbarung von 2021[3]

Besonderheiten für Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien

Beratungsfirmen und Anwaltskanzleien sind darüber hinaus verpflichtet, den jährlichen Umsatz anzugeben, den sie mit Repräsentationstätigkeiten erzielen. Zusätzlich müssen die Kunden, zusammen mit den für die Repräsentationstätigkeit aufgewandten Kosten, offengelegt werden.

Sanktionen bei Nicht-Registrierung

Organisationen, die sich nicht registrieren, verzichten auf verschiedene Privilegien im Umgang mit den Europäischen Institutionen, wie etwa: [6]

Parlament

  • freier Zugang zu Gebäuden des EU-Parlaments
  • nur registrierte Vertreter können als Redner vor einen Parlamentsausschuss eingeladen werden
  • Teilnahme an parteiübergreifenden parlamentarischen Foren

Kommission

  • Treffen mit Kommissionsmitgliedern, Kabinettsmitgliedern, Generaldirektoren
  • Teilnahme an Expert:innengruppen als Interessenvertreter:innen

Rat

  • Treffen mit Generalsekretär:in und Generaldirektor:innen
  • Teilnahme an Briefings und Veranstaltungen

Auch ohne Registrierung ist es jedoch für Lobby-Akteure möglich, das EP-Gebäude zu betreten – zum Beispiel mit einer Einladung eines:r Abgeordneten – oder sich mit ihnen außerhalb des Parlaments zu treffen. Ebenso können Lobbyakteure Mitglieder der EU-Kommission treffen, die unterhalb des Rangs der Generalsekretär:innen rangieren oder alle Mitglieder ständiger Vertretungen außer den beiden Botschafter:innen.

Beschwerden und Sanktionsmöglichkeiten

Die Angaben der Organisationen sollen durch das Sekretariat stichprobenartig oder nach Hinweisen über das Beschwerdeformular überprüft werden. Es kann über die Löschung der Daten verfügen, wenn diese veraltet oder falsch sind, oder wenn die Inhalte nicht für die Registrierung geeignet sind.[4]

Stellt das Sekretariat Verstöße gegen die Leitlinien fest, kann es neben der Löschung der Daten auch ein Verbot einer erneuten Registrierung zwischen 20 Werktagen und zwei Jahren aussprechen. Somit gehen der betroffenen Organisationfür den Zeitraum die Privilegien die mit der Eintragung einhergehen, verloren.[3]

2021 führte das Sekretariat 3.360 Qualitätskontrollen durch. Rund ein Drittel der Überprüfungen führten zu Löschungen, weil die Daten veraltet oder nicht angemessen waren, in den restlichen Fällen waren die Angaben zufriedenstellend oder wurden nach Aufforderung nachgebessert.[4]


Studien zum Transparenzregister

Jahr Studie Auftraggeber Erstellt von Quelle


2019 EU-Lobbyreport LobbyControl Nina Katzemich, Timo Lange, Max Bank [8]
05/2016 Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU Nina Katzemich, Vicky Cann [9]
05/2016 Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags [10]
03/2016 National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Alter-EU Andreas Pavlou, Vicky Cann [11]
05/2015 Update on „New and improved“ Alter-EU [12]
06/2013 Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable Alter-EU Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Rachel Tansey [13]
11/2013 Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen Ausschuss für konstitutionelle Fragen des Europäischen Parlaments Martin Nettesheim [14]
06/2013 Legal Study – Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich Markus Krajewski [15]
06/2012 Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register Alter-EU Esther Arauzo, Olivier Hoedeman, Erik Wesselius [16]
06/2011 The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups Alter-EU [17]
06/2009 The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure? Alter-EU [18]

Kritik am aktuellen Register

Allgemein

Das Transparenzregister ist nicht verbindlich.Eine juristische Grundlage für die Rechtsverbindlichkeit des Registers scheitert an der Erfordernis der Einstimmungkeit im Ministerrat.

Die fehlende Rechtsverbindlichkeit hat zur Folge, dass nicht alle Unternehmen, Kanzleien und sonstigen Interessenvertreter registriert sind, und sie dafür auch nicht sanktioniert werden können (z.B. durch Geldstrafen). Es ermöglicht es Lobby-Akteuren außerdem, die Angaben zurückzuziehen, sollten sie mit den Regeln des Registers nicht übereinstimmen.

Schlechte Datenqualität

2015 ermittelte Transparency International, dass die Hälfte aller Angaben im Transparenzregister fehlerhaft sind. Die Organisation weist daraufhin, dass diese Fehler zum Teil unabsichtlich, teils aber auch bewusst seien, um eine Offenlegung der tatsächlichen Angaben zu vermeiden.[19]

Im Mai 2016 wies Lobbyfacts darauf hin, dass die Angaben der 51 Organisationen mit den höchsten Lobbyausgaben nur bei zwölf davon tatsächlich korrekt seien. Unter den 30 ersten Einträgen befände sich sogar nur einer, dessen Angaben glaubwürdig seien. Lobbyfacts weist darauf hin, dass bei einer Bereinigung der fehlerhaften Einträge große Lobbyakteure, wie CEFIC, Shell und Microsoft die Liste anführen würden.[20]

Im Januar 2023 machten LobbyControl und die NGO Corporate Europe Observatory auf über 400 fehlerhafte Einträge im Transparenzregister aufmerksam. Daraufhin wurden 59% dieser Einträge korrigiert und 38% gelöscht.[21]

Anwendungsbereich

Das Register bezieht zwar seit Anfang 2021 auch die Interessenvertretung beim Rat der EU mit ein. Jedoch werden hier lediglich Treffen mit Generaldirektor:in und Generalsekretär:innen erfasst. Das Generalsekretariat des Rats ist allerdings eher eine koordinierende Einheit. Diejenigen, die politische Entscheidungen treffen und bei den Gesetzen mitwirken, sitzen ganz woanders – nämlich in den nationalen Regierungen und ihren Ständigen Vertretungen in Brüssel. Diese diplomatischen Vertretungen der Mitgliedstaaten haben wichtige Funktionen bei der europäischen Gesetzgebung inne: Sie bereiten die Ministerratssitzungen und die dort erzielten Kompromisse in zahlreichen Arbeitsgruppen vor, und sie koordinieren das Abstimmungsverhalten mit den anderen Mitgliedstaaten. Damit sind sie auch wichtige Zielscheiben für Lobbyarbeit. Eine Alter-EU Studie zeigt, dass auch dieser Verknüpfungspunkt zwischen nationaler und europäischer Politik ein beliebter und unkomplizierter Weg ist, Einfluss auf europäische Gesetzgebung auszuüben.[22] Doch mit der Einbeziehung des Rats ins Register sind leider lediglich die Botschafter:innen des Mitgliedslands, das gerade die Ratspräsidentschaft innehat sowie das darauf folgende verpflichtet, nur registrierte Lobbyisten zu treffen. Der Beitrag des Rats ist also insgesamt eher überschaubar.

Ineffektivität der Sanktionen

Unvollständige Beiträge werden kaum sanktioniert: dies liegt unter Anderem an der personellen Unterbesetzung des Sekretariats, das nicht alle Angaben überprüfen kann. Im Jahr 2021 wurden bei rund 12.000 registrierten Akteuren 3.360 Überprüfungen durchgeführt, das heißt, dass jede vierte Organisation geprüft werden konnte.[4] Aufgrund der fehlenden Rechtsverbindlichkeit werden Unternehmen auch im Falle einer Sanktion nicht daran gehindert, weiterhin Lobbyismus in Brüssel zu betreiben. Nachdem die Kanzlei White & Case wegen Verstößen gegen die Leitlinien vom Register ausgeschlossen wurde, führte sie ihre Lobby-Aktivitäten in Brüssel nachweislich fort.[23]

Klientenschutz

In einer 2016 veröffentlichten Studie macht LobbyControl auf große Anwaltskanzleien aufmerksam, die das europäische Transparenzregister umgehen, im verpflichtenden US-amerikanischen Register aber als Lobby-Akteure erfasst sind.Mit Hinweis auf Vertraulichkeit verzichten viele Kanzleien darauf, ihre Auftraggeber und Mandanten zu veröffentlichen. Die Studie zeigt, dass es wegen der fehlenden Rechtsverbindlichkeit möglich ist, sich trotz nachgewiesener Lobby-Aktivitäten nicht in das Register eintragen zu müssen.[24]

Weitere Kritikpunkte

Werden Einträge überarbeitet, sind frühere Angaben nicht mehr öffentlich zugänglich, es ist also nicht möglich, frühere Lobby-Aktivitäten nachzuvollziehen. Um dies zu ermöglichen, betreiben LobbyControl und CEO lobbyfacts.eu.

Um besser nachvollziehen zu können, welches Ausmaß die Repräsentationstätigkeiten einer Kanzlei für einen Mandanten haben, müssen die Stufen zur Angabe der Repräsentationskosten überarbeitet werden. Das aktuelle Register fasst alle Kosten über 1.000.000 € zu einer Stufe zusammen. Ob eine Organisation Ausgaben knapp über diesem Betrag verbucht, oder mehrere Millionen, bleibt intransparent.

Neue Entwicklungen: aktueller Stand

Am 27.4. 2021 verabschiedete das EU-Parlament als letzte der drei Institutionen eine interinstitutionelle Vereinbarung, durch die nach 13 Jahren EU-Transparenzregister auch der Rat dem EU-Transparenzsystem beitrat.

Bereits im Rahmen der „Transparenzinitiative“ der Juncker-Kommission war im September 2016 eine neue interinstitutionelle Vereinbarung vorgeschlagen worden[25] Jean-Claude Juncker hatte bei seiner Wahl zum Kommissionspräsidenten zugesagt, ein für alle Lobbyakteure verpflichtendes Transparenzregister einzuführen.

Seitdem wurden durchaus einige positive Schritte unternommen: Erster Schritt war die Verpflichtung der EU-Kommissare und ihrer Kabinette, nur noch registrierte Lobbyisten zu treffen. Das Parlament konnte sich hier nur zu einer „sollte“-Formulierung durchringen. Kommissar:innen und ihre Kabinette bis hinunter zu den Generalsekretär:innen veröffentlichen außerdem ihre Lobbytreffen, im EU-Parlament tun dies Abgeordnete mit wichtigen Funktionen in der Gesetzgebung: Berichterstatter:innen und Ausschussvorsitzende.

Abgesehen von diesen sehr positiven Schritten wurde die Vereinbarung in den Jahren vor 2021 kontrovers zwischen den Institutionen diskutiert. Die ursprüngliche Idee war, dass in allen dreien die feste Regel „keine Treffen mit Lobbyakteuren ohne Registrierung“ für politisch Verantwortliche gelten sollte. Es fanden jedoch drei Institutionen alle Argumente, warum das bei ihnen in der strikten Form nicht durchzuhalten sei.

Der Vorschlag sieht auch vor, das Personal für die Überprüfung der Angaben aufzustocken . Weitere Verbesserungen:

  • Lobbyfirmen und Kanzleien müssen auch die Lobbyarbeit für Nicht-EU-Staaten angeben. bisher konnten autokratisch regierte Staaten verdeckt Lobbyarbeit bei der EU betreiben, zum Beispiel um ihr Image aufzupolieren oder Geschäfte einzufädeln.
  • Verbände, NGOs und Denkfabriken müssen angeben, woher sie ihr Geld bekommen.
  • Unternehmen sind verpflichtet, anzugeben, wer mit wie viel Geld in ihrem Auftrag Lobbyarbeit betreibt.


Kritik am neuen Vorschlag

Der Vorschlag sieht noch immer keine rechtliche Verbindlichkeit vor.

Ein Großteil der Beamten von Kommission und Ministerrat kann weiterhin unregistrierte Lobbyisten treffen: zwar müssen Kommissare und Generaldirektoren ihre Treffen offenlegen, nicht aber Abteilungsleiter, Referatsleiter und deren Mitarbeiter.

Die Ständigen Vertretungen der Mitgliedsstaaten in Brüssel (COREPER) sind weiterhin nicht verpflichtet, sich am Register zu beteiligen, ebensowenig wie der Ministerrat. Damit bleibt die Einflussnahme auf nationale Regierungsbeamte weiterhin nicht nachvollziehbar.

Zudem soll die Lobbyismus-Definition enger gefasst werden. Dadurch könnten Organisationen durch das Raster fallen, für die zuvor Registrierungspflicht bestand.[26][27]

Geschichte des Transparenzregisters

Geplantes Register

Datum Entwicklung Änderung Quelle
28.09.2016 Vorschlag der EU-Kommission:
neue Interinstitutionelle Vereinbarung für ein verbindliches Transparenzregister
  • Kommission, Parlament und Rat der Mitgliedstaaten
[28] [29]
01.03.2016 - 01.06.2016 Konsultationsprozess zur Verbesserung des bestehenden EU-Lobbyregisters
  • Organisationen und selbstständige Einzelpersonen, die sich mit der Gestaltung und Umsetzung von EU-Politik befassen, können Ideen und Verbesserungsvorschläge einbringen
[30]
01.12.2014 Transparenz-Initiative der Juncker-Kommission
  • EU-Kommissarinnen, deren Kabinette und Generaldirektoren müssen Lobbytreffen veröffentlichen und dürfen Treffen nur mit registrierten Lobbyakteuren abhalten
  • Damit sanktioniert die EU-Kommission erstmals Lobbyisten, die sich nicht in das Register eintragen.
  • Außerdem: Vorschlag für ein neues verpflichtendes Lobbyregister für alle drei EU-Organe (Kommission, Parlament und Rat)
[31]

Aktuelles Register

Datum Entwicklung Änderung Quelle
27.01.2015 Inkrafttreten der überarbeiteten Interinstitutionellen Vereinbarung
  • Umformulierung der Kategorien und Begriffsbestimmungen
  • Einführung von Melde- bzw. Beschwerdeverfahren
  • Überarbeitung des Verhaltenskodex
  • Sanktionen: Verweigerung von Treffen
  • breiterer Anwendungsbereich mit höheren Transparenzanforderungen
  • aber: Ausnahme für Tätigkeiten auf Ebene der Mitgliedstaaten
[32]
22.07.2011 Interinstitutionelle Vereinbarung: Einrichtung eines gemeinsamen Transparenzregisters
  • Aussetzung der Registrierung oder Streichung aus dem Register, ggf. Einzug des Zugangsausweises bei Verstoß gegen den Verhaltenskodex
  • umfangreichere Angaben (z.B. Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, Mitwirken an Gesetzesvorhaben, die empfangene EU-Mittel)
[33]
23.06.2008 Einführung des Transparenzregisters der Kommission
  • Alle Organisationen sollen angeben, wen sie vertreten und welche Ziele und Aufgaben sie verfolgen.
  • Lobbyisten sollen bei der Registrierung außerdem Finanzinformationen offenlegen
  • Organisationen, die im Auftrag Dritter Lobbyarbeit betreiben: Angabe der Auftraggeber
[34]
08.11.2005 Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative der Barroso Kommission
  • Förderung der Transparenz der Lobbytätigkeiten bei den EU-Institutionen
[35]
1996 Parlament: Einführung eines Lobbyregisters und Verhaltenskodex für Lobbyisten
  • seit 2003: online abrufbar
  • Freiwillige Registrierung für leichteren Zugang zum Parlament
[36]
01.11.1993 Vertrag über die Europäische Union / Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
  • Artikel 11 (2): "Die Organe pflegen einen offenen, transparenten und regelmäßigen Dialog mit den repräsentativen Verbänden und der Zivilgesellschaft"
[37]

Beiträge von LobbyControl

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. Transparenzregister EU abgerufen am 20.03.2023
  2. EurLex-Portal Vertrag über die Europäische Union, überarbeitete Fassung von 2012 abgerufen am 20.10.2016
  3. 3,0 3,1 3,2 Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Mai 2021 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission über ein verbindliches Transparenz-Register, eur-lex.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023
  4. 4,0 4,1 4,2 4,3 Jahresbericht über das Funktionieren des Transparenzregisters 2021, ec.europa.eu, abgerufen am 21.03.2023
  5. EU-Transparenzregister Datenschutzerklärung abgerufen am 20.10.2016
  6. 6,0 6,1 Leitlinien für die interinstitutionelle Vereinbarung von 2021 abgerufen am 21.03.2023
  7. Transparenz-Register der Europäischen Union abgerufen am 28.10.2016
  8. EU-Lobbyreport 2019, lobbycontrol.de, abgerufen am 21.03.2023
  9. Katzemich, Cann: Anwälte als Lobbyisten - ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016
  10. Lobbyregister in ausgewählten Staaten auf EU Ebene Wissenschaftlicher Dienst des deutschen Bundestags, Mai 2016, abgerufen am 09.11.2016
  11. Pavlou, Cann: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Alter-EU, März 2016, abgerufen am 09.11.2016
  12. Update on "New and improved Alter-EU, Mai 2015, abgerufen am 08.11.2016
  13. Rescue the Register – How to make EU lobby transparency credible and reliable Alter-EU, Juni 2013, abgerufen am 08.11.2016
  14. Nettesheim, Martin: Die Registrierungspflicht im Transparenzregister für Interessenrepräsentanten: EU-Kompetenzen und Grundrechtsbindungen Europäisches Parlament, November 2013, abgerufen am 11.08.2016
  15. Martin: Legal Framework for a mandatory EU lobby register and regulations Alter-EU und Arbeiterkammer Österreich, Juni 2013, abgerufen am 09.11.2016
  16. Arauzo, Hoedeman, Wesselius: Dodgy Data – Time to fix the EU‘s Transparency Register Alter-EU, Juni 2012, abgerufen am 09.11.2016
  17. The Missing Millions – how the new lobby register needs to tackle the ‚under-reporting‘ by industrylobby groups Alter-EU, Juni 2011, abgerufen am 09.11.2016
  18. The Commission‘s Lobby Register One Year On: Success or Failure? Alter-EU, Juni 2009, abgerufen am 09.11.2016
  19. Watchdog: Half of EU lobbying disclosures are faulty politico.eu am 07.09.2016, abgerufen am 08.11.2016
  20. Corporate lobbies are biggest EU lobby spenders, but dodgy data persists Lobbyfacts.eu am 02.05.2016, abgerufen am 08.11.2016
  21. LobbyControl auf Twitter, twitter.com, abgerufen am 21.03.2023
  22. Studie: National Representations in Brussels – Open for Corporate Lobbyists Studie von Alter-EU, März 2016, abgerufen am 28.10.2016
  23. Katzemich: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Alter-EU, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016
  24. LobbyControl-Studie: Anwälte als Lobbyisten – ein undurchsichtiges Geschäft Nina Katzemich, Juni 2016, abgerufen am 26.10.2016
  25. Factsheet zum Transparenzregister Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
  26. Pressemitteilung von Alter-EU am 28.09.2016 abgerufen am 20.10.2016
  27. Enttäuschender Vorschlag der EU-Kommission für ein verpflichtendes Lobbyregister LobbyControl.de am 28.09.2016, abgerufen am 20.10.2016
  28. Factsheet zum Transparenzregister Europäische Kommission an 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
  29. Transparenzregister: Fortschritt mit vielen Lücken bei der Lobbytransparenz Internetauftritt Sven Giegold am 28.09.2016, abgerufen am 26.10.2016
  30. Öffentliche Konsultation zu einem verbindlichen Transparenzregister Europäische Kommission, abgerufen am 26.10.2016
  31. Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 25.11.2014 abgerufen am 26.10.2016
  32. Überprüfung des Registers Internetauftritt des Transparenzregisters, abgerufen am 26.10.2016
  33. Pressemitteilung der Europäischen Kommission abgerufen am 20.10.2016
  34. Pressemitteilung, 23. Juni 2008 Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016
  35. Mitteilung vom Präsidenten an die Kommission: Vorschlag für eine europäische Transparenzinitiative abgerufen am 25.10.2016
  36. Hintergrundbericht vom 24.06.2008 Europäisches Parlament, abgerufen am 26.10.2016
  37. Vertrag über die Europäische Union Eur-Lex, abgerufen am 25.10.2016

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