Monopolkommission: Unterschied zwischen den Versionen

K (Mitglieder)
K
Monopolkommission
Branche
Hauptsitz Bonn, Heilbachstr. 16
Lobbybüro Deutschland
Lobbybüro EU
Webadresse www.monopolkommission.de

Die Monopolkommission ist ein formal unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung.


Kurzdarstellung Lobbystrategien und GeschichteEinfluss[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:

  • § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
  • § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
  • § 62 Energiewirtschaftsgesetz
  • § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und
  • § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB.

Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn

AufgabenFallstudien und Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2016: Rücktritt des Vorsitzenden der Monopolkommission aus Protest[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.

Vor der Entscheidung über eine sog. Ministererlaubnis ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.

Mitglieder

Die Monopolkommission hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) empfohlen, die Sondergenehmigung für den Zusammenschluss der beiden Einzelhändler Edeka und Kaiser's Tengelmann abzulehnen. Wirtschaftsminister Gabriel erteilte dennoch die Ministererlaubnis. Aus Protest gegen die Entscheidung ist nun der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, zurückgetreten.[1]


Mitglieder der Monopolkommission[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Daniel Zimmer Achim Wambach (Vorsitzender)
Dagmar Kollmann
Jürgen Kühling
  • Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht an der Uni Regensburg
  • Mitglied im Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen der Bundesnetzagentur (WAR)
Thomas Nöcker Achim Wambach
Angelika Westerwelle
  • Unternehmerin, LANAX Management GmbH, einer auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Beteiligungsgesellschaft
  • ehem. wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Grundsatz- und Planungsabteilung der CDU Deutschland und Bewerberin um eine Bundestagskandidatur für die CDU Bielefeld[2]

(Stand: Juli 2015August 2016), Quelle: [13]


Anforderungen und Berufung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 45 GWB besteht die Monopolkommission aus 5 Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der Bundesregierung für die Dauer von 4 Jahren berufen. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeberorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen. Bislang gehörten der Monopolkommission stets ein rechts- und ein wirtschaftswissenschaftlicher Hochschullehrer an, von denen einer Vorsitzender war. Dies ist jedoch nicht zwingend.

Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kurzdarstellung und Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:

  • § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
  • § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
  • § 62 Energiewirtschaftsgesetz
  • § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und
  • § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB.

Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.

Vor der Entscheidung über eine sog. Ministererlaubnis ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.


Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Edeka-Tengelmann-Fusion: Chef der Monopolkommission tritt zurück Spiegel-Online vom 17.03.2016, abgerufen am 17.03.2016
  2. Kandidaten-Wettstreit in der Bielfelder CDU ist eröffnet, cdu-bielefeld.de, abgerufen am 06.08.2016
  3. Mitglieder Webseite Monopolkommission, abgerufen am
  4. 22
  5. 06.
  6. 07
  7. 08.
  8. 2015
  9. 2016
  10. ehemalige Mitglieder, Website Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 15.6.2011
{{BoxUnternehmen
        
        | Name             = Monopolkommission
        
        | Logo             = 
        
        | Geschäftsfelder  = Beratung der Bundesregierung auf den Gebieten Wettbewerbspolitik und Regulierung
        
        | Hauptsitz             = Bonn, Heilbachstr. 16
        
        | Homepage         = [http://www.monopolkommission.de/ www.monopolkommission.de]
        
        }}
        
        Die '''Monopolkommission''' ist ein formal unabhängiges Beratungsgremium für die Bundesregierung auf den Gebieten der Wettbewerbspolitik und Regulierung.
        

        == Kurzdarstellung Lobbystrategien und Geschichte==
            
            Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:
            
            * § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
            
            * § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
            
            * § 62 Energiewirtschaftsgesetz
            
            * § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und 
            
            * § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB. 
            

            Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn
            

            ==Aufgaben==
            
            Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.
            

            Vor der Entscheidung über eine sog. '''Ministererlaubnis''' ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
            

            ==Mitglieder==
            
            {| class="lptable"
            
            ! 
            
            ! 
            
            |-
            
            | Daniel Zimmer (Vorsitzender)
            
            | 
            
            * Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Uni Bonn, GeschäftsführenderEinfluss==
            
            ==Fallstudien und Kritik==
            
            ===2016: Rücktritt des Vorsitzenden der Monopolkommission aus Protest===
            
            Die Monopolkommission hatte Bundeswirtschaftsminister [[Sigmar Gabriel]] ([[SPD]]) empfohlen, die Sondergenehmigung für den Zusammenschluss der beiden Einzelhändler [[Edeka]] und [[Kaiser's Tengelmann]] abzulehnen. Wirtschaftsminister Gabriel erteilte dennoch die Ministererlaubnis. Aus Protest gegen die Entscheidung ist nun der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, zurückgetreten.<ref>[http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/edeka-und-tengelman-chef-der-monopolkommission-tritt-zurueck-a-1082885.html  Edeka-Tengelmann-Fusion: Chef der Monopolkommission tritt zurück] Spiegel-Online vom 17.03.2016, abgerufen am 17.03.2016</ref>
            

            ==Mitglieder der Monopolkommission==
            
            {| class="lptable"
            
            ! 
            
            ! 
            
            |-
            
            | [[Achim Wambach]] (Vorsitzender)
            
            |
            
            * [[Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung]] (ZEW), Präsident
            
            * [[Institut für Wirtschaftspolitik]], ehem. Direktor
        

        |-
        
        | Dagmar Kollmann
        
        |
        
        * Unternehmerin, Kollmann GmbH 
        
        * [[Hypo Real Estate]] Holding AG, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates
        
        * [[Deutschen Pfandbriefbank]] AG, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates
        
        * [[Initiative Finanzstandort Deutschland]], "Sherpa"
        

        |-
        
        | Jürgen Kühling
            
            |
            
            *Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht an der Uni Regensburg
            
            *Mitglied im Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen der Bundesnetzagentur (WAR)
            

            |-
            
            | Thomas Nöcker 
        
        | 
        
        * [[K+S Aktiengesellschaft]], Mitglied des Vorstands
        
            
            |-
            
            | [[Achim Wambach]]
            
            |
            
            * [[Institut für Wirtschaftspolitik]] (iwp), Direktor
            
* [[Friedrich-Ebert-Stiftung]], Mitglied des Steering-Komitees des Managerkreises
            
|-
        
        | Angelika Westerwelle
        
        | 
        
        * Unternehmerin, [[LANAX Management]] GmbH, einer auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Beteiligungsgesellschaft
        |}
            
            (Stand: Juli 2015* ehem. wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Grundsatz- und Planungsabteilung der [[CDU]] Deutschland und Bewerberin um eine Bundestagskandidatur für die [[CDU]] Bielefeld<ref>[http://www.cdu-bielefeld.de/aktuelles/news/news-detail/archive/2016/june/article/kandidaten-wettstreit-in-der-bielefelder-cdu-ist-eroeffnet.html?tx_ttnews%5Bday%5D=01&cHash=b25a6bd16a41cce9d324cb35ca07d5e4 Kandidaten-Wettstreit in der Bielfelder CDU ist eröffnet], cdu-bielefeld.de, abgerufen am 06.08.2016</ref>
            

            |}
            
            (Stand: August 2016), Quelle: <ref>[http://www.monopolkommission.de/index.php/de/monopolkommission/mitglieder Mitglieder] Webseite Monopolkommission, abgerufen am 22.07.201506.08.2016</ref>
        

            ===Anforderungen und Berufung===
        
        Nach § 45 GWB besteht die Monopolkommission aus 5 Mitgliedern, die über besondere volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche, sozialpolitische, technologische oder wirtschaftsrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen müssen. Die Mitglieder werden auf Vorschlag der [[Bundesregierung]] für die Dauer von 4 Jahren berufen. Sie dürfen weder der Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes oder noch dem öffentlichen Dienst des Bundes, eines Landes oder einer sonstigen juristischen Person des öffentlichen Rechts, es sei denn als Hochschullehrer oder als Mitarbeiter eines wissenschaftlichen Instituts, angehören. Ferner dürfen sie weder einen Wirtschaftsverband noch eine Arbeitgeberorganisation repräsentieren oder zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Geschäftsbesorgungsverhältnis stehen.
        
        Bislang gehörten der Monopolkommission stets ein rechts- und ein wirtschaftswissenschaftlicher Hochschullehrer an, von denen einer Vorsitzender war. Dies ist jedoch nicht zwingend.
        

        ===Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission===
        
        * xxxx-2016: Daniel Zimmer, Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Uni Bonn, Geschäftsführender Direktor
            
            * 2004–2008: Jürgen Basedow, Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
        
        * 2000–2004: Martin Hellwig, bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]] und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
        
        * 1998–2000: [[Wernhard Möschel]], bis Juni 2012 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]]<ref>[http://www.stiftung-marktwirtschaft.de/inhalte/kronberger-kreis/ehemalige-mitglieder.html ehemalige Mitglieder], Website Stiftung Marktwirtschaft, abgerufen am 15.6.2011</ref> und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
        
        * 1989–1998: Carl Christian von Weizsäcker, bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]]
        
        * 1986–1989: Ulrich Immenga, Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
        
        * 1979–1986: Erhard Kantzenbach
        
        * 1974–1978: Ernst-Joachim Mestmäcker, bis 1988 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]] und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
        

        == Kurzdarstellung und Geschichte==
            
            Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:
            
            * § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
            
            * § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
            
            * § 62 Energiewirtschaftsgesetz
            
            * § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und 
            
            * § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB. 
            

            Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn
            

            ===Aufgaben===
            
            Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.
            

            Vor der Entscheidung über eine sog. '''Ministererlaubnis''' ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
            

            == Weiterführende Informationen ==
        

        {{spendenbanner}}
        

        == Einzelnachweise ==
        <references/>
        

        [[Kategorie:Gremium]]
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 9: Zeile 9:
   
   
== Kurzdarstellung und Geschichte==
+
==Lobbystrategien und Einfluss==
Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:
+
==Fallstudien und Kritik==
* § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
+
===2016: Rücktritt des Vorsitzenden der Monopolkommission aus Protest===
* § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
+
Die Monopolkommission hatte Bundeswirtschaftsminister [[Sigmar Gabriel]] ([[SPD]]) empfohlen, die Sondergenehmigung für den Zusammenschluss der beiden Einzelhändler [[Edeka]] und [[Kaiser's Tengelmann]] abzulehnen. Wirtschaftsminister Gabriel erteilte dennoch die Ministererlaubnis. Aus Protest gegen die Entscheidung ist nun der Vorsitzende der Monopolkommission, Daniel Zimmer, zurückgetreten.<ref>[http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/edeka-und-tengelman-chef-der-monopolkommission-tritt-zurueck-a-1082885.html  Edeka-Tengelmann-Fusion: Chef der Monopolkommission tritt zurück] Spiegel-Online vom 17.03.2016, abgerufen am 17.03.2016</ref>
* § 62 Energiewirtschaftsgesetz
 
* § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und
 
* § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB.  
 
   
Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn
 
   
==Aufgaben==
+
==Mitglieder der Monopolkommission==
Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.
 
 
 
Vor der Entscheidung über eine sog. '''Ministererlaubnis''' ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
 
 
 
==Mitglieder==
 
 
{| class="lptable"
 
{| class="lptable"
 
!  
 
!  
 
!  
 
!  
 
|-
 
|-
| Daniel Zimmer (Vorsitzender)
+
| [[Achim Wambach]] (Vorsitzender)
|  
+
|
* Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Uni Bonn, Geschäftsführender Direktor
+
* [[Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung]] (ZEW), Präsident
  +
* [[Institut für Wirtschaftspolitik]], ehem. Direktor
   
 
|-
 
|-
Zeile 40: Zeile 32:
 
* [[Deutschen Pfandbriefbank]] AG, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates
 
* [[Deutschen Pfandbriefbank]] AG, stellv. Vorsitzende des Aufsichtsrates
 
* [[Initiative Finanzstandort Deutschland]], "Sherpa"
 
* [[Initiative Finanzstandort Deutschland]], "Sherpa"
  +
  +
|-
  +
| Jürgen Kühling
  +
|
  +
*Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Immobilienrecht, Infrastrukturrecht und Informationsrecht an der Uni Regensburg
  +
*Mitglied im Wissenschaftlichen Arbeitskreis für Regulierungsfragen der Bundesnetzagentur (WAR)
   
 
|-
 
|-
Zeile 45: Zeile 43:
 
|  
 
|  
 
* [[K+S Aktiengesellschaft]], Mitglied des Vorstands
 
* [[K+S Aktiengesellschaft]], Mitglied des Vorstands
 
+
* [[Friedrich-Ebert-Stiftung]], Mitglied des Steering-Komitees des Managerkreises
|-
 
| [[Achim Wambach]]
 
|
 
* [[Institut für Wirtschaftspolitik]] (iwp), Direktor
 
   
 
|-
 
|-
Zeile 55: Zeile 49:
 
|  
 
|  
 
* Unternehmerin, [[LANAX Management]] GmbH, einer auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Beteiligungsgesellschaft
 
* Unternehmerin, [[LANAX Management]] GmbH, einer auf mittelständische Unternehmen spezialisierten Beteiligungsgesellschaft
  +
* ehem. wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Grundsatz- und Planungsabteilung der [[CDU]] Deutschland und Bewerberin um eine Bundestagskandidatur für die [[CDU]] Bielefeld<ref>[http://www.cdu-bielefeld.de/aktuelles/news/news-detail/archive/2016/june/article/kandidaten-wettstreit-in-der-bielefelder-cdu-ist-eroeffnet.html?tx_ttnews%5Bday%5D=01&cHash=b25a6bd16a41cce9d324cb35ca07d5e4 Kandidaten-Wettstreit in der Bielfelder CDU ist eröffnet], cdu-bielefeld.de, abgerufen am 06.08.2016</ref>
  +
 
|}
 
|}
(Stand: Juli 2015), Quelle: <ref>[http://www.monopolkommission.de/index.php/de/monopolkommission/mitglieder Mitglieder] Webseite Monopolkommission, abgerufen am 22.07.2015</ref>
+
(Stand: August 2016), Quelle: <ref>[http://www.monopolkommission.de/index.php/de/monopolkommission/mitglieder Mitglieder] Webseite Monopolkommission, abgerufen am 06.08.2016</ref>
  +
 
   
 
===Anforderungen und Berufung===
 
===Anforderungen und Berufung===
Zeile 63: Zeile 60:
   
 
===Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission===
 
===Ehemalige Vorsitzende der Monopolkommission===
  +
* xxxx-2016: Daniel Zimmer, Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Uni Bonn, Geschäftsführender Direktor
 
* 2004–2008: Jürgen Basedow, Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
 
* 2004–2008: Jürgen Basedow, Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
 
* 2000–2004: Martin Hellwig, bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]] und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
 
* 2000–2004: Martin Hellwig, bis zu seiner Wahl zum Vorsitzenden Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]] und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
Zeile 70: Zeile 68:
 
* 1979–1986: Erhard Kantzenbach
 
* 1979–1986: Erhard Kantzenbach
 
* 1974–1978: Ernst-Joachim Mestmäcker, bis 1988 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]] und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
 
* 1974–1978: Ernst-Joachim Mestmäcker, bis 1988 Mitglied des „Kronberger Kreises“ der [[Stiftung Marktwirtschaft]] und Mitglied des [[Walter Eucken Institut]]
  +
  +
== Kurzdarstellung und Geschichte==
  +
Ihre Stellung und Aufgaben sind in den §§ 44 bis 47 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), auch Kartellgesetz genannt, geregelt. Weitere Rechtsgrundlagen sind:
  +
* § 121 Abs. 2 Telekommunikationsgesetz
  +
* § 44 Postgesetz i.V.m. § 81 Abs. 3 Telekommunikationsgesetz a.F.
  +
* § 62 Energiewirtschaftsgesetz
  +
* § 36 Allgemeines Eisenbahngesetz und
  +
* § 42 Abs. 4 Satz 2 GWB.
  +
  +
Die Monopolkommission ist mit der zweiten GWB-Novelle parallel zur Fusionskontrolle eingeführt worden und nahm 1974 ihre Arbeit auf. Sie hat ihren Sitz in Bonn
  +
  +
===Aufgaben===
  +
Nach § 44 GWB erstellt die Monopolkommission alle 2 Jahre ein Gutachten, in dem sie den Stand und die absehbare Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland beurteilt, die Anwendung der Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle würdigt sowie zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Bundesregierung kann die Monopolkommission mit der Erstattung zusätzlicher Gutachten beauftragen.
  +
 
  +
Vor der Entscheidung über eine sog. '''Ministererlaubnis''' ist nach § 42 Abs. 4 GWB eine Stellungnahme der Monopolkommission einzuholen. In einer Ministererlaubnis wird auf Antrag die Erlaubnis zu einem vom Bundeskartellamt untersagten Zusammenschluss erteilt, wenn im Einzelfall die Wettbewerbsbeschränkung von gesamtwirtschaftlichen Vorteilen des Zusammenschlusses aufgewogen wird oder der Zusammenschluss durch ein überragendes Interesse der Allgemeinheit gerechtfertigt ist.
  +
   
 
== Weiterführende Informationen ==
 
== Weiterführende Informationen ==

Anhänge

Diskussionen