Rüstungsexportkontrollgesetz REKG
Im Koalitionsvertrag beschloss die Ampelregierung, ein Rüstungsexportkontrollgesetz (REKG) erarbeiten zu wollen. Ziel des REKGs war es laut Wirtschaftsministerium (BMWK), die „restriktive Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung erstmals ausdrücklich gesetzlich“ festzuschreiben und verschiedene existierende Regeln und Richtlinien zu vereinheitlichen[1]. Das Gesetz sollte auch Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit mehr Gewicht verleihen, sowie die europäische Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich stärken.
In den Jahren davor hatte es wiederholt Kritik an der bestehenden Praxis der Exportkontrolle gegeben.[2][3]
Am 14.10.2022 veröffentlichte das BMWK ein Eckpunktepapier für das REKG. Wesentliche Regelungsvorschläge waren:
- Schaffen eines verbindlichen Kriterienkatalogs für Rüstungsexportentscheidungen
- Erweiterung des Menschenrechtskriteriums
- Stärkung der Zusammenarbeit mit europäischen Partnerländern
- Ausweitung der Überwachung des Endverbleibs exportierter Rüstungsgüter durch Post-Shipment-Kontrollen und Einrichtung einer zugehörigen Meldestelle im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Umstellung der bisherigen zweifachen Genehmigungserfordernis bei der Ausfuhr von Kriegswaffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz auf ein Verfahren
- Erhöhte Transparenz, z.B. durch die Einführung einer recherchierbaren Datenbank
- Bekämpfung von Korruption
- Beschleunigte Verfahren durch mehr Personal und Sachmittel für das BAFA
Während der Ausarbeitung des REKGs im Wirtschaftsministerium fanden mehrere Konsultationen mit Vertreter*innen der Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft statt[4]. Basierend auf den Stellungnahmen dieser Akteure fanden Ende November 2022 zwei Fachgespräche statt. Vertreten waren dort unter anderen Rheinmetall, Airbus, Thyssenkrupp, der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), die IG Metall, Amnesty International und die Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. (DGAP). Die komplette Liste der Teilnehmenden ist hier einsehbar.
Die Entscheidung, durch das REKG eine restriktive Exportpolitik gesetzlich festzuschreiben, war von Zivilgesellschaft und Wissenschaft begrüßt worden. Dennoch kritisierten zahlreiche Nichtregierungsorganisationen und auch wissenschaftliche Institute wie das Peace Research Institute Frankfurt (PRIF) das REKG-Eckpunktepapier als unzureichend, vor allem in Bezug auf das fehlende Verbandsklagerecht[5][6][7]. Die Rüstungsindustrie sprach sich von Anfang an großteils gegen das REKG aus.
Mit dem vorzeitigen Bruch der Ampel-Koalition, verkündete die Bundesregierung im Februar 2025, man werde das geplante REKG in der verkürzten Legislaturperiode nicht weiterverfolgen.[8]
Einzelnachweise
- ↑ BMWK Erarbeitung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes, bundeswirtschaftsministerum.de, abgerufen am 20.04.2026
- ↑ Deutsche Rüstungsexporte in alle Welt? Eine Bilanz der vergangenen 30 Jahre Studie des Leibniz-Institut Hessische Stiftung Friedens- und Konfliktforschung im Auftrag von Greenpeace. 2020
- ↑ GKKE Rüstungsexportbericht 2019 , Brot für die Welt 2019, abgerufen am 29.04.2026
- ↑ "Regelung der Rüstungsexporte: Gesetz mit Schlupflöchern", taz.de, abgerufen am 20.04.2026
- ↑ Stellungnahme Greenpeace zum REKG, bundeswirtschaftsministerium.de, abgerufen am 22.04.2026
- ↑ Pressemitteilung Terre des Hommes, tdh.de, abgerufen am 22.04.2026
- ↑ PRIF Blog: Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP zur Außen- und Sicherheitspolitik , blog.prif.org, abgerufen am 20.04.2026
- ↑ Rüstungsexportkontrollgesetz wird nicht weiter verfolgt, bundestag.de, abgerufen am 10.04.2026
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