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Als Lobbyregister bezeichnet man ein Werkzeug der Lobbyregulierung, das Lobbyakteure dazu verpflichtet, bestimmte Informationen, wie zum Beispiel ihre Identität, Ziele, Auftraggeber und ihr Budget zu veröffentlichen. In einem Lobbyregister werden diese Informationen gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht. Seit Januar 2022 gibt es auf Bundesebene ein entsprechendes Gesetz, auch einige Bundesländer haben Lobbyregister eingeführt.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Übersicht
- 2 Baden-Württemberg
- 3 Bayern
- 4 Berlin
- 5 Brandenburg
- 6 Bremen
- 7 Hamburg
- 8 Hessen
- 9 Mecklenburg-Vorpommern
- 10 Niedersachsen
- 11 Nordrhein-Westfalen
- 12 Rheinland-Pfalz
- 13 Saarland
- 14 Sachsen
- 15 Sachsen-Anhalt
- 16 Schleswig-Holstein
- 17 Thüringen
- 18 Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus
- 19 Einzelnachweise
Übersicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bundesland | Lobbyregister | Umfang | Angaben | Sanktionen |
Baden-Württemberg | Ja | Organisationen und Verbände |
|
keine |
Bayern | Ja | Organisationen, außer:
|
|
|
Berlin | Nein | - | - | - |
Brandenburg | Verbändeliste | Verbände | Allgemeines | Verlust von Privilegien |
Bremen | Nein | - | - | - |
Hamburg | Nein | - | - | - |
Hessen | Nein | - | - | - |
Mecklenburg-Vorpommern | Verbändeliste | Verbände und Vereine | Allgemeines | Verlust von Privilegien |
Niedersachsen | Nein | - | - | - |
Nordrhein-Westfalen | Nein | - | - | - |
Rheinland-Pfalz | Verbändeliste | Verbände | Allgemeines | Verlust von Privilegien |
Saarland | Nein | - | - | - |
Sachsen | Nein | - | - | - |
Sachsen-Anhalt | Verbändeliste | Organisationen und natürliche Personen | Allgemeines | Verlust von Privilegien |
Schleswig-Holstein | Nein | - | - | - |
Thüringen | Nein | - | - | - |
Baden-Württemberg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der baden-württembergische Landtag verabschiedete im Februar 2021 einen gemeinsamen Gesetzentwurf der grün-schwarzen Landesregierung und den Oppositionsparteien SPD und FDP. Dieser verpflichtet „alle Organisationen und Verbände, die Interessen gegenüber dem Landtag, seinen Gremien, seinen Fraktionen, seinen Mitgliedern oder der Landesregierung oder ihren Mitgliedern vertreten wollen“ sich in einem von dem:der Landtagspräsident:in geführten Register einzutragen. Folgende Informationen müssen angegeben werden:[1]
- Name/Sitz der Organisation
- Zusammensetzung des Vorstands/der Geschäftsführung
- Interessenbereich der Organisationen
- Mitgliederzahl
- Anzahl angeschlossener Organisationen
- Namen der Vertreter:innen
- Anschrift der Geschäftsstelle am Landtag
- Angaben zu Auftraggeber:innen
- Jährliches Lobbybudget (in 5000€-Schritten)
Die Anzeigepflicht gilt nur, wenn Interessenvertretung regelmäßig, wiederholt oder für Dritte geschieht. Ausgenommen ist die Interessenvertretung bei lokalen Abgeordneten des eigenen Wahlkreises. Sanktionen bei Verstößen sind nicht vorgesehen.[1]
Die von LobbyControl im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens abgegebene Stellungnahme ist hier abrufbar.
Das Lobbyregister des Landes Baden-Württemberg findet sich hier.
Bayern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der bayerische Landtag verabschiedete im Juni 2021 ein Gesetz mit dem eine „Registrierungspflicht für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die Interessenvertretung gegenüber dem Landtag oder der Staatsregierung ausüben“ geschaffen wurde. Geführt wird das Register durch den:die Landtagspräsident:in. Es beinhaltet u.a.:[2]
- Name und Anschrift
- Interessenbereich und Beschreibung der Tätigkeit
- Auftraggeber:innen, wenn Fremdinteressen vertreten werden
- Anzahl lobbyierender Personen in Stufen von zehn Mitarbeitenden
- Lobbybudget in Stufen von 10.000€
- Name und Anschrift von Spender:innen der Organisation, die jährlich mehr als 20.000€ spenden
Bei Missachtung des Gesetzes droht der Entzug von Zugangsberechtigungen und eine Geldstrafe von bis zu 50.000€.
Die Registrierungspflicht gilt nur, wenn die Interessenvertretung regelmäßig, auf Dauer oder für Dritte geschieht oder mehr als 20 verschiedene Kontakte in den letzten drei Monaten zu Mitgliedern des Parlaments oder der Regierung bestanden. Allerdings gelten hier eine Reihe von Ausnahmen. Unter anderen sind von der Registrierungspflicht befreit:[2]
- natürliche Personen, die persönliche Interessen vertreten
- lokale Interessenvertretungen, die nicht mehr als zwei Wahlkreise betreffen
- anwaltliche Beratung und Vertretung
- Kirchen
- politische Stiftungen
- kommunale Spitzenverbände
Alle zwei Jahre findet eine Berichterstattung über die Anwendung des Lobbyregisters statt. Eine Prüfung der Auswirkungen findet erstmalig fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes statt.[2]
Das bayerische Lobbyregister kann hier eingesehen werden.
Berlin[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zum November 2021 trat in Berlin ein Gesetz in Kraft, welches an Gesetzgebungsprozessen beteiligte Organisationen und Personen dazu verpflichtet, sich in ein von dem:der Präsident:in des Abgeordnetenhauses geführtes Register einzutragen. Obwohl offiziell von einem Lobbyregister die Rede ist, handelt es sich hierbei vielmehr um eine Lobbyfußspur.
Brandenburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Brandenburg ist seit 2014 eine Verbändeliste, ähnlich zu der auf Bundesebene vor der Einführung des Lobbyregisters existierenden Liste, in der Geschäftsordnung des Landtags verankert. Es handelt sich hierbei nicht um ein vollwertiges Lobbyregister. Eine Registrierung ist nur für Verbände, die an parlamentarischen Anhörungen teilnehmen wollen, verpflichtend. Die Liste beinhaltet folgende Informationen:[3]
- Name und Sitz
- Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung
- Interessenbereich
- Mitgliederzahl
- Anzahl der angeschlossenen Organisationen
- Namen der Verbandsvertreter:innen
- Anschrift der Geschäftsstelle
Die Eintragungen müssen alle zwei Jahre aktualisiert werden, ansonsten werden diese als inaktiv markiert.
Die Führung der Verbändeliste wird durch einen Beirat begleitet. Dieser besteht aus dem:der Landtagspräsident:in und je einem Mitglied jeder im Landtag vertretenen Fraktion bzw. Gruppe. Der Beirat tagt mindestens ein Mal pro Jahr.[3]
Die Verbändeliste des Landes Brandenburg kann hier eingesehen werden.
Bremen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Bremen gibt es kein Lobbyregister.
Hamburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Hamburg gibt es bisher kein Lobbyregister. 2022 legten transparency international und der Verein mehr Demokratie einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der allerdings in der Abstimmung mit den Bürgerschaftsfraktionen scheiterte. Daraufhin reichten die NGOs den Entwurf beim Landeswahlleiter ein, um den Entwurf zur Volksabstimmung zu bringen. Sollte die Initiative erfolgreich sein, würde die Abstimmung vermutlich zeitgleich zur Bundestagswahl 2025 stattfinden.[4]
Hessen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Bisher gibt es in Hessen kein Lobbyregister. Ein dahingehender Gesetzentwurf befindet sich seit Januar 2023 in der parlamentarischen Beratung.[5]
Mecklenburg-Vorpommern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nach der Geschäftsordnung führt der:die Landtagspräsident:in ein Register mit allen Verbänden und Vereinen, die Interessen gegenüber dem Landtag vertreten. Es handelt sich somit hierbei nicht um Lobbyregister, sondern lediglich eine Verbändeliste. Vertreter:innen von derartigen Organisationen dürfen nur an parlamentarischen Anhörungen oder Expertengesprächen teilnehmen, wenn sie in der Liste geführt sind. Folgende Angaben sind gelsitet:[6]
- Name und Sitz
- Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung,
- Interessenbereich
- Mitgliederzahl
- Anzahl der angeschlossenen Organisationen
- Namen der Verbands- oder Vereinsvertretenden
- Anschrift der Geschäftsstelle
Die Verbändeliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann hier eingesehen werden.
Niedersachsen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Niedersachsen gibt es kein Lobbyregister.
Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Nordrhein-Westfalen gibt es kein Lobbyregister.
Rheinland-Pfalz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Seit 2011 ist in der Geschäftsordnung des Landtags eine Verbändeliste verankert. Die Liste erfüllt nicht die Anforderungen eines Lobbyregisters. Sie verpflichtet alle Verbände, die Interessen gegenüber Landtag und Landesregierung vertreten sich zu registrieren. Anhörungen finden nur statt, wenn Verbände in der Liste verzeichnet sind. Folgende Angaben sind in der Liste enthalten:[7]
- Name und Sitz
- Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung,
- Interessenbereich
- Mitgliederzahl
- Namen der Verbandsvertreter
- Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz des Landtags
Die Verbändeliste wird jährlich durch den:die Landtagspräsident:in im Staatsanzeiger veröffentlicht. Es ist hier einsehbar.
Saarland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Saarland gibt es kein Lobbyregister.
Sachsen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Sachsen gibt es bisher kein Lobbyregister. Entsprechende Gesetzentwürfe wurden 2021 von der Linkspartei und der AfD eingebracht. Diese wurden abgelehnt.[8] Laut Aussage der regierenden Grünen soll bis zum Ende der Legislaturperiode 2024 ein Lobbyregistergesetz verabschiedet werden.[9]
Sachsen-Anhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Seit 2015 ist in der Geschäftsordnung des Landtags festgelegt, dass der:die Landtagspräsident:in eine Liste mit allen Organisationen und natürlichen Personen, die Interessen gegenüber Landtag oder Landesregierung vertreten, führt. Trotz der offiziellen Bezeichnung als Lobbyregister handelt es sich lediglich um eine Verbändeliste. Ohne Eintragung in die Liste findet keine Anhörung von Personen im Parlament statt. Im Register enthalten sind folgende Informationen:[10]
- Name und Sitz
- Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung
- Interessenbereich
- Mitgliederzahl
- Anzahl der angeschlossenen Organisationen
- Namen der Vertreter der Organisation
- Anschrift der Geschäftsstelle
Die Verbändeliste des Landes Sachsen-Anhalt ist hier einsehbar.
Schleswig-Holstein[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Schleswig-Holstein gibt es kein Lobbyregister.
Thüringen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
In Thüringen ist zum März 2019 das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz in Kraft getreten, das alle schriftlichen Beteiligungen an Gesetzgebungsprozessen dokumentiert. Sowohl die rot-rot-grüne Landesregierung als auch die oppositionelle CDU befürworten die Einführung eines vollumfänglichen Lobbyregisters.[11][12][13]
Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ 1,01,1 Gesetz über ein Transparenzregister, landtag-bw.de, abgerufen am 20.03.2023
- ↑ 2,02,12,2 Gesetzentwurf für ein bayerisches Lobbygesetz, bayern.landtag.de, abgerufen am 20.03.2023
- ↑ 3,03,1 Anlage 10 der Geschäftsordnung des Landtages, landtag.brandenburg.de, abgerufen am 20.03.2023
- ↑ Volksinitiative will Korruption in Hamburg bekämpfen, abendblatt.de vom 14.02.2023, abgerufen am 20.03.2023
- ↑ Hessen soll ein Lobbyregister bekommen, fr.de vom 25.01.2023, abgerufen am 20.03.2023
- ↑ Transparenzregister, landtag-mv.de, abgerufen am 20.03.2023
- ↑ Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz, landtag.rlp.de, abgerufen am 20.03.2023
- ↑ Lobbyregister auf Landesebene?, landtag.sachsen.de vom 22.04.2021, abgerufen am 20.03.2023
- ↑ Grüne in Sachsen mit weiblicher Doppelspitze, saechsische.de vom 15.05.2022, abgerufen am 20.03.2023
- ↑ Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt, padoka.landtag.sachsen-anhalt.de, abgerufen am 20.03.2023
- ↑ Für mehr Transparenz: Thüringer Linke fordert erneut Lobbyregister, mdr.de vom 06.11.2023, abgerufen am 20.03.2023
- ↑ Ein wirksames Lobbyregister für Thüringen, gruene-thl.de, abgerufen am 20.03.2023
- ↑ Evaluierung zur Beteiligtendokumentation Ansporn zur Schaffung von Lobbyregister in Thüringen, die-linke-thl.de, abgerufen am 20.03.2023
Als [[Lobbyregister (Überblick)|Lobbyregister]] bezeichnet man ein Werkzeug der [[Lobbyregulierung (Übersicht)|Lobbyregulierung]], das Lobbyakteure dazu verpflichtet, bestimmte Informationen, wie zum Beispiel ihre Identität, Ziele, Auftraggeber und ihr Budget zu veröffentlichen. In einem Lobbyregister werden diese Informationen gebündelt und öffentlich zugänglich gemacht. Seit Januar 2022 gibt es auf [[Lobbyregister Deutschland|Bundesebene]] ein entsprechendes Gesetz, auch einige Bundesländer haben Lobbyregister eingeführt. ==Übersicht== {| width="100%" cellspacing="0" cellpadding="0" | style="" width="20%" |'''Bundesland''' | style="" width="20%" |'''Lobbyregister''' | style="" width="20%" |'''Umfang''' | style="" width="20%" |'''Angaben''' | style="" width="20%" |'''Sanktionen''' |- valign="top" | style="" width="20%" |Baden-Württemberg | style="" width="20%" |Ja | style="" width="20%" |Organisationen und Verbände | style="" width="20%" | * Allgemeines * Finanzen * Verbindungen | style="" width="20%" |keine |- valign="top" | style="" width="20%" |Bayern | style="" width="20%" |Ja | style="" width="20%" |Organisationen, außer: * natürliche Personen, die persönliche Interessen vertreten * lokale Interessenvertretungen, die nicht mehr als zwei Wahlkreise betreffen * anwaltliche Beratung und Vertretung * Kirchen * politische Stiftungen * kommunale Spitzenverbände | style="" width="20%" | * Allgemeines * Finanzen * Auftraggeber:innen * Anzahl Lobbyist:innen | style="" width="20%" | * Verlust von Privilegien * Bußgeld |- valign="top" | style="" width="20%" |Berlin | style="" width="20%" |Nein | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- |- valign="top" | style="" width="20%" |Brandenburg | style="" width="20%" |Verbändeliste | style="" width="20%" |Verbände | style="" width="20%" |Allgemeines | style="" width="20%" |Verlust von Privilegien |- valign="top" | style="" width="20%" |Bremen | style="" width="20%" |Nein | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- |- valign="top" | style="" width="20%" |Hamburg | style="" width="20%" |Nein | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- |- valign="top" | style="" width="20%" |Hessen | style="" width="20%" |Nein | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- |- valign="top" | style="" width="20%" |Mecklenburg-Vorpommern | style="" width="20%" |Verbändeliste | style="" width="20%" |Verbände und Vereine | style="" width="20%" |Allgemeines | style="" width="20%" |Verlust von Privilegien |- valign="top" | style="" width="20%" |Niedersachsen | style="" width="20%" |Nein | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- |- valign="top" | style="" width="20%" |Nordrhein-Westfalen | style="" width="20%" |Nein | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- |- valign="top" | style="" width="20%" |Rheinland-Pfalz | style="" width="20%" |Verbändeliste | style="" width="20%" |Verbände | style="" width="20%" |Allgemeines | style="" width="20%" |Verlust von Privilegien |- valign="top" | style="" width="20%" |Saarland | style="" width="20%" |Nein | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- |- valign="top" | style="" width="20%" |Sachsen | style="" width="20%" |Nein | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- |- valign="top" | style="" width="20%" |Sachsen-Anhalt | style="" width="20%" |Verbändeliste | style="" width="20%" |Organisationen und natürliche Personen | style="" width="20%" |Allgemeines | style="" width="20%" |Verlust von Privilegien |- valign="top" | style="" width="20%" |Schleswig-Holstein | style="" width="20%" |Nein | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- |- valign="top" | style="" width="20%" |Thüringen | style="" width="20%" |Nein | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- | style="" width="20%" |- |} ==Baden-Württemberg== Der baden-württembergische Landtag verabschiedete im Februar 2021 einen gemeinsamen [https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9738_D.pdf Gesetzentwurf] der grün-schwarzen Landesregierung und den Oppositionsparteien [[SPD]] und [[FDP]]. Dieser verpflichtet „alle Organisationen und Verbände, die Interessen gegenüber dem Landtag, seinen Gremien, seinen Fraktionen, seinen Mitgliedern oder der Landesregierung oder ihren Mitgliedern vertreten wollen“ sich in einem von dem:der Landtagspräsident:in geführten Register einzutragen. Folgende Informationen müssen angegeben werden:<ref name="bawü">[https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9883_D.pdf Gesetz über ein Transparenzregister], landtag-bw.de, abgerufen am 20.03.2023</ref> * Name/Sitz der Organisation * Zusammensetzung des Vorstands/der Geschäftsführung * Interessenbereich der Organisationen * Mitgliederzahl * Anzahl angeschlossener Organisationen * Namen der Vertreter:innen * Anschrift der Geschäftsstelle am Landtag * Angaben zu Auftraggeber:innen * Jährliches Lobbybudget (in 5000€-Schritten) Die Anzeigepflicht gilt nur, wenn Interessenvertretung regelmäßig, wiederholt oder für Dritte geschieht. Ausgenommen ist die Interessenvertretung bei lokalen Abgeordneten des eigenen Wahlkreises. Sanktionen bei Verstößen sind nicht vorgesehen.<ref name="bawü"/> Die von LobbyControl im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens abgegebene Stellungnahme ist [https://www.lobbycontrol.de/lobbyregister/lobbyregister-auf-landesebene-was-baden-wuerttemberg-plant-85015/ hier] abrufbar. Das Lobbyregister des Landes Baden-Württemberg findet sich [https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/transparenzregister/ubersicht.html hier]. ==Bayern== Der bayerische Landtag verabschiedete im Juni 2021 ein Gesetz mit dem eine „Registrierungspflicht für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die Interessenvertretung gegenüber dem Landtag oder der Staatsregierung ausüben“ geschaffen wurde. Geführt wird das Register durch den:die Landtagspräsident:in. Es beinhaltet u.a.:<ref name="Bayern">[https://www.bayern.landtag.de/plon-webanzeige/dokumentanzeige?nr=15463&wp=18&format=pdf Gesetzentwurf für ein bayerisches Lobbygesetz], bayern.landtag.de, abgerufen am 20.03.2023</ref> * Name und Anschrift * Interessenbereich und Beschreibung der Tätigkeit * Auftraggeber:innen, wenn Fremdinteressen vertreten werden * Anzahl lobbyierender Personen in Stufen von zehn Mitarbeitenden * Lobbybudget in Stufen von 10.000€ * Name und Anschrift von Spender:innen der Organisation, die jährlich mehr als 20.000€ spenden Bei Missachtung des Gesetzes droht der Entzug von Zugangsberechtigungen und eine Geldstrafe von bis zu 50.000€. Die Registrierungspflicht gilt nur, wenn die Interessenvertretung regelmäßig, auf Dauer oder für Dritte geschieht oder mehr als 20 verschiedene Kontakte in den letzten drei Monaten zu Mitgliedern des Parlaments oder der Regierung bestanden. Allerdings gelten hier eine Reihe von Ausnahmen. Unter anderen sind von der Registrierungspflicht befreit:<ref name="Bayern"/> * natürliche Personen, die persönliche Interessen vertreten * lokale Interessenvertretungen, die nicht mehr als zwei Wahlkreise betreffen * anwaltliche Beratung und Vertretung * Kirchen * politische Stiftungen * kommunale Spitzenverbände Alle zwei Jahre findet eine Berichterstattung über die Anwendung des Lobbyregisters statt. Eine Prüfung der Auswirkungen findet erstmalig fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes statt.<ref name="Bayern"/> Das bayerische Lobbyregister kann [https://www.bayern.landtag.de/lobbyregister/lobbyregister-aktiv/ hier] eingesehen werden. ==Berlin== Zum November 2021 trat in Berlin ein Gesetz in Kraft, welches an Gesetzgebungsprozessen beteiligte Organisationen und Personen dazu verpflichtet, sich in ein von dem:der Präsident:in des Abgeordnetenhauses geführtes Register einzutragen. Obwohl offiziell von einem Lobbyregister die Rede ist, handelt es sich hierbei vielmehr um eine [[Lobbyfußspur]]. ==Brandenburg== In Brandenburg ist seit 2014 eine Verbändeliste, ähnlich zu der auf [[Lobbyregister Deutschland|Bundesebene]] vor der Einführung des Lobbyregisters existierenden Liste, in der Geschäftsordnung des Landtags verankert. Es handelt sich hierbei nicht um ein vollwertiges Lobbyregister. Eine Registrierung ist nur für Verbände, die an parlamentarischen Anhörungen teilnehmen wollen, verpflichtend. Die Liste beinhaltet folgende Informationen:<ref name="bb"> [https://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/6/Anlage10_GOLT.pdf Anlage 10 der Geschäftsordnung des Landtages], landtag.brandenburg.de, abgerufen am 20.03.2023</ref> * Name und Sitz * Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung * Interessenbereich * Mitgliederzahl * Anzahl der angeschlossenen Organisationen * Namen der Verbandsvertreter:innen * Anschrift der Geschäftsstelle Die Eintragungen müssen alle zwei Jahre aktualisiert werden, ansonsten werden diese als inaktiv markiert. Die Führung der Verbändeliste wird durch einen Beirat begleitet. Dieser besteht aus dem:der Landtagspräsident:in und je einem Mitglied jeder im Landtag vertretenen Fraktion bzw. Gruppe. Der Beirat tagt mindestens ein Mal pro Jahr.<ref name="bb"/> Die Verbändeliste des Landes Brandenburg kann [https://www.landtag.brandenburg.de/media_fast/6/20230131_Register%20Interessenvertretungen%20LT%20BB_422_15.pdf hier] eingesehen werden. ==Bremen== In Bremen gibt es kein Lobbyregister. ==Hamburg== In Hamburg gibt es bisher kein Lobbyregister. 2022 legten transparency international und der Verein mehr Demokratie einen entsprechenden Gesetzentwurf vor, der allerdings in der Abstimmung mit den Bürgerschaftsfraktionen scheiterte. Daraufhin reichten die NGOs den Entwurf beim Landeswahlleiter ein, um den Entwurf zur Volksabstimmung zu bringen. Sollte die Initiative erfolgreich sein, würde die Abstimmung vermutlich zeitgleich zur Bundestagswahl 2025 stattfinden.<ref>[https://www.abendblatt.de/hamburg/article237634725/korruption-volksinitiative-politik-einfluss-lobbyregister-transparency-mehr-demokratie.html Volksinitiative will Korruption in Hamburg bekämpfen], abendblatt.de vom 14.02.2023, abgerufen am 20.03.2023</ref> ==Hessen== Bisher gibt es in Hessen kein Lobbyregister. Ein dahingehender Gesetzentwurf befindet sich seit Januar 2023 in der parlamentarischen Beratung.<ref>[https://www.fr.de/rhein-main/landespolitik/hessen-soll-ein-lobbyregister-bekommen-92049313.html Hessen soll ein Lobbyregister bekommen], fr.de vom 25.01.2023, abgerufen am 20.03.2023</ref> ==Mecklenburg-Vorpommern== Nach der Geschäftsordnung führt der:die Landtagspräsident:in ein Register mit allen Verbänden und Vereinen, die Interessen gegenüber dem Landtag vertreten. Es handelt sich somit hierbei nicht um Lobbyregister, sondern lediglich eine Verbändeliste. Vertreter:innen von derartigen Organisationen dürfen nur an parlamentarischen Anhörungen oder Expertengesprächen teilnehmen, wenn sie in der Liste geführt sind. Folgende Angaben sind gelsitet:<ref>[https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Transparenzregister.pdf Transparenzregister], landtag-mv.de, abgerufen am 20.03.2023</ref> * Name und Sitz * Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, * Interessenbereich * Mitgliederzahl * Anzahl der angeschlossenen Organisationen * Namen der Verbands- oder Vereinsvertretenden * Anschrift der Geschäftsstelle Die Verbändeliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann [https://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Transparenzregister.pdf hier] eingesehen werden. ==Niedersachsen== In Niedersachsen gibt es kein Lobbyregister. ==Nordrhein-Westfalen== In Nordrhein-Westfalen gibt es kein Lobbyregister. ==Rheinland-Pfalz== Seit 2011 ist in der Geschäftsordnung des Landtags eine Verbändeliste verankert. Die Liste erfüllt nicht die Anforderungen eines Lobbyregisters. Sie verpflichtet alle Verbände, die Interessen gegenüber Landtag und Landesregierung vertreten sich zu registrieren. Anhörungen finden nur statt, wenn Verbände in der Liste verzeichnet sind. Folgende Angaben sind in der Liste enthalten:<ref>[https://www.landtag.rlp.de/fileadmin/Landtag/Medien/Rechtsgrundlagen/GOLT_Geschaeftsordnung_des_Landtags_RLP.pdf Geschäftsordnung des Landtags Rheinland-Pfalz], landtag.rlp.de, abgerufen am 20.03.2023</ref> * Name und Sitz * Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung, * Interessenbereich * Mitgliederzahl * Namen der Verbandsvertreter * Anschrift der Geschäftsstelle am Sitz des Landtags Die Verbändeliste wird jährlich durch den:die Landtagspräsident:in im Staatsanzeiger veröffentlicht. Es ist [https://www.landtag.rlp.de/fileadmin/Landtag/Medien/Lobbyistenregister/Lobbyistenliste_zur_Veroeffentlichung.pdf hier] einsehbar. ==Saarland== Im Saarland gibt es kein Lobbyregister. ==Sachsen== In Sachsen gibt es bisher kein Lobbyregister. Entsprechende Gesetzentwürfe wurden 2021 von der Linkspartei und der AfD eingebracht. Diese wurden abgelehnt.<ref>[https://www.landtag.sachsen.de/de/aktuelles/ausschusssitzungen/lobbyregister-auf-landesebene-18407.cshtml Lobbyregister auf Landesebene?], landtag.sachsen.de vom 22.04.2021, abgerufen am 20.03.2023</ref> Laut Aussage der regierenden Grünen soll bis zum Ende der Legislaturperiode 2024 ein Lobbyregistergesetz verabschiedet werden.<ref>[https://www.saechsische.de/politik/parteien/die-gruenen/weibliches-doppel-an-der-spitze-5687134.html Grüne in Sachsen mit weiblicher Doppelspitze], saechsische.de vom 15.05.2022, abgerufen am 20.03.2023</ref> ==Sachsen-Anhalt== Seit 2015 ist in der Geschäftsordnung des Landtags festgelegt, dass der:die Landtagspräsident:in eine Liste mit allen Organisationen und natürlichen Personen, die Interessen gegenüber Landtag oder Landesregierung vertreten, führt. Trotz der offiziellen Bezeichnung als Lobbyregister handelt es sich lediglich um eine Verbändeliste. Ohne Eintragung in die Liste findet keine Anhörung von Personen im Parlament statt. Im Register enthalten sind folgende Informationen:<ref>[https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0202vun.pdf Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt], padoka.landtag.sachsen-anhalt.de, abgerufen am 20.03.2023</ref> * Name und Sitz * Zusammensetzung von Vorstand und Geschäftsführung * Interessenbereich * Mitgliederzahl * Anzahl der angeschlossenen Organisationen * Namen der Vertreter der Organisation * Anschrift der Geschäftsstelle Die Verbändeliste des Landes Sachsen-Anhalt ist [https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Downloads/Lobbyregister/Lobbyregister_Landtag_von_Sachsen_Anhalt_2023_03_07.pdf hier] einsehbar. ==Schleswig-Holstein== In Schleswig-Holstein gibt es kein Lobbyregister. ==Thüringen== In Thüringen ist zum März 2019 das Beteiligtentransparenzdokumentationsgesetz in Kraft getreten, das alle schriftlichen Beteiligungen an Gesetzgebungsprozessen dokumentiert. Sowohl die rot-rot-grüne Landesregierung als auch die oppositionelle [[CDU]] befürworten die Einführung eines vollumfänglichen Lobbyregisters.<ref>[https://www.mdr.de/nachrichten/thueringen/linke-fraktion-fordert-lobbyregister-landtag-100.html Für mehr Transparenz: Thüringer Linke fordert erneut Lobbyregister], mdr.de vom 06.11.2023, abgerufen am 20.03.2023</ref><ref>[https://www.gruene-thl.de/system/files/document/Forderungspapier%20B90GTHL_Ein%20wirksames%20Lobbyregister%20f%C3%BCr%20Th%C3%BCringen_0.pdf Ein wirksames Lobbyregister für Thüringen], gruene-thl.de, abgerufen am 20.03.2023</ref><ref>[https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/nachrichten/detail/evaluierung-zur-beteiligtendokumentation-ansporn-zur-schaffung-von-lobbyregister-in-thueringen/ Evaluierung zur Beteiligtendokumentation Ansporn zur Schaffung von Lobbyregister in Thüringen], die-linke-thl.de, abgerufen am 20.03.2023</ref> {{spendenbanner}} ==Einzelnachweise== <references /> [[Kategorie:Lobbyismus]] [[Category:Lobbyregister]] [[Category:Lobby-Regulierung]]
(kein Unterschied)
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