Institut Finanzen und Steuern

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Institut Finanzen und Steuern
Rechtsform eingetragener Verein
Tätigkeitsbereich Erarbeitung von Initiativen auf dem Gebiet der Wirtschaftsgesetzgebung
Gründungsdatum 1949
Hauptsitz Gertraudenstr. 20, 10178 Berlin
Lobbybüro
Lobbybüro EU
Webadresse ifst.de

Das Institut Finanzen und Steuern ist ein von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden gegründeter und gelenkter gemeinnütziger Verein zur Erarbeitung von steuerlichen Initiativen, die weitgehend den Interessen der Wirtschaft entsprechen. Mit Schriften und über Veranstaltungen hat das Institut nach eigenen Angaben die Finanz- und Steuerpolitik der Bundesrepublik sichtbar mitgestaltet und begleitet.[1] Mit den Schriften werden gezielt Brennpunkte der aktuellen Steuer- wie auch Finanzpolitik adressiert.

Mitglieder des Vereins, des Vorstands und des Kuratoriums sind nicht nur Vertreter von Unternehmen und Verbänden (Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)), sondern auch Vertreter der Finanzverwaltung, Finanzrichter sowie Parlamentarier, mit denen auf diesem Wege der "Meinungsaustausch" institutionalisiert wird. Ein großer Teil der Akteure hat Verbindungen zum Wirtschaftsflügel der CDU. Die Vorschläge des Instituts werden von externen Fachleuten (meist wirtschaftsnahen Professoren) erarbeitet, in den Publikationen des Instituts veröffentlicht und in Kolloquien mit Abgeordneten, Professoren und Finanzbeamten schon im Vorfeld des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens erörtert. Diese informellen Einflussmöglichkeiten auf die die eigenen Interessen berührende Gesetzgebung sind anderen gesellschaftlichen Gruppen verwehrt. Sie sind in einer parlamentarischen Demokratie eigentlich auch gar nicht vorgesehen.

Besonders problematisch erscheint, dass Mellinghoff als Vorsitzender des Bundesfinanzhofs (BFH), des Obersten Gerichtshofs des Bundes für Steuern und Zölle, Vorstandsmitglied des lobbynahen Instituts Finanzen und Steuern war. Diese Verbindung kann bei einem dem Allgemeinwohl verpflichteten Richter zu Interessenkonflikten führen. Auf der Webseite des Bundesfinanzhofs wurde diese Mitgliedschaft nicht erwähnt (Stand: 28.02.2019).[2]

Lobbystrategie und Einfluss

Aktivitäten

Zweck des Instituts ist satzungsgemäß die Förderung von Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet des Steuerwesens. Verwirklicht wird dies zunächst insbesondere dadurch, dass das Institut

  • auf dem Gebiet des Finanz- und Steuerwesens Material sammelt und Analysen durchführt, die der Gesetzgebung, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung als wissenschaftliche Grundlage dienen können
  • sich zum öffentlichen Finanzgebaren äußert, insbesondere zur Haushaltspolitik des Bundes, der Länder und der Gemeinden
  • zu steuerrechtlichen Streitfragen Stellung nimmt.

Das Institut präsentiert Reformvorschläge, die von wirtschaftsnahen Wissenschaftlern als Gutachten erarbeitet und in den IFSt-Schriftenreihen veröffentlicht werden. Der Schwerpunkt liegt dabei im Unternehmenssteuerrecht. Medienkooperationspartner ist DER BETRIEB. Im Zusammenhang mit den Berliner Steuergesprächen werden IFSt-Kolloquien als Diskussionskreise zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft etabliert. Ziel ist ein Meinungsaustausch zwischen Finanzverwaltung, Rechtsprechung, parlamentarischen Vertretern und der Wirtschaft zu ausgesuchten Praxisproblemen des geltenden Rechts sowie die Erarbeitung von Lösungswegen und Analyse gesetzgeberischen Korrekturbedarfs mit Blick auf politische Umsetzbarkeit.(Quelle: Website des Instituts, abgerufen am 30. Juni 2012)

Die Einbindung von Vertretern des Bundesfinanzministeriums, der Finanzverwaltung, Politikern, Parlamentariern und Finanzrichtern in die Aktivitäten des wirtschaftsnahen Instituts verschafft der Wirtschaftslobby die Möglichkeit, die Steuergesetzgebung und Steuerrechtsprechung laufend in ihrem Sinne zu beeinflussen. Auch die persönliche Nähe, die über die Mitarbeit in gemeinsamen Gremien (Vorstand, Kuratorium) und regelmäßige Fachdiskussionen auf den IFSt-Kolloquien entsteht, erleichtert es den beteiligten Verbänden und Unternehmen, ihre interessengeleiteten Reformvorschläge wichtigen Entscheidungsträgern als dem Allgemeinwohl dienend zu präsentieren. Organisationen und Personen, die die Steuerpolitik als zu wirtschaftsfreundlich oder zu wenig sozial kritisieren, sind in den Gremien nicht vertreten. Sie haben deshalb auch keine vergleichbaren Möglichkeiten, die Ausgestaltung der Steuergesetzgebung zu beeinflussen.

Verbindungen zur Stiftung Marktwirtschaft

Bei den Professoren, die Gutachten erstellen oder in Arbeitsgruppen mitwirken, greift das Institut häufig auf Mitglieder der "Kommission Steuergesetzbuch" der Stiftung Marktwirtschaft zurück. Die Institutsdirektorin Johanna Hey ist Mitglied der Lenkungsgruppe der "Kommission Steuergesetzbuch". Zu der Arbeitsgruppe, die 2011 einen Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht erarbeitet hat, gehörten u. a. die beiden weiteren Mitglieder der Lenkungsgruppe Norbert Herzig und Thomas Rödder. Die Studie Nr. 479 "Trends und Zukunftsfragen der Steuer- und Finanzpolitik in Deutschland und Europa" ist u.a. von dem Lenkungsgruppen-Mitglied Clemens Fuest erstellt worden.

Fallstudien und Kritik

Attac-Verfahren

Das Vorstandsmitglied Rolf Möhlenbrock, Leiter der Steuerabteilung im Bundesministerium der Finanzen, hat das Schreiben, in dem das Bundesfinanzministerium seinen Beitritt zum Attac-Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) begründete, verfasst.[3] Laut Attac-Rundbrief argumentierte Möhlenbrock (damals noch Unterabteilungsleiter), Attac sei zu politisch engagiert, um als gemeinnützig gelten zu können. Ähnlich habe dessen Vorstandskollege und BFH-Präsident Mellinghoff dann das Urteil gegen Attac im Februar 2019 begründet: Zur Gemeinnützigkeit gehöre "nicht die allgemeine politische Betätigung auf allen möglichen Feldern". Attac habe diesen Rahmen überschritten.

Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht

Einer "Prüfbitte" des Koalitionsvertrages von CDU/CSU und FDP nachkommend hat das Institut am 22. Juni 2011 einen Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht vorgelegt, der anlässlich der IFSt-Jahrestagung 2011 diskutiert wurde. Den Vorschlag hatte eine Arbeitsgruppe unter dem Dach des Instituts entwickelt. Die Leitung der Arbeitsgruppe hatte die Institutsdirektorin Johanna Hey.

An diesem Beispiel wird deutlich, dass Regierung und Parlament die Grundrichtung neuer Wirtschaftsgesetze oft nicht mehr selbst vorgeben. Anstatt eigene Konzepte zu entwickeln und den Sachverstand betroffener Gruppen ausschließlich zu den üblichen parlamentarischen Bedingungen (z. B. durch Stellungnahmen in den zuständigen Bundestagsausschüssen) einzuholen, überlässt man es den betroffenen Wirtschaftskreisen, Gesetzesentwürfe in ihren eigenen Gremien zu erstellen. Dies kommt einer Selbstentmachtung des Parlaments gleich. Statt der Parlamentarier entscheiden nun Organisationen der Wirtschaft darüber, welche Personen und Gruppen an den ersten Konzepten mitwirken. Das Parlament wird dadurch vom Koch zum Kellner degradiert.[4]

Mangelnde Transparenz

Auf der Webseite des Instituts sind weder die Mitglieder (Unternehmen, Verbände und Personen) noch die 40 Mitglieder des Kuratoriums abrufbar. Erwähnt werden nur der Vorsitzende des Gesamt-Kuratoriums (Ludolf v. Wartenberg) und der Vorsitzende des geschäftsführenden Ausschusses des Kuratoriums (RA Bernd Jonas). Zur Finanzierung gibt es so gut wie keine Angaben. Von Interesse wären z.B. die Höhe des Budgets, die Gesamthöhe der Mitgliedsbeiträge und Spenden sowie die Verteilung auf Mitgliedsunternehmen, Mitgliedsverbände und Mitgliedspersonen. In § 5 der Satzung wird nichtssagend festgestellt: „Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages der ordentlichen und fördernden Mitglieder wird im Einzelfall mit dem Vorstand des Instituts vereinbart".

Auch die Höhe der angemessenen Vergütung der Vorstandsmitglieder nach § 7 der Satzung wird nicht genannt, was zumindest bei den Vorstandsmitgliedern Mellinghoff (Präsident des Bundesfinanzhofs) und Möhlenbrock (Leiter der Steuerabteilung im Bundesfinanzministeriums) von Interesse ist. Auf die Gefährdung der Unabhängigkeit von Richtern durch hohe Nebeneinkünfte hat der Finanzexperte der Grünen, Gerhard Schick, im Dezember 2018 hingewiesen.[5] Demnach soll eine Richterin bzw. ein Richter am Bundesfinanzhof im Jahr 2017 die höchsten Nebeneinkünfte aller Richter gehabt haben: 169.979 Euro. Der Name der Richterin/des Richters wurde nicht bekannt gegeben. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts haben sich Ende 2017 eine Art Ethik-Code auferlegt, der auch Nebeneinkünfte betrifft, und seit 2018 gilt. In Ziffer 9 heißt es: „Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts können für Vorträge, für die Mitwirkung an Veranstaltungen und für Publikationen eine Vergütung nur und nur insoweit entgegennehmen, als dies das Ansehen des Gerichts nicht beeinträchtigen und keine Zweifel an der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Integrität seiner Mitglieder begründen kann. Dadurch erzielte Einkünfte legen sie offen.“[6] [7] Mellinghoff hat dagegen auf der Webseite des Bundesfinanzhofs noch nicht einmal seine Mitgliedschaft im Vorstand des Instituts erwähnt.

Organisationsstruktur und Personal

Vorstand

Wissenschaftliche Direktorin

Geschäftsführender Vorstand:

Weitere Vorstandsmitglieder:

(Stand: Februar 2019)

Nach § 7 der Satzung erhalten die Vorstandsmitglieder eine angemessene Vergütung, die den Leistungen für das Institut entspricht.

Kuratorium

Rund 40 Persönlichkeiten insbesondere aus den Mitgliedsunternehmen bilden das Kuratorium, das das Institut hinsichtlich der wissenschaftlichen Ausrichtung und Themenwahl berät. Dem Kuratorium gehören oder gehörten auch zahlreiche Mitglieder des Deutschen Bundestages, Vorsitzende des Finanzausschusses und die steuer- und finanzpolitischen Sprecher der Fraktionen an. Auf der Webseite des Instituts wird nur der Kuratoriumsvorsitzende namentlich genannt. Aus allgemein zugänglichen Quellen geht hervor, dass dem Kuratorium der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende der Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen angehören, die Lobbyisten und Bundestagsabgeordnete zusammenbringt. (Stand: August 2016).

Vorsitzender des Gesamt-Kuratoriums ist

Vorsitzender des geschäftsführenden Ausschusses des Kuratoriums ist

  • Rechtsanwalt Bernd Jonas, Generalbevollmächtigter der ThyssenKrupp AG, Leiter des Zentralbereichs Steuern und Zoll

(Stand: Februar 2019)

Mitglied des Kuratoriums sind u.a.

Ehemalige Kuratoriumsvorsitzende sind

  • Heinz-Gerd Stein (Vorstand Thyssen Krupp AG)
  • Joachim Funk (Vorstandsvorsitz Mannesmann)
  • Joachim Zahn (Vorstandsvorsitz Daimler-Benz AG)
  • Ernst Schneider (Präsident des Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
  • Christian Kuhlemann, MdB

(Quelle: Webseite des Instituts, abgerufen am 29. April 2016)

Geschichte

Das 1949 gegründete Institut geht auf eine Initiative der Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern des Vereinigten Wirtschaftsgebiets im Jahr 1948 zurück. Es sollte auf dem Gebiet des Finanz- und Steuerwesens Material sammeln, zur gesetzgeberischen Verwertung wissenschaftlich verarbeiten und den interessierten Kreisen in Parlament und Wirtschaft laufend zur Verfügung stellen. Auch die Prüfung der öffentlichen Haushalte der Länder und Gemeinden sollte als vordringliche Aufgabe in den Arbeitsbereich des Instituts aufgenommen werden.

Im Juni 2010 gab es einen "Neustart". Ziel der Institutstätigkeit sei es jetzt, den Dialog zwischen Finanzverwaltung, Politik und Wirtschaft wissenschaftlich zu unterstützen und einen Beitrag zur Lösung aktueller Probleme des Finanz- und Steuerwesens zu leisten. Das Institut verlagerte seinen Sitz von Bonn nach Berlin, um Wissenschaft und Politik so näher zusammen zu bringen. Aktuelle Probleme sollen in den Publikationen und Kolloquien schnell aufgegriffen werden. Außerdem übernahm Johanna Hey die Leitung des Instituts.



Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. Schriften, ifst.de, abgerufen am 01.03.2019
  2. Präsident, bundesfinanzhof.de, abgerufen am 28.02-2019
  3. Gericht und Ministerium - Hand in Hand gegen die Gemeinnützigkeit von Attac?, Attac-Rundbrief 02/2019, S. 05
  4. 22.6.2011: Institut Finanzen und Steuern legt Reformvorschlag für ein neues Konzernsteuerrecht vor, Website ifst, abgerufen am 27. Juni 2012
  5. Richter haben Nebeneinkünfte von bis zu 170.000 Euro, epochtimes.de vom 16.12.2018
  6. Karlsruher Richter legen Nebeneinkünfte offen, lto.de vom 15.02.2019, abgerufen am 03.03.2019
  7. Einkünfte der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts, bundesverfassungsgericht.de, abgerufen am 03.03.2019
  8. Ein Schüler Paul Kirchhofs krönt seine Karriere, badische-zeitung.de, 20.06.2011, abgerufen am 10.08.2016
  9. Das Institut, ifst.de, abgerufen am 01.03.2019
  10. Profil Deutscher Bundestag, bundestag.de, abgerufen am 11.08.2016
  11. Biographie Deutsche Bundesbank, bundesbank.de, abgerufen am 11.08.2016

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