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Deutscher Sparkassen- und Giroverband

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Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Rechtsform eingetragener Verein
Tätigkeitsbereich Dachverband der Sparkassen-Finanzgruppe
Gründungsdatum 1924/1953
Hauptsitz Charlottenstr. 47, 10117 Berlin
Lobbybüro
Lobbybüro EU Avenue des Nerviens 9 - 31, Brüssel
Webadresse dsgv.de


Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) vertritt die Interessen der 357 Sparkassen, der Landesbanken-Konzerne und der DekaBank sowie von acht Landesbausparkassen, neun Erstversicherergruppen der Sparkassen und zahlreichen weiteren Finanzdienstleistungsunternehmen.[1] Er organisiert die Willensbildung innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe und ihre markt- und betriebsstrategische Ausrichtung. Ziel ist es, sowohl die Interessen der Sparerinnen und Sparer in Deutschland sowie der Kundinnen und Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe als auch die Interessen der Sparkassen und Landesbanken sowie aller Verbundunternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe gegenüber Politik, Aufsichtsbehörden und internationalen Institutionen zu vertreten.[2] Der Verband vertritt darüber hinaus die Sparkassen-Finanzgruppe in den internationalen Sparkassengremien, z. B. in der Europäischen Sparkassenvereinigung in Brüssel und beim Weltinstitut der Sparkassen.[3] Sparkassen sind in der Regel öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die sich in kommunaler Trägerschaft (Stadt oder Landkreis) befinden.

Die Sparkassen-Finanzgruppe gründete im Jahr 1992 die Deutsche Sparkassenstiftung für internationale Kooperation, die Finanzinstitute unterstützt, die die die wirtschaftliche und soziale Entwicklung nachhaltig auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene durch bedarfsgerechtes Bankgeschäft fördern.

Sparkassen- und Giroverbände sowie Landesbanken

Sparkassen- und Giroverbände

1. Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein 2. Hanseatischer Sparkassen- und Giroverband 3. Sparkassenverband Niedersachsen 4. Sparkassenverband Westfalen-Lippe 5. Rheinischer Sparkassen- und Giroverband 6. Sparkassenverband Rheinland-Pfalz 7. Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen 8. Sparkassenverband Baden-Württember 9. Sparkassenverband Bayern 10. Sparkassenverband Saar 11. Sparkassenverband Berlin 12. Ostdeutscher Sparkassenverband

Landesbanken

1. Nord/LB 2. Landesbank Hessen-Thüringen 3. Landesbank Baden-Württemberg 4. Bayerische Landesbank 5. Landesbank Saar 6. DekaBank Deutsche Girozentrale 7. Landesbank Berlin

Quelle: [4]

Lobbyarbeit: Struktur und Strategien

Mitgliedschaften (Auswahl)

Organe

Vorstand

Der Vorstand besteht neben dem Präsidenten aus mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Der Präsident ist zugleich Vorsitzender des Vorstands. Mitglieder des Vorstands sind:

  • Helmut Schleweis (Präsident)
    • Vorsitzender des Verwaltungsrats der DekaBank Deutsche Girozentrale
    • Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes Öffentlicher Banken
    • Mitglied des Verwaltungsrats der KfW-Bankengruppe
    • Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG
  • Thomas Mang, Präsident des Sparkassenverbandes Niedersachsen
  • Stephan Winkelmeier (Vizepräsident), Vorsitzender des Vorstandes der Bayerischen Landesbank
  • Walter Stromeier (Vizepräsident), Vorsitzender des Vorstandes der Sparkasse Niederbayern-Mitte
  • Markus Lewe, Oberbürgermeister der Stadt Münster und Präsident des Deutschen Städtetages

Mitgliederversammlung

Die Aufnahme als ordentliche Mitglieder können die für die deutschen Länder oder Landesteile gebildeten rechtsfähigen Sparkassen- und Giroverbände sowie die Girozentralen beim Gesamtvorstand des Verbandes beantragen (§ 3 der Satzung des Verbandes). Als außerordentliche Mitglieder können dem Verband beitreten: Verbände gemeinnütziger Sparkassen und öffentlich-rechtliche Kreditanstalten, öffentlich-rechtliche Verbände sonstiger Art, Anstalten des öffentlichen Rechts, Landesbausparkassen und sonstige Unternehmen, deren Geschäftsanteile ausschließlich durch Mitglieder der Sparkassenorganisationen gehalten werden, Unternehmen der Sparkassenorganisationen auf Bundesebene. Die Mitgliederversammlung besteht aus den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern, den Ehrenmitgliedern sowie den kommunalen Spitzenverbänden. Die Mitgliederversammlung ist u.a. für die Wahl des Präsidenren zuständig.

Einzelnachweise

  1. Aufgaben und Organisation, dsgv.de, abgerufen am 23.05.2023
  2. Eintrag im Lobbyregister, lobbyregister.bundestag.de, abgerufen am 23.05.2023
  3. Deutscher Sparkassen- und Giroverband, service.bund.de, abgerufen am 25.05.2023
  4. Profil, ec.europa.eu, abgerufen am 26.05.2023

Anhänge

Diskussionen