Lobbyregulierung auf EU-Ebene

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Version vom 27. April 2015, 16:12 Uhr von LeonieR (Diskussion | Beiträge) (Schulz Verhaltenskodex)

Auf EU-Ebene ist die Regulierung von Lobbyarbeit etwas weiter vorangeschritten als in Deutschland. So gibt es bereits ein gemeinsames Lobbyregister von EU-Kommission und Parlament, in das sich alle Lobbyakteure unter Nennung ihrer Lobbybudgets, Auftraggeber und Namen ihrer Lobbyist/-innen eintragen sollen. Allerdings ist das Register freiwillig, deshalb bleiben zahlreiche wichtige Akteure dem Register fern.
Transparenzaktivisten wie LobbyControl fordern, das Register verpflichtend auszugestalten.[1] Teil des Registers ist auch ein Verhaltenskodex für Lobbyisten. Es ist jedoch kein Fall bekannt, in dem ein Lobbyist aufgrund seines Vorgehens sanktioniert worden wäre.

Eine stärkere Regulierung wird auch bezüglich der einflussreichen [Expertengruppen der EU-Kommission| Expertengruppen] gefordert, sowohl von Nichtregierungsorganisationen als auch vom europäischen Parlament. Wie eine Studie von Alter-EU anschaulich zeigt, bestehen diese Gruppen teils zu 50-80% aus Unternehmensvertretern[2]. Sie sollen ausgewogener besetzt werden und Industrievertreter mit einem Interesse im betreffenden Bereich sollen nicht als "neutrale Experten" eingeladen werden können.[3] Ein erste Verbesserung ist, dass die Expertengruppen mit ihren Mitgliedern in einem eigenen Register veröffentlicht werden.[4]

Auch bezüglich der Seitenwechsler auf EU-Ebene gibt es Regeln, sowohl in Bezug auf die Kommissare, als auch auf die Mitarbeiter/-innen der Kommission. Die Regeln für die Kommissarinnen und Kommissare sind allerdings schwach ausgestaltet: 18 Monate lang müssen sie die Kommission über ihre neuen Tätigkeiten informieren. In dieser Zeit sollen sie keine Lobbyarbeit betreiben dürfen, die ihren ehemaligen Zuständigkeitsbereich betrifft. Die Regeln für die ehemaligen Mitarbeiter/-innen werden kaum angewandt.[5]

Für die Abgeordneten des EU-Parlaments gibt es seit Januar 2012 einen Verhaltenskodex. Allerdings setzt Parlamentspräsident Schulz den Verhaltenskodex nicht um und Beschwerden bezüglich möglichen Interessenkonflikten von Abgeordneten, sowie Forderungen des zuständigen Ethik-Kommittees bleiben unbeachtet[6]. Regeln zum Seitenwechsel wurden für Abgeordnete nicht eingeführt.

Seit der Affäre um John Dalli fordern Transparenzaktivisten einen neuen Verhaltenskodex für Kommissare, um die privilegierten Zugänge zu ihnen besser in den Griff zu bekommen. Es wird vorgeschlagen, dass Kommissare ihre Kontakte zu Lobbyisten online veröffentlichen sollen.

In den einzelnen Nationalstaaten der EU ist die Lobbyregulierung sehr unterschiedlich ausgestaltet. In manchen ist beispielsweise ein Lobbyregister schon eingeführt, in anderen wird aktuell darüber debattiert.

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Einzelnachweise

  1. EU ist zufrieden mit Transparenzregister - wir nicht!, www.lobbycontrol.de vom 29.11.12, abgerufen am 12.12.12
  2. [1] Studie "A year of Broken Promises"
  3. Kommission gelobt Besserung bei Expertengruppen www.lobbycontrol.de vom 24.9.12, abgerufen am 12.12.12
  4. Register der Expertengruppen der Kommission, abgerufen am 12.12.12
  5. Commissions Refusal to Block Revolving Door triggers Ombudsman Complaint www.corporateeurope.org vom 16.10.2012, abgerufen am 12.12.12
  6. [2] gesehen am 27.04.2015

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