Lobbyregister (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

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Ein Lobbyregister ist eine für die Öffentlichkeit öffentlich einsehbare Datenbank, in der Lobbyismus betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.

Lobbyregister in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

LobbyPlanet Berlin

In Deutschland gibt es bisher kein Lobbyregister. Die seit 1972 bestehende Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter wird zwar manchmal fälschlicherweise als Lobbyregister bezeichnet. Allerdings sind in ihr nur Verbände, aber keine Unternehmen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Sie enthält weder Informationen über Budgets, Kunden oder bearbeitete Themen noch die Namen der tätigen Lobbyisten. Zudem ist die Liste freiwillig. Somit kann sie nicht als Lobbyregister bezeichnet werden, da ein Großteil der Lobbyisten und die zentralen Informationen über die Lobbyarbeit fehlen. Ob es in Deutschland in naher Zukunft ein umfassendes Lobbyregister geben wird, bleibt abzuwarten. Die Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Einführung eines Registers finden sich in den jeweiligen Artikeln über die Parteien.

Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von LobbyControl und Campact wünschen sich 78 Prozent der Deutschen ein verpflichtendes Lobbyregister mit Angaben über Auftraggeber, Budget und Ziele der Lobbyarbeit. 74 Prozent wünschen sich eine Übersicht der Hausausweise.[1]

Gesetzentwurf für Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

LobbyControl erarbeitete in Kooperation mit Abgeordnetenwatch einen Gesetzentwurf für ein Lobbyregister, der auf der Seite lobbyregister.org abrufbar ist.

Nordrhein-Westfalen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Landtag beriet 2016 über einen Vorschlag der Piratenfraktion.[2]

Sachsen-Anhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Landtag führt seit 2015 ein freiwilliges "Lobbyregister", in dem im Juli 2015 mehr als 150 Einträge vorhanden waren.[3] Am 28. November 2016 waren 196 Einträge aufgelistet.[4] Den Namen Lobbyregister verdient die Liste des Landtags allerdings nicht. Die Angaben sind nicht aussagekräftig. Zwar dürfen sich hier im Unterschied zur Verbändeliste des Bundestages auch Unternehmen und andere Akteure eintragen, die Systematik der Liste reicht jedoch nicht über die des Bundestages hinaus.

Lobbyregister auf EU-Ebene[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Lobbyregister EU

Das EU-Transparenzregister (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Registrierung von Interessenvertretern. Das 2008 eingerichtete Register der Interessenvertreter wurde 2011 zu einem Transparenzregister ausgedehnt und das Europäische Parlament hat sich der Initiative der Europäischen Kommission angeschlossen. [5] Die Registrierung ist freiwillig. Ein System von Anreizen für registrierte und Verboten für nicht registrierte Lobbyist:innen soll dennoch einen hohen Verbindlichkeitsgrad herbeiführen, kann an eine gesetzlich verpflichtenden Regelung jedoch nicht heranreichen. Die unzureichenden Möglichkeiten der Überprüfung und Sanktionierung von Falschangaben signalisieren ebenfalls einen deutlichen Nachbesserungsbedarf. Momentan sind 11274 Organisationen im Transparenzregister der Europäischen Union registriert (Stand 23.03.2017), was nur einem Bruchteil der Lobbyakteure in Brüssel entsprechen dürfte. Einzelne Lobbyist:innen werden in diesem Register bisher nicht erfasst. [6] [7] [8]

Lobbyregister in den USA[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Lobbyregister USA

Die transparentere Gestaltung des Lobbyismus hat in den USA eine weit längere Geschichte als in anderen Ländern. Die ersten Versuche zur Regulierung des Lobbyismus auf Bundesebene reichen bis ins Jahr 1876 zurück. Die ersten umfassenden und systematischen Gesetze wurden 1938 ('Foreign Agents Registration Act of 1938') und 1946 ('The Federal Regulation of Lobbying Act of 1946') verabschiedet. Auf Grund ungenauer Definition und zahlreicher Schlupflöcher wurden die Gesetze jedoch schnell reformbedürftig. Nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen einer Neugestaltung wurde 1995 unter der Clinton-Administration der Lobbying Disclosure Act (LDA) verabschiedet, der zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Er wurde 2007 durch den Honest Leadership and Open Government Act of 2007 ergänzt, welcher einige Bestimmungen des LDA präzisiert und die bei Verstößen drohenden Strafen deutlich verschärft hat. Für eine breite Öffentlichkeit aufbereitet und in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden die Daten vom Center for Responsive Politics.

Lobbyregister in anderen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Frankreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ Hauptartikel: Lobbyregister Frankreich

In Frankreich gibt es seit Anfang 2017 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament sowie unabhängigen nationalen Behörden. Laut offiziellem Zeitplan wird es bis 2021 auch auf regionale und kommunale Institutionen ausgeweitet. Registrierungspflichtig ist Lobbyarbeit erst bei Überschreiten definierter zeitlicher Schwellenwerte. Lobbyakteure müssen danach offenlegen, in welchen Bereichen sie aktiv sind, welche Maßnahmen sie durchführen und welches Budget sie insgesamt für Lobbyarbeit aufwenden. Im Sommer 2020 verzeichnete das Register 2090 Lobbyakteure mit über 23.000 Aktivitäten. Die registerführende Behörde HATVP ist unabhängig und hat ein verbindliches Auskunfts- und Kontrollrecht gegenüber Interessenvertretern. Auf Verstöße gegen die Meldepflichten stehen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro und Haftstrafen bis zu einem Jahr.

Großbritannien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Hauptartikel: Lobbyregister Großbritannien

Die konservative Regierung von David Cameron führte 2015 nach mehreren Lobbyskandalen ein Lobbyregister ein, das jedoch nur einen kleinen Teil der Lobbyakteure erfasst. Registrierungspflichtig sind nur „Consultant Lobbyists“, d. h. Lobbyagenturen und ihre Beschäftigten, die zudem in direktem Kontakt mit höchstrangigen Regierungsvertretern stehen. Sogenannte „In-house Lobbyists“, die für ihren Arbeitgeber lobbyieren, sowie Verbände, NGOs und Think Tanks werden nicht erfasst. Auch Kontakte zu Spitzenbeamten oder Parlamentariern gelten nicht als registrierungspflichtiges Lobbying. Die Regierung des Landesteils Schottland sprach sich im März 2016 dafür aus, ebenfalls ein Lobbyregister für Schottland einzuführen.[9]

Irland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ Hauptartikel: Lobbyregister Irland

In Irland gibt es seit 2015 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament und der Verwaltung. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament und der Verwaltung, sowohl auf nationaler wie auch auf lokaler Ebene. Lobbyakteure müssen unter anderem ihre Auftraggeber, Themen und konkreten Ziele ihrer Lobbyarbeit angeben. Die registerführende Behörde SPOC ist unabhängig und hat ein verbindliches Auskunfts- und Kontrollrecht, das sie gegebenenfalls auch mittels Durchsuchungen geltend machen kann. Verstöße gegen die Meldepflichten könnten mit Bußgeldern belegt werden, Verstöße gegen die mit dem Lobbyregister verbundenen Verhaltensvorschriften mit Geldstrafen bis zu 2.500 Euro und in gravierenden Fällen mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren.

Israel[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Israel sind Lobbyisten, die im Parlamentsgebäude tätig sein wollen, zur Registrierung bei einer parlamentarischen Kommission verpflichtet.[10] Verbunden mit der Registrierung ist die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex und zum Tragen eines speziellen Buttons, der Interessenvertreter innerhalb der Knesset als solche erkennbar macht. Die Liste der registrierten Lobbyisten ist im Internet veröffentlicht, die Angaben beschränken sich dabei auf die Namen der registrierten Personen und ihrer jeweiligen Auftraggeber. Soweit Lobbyisten außerhalb des Knesset-Gebäudes tätig sind, sei es im Kontakt mit Abgeordneten, mit der Regierung oder der Verwaltung, gibt es keinerlei Registrierungspflicht. Es handelt sich deshalb beim israelischen Modell um kein echtes Lobbyregister, auch wenn es in den Medien bisweilen so genannt wird.

Kanada[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ Hauptartikel: Lobbyregister Kanada

Kanada führte bereits 1989 ein Lobbyregister und 1997 einen Verhaltenskodex für Lobbyisten ein. Die Regelungen wurden mehrmals reformiert und erweitert. Aktuell gelten das umfassende Lobby-Gesetz (Lobbying Act, seit 2008) und der darauf aufbauende Verhaltenskodex (Code of Conduct, seit 2015). Die Aufsicht liegt bei dem unabhängigen „Büro des Kommissars für Lobbying“ (Office of the Commissioner of Lobbying). Kanadas Lobbyregulierung kann in vieler Hinsicht als vorbildlich gelten. Grundsätzlich ist sämtliche bezahlte Lobbyarbeit gegenüber Regierung, Parlament und Verwaltung (einschließlich Militär und Polizei) auf Bundesebene registrierungspflichtig. Auftraggeber, Maßnahmen, Themen und Ziele der Lobbyarbeit sowie die Identität der lobbyierten Funktionsträger müssen präzise angegeben werden. Die Daten müssen monatlich aktualisiert werden. Die Behörde verfügt über umfassende Kontroll, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse, über deren Ausübung sie öffentlich detailliert Bericht erstattet. In Kanada gilt zudem eine fünfjährige „Abkühlphase“ für bestimmte öffentliche Funktionsträger, innerhalb derer sie nach dem Ende von Amt oder Mandat keine Lobbytätigkeit ausüben dürfen.

Litauen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ Hauptartikel: Lobbyregister Litauen

Litauen zählt mit seiner Lobbyismus-Gesetzgebung zu den mittelstark regulierten Ländern.[11] In Litauen gibt es schon seit 2001 eine gesetzliche Registrierungspflicht für alle Lobbyisten, die Einfluss auf parlamentarische Entscheidungsverfahren nehmen wollen. Lobbyismus gegenüber Regierung und Verwaltung wird nicht erfasst. Das Register wird von einer Ethik-Kommission geführt und kontrolliert. Im Register müssen, im Gegensatz zu Ländern wie Ungarn oder Polen, Finanzangaben gemacht werden. Aktuell sind lediglich 36 Lobbyisten im Register erfasst.(Stand: Oktober 2014)[12] Bei Verstößen gegen das Gesetz kann die Ethik-Kommission Sanktionen verhängen, wobei diese im Gesetz nicht genau festgelegt sind. Das Litauische Gesetz sieht außerdem eine einjährige Karenzzeit für Politiker vor, die als Lobbyisten tätig werden wollen.

Niederlande[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den Niederlanden gibt es - ähnlich wie in Israel - kein Lobbyregister, sondern lediglich eine Kontrolle des physischen Zugangs von Lobbyisten zum Repräsentantenhaus, der zweiten Kammer des Parlaments. Um einen Hausausweis zu bekommen, der das Recht zum Betreten von Teilen des Gebäudes verleiht, genügt eine formlose Email an das Parlamentsbüro.[13] Die Personen müssen dabei eine Organisation angeben, deren Interessen sie vertreten. Weitere Auftraggeber, Ziele der Lobbyarbeit, Budget usw. werden nicht erfasst. Je Organisation wird nur einer Person ein Hausausweis gewährt. Die Liste wird als PDF auf der Webseite des Repräsentantenhauses veröffentlicht. Im Januar 2020 umfasste sie 102 Einträge.[14]

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ Hauptartikel: Lobbyregister Österreich

In Österreich existiert seit 2012 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Wer gegenüber Parlament, Regierung oder Verwaltung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene Lobbyarbeit betreiben will, muss sich vor Aufnahme dieser Tätigkeit registrieren. Das Register wird vom Justizministerium geführt und ist im Internet zugänglich. Ein wesentlicher Teil der Angaben, die Lobbyisten bei ihrer Eintragung gegenüber dem Ministerium machen müssen, ist für die Öffentlichkeit jedoch nicht einsehbar. Die Auftraggeber von Lobbyagenturen sowie die Ziele, die sie im Auftrag verfolgen, bleiben infolgedessen geheim. Das österreichische Modell stellt weder Transparenz über Lobbybeziehungen noch über die Inhalte von Lobbyarbeit her, erreicht also das Ziel eines Lobbyregisters nicht. Sowohl der österreichische Rechnungshof als auch internationale Organisationen sehen erheblichen Verbesserungsbedarf beim österreichischen Lobbyregister.

Polen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Polen müssen sich seit 2006 Lobbyisten registrieren, die im Auftrag Dritter arbeiten und innerhalb des Parlamentsgebäudes aktiv sein wollen. Die Datenbank ist öffentlich zugänglich. Sie zeigt, wer für wen und zu welchem Thema bzw. Gesetzesvorhaben lobbyiert, enthält jedoch keine Angaben zum Budget oder zu den kontaktierten Abgeordneten. Mit der Registrierung erhalten Lobbyisten das Recht, an Anhörungen teilzunehmen und (auf persönliche Einladung) auch an Ausschusssitzungen. Innerhalb des Sejm müssen sie sich durch ein rotes Abzeichen kenntlich machen. Grundlage des Registers ist das Gesetz über legislatives und regulatorisches Lobbying von 2005. Die registerführende Stelle ist das Ministerium für innere Angelegenheiten und Verwaltung. Die Eintragung ins Register kostet 100 PLN (25 Euro). Die Geldstrafen bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht können bis zu 12.000 Euro betragen. Das polnische Lobbyregister wird durch eine Legislative Fußspur ergänzt: Öffentliche Funktionsträger:innen (jedoch nicht einzelne Abgeordnete) müssen in einem zentralen Bulletin Informationen zu den auf sie ausgerichteten professionellen Lobbyaktivitäten veröffentlichen.[15]

Slowenien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

→ Hauptartikel: Lobbyregister Slowenien

Slowenien führte als eines der ersten Länder außerhalb der USA im Jahr 2010 ein verpflichtendes Lobbyregister ein. Es erfasst alle natürlichen Personen, die in nicht-öffentlichen Kontakten versuchen, Gesetzgebungs- und andere Politikprozesse zu beeinflussen. Das Register wird von der unabhängigen „Behörde für die Verhütung von Korruption“ geführt. Slowenien gilt in internationalen Vergleichen stets als vorbildlich bei der Lobbyregulierung. Gleichwohl sehen die slowenische Aufsichtsbehörde und das slowenische Kapitel von Transparency International deutlichen Verbesserungsbedarf.

Spanien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auf nationaler Ebene gibt es in Spanien bisher kein Lobbyregister, jedoch haben mehrere autonome Gemeinschaften (vergleichbar den deutschen Bundesländern) sowie die Stadt Madrid solche Register eingeführt. Den Anfang machte Katalonien im Jahr 2014[16]. Später folgten Castilla-La Mancha (2016)[17], Madrid (2016)[18], Aragon (2017)[19] und Navarra (2018)[20].

Ungarn[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Ungarn wurde erstmals 2006 ein Gesetz zur Lobbyregulierung verabschiedet. 2010 kam es zu Änderungen, die die Teilnahme von Lobbyisten am Gesetzgebungsprozess betreffen. Grundsätzlich ist die Registrierung im Lobbyregister nur für Berufslobbyisten verpflichtend. Angaben zum Budget müssen nicht gemacht werden. Registerführende Institution ist das Zentralbüro für Recht. Eine Karenzzeit für Politiker, die Lobbyisten werden wollen, gibt es nicht. Transparency International bewertete 2014 die Lobbyaktivitäten im Land als unkontrolliert und nicht transparent.[21]

Dänemark[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Dänemark gibt es seit 2012 ein freiwilliges Lobbyregister. Es wurde aufgrund laxer Regeln von Experten, Politikern und Lobbyisten als nutzlos kritisiert.[22]

Weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  • Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter
  • Center for Responsive Politics
  • regulatelobbying.com
  • Lobbyregister in ausgewählten Staaten und auf EU-Ebene, Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, 2016, veröffentlicht auf sehrgutachten.de
  • Internationaler Vergleich von Lobbyistenregistern, Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, 2008, veröffentlicht auf sehrgutachten.de

    Ziel eines solchen Registers ist es, für Öffentlichkeit und Politik nachvollziehbar zu machen, wer in wessen Auftrag versucht, Gesetze und politische Entscheidungen mit welchen Mitteln zu beeinflussen. Welche Angaben genau enthalten sein sollten variiert zwischen Registern in verschiedenen Ländern und ist immer wieder Gegenstand politischer Debatten.

    Ein Lobbyregister ermöglichst gewöhnlich Strukturtransparenz. Es wird sichtbar, wer Lobbyarbeit macht, welche Mittel zur Verfügung stehen und wer wen beauftragt. Darüber hinaus kann (z.B. durch die Offenlegung der Kontakte von Politiker:innen) auch Prozesstransparenz erreicht werden, bei der sichtbar wird, wer wann mit wem spricht oder anderweitig Kontakt hat. Wenn auch Inhalte von Gesprächen oder Schriftwechseln öffentlich sichtbar werden, kann man von Inhaltstransparenz sprechen (z.B. Lobby-Fußspur).

    Kernelemente eines Lobbyregisters[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Verschiedene mit Lobbyregulierung befasste Organisationen, von NGOs bis hin zu staatlichen Gremien, formulieren unterschiedliche Mindestanforderungen an und Empfehlungen zu Lobbyregistern.

    LobbyControl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    LobbyControl fordert, dass Lobbyregister auf einer gesetzlichen Grundlage basiert sein sollten. In diesen Gesetzen sollte klar definiert werden, wer registrierungspflichtig ist. Dabei sollte auf den Schutz der politischen Partizipation von Bürger:innen geachtet werden. Die Registrierungspflicht sollte sowohl für Kontakte zur Regierung als auch zum Parlament gelten.

    Verstöße sollten konsequent, in schweren Fällen mit Bußgeldern, sanktioniert werden. Um dies zu ermöglichen sollte es eine unabhängige Stelle geben, die Angaben kontrolliert und gegebenenfalls Ermittlungen aufnehmen kann. Darüber hinaus sollte diese Stelle Politiker:innen und Interessenvertreter:innen bei der Anwendung des Gesetzes unterstützen.

    Die Registrierungspflicht muss für alle Lobbyakteure verpflichtend sein. Dazu gehören neben Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen auch Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien sowie Stiftungen und Denkfabriken, insofern sie in direkte Lobbyarbeit involviert sind. Die eingetragenen Organisationen sollten ihre Finanzen sowie ihre Auftraggeber:innen öffentlich machen müssen. Verbände und Vereine sollten darüber hinaus dazu verpflichtet werden, Mitgliedsstrukturen offenzulegen.

    Zu den Forderungen von LobbyControl bezüglich Lobbyregistern, insbesondere mit Bezug auf das deutsche, siehe den Lobbyreport 2017 und den Lobbyreport 2021


    Europarat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Auch der Europarat hat Richtlinien für die Einrichtung von Lobbyregistern ausgearbeitet.[1] So erachtet der Rat einfach zugängliche und verständliche, von öffentlichen Institutionen geführte Lobbyregister für notwendig. Beinhalten sollten Lobbyregister Namen und Kontaktdaten, das Thema zu dem eingetragene Personen oder Organisationen lobbyieren und gegebenenfalls Auftrag- oder Arbeitgeber, in deren Interesse lobbyiert wird. Darüber hinaus empfiehlt der Europarat die Angabe der Anzahl von Lobbyist:innen, die eine Organisation beschäftigt, die Offenlegung der Namen ehemaliger öffentlicher Funktionsträger, die für lobbyierende Organisationen arbeiten und die Eintragung von Informationen bezüglich Lobbying-Budgets. Verstöße gegen diese Regelungen sollten konsequent sanktioniert werden.


    Lobbyregister in verschiedenen Ländern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Hier finden sich die Links zu den einzelnen Artikeln zu Lobbyregistern in verschiedenen Ländern und internationalen Organisationen:

    Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus[Quelltext bearbeiten]

    https://www.lobbycontrol.de/newsletter-lobbypedia/ https://twitter.com/lobbycontrol https://www.facebook.com/lobbycontrol https://www.instagram.com/lobbycontrolVernetzen

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Nyt lobbyregister møder hård kritik, jyllands-posten.dk vom 22.11.2012, abgerufen am 26.11.2012
    Lobbyisten: Große Mehrheit der Deutschen wünscht mehr Transparenz, Spiegel.de vom 13.11.2015, abgerufen am 20.01.2017
  • [Lobbyismus transparent machen - Einführung eines Lobbyregisters in NRW], Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache 16/11414, 8. März 2016, zuletzt aufgerufen am 1. Dezember 2016
  • Schon mehr als 150 Lobbyisten in Sachsen-Anhalt registriert, Die Welt, Juli 2015, zuletzt aufgerufen am 21. Juli 2015
  • Lobbyregister Gemäß § 86b GO.LT , Landtag Sachsen-Anhalt, 28. 11. 2016, zuletzt aufgerufen am 1. Dezember 2016
  • Zeittafel Transparenzregister Europäische Union, abgerufen am 23.03.2017
  • >/ Statistiken Transparenzregister Europäische Union, abgerufen am 23.03.2017
  • Transparenzregister Europäische Union, abgerufen am 23.03.2017
  • Alphabetische Liste Transparenzregister Europäische Union, abgerufen am 23.03.2017
  • Victory for campaigners: Scottish Government will deliver greater lobbying transparency, commonspace.scot, 10. März 2016, zuletzt aufgerufen am 28.11.2016
  • Lobbyists in the Knesset, abgerufen am 17.8.2020
  • Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.
  • http://www.vtek.lt/vtek/index.php?option=com_content&view=article&id=371&Itemid=41, zugegriffen am 26.10.14.
  • [1] abgerufen am 10.8.2020
  • Tweede Kamer, Lobbyistenregister abgerufen am 10.8.2020
  • EU-Parlament: Transparency of lobbying in Member States, abgerufen am 10.8.2020
  • Generalitat de Catalunya, Registre de grups d‘interes
  • Castilla-La Mancha, Registro de grupos de interes
  • Ayuntamiento de Madrid, Registro de Lobbies
  • Gesetzestext, Art. 35 ff.
  • Gesetzestext, Art. 46 ff.
  • Transparency International releases Hungary lobby report, Budapest Business Journal, 28. Oktober 2014, zuletzt aufgerufen am 17.2.2015
  • Ein '''Lobbyregister''' ist eine für die Öffentlichkeit öffentlich einsehbare Datenbank, in der Lobbyismus betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
                
    
                ==Lobbyregister in Deutschland==
                
                {{Lobbyplanet-box}}
                
                In Deutschland gibt es bisher kein Lobbyregister. Die seit 1972 bestehende [[Verbändeliste|Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]] wird zwar manchmal fälschlicherweise als Lobbyregister bezeichnet. Allerdings sind in ihr nur Verbände, aber keine Unternehmen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Sie enthält weder Informationen über Budgets, Kunden oder bearbeitete Themen noch die Namen der tätigen Lobbyisten. Zudem ist die Liste freiwillig. Somit kann sie nicht als Lobbyregister bezeichnet werden, da ein Großteil der Lobbyisten und die zentralen Informationen über die Lobbyarbeit fehlen. 
                
                Ob es in Deutschland in naher Zukunft ein umfassendes Lobbyregister geben wird, bleibt abzuwarten. Die Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Einführung eines Registers finden sich in den jeweiligen Artikeln über die Parteien.
                
    
                Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von LobbyControl und Campact wünschen sich 78 Prozent der Deutschen ein verpflichtendes Lobbyregister mit Angaben über Auftraggeber, Budget und Ziele der Lobbyarbeit. 74 Prozent wünschen sich eine Übersicht der Hausausweise.<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/lobbyisten-im-bundestag-deutsche-wuenschen-sich-mehr-transparenz-a-1062737.html Lobbyisten: Große Mehrheit der Deutschen wünscht mehr Transparenz], Spiegel.de vom 13.11.2015, abgerufen am 20.01.2017</ref>
                
    
                ===Gesetzentwurf für Deutschland===
                
                LobbyControl erarbeitete in Kooperation mit Abgeordnetenwatch einen Gesetzentwurf für ein Lobbyregister, der auf der Seite [https://lobbyregister.org/ lobbyregister.org] abrufbar ist.
                
    
                ===Nordrhein-Westfalen===
                
                Der Landtag beriet 2016 über einen Vorschlag der Piratenfraktion.<ref>[Lobbyismus transparent machen - Einführung eines Lobbyregisters in NRW], Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache  16/11414, 8. März 2016, zuletzt aufgerufen am 1. Dezember 2016</ref>
                
    
                ===Sachsen-Anhalt===
                
                Der Landtag führt seit 2015 ein freiwilliges [http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/landtag/lobbyregister/ "Lobbyregister"], in dem im Juli 2015 mehr als 150 Einträge vorhanden waren.<ref>[http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article144255783/Schon-mehr-als-150-Lobbyisten-in-Sachsen-Anhalt-registriert.html Schon mehr als 150 Lobbyisten in Sachsen-Anhalt registriert], Die Welt, Juli 2015, zuletzt aufgerufen am 21. Juli 2015</ref> Am 28. November 2016 waren 196 Einträge aufgelistet.<ref>[http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Downloads/Lobbyregister/Lobbyregister_Landtag_von_Sachsen-Anhalt_2016_11_28.pdf Lobbyregister Gemäß § 86b GO.LT] , Landtag Sachsen-Anhalt, 28. 11. 2016, zuletzt aufgerufen am 1. Dezember 2016</ref> Den Namen Lobbyregister verdient die Liste des Landtags allerdings nicht. Die Angaben sind nicht aussagekräftig. Zwar dürfen sich hier im Unterschied zur [[Verbändeliste]] des Bundestages auch Unternehmen und andere Akteure eintragen, die Systematik der Liste reicht jedoch nicht über die des Bundestages hinaus.
                
    
                ==Lobbyregister auf EU-Ebene==
                
                {{Lobbyismus_EU-Box}}
                
                → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister EU]]''
                
    
                Das EU-Transparenzregister (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Registrierung von Interessenvertretern. Das 2008 eingerichtete Register der Interessenvertreter wurde 2011 zu einem Transparenzregister ausgedehnt und das Europäische Parlament hat sich der Initiative der Europäischen Kommission angeschlossen. <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do;TRPUBLICID-prod=bL36SoL9F_7ORH54owMnN1Z6-4glmBKbqIotnEDSYjjHeHZ9XOhm!-46363139?locale=de&reference=KEY_DATES Zeittafel Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref> Die Registrierung ist freiwillig. Ein System von Anreizen für registrierte und Verboten für nicht registrierte Lobbyist:innen soll dennoch einen hohen Verbindlichkeitsgrad herbeiführen, kann an eine gesetzlich verpflichtenden Regelung jedoch nicht heranreichen. Die unzureichenden Möglichkeiten der Überprüfung und Sanktionierung von Falschangaben signalisieren ebenfalls einen deutlichen Nachbesserungsbedarf. 
                
                Momentan sind 11274 Organisationen im [http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenzregister] der Europäischen Union registriert (Stand 23.03.2017), was nur einem Bruchteil der Lobbyakteure in Brüssel entsprechen dürfte. Einzelne Lobbyist:innen werden in diesem Register bisher nicht erfasst. <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView>/ Statistiken Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref>  <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref> <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/listlobbyists.do?locale=de&reset= Alphabetische Liste Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref>
                
    
                ==Lobbyregister in den USA==
                
                → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister USA]]''
                
    
                Die transparentere Gestaltung des Lobbyismus hat in den USA eine weit längere Geschichte als in anderen Ländern. Die ersten Versuche zur Regulierung des Lobbyismus auf Bundesebene reichen bis ins Jahr 1876 zurück. Die ersten umfassenden und systematischen Gesetze wurden 1938 ('Foreign Agents Registration Act of 1938') und 1946 ('The Federal Regulation of Lobbying Act of 1946') verabschiedet. Auf Grund  ungenauer Definition und zahlreicher Schlupflöcher wurden die Gesetze jedoch schnell reformbedürftig. 
                
                Nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen einer Neugestaltung wurde 1995 unter der Clinton-Administration der Lobbying Disclosure Act (LDA) verabschiedet, der zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Er wurde 2007 durch den Honest Leadership and Open Government Act of 2007 ergänzt, welcher einige Bestimmungen des LDA präzisiert und die bei Verstößen drohenden Strafen deutlich verschärft hat.
                
                Für eine breite Öffentlichkeit aufbereitet und in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden die Daten vom [http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics].
                
    
                ==Lobbyregister in anderen Ländern==
                
    
                ===Frankreich===
                
                ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Frankreich]]''
                
    
                In Frankreich gibt es seit Anfang 2017 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament sowie unabhängigen nationalen Behörden. Laut offiziellem Zeitplan wird es bis 2021 auch auf regionale und kommunale Institutionen ausgeweitet. 
                
                Registrierungspflichtig ist Lobbyarbeit erst bei Überschreiten definierter zeitlicher Schwellenwerte. Lobbyakteure müssen danach offenlegen, in welchen Bereichen sie aktiv sind, welche Maßnahmen sie durchführen und welches Budget sie insgesamt für Lobbyarbeit aufwenden. Im Sommer 2020 verzeichnete das Register 2090 Lobbyakteure mit über 23.000 Aktivitäten. 
                
                Die registerführende Behörde HATVP ist unabhängig und hat ein verbindliches Auskunfts- und Kontrollrecht gegenüber Interessenvertretern. Auf Verstöße gegen die Meldepflichten stehen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro und Haftstrafen bis zu einem Jahr. 
                
    
                ===Großbritannien===
                
                → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister Großbritannien]]''
                
    
                Die konservative Regierung von David Cameron führte 2015 nach mehreren Lobbyskandalen ein Lobbyregister ein, das jedoch nur einen kleinen Teil der Lobbyakteure erfasst. Registrierungspflichtig sind nur „Consultant Lobbyists“, d. h. Lobbyagenturen und ihre Beschäftigten, die zudem in direktem Kontakt mit höchstrangigen Regierungsvertretern stehen. Sogenannte „In-house Lobbyists“, die für ihren Arbeitgeber lobbyieren, sowie Verbände, NGOs und Think Tanks werden nicht erfasst. Auch Kontakte zu Spitzenbeamten oder Parlamentariern gelten nicht als registrierungspflichtiges Lobbying. 
                
                Die Regierung des Landesteils Schottland sprach sich im März 2016 dafür aus, ebenfalls ein Lobbyregister für Schottland einzuführen.<ref>[https://www.commonspace.scot/articles/3653/victory-for-campaigners-scottish-government-will-deliver-greater-lobbying-transparency Victory for campaigners: Scottish Government will deliver greater lobbying transparency], commonspace.scot, 10. März 2016, zuletzt aufgerufen am 28.11.2016</ref>
                
    
                ===Irland===
                
                ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Irland]]''
                
    
                In Irland gibt es seit 2015 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament und der Verwaltung. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament und der Verwaltung, sowohl auf nationaler wie auch auf lokaler Ebene. Lobbyakteure müssen unter anderem ihre Auftraggeber, Themen und konkreten Ziele ihrer Lobbyarbeit angeben. 
                
                Die registerführende Behörde SPOC ist unabhängig und hat ein verbindliches Auskunfts- und Kontrollrecht, das sie gegebenenfalls auch mittels Durchsuchungen geltend machen kann. Verstöße gegen die Meldepflichten könnten mit Bußgeldern belegt werden, Verstöße gegen die mit dem Lobbyregister verbundenen Verhaltensvorschriften mit Geldstrafen bis zu 2.500 Euro und in gravierenden Fällen mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren.   
                
    
                ===Israel===
                
                In Israel sind Lobbyisten, die im Parlamentsgebäude tätig sein wollen, zur Registrierung bei einer parlamentarischen Kommission verpflichtet.<ref>[https://www.knesset.gov.il/lexicon/eng/lobbyist_eng.htm Lobbyists in the Knesset], abgerufen am 17.8.2020</ref> Verbunden mit der Registrierung ist die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex und zum Tragen eines speziellen Buttons, der Interessenvertreter innerhalb der Knesset als solche erkennbar macht. Die Liste der registrierten Lobbyisten ist im Internet veröffentlicht, die Angaben beschränken sich dabei auf die Namen der registrierten Personen und ihrer jeweiligen Auftraggeber. 
                
                Soweit Lobbyisten außerhalb des Knesset-Gebäudes tätig sind, sei es im Kontakt mit Abgeordneten, mit der Regierung oder der Verwaltung, gibt es keinerlei Registrierungspflicht. Es handelt sich deshalb beim israelischen Modell um kein echtes Lobbyregister, auch wenn es in den Medien bisweilen so genannt wird. 
                
    
                ===Kanada===
                
                ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Kanada]]''
                
    
                Kanada führte bereits 1989 ein Lobbyregister und 1997 einen Verhaltenskodex für Lobbyisten ein. Die Regelungen wurden mehrmals reformiert und erweitert. Aktuell gelten das umfassende Lobby-Gesetz (Lobbying Act, seit 2008) und der darauf aufbauende Verhaltenskodex (Code of Conduct, seit 2015). Die Aufsicht liegt bei dem unabhängigen „Büro des Kommissars für Lobbying“ (Office of the Commissioner of Lobbying).
                
                Kanadas Lobbyregulierung kann in vieler Hinsicht als vorbildlich gelten. Grundsätzlich ist sämtliche bezahlte Lobbyarbeit gegenüber Regierung, Parlament und Verwaltung (einschließlich Militär und Polizei) auf Bundesebene registrierungspflichtig. Auftraggeber, Maßnahmen, Themen und Ziele der Lobbyarbeit sowie die Identität der lobbyierten Funktionsträger müssen präzise angegeben werden. Die Daten müssen monatlich aktualisiert werden. Die Behörde verfügt über umfassende Kontroll, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse, über deren Ausübung sie öffentlich detailliert Bericht erstattet. In Kanada gilt zudem eine fünfjährige „Abkühlphase“ für bestimmte öffentliche Funktionsträger, innerhalb derer sie nach dem Ende von Amt oder Mandat keine Lobbytätigkeit ausüben dürfen.
                
    
                ===Litauen===
                
                ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Litauen]]''
                
    
                Litauen zählt mit seiner Lobbyismus-Gesetzgebung zu den mittelstark regulierten Ländern.<ref>Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.</ref> In Litauen gibt es schon seit 2001 eine gesetzliche Registrierungspflicht für alle Lobbyisten, die Einfluss auf parlamentarische Entscheidungsverfahren nehmen wollen. Lobbyismus gegenüber Regierung und Verwaltung wird nicht erfasst. Das Register wird von einer Ethik-Kommission geführt und kontrolliert. Im Register müssen, im Gegensatz zu Ländern wie Ungarn oder Polen, Finanzangaben gemacht werden. Aktuell sind lediglich 36 Lobbyisten im Register erfasst.(Stand: Oktober 2014)<ref>http://www.vtek.lt/vtek/index.php?option=com_content&view=article&id=371&Itemid=41, zugegriffen am 26.10.14.</ref> Bei Verstößen gegen das Gesetz kann die Ethik-Kommission Sanktionen verhängen, wobei diese im Gesetz nicht genau festgelegt sind. Das Litauische Gesetz sieht außerdem eine einjährige [[Karenzzeit]] für Politiker vor, die als Lobbyisten tätig werden wollen.
                
    
                ===Niederlande===
                
                In den Niederlanden gibt es - ähnlich wie in Israel - kein Lobbyregister, sondern lediglich eine Kontrolle des physischen Zugangs von Lobbyisten zum Repräsentantenhaus, der zweiten Kammer des Parlaments. Um einen Hausausweis zu bekommen, der das Recht zum Betreten von Teilen des Gebäudes verleiht, genügt eine formlose Email an das Parlamentsbüro.<ref>[https://www.tweedekamer.nl/contact_en_bezoek/lobbyisten] abgerufen am 10.8.2020</ref> Die Personen müssen dabei eine Organisation angeben, deren Interessen sie vertreten. Weitere Auftraggeber, Ziele der Lobbyarbeit, Budget usw. werden nicht erfasst. Je Organisation wird nur einer Person ein Hausausweis gewährt. Die Liste wird als PDF auf der Webseite des Repräsentantenhauses veröffentlicht. Im Januar 2020 umfasste sie 102 Einträge.<ref>[https://www.tweedekamer.nl/sites/default/files/atoms/files/lobbyistenregister_15_januari_2020.pdf Tweede Kamer, Lobbyistenregister] abgerufen am 10.8.2020</ref> 
                
    
                ===Österreich===
                
                ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Österreich]]''
                
    
                In Österreich existiert seit 2012 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Wer gegenüber Parlament, Regierung oder Verwaltung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene Lobbyarbeit betreiben will, muss sich vor Aufnahme dieser Tätigkeit registrieren. Das Register wird vom Justizministerium geführt und ist im Internet zugänglich.
                
                Ein wesentlicher Teil der Angaben, die Lobbyisten bei ihrer Eintragung gegenüber dem Ministerium machen müssen, ist für die Öffentlichkeit jedoch nicht einsehbar. Die Auftraggeber von Lobbyagenturen sowie die Ziele, die sie im Auftrag verfolgen, bleiben infolgedessen geheim. Das österreichische Modell stellt weder Transparenz über Lobbybeziehungen noch über die Inhalte von Lobbyarbeit her, erreicht also das Ziel eines Lobbyregisters nicht. Sowohl der österreichische Rechnungshof als auch internationale Organisationen sehen erheblichen Verbesserungsbedarf beim österreichischen Lobbyregister. 
                
    
                ===Polen===
                
                In Polen müssen sich seit 2006 Lobbyisten registrieren, die im Auftrag Dritter arbeiten und innerhalb des Parlamentsgebäudes aktiv sein wollen. Die Datenbank ist öffentlich zugänglich. Sie zeigt, wer für wen und zu welchem Thema bzw. Gesetzesvorhaben lobbyiert, enthält jedoch keine Angaben zum Budget oder zu den kontaktierten Abgeordneten. Mit der Registrierung erhalten Lobbyisten das Recht, an Anhörungen teilzunehmen und (auf persönliche Einladung) auch an Ausschusssitzungen. Innerhalb des Sejm müssen sie sich durch ein rotes Abzeichen kenntlich machen. Grundlage des Registers ist das Gesetz über legislatives und regulatorisches Lobbying von 2005. Die registerführende Stelle ist das Ministerium für innere Angelegenheiten und Verwaltung. Die Eintragung ins Register kostet 100 PLN (25 Euro). Die Geldstrafen bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht können bis zu 12.000 Euro betragen.
                
                Das polnische Lobbyregister wird durch eine Legislative Fußspur ergänzt: Öffentliche Funktionsträger:innen (jedoch nicht einzelne Abgeordnete) müssen in einem zentralen Bulletin Informationen zu den auf sie ausgerichteten professionellen Lobbyaktivitäten veröffentlichen.<ref>[https://www.europarl.europa.eu/EPRS/Transparency_of_lobbying_in_Member_States.pdf EU-Parlament: Transparency of lobbying in Member States], abgerufen am 10.8.2020</ref>
                
    
                ===Slowenien===
                
                ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Slowenien]]''
                
    
                Slowenien führte als eines der ersten Länder außerhalb der USA im Jahr 2010 ein verpflichtendes Lobbyregister ein. Es erfasst alle natürlichen Personen, die in nicht-öffentlichen Kontakten versuchen, Gesetzgebungs- und andere Politikprozesse zu beeinflussen. Das Register wird von der unabhängigen „Behörde für die Verhütung von Korruption“ geführt. Slowenien gilt in internationalen Vergleichen stets als vorbildlich bei der Lobbyregulierung. Gleichwohl sehen die slowenische Aufsichtsbehörde und das slowenische Kapitel von Transparency International deutlichen Verbesserungsbedarf.
                
    
                ===Spanien===
                
                Auf nationaler Ebene gibt es in Spanien bisher kein Lobbyregister, jedoch haben mehrere autonome Gemeinschaften (vergleichbar den deutschen Bundesländern) sowie die Stadt Madrid solche Register eingeführt. Den Anfang machte Katalonien im Jahr 2014<ref>[http://justicia.gencat.cat/ca/ambits/grups_interes/consulta_grups_interes/index.html Generalitat de Catalunya, Registre de grups d‘interes]</ref>. Später folgten Castilla-La Mancha (2016)<ref>
                
                [https://transparencia.castillalamancha.es/grupos-de-interes/consulta/all/ Castilla-La Mancha, Registro de grupos de interes]</ref>, Madrid (2016)<ref>[https://tomadedecisiones.madrid.es/registration_lobbies/index Ayuntamiento de Madrid, Registro de Lobbies]</ref>, Aragon (2017)<ref>[http://www.boa.aragon.es/cgi-bin/EBOA/BRSCGI?CMD=VEROBJ&MLKOB=967173225353 Gesetzestext, Art. 35 ff.]</ref> und Navarra (2018)<ref>[https://www.parlamentodenavarra.es/sites/default/files/boletines/B2018058.pdf Gesetzestext, Art. 46 ff.]</ref>.
                
    
                ===Ungarn===
                
                In Ungarn wurde erstmals 2006 ein Gesetz zur Lobbyregulierung verabschiedet. 2010 kam es zu Änderungen, die die Teilnahme von Lobbyisten am Gesetzgebungsprozess betreffen. Grundsätzlich ist die Registrierung im Lobbyregister nur für Berufslobbyisten verpflichtend. Angaben zum Budget müssen nicht gemacht werden. Registerführende Institution ist das Zentralbüro für Recht. Eine Karenzzeit für Politiker, die Lobbyisten werden wollen, gibt es nicht. 
                
                Transparency International bewertete 2014 die Lobbyaktivitäten im Land als unkontrolliert und nicht transparent.<ref>[http://www.bbj.hu/business/transparency-international-releases-hungary-lobby-report_87191 Transparency International releases Hungary lobby report], Budapest Business Journal, 28. Oktober 2014, zuletzt aufgerufen am 17.2.2015</ref>
                
    
                ===Dänemark===
                
                In Dänemark gibt es seit 2012 ein freiwilliges Lobbyregister. Es wurde aufgrund laxer Regeln von Experten, Politikern und Lobbyisten als nutzlos kritisiert.<ref>[http://jyllands-posten.dk/politik/article4919131.ece Nyt lobbyregister møder hård kritik], jyllands-posten.dk vom 22.11.2012, abgerufen am 26.11.2012</ref>
                
    
                ==Weiterführende Informationen==
                
    
                *[http://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/lobbyliste/index.html Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]
                
                *[http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics]
                
                *[http://www.regulatelobbying.com regulatelobbying.com]
                
                *[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Lobbyregister in ausgewählten Staaten und auf EU-Ebene], Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, 2016, veröffentlicht auf sehrgutachten.de
                
                *[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/252-08-internationaler-vergleich-von-lobbyistenregistern Internationaler Vergleich von Lobbyistenregistern], Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, 2008, veröffentlicht auf sehrgutachten.de
                
    Ziel eines solchen Registers ist es, für Öffentlichkeit und Politik nachvollziehbar zu machen, wer in wessen Auftrag versucht, Gesetze und politische Entscheidungen mit welchen Mitteln zu beeinflussen. Welche Angaben genau enthalten sein sollten variiert zwischen Registern in verschiedenen Ländern und ist immer wieder Gegenstand politischer Debatten.
                
    
                Ein Lobbyregister ermöglichst gewöhnlich ''Strukturtransparenz''. Es wird sichtbar, wer Lobbyarbeit macht, welche Mittel zur Verfügung stehen und wer wen beauftragt. Darüber hinaus kann (z.B. durch die Offenlegung der Kontakte von Politiker:innen) auch ''Prozesstransparenz'' erreicht werden, bei der sichtbar wird, wer wann mit wem spricht oder anderweitig Kontakt hat. Wenn auch Inhalte von Gesprächen oder Schriftwechseln öffentlich sichtbar werden, kann man von ''Inhaltstransparenz'' sprechen (z.B. Lobby-Fußspur).
                
                ==Kernelemente eines Lobbyregisters==
                
    
                Verschiedene mit Lobbyregulierung befasste Organisationen, von NGOs bis hin zu staatlichen Gremien, formulieren unterschiedliche Mindestanforderungen an und Empfehlungen zu Lobbyregistern.
                
    
                ===LobbyControl===
                
    
                LobbyControl fordert, dass Lobbyregister auf einer gesetzlichen Grundlage basiert sein sollten. In diesen Gesetzen sollte klar definiert werden, wer registrierungspflichtig ist. Dabei sollte auf den Schutz der politischen Partizipation von Bürger:innen geachtet werden. Die Registrierungspflicht sollte sowohl für Kontakte zur Regierung als auch zum Parlament gelten.
                
    
                Verstöße sollten konsequent, in schweren Fällen mit Bußgeldern, sanktioniert werden. Um dies zu ermöglichen sollte es eine unabhängige Stelle geben, die Angaben kontrolliert und gegebenenfalls Ermittlungen aufnehmen kann. Darüber hinaus sollte diese Stelle Politiker:innen und Interessenvertreter:innen bei der Anwendung des Gesetzes unterstützen.
                
    
                Die Registrierungspflicht muss für alle Lobbyakteure verpflichtend sein. Dazu gehören neben Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen auch Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien sowie Stiftungen und Denkfabriken, insofern sie in direkte Lobbyarbeit involviert sind. Die eingetragenen Organisationen sollten ihre Finanzen sowie ihre Auftraggeber:innen öffentlich machen müssen. Verbände und Vereine sollten darüber hinaus dazu verpflichtet werden, Mitgliedsstrukturen offenzulegen.
                
    
                Zu den Forderungen von LobbyControl bezüglich Lobbyregistern, insbesondere mit Bezug auf das deutsche, siehe den [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-lc-2017-web-1.pdf Lobbyreport 2017] und den [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Lobbyreport-2021_Beispiellose-Skandale-strengere-Lobbyregeln.pdf Lobbyreport 2021]
                
    
                ===Europarat===
                
    
                Auch der Europarat hat Richtlinien für die Einrichtung von Lobbyregistern ausgearbeitet.<ref>[https://rm.coe.int/legalregulationoflobbyingactivities/168073ed69 Legal Regulation of Lobbying Activities in the Context of Public Decision Making], rm.coe.int, abgerufen am 06.04.2023</ref> So erachtet der Rat einfach zugängliche und verständliche, von öffentlichen Institutionen geführte Lobbyregister für notwendig. Beinhalten sollten Lobbyregister Namen und Kontaktdaten, das Thema zu dem eingetragene Personen oder Organisationen lobbyieren und gegebenenfalls Auftrag- oder Arbeitgeber, in deren Interesse lobbyiert wird. Darüber hinaus empfiehlt der Europarat die Angabe der Anzahl von Lobbyist:innen, die eine Organisation beschäftigt, die Offenlegung der Namen ehemaliger öffentlicher Funktionsträger, die für lobbyierende Organisationen arbeiten und die Eintragung von Informationen bezüglich Lobbying-Budgets. Verstöße gegen diese Regelungen sollten konsequent sanktioniert werden.
                
    
                ==Lobbyregister in verschiedenen Ländern==
                
    
                Hier finden sich die Links zu den einzelnen Artikeln zu Lobbyregistern in verschiedenen Ländern und internationalen Organisationen:
                
    
                *[[Lobbyregister Deutschland|Deutschland (Bund)]]
                
                *[[Lobbyregister Bundesländer|Deutschland (Länder)]]
                
                *[[Lobbyregister EU|EU-Organe]]
                
                *[[Lobbyregister International|International]]
                
    {{spendenbanner}}
            
    
            ==Einzelnachweise==
            <references />
            
    
            [[Kategorie:Lobbyregister]]
            
            [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
                
                [[Kategorie:Sachsen-Anhalt]]
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    Ein '''Lobbyregister''' ist eine für die Öffentlichkeit einsehbare Datenbank, in der Lobbyismus betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Diese Informationen beinhalten beispielsweise die Identität des Akteurs, seine Ziele und Auftraggeber sowie die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
    +
    Ein Lobbyregister ist eine öffentlich einsehbare Datenbank, in der Lobbyismus betreibende Akteure Informationen über ihre Arbeit veröffentlichen müssen. Ziel eines solchen Registers ist es, für Öffentlichkeit und Politik nachvollziehbar zu machen, wer in wessen Auftrag versucht, Gesetze und politische Entscheidungen mit welchen Mitteln zu beeinflussen. Welche Angaben genau enthalten sein sollten variiert zwischen Registern in verschiedenen Ländern und ist immer wieder Gegenstand politischer Debatten.
       
    ==Lobbyregister in Deutschland==
    +
    Ein Lobbyregister ermöglichst gewöhnlich ''Strukturtransparenz''. Es wird sichtbar, wer Lobbyarbeit macht, welche Mittel zur Verfügung stehen und wer wen beauftragt. Darüber hinaus kann (z.B. durch die Offenlegung der Kontakte von Politiker:innen) auch ''Prozesstransparenz'' erreicht werden, bei der sichtbar wird, wer wann mit wem spricht oder anderweitig Kontakt hat. Wenn auch Inhalte von Gesprächen oder Schriftwechseln öffentlich sichtbar werden, kann man von ''Inhaltstransparenz'' sprechen (z.B. Lobby-Fußspur).
    {{Lobbyplanet-box}}
    +
    ==Kernelemente eines Lobbyregisters==
    In Deutschland gibt es bisher kein Lobbyregister. Die seit 1972 bestehende [[Verbändeliste|Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]] wird zwar manchmal fälschlicherweise als Lobbyregister bezeichnet. Allerdings sind in ihr nur Verbände, aber keine Unternehmen, Lobbyagenturen und Lobbykanzleien erfasst. Sie enthält weder Informationen über Budgets, Kunden oder bearbeitete Themen noch die Namen der tätigen Lobbyisten. Zudem ist die Liste freiwillig. Somit kann sie nicht als Lobbyregister bezeichnet werden, da ein Großteil der Lobbyisten und die zentralen Informationen über die Lobbyarbeit fehlen.  
     
    Ob es in Deutschland in naher Zukunft ein umfassendes Lobbyregister geben wird, bleibt abzuwarten. Die Positionen der im Bundestag vertretenen Parteien zur Einführung eines Registers finden sich in den jeweiligen Artikeln über die Parteien.
     
       
    Laut einer repräsentativen Emnid-Umfrage im Auftrag von LobbyControl und Campact wünschen sich 78 Prozent der Deutschen ein verpflichtendes Lobbyregister mit Angaben über Auftraggeber, Budget und Ziele der Lobbyarbeit. 74 Prozent wünschen sich eine Übersicht der Hausausweise.<ref>[http://www.spiegel.de/politik/deutschland/lobbyisten-im-bundestag-deutsche-wuenschen-sich-mehr-transparenz-a-1062737.html Lobbyisten: Große Mehrheit der Deutschen wünscht mehr Transparenz], Spiegel.de vom 13.11.2015, abgerufen am 20.01.2017</ref>
    +
    Verschiedene mit Lobbyregulierung befasste Organisationen, von NGOs bis hin zu staatlichen Gremien, formulieren unterschiedliche Mindestanforderungen an und Empfehlungen zu Lobbyregistern.
       
    ===Gesetzentwurf für Deutschland===
    +
    ===LobbyControl===
    LobbyControl erarbeitete in Kooperation mit Abgeordnetenwatch einen Gesetzentwurf für ein Lobbyregister, der auf der Seite [https://lobbyregister.org/ lobbyregister.org] abrufbar ist.
     
       
    ===Nordrhein-Westfalen===
    +
    LobbyControl fordert, dass Lobbyregister auf einer gesetzlichen Grundlage basiert sein sollten. In diesen Gesetzen sollte klar definiert werden, wer registrierungspflichtig ist. Dabei sollte auf den Schutz der politischen Partizipation von Bürger:innen geachtet werden. Die Registrierungspflicht sollte sowohl für Kontakte zur Regierung als auch zum Parlament gelten.
    Der Landtag beriet 2016 über einen Vorschlag der Piratenfraktion.<ref>[Lobbyismus transparent machen - Einführung eines Lobbyregisters in NRW], Landtag Nordrhein-Westfalen, Drucksache  16/11414, 8. März 2016, zuletzt aufgerufen am 1. Dezember 2016</ref>
     
       
    ===Sachsen-Anhalt===
    +
    Verstöße sollten konsequent, in schweren Fällen mit Bußgeldern, sanktioniert werden. Um dies zu ermöglichen sollte es eine unabhängige Stelle geben, die Angaben kontrolliert und gegebenenfalls Ermittlungen aufnehmen kann. Darüber hinaus sollte diese Stelle Politiker:innen und Interessenvertreter:innen bei der Anwendung des Gesetzes unterstützen.
    Der Landtag führt seit 2015 ein freiwilliges [http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/landtag/lobbyregister/ "Lobbyregister"], in dem im Juli 2015 mehr als 150 Einträge vorhanden waren.<ref>[http://www.welt.de/regionales/sachsen-anhalt/article144255783/Schon-mehr-als-150-Lobbyisten-in-Sachsen-Anhalt-registriert.html Schon mehr als 150 Lobbyisten in Sachsen-Anhalt registriert], Die Welt, Juli 2015, zuletzt aufgerufen am 21. Juli 2015</ref> Am 28. November 2016 waren 196 Einträge aufgelistet.<ref>[http://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Downloads/Lobbyregister/Lobbyregister_Landtag_von_Sachsen-Anhalt_2016_11_28.pdf Lobbyregister Gemäß § 86b GO.LT] , Landtag Sachsen-Anhalt, 28. 11. 2016, zuletzt aufgerufen am 1. Dezember 2016</ref> Den Namen Lobbyregister verdient die Liste des Landtags allerdings nicht. Die Angaben sind nicht aussagekräftig. Zwar dürfen sich hier im Unterschied zur [[Verbändeliste]] des Bundestages auch Unternehmen und andere Akteure eintragen, die Systematik der Liste reicht jedoch nicht über die des Bundestages hinaus.
     
       
    ==Lobbyregister auf EU-Ebene==
    +
    Die Registrierungspflicht muss für alle Lobbyakteure verpflichtend sein. Dazu gehören neben Verbänden, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen auch Lobbyagenturen und Anwaltskanzleien sowie Stiftungen und Denkfabriken, insofern sie in direkte Lobbyarbeit involviert sind. Die eingetragenen Organisationen sollten ihre Finanzen sowie ihre Auftraggeber:innen öffentlich machen müssen. Verbände und Vereine sollten darüber hinaus dazu verpflichtet werden, Mitgliedsstrukturen offenzulegen.
    {{Lobbyismus_EU-Box}}
     
    → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister EU]]''
     
       
    Das EU-Transparenzregister (auch: EU-Lobbyregister) ist eine öffentlich zugängliche Datenbank des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission zur Registrierung von Interessenvertretern. Das 2008 eingerichtete Register der Interessenvertreter wurde 2011 zu einem Transparenzregister ausgedehnt und das Europäische Parlament hat sich der Initiative der Europäischen Kommission angeschlossen. <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/staticPage/displayStaticPage.do;TRPUBLICID-prod=bL36SoL9F_7ORH54owMnN1Z6-4glmBKbqIotnEDSYjjHeHZ9XOhm!-46363139?locale=de&reference=KEY_DATES Zeittafel Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref> Die Registrierung ist freiwillig. Ein System von Anreizen für registrierte und Verboten für nicht registrierte Lobbyist:innen soll dennoch einen hohen Verbindlichkeitsgrad herbeiführen, kann an eine gesetzlich verpflichtenden Regelung jedoch nicht heranreichen. Die unzureichenden Möglichkeiten der Überprüfung und Sanktionierung von Falschangaben signalisieren ebenfalls einen deutlichen Nachbesserungsbedarf.
    +
    Zu den Forderungen von LobbyControl bezüglich Lobbyregistern, insbesondere mit Bezug auf das deutsche, siehe den [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/lobbyreport-lc-2017-web-1.pdf Lobbyreport 2017] und den [https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/Lobbyreport-2021_Beispiellose-Skandale-strengere-Lobbyregeln.pdf Lobbyreport 2021]
    Momentan sind 11274 Organisationen im [http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenzregister] der Europäischen Union registriert (Stand 23.03.2017), was nur einem Bruchteil der Lobbyakteure in Brüssel entsprechen dürfte. Einzelne Lobbyist:innen werden in diesem Register bisher nicht erfasst. <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/statistics.do?locale=de&action=prepareView>/ Statistiken Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref>  <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/homePage.do?redir=false&locale=de Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref> <ref>[http://ec.europa.eu/transparencyregister/public/consultation/listlobbyists.do?locale=de&reset= Alphabetische Liste Transparenzregister Europäische Union], abgerufen am 23.03.2017</ref>
     
       
    ==Lobbyregister in den USA==
     
    → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister USA]]''
     
       
    Die transparentere Gestaltung des Lobbyismus hat in den USA eine weit längere Geschichte als in anderen Ländern. Die ersten Versuche zur Regulierung des Lobbyismus auf Bundesebene reichen bis ins Jahr 1876 zurück. Die ersten umfassenden und systematischen Gesetze wurden 1938 ('Foreign Agents Registration Act of 1938') und 1946 ('The Federal Regulation of Lobbying Act of 1946') verabschiedet. Auf Grund  ungenauer Definition und zahlreicher Schlupflöcher wurden die Gesetze jedoch schnell reformbedürftig.
    +
    ===Europarat===
    Nach zahlreichen fehlgeschlagenen Versuchen einer Neugestaltung wurde 1995 unter der Clinton-Administration der Lobbying Disclosure Act (LDA) verabschiedet, der zum 1. Januar 1996 in Kraft trat. Er wurde 2007 durch den Honest Leadership and Open Government Act of 2007 ergänzt, welcher einige Bestimmungen des LDA präzisiert und die bei Verstößen drohenden Strafen deutlich verschärft hat.
     
    Für eine breite Öffentlichkeit aufbereitet und in übersichtlicher Form zur Verfügung gestellt werden die Daten vom [http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics].
     
       
    ==Lobbyregister in anderen Ländern==
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    Auch der Europarat hat Richtlinien für die Einrichtung von Lobbyregistern ausgearbeitet.<ref>[https://rm.coe.int/legalregulationoflobbyingactivities/168073ed69 Legal Regulation of Lobbying Activities in the Context of Public Decision Making], rm.coe.int, abgerufen am 06.04.2023</ref> So erachtet der Rat einfach zugängliche und verständliche, von öffentlichen Institutionen geführte Lobbyregister für notwendig. Beinhalten sollten Lobbyregister Namen und Kontaktdaten, das Thema zu dem eingetragene Personen oder Organisationen lobbyieren und gegebenenfalls Auftrag- oder Arbeitgeber, in deren Interesse lobbyiert wird. Darüber hinaus empfiehlt der Europarat die Angabe der Anzahl von Lobbyist:innen, die eine Organisation beschäftigt, die Offenlegung der Namen ehemaliger öffentlicher Funktionsträger, die für lobbyierende Organisationen arbeiten und die Eintragung von Informationen bezüglich Lobbying-Budgets. Verstöße gegen diese Regelungen sollten konsequent sanktioniert werden.
       
    ===Frankreich===
     
    ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Frankreich]]''
     
       
    In Frankreich gibt es seit Anfang 2017 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament sowie unabhängigen nationalen Behörden. Laut offiziellem Zeitplan wird es bis 2021 auch auf regionale und kommunale Institutionen ausgeweitet.
    +
    ==Lobbyregister in verschiedenen Ländern==
    Registrierungspflichtig ist Lobbyarbeit erst bei Überschreiten definierter zeitlicher Schwellenwerte. Lobbyakteure müssen danach offenlegen, in welchen Bereichen sie aktiv sind, welche Maßnahmen sie durchführen und welches Budget sie insgesamt für Lobbyarbeit aufwenden. Im Sommer 2020 verzeichnete das Register 2090 Lobbyakteure mit über 23.000 Aktivitäten.
     
    Die registerführende Behörde HATVP ist unabhängig und hat ein verbindliches Auskunfts- und Kontrollrecht gegenüber Interessenvertretern. Auf Verstöße gegen die Meldepflichten stehen Geldstrafen bis zu 15.000 Euro und Haftstrafen bis zu einem Jahr.
     
       
    ===Großbritannien===
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    Hier finden sich die Links zu den einzelnen Artikeln zu Lobbyregistern in verschiedenen Ländern und internationalen Organisationen:
    → ''Hauptartikel: [[Lobbyregister Großbritannien]]''
     
       
    Die konservative Regierung von David Cameron führte 2015 nach mehreren Lobbyskandalen ein Lobbyregister ein, das jedoch nur einen kleinen Teil der Lobbyakteure erfasst. Registrierungspflichtig sind nur „Consultant Lobbyists“, d. h. Lobbyagenturen und ihre Beschäftigten, die zudem in direktem Kontakt mit höchstrangigen Regierungsvertretern stehen. Sogenannte „In-house Lobbyists“, die für ihren Arbeitgeber lobbyieren, sowie Verbände, NGOs und Think Tanks werden nicht erfasst. Auch Kontakte zu Spitzenbeamten oder Parlamentariern gelten nicht als registrierungspflichtiges Lobbying.
    +
    *[[Lobbyregister Deutschland|Deutschland (Bund)]]
    Die Regierung des Landesteils Schottland sprach sich im März 2016 dafür aus, ebenfalls ein Lobbyregister für Schottland einzuführen.<ref>[https://www.commonspace.scot/articles/3653/victory-for-campaigners-scottish-government-will-deliver-greater-lobbying-transparency Victory for campaigners: Scottish Government will deliver greater lobbying transparency], commonspace.scot, 10. März 2016, zuletzt aufgerufen am 28.11.2016</ref>
    +
    *[[Lobbyregister Bundesländer|Deutschland (Länder)]]
     
    +
    *[[Lobbyregister EU|EU-Organe]]
    ===Irland===
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    *[[Lobbyregister International|International]]
    ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Irland]]''
     
     
     
    In Irland gibt es seit 2015 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament und der Verwaltung. Es erfasst Lobbyarbeit gegenüber der Regierung, dem Parlament und der Verwaltung, sowohl auf nationaler wie auch auf lokaler Ebene. Lobbyakteure müssen unter anderem ihre Auftraggeber, Themen und konkreten Ziele ihrer Lobbyarbeit angeben.
     
    Die registerführende Behörde SPOC ist unabhängig und hat ein verbindliches Auskunfts- und Kontrollrecht, das sie gegebenenfalls auch mittels Durchsuchungen geltend machen kann. Verstöße gegen die Meldepflichten könnten mit Bußgeldern belegt werden, Verstöße gegen die mit dem Lobbyregister verbundenen Verhaltensvorschriften mit Geldstrafen bis zu 2.500 Euro und in gravierenden Fällen mit Haftstrafen bis zu zwei Jahren. 
     
     
     
    ===Israel===
     
    In Israel sind Lobbyisten, die im Parlamentsgebäude tätig sein wollen, zur Registrierung bei einer parlamentarischen Kommission verpflichtet.<ref>[https://www.knesset.gov.il/lexicon/eng/lobbyist_eng.htm Lobbyists in the Knesset], abgerufen am 17.8.2020</ref> Verbunden mit der Registrierung ist die Verpflichtung auf einen Verhaltenskodex und zum Tragen eines speziellen Buttons, der Interessenvertreter innerhalb der Knesset als solche erkennbar macht. Die Liste der registrierten Lobbyisten ist im Internet veröffentlicht, die Angaben beschränken sich dabei auf die Namen der registrierten Personen und ihrer jeweiligen Auftraggeber.
     
    Soweit Lobbyisten außerhalb des Knesset-Gebäudes tätig sind, sei es im Kontakt mit Abgeordneten, mit der Regierung oder der Verwaltung, gibt es keinerlei Registrierungspflicht. Es handelt sich deshalb beim israelischen Modell um kein echtes Lobbyregister, auch wenn es in den Medien bisweilen so genannt wird.
     
     
     
    ===Kanada===
     
    ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Kanada]]''
     
     
     
    Kanada führte bereits 1989 ein Lobbyregister und 1997 einen Verhaltenskodex für Lobbyisten ein. Die Regelungen wurden mehrmals reformiert und erweitert. Aktuell gelten das umfassende Lobby-Gesetz (Lobbying Act, seit 2008) und der darauf aufbauende Verhaltenskodex (Code of Conduct, seit 2015). Die Aufsicht liegt bei dem unabhängigen „Büro des Kommissars für Lobbying“ (Office of the Commissioner of Lobbying).
     
    Kanadas Lobbyregulierung kann in vieler Hinsicht als vorbildlich gelten. Grundsätzlich ist sämtliche bezahlte Lobbyarbeit gegenüber Regierung, Parlament und Verwaltung (einschließlich Militär und Polizei) auf Bundesebene registrierungspflichtig. Auftraggeber, Maßnahmen, Themen und Ziele der Lobbyarbeit sowie die Identität der lobbyierten Funktionsträger müssen präzise angegeben werden. Die Daten müssen monatlich aktualisiert werden. Die Behörde verfügt über umfassende Kontroll, Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse, über deren Ausübung sie öffentlich detailliert Bericht erstattet. In Kanada gilt zudem eine fünfjährige „Abkühlphase“ für bestimmte öffentliche Funktionsträger, innerhalb derer sie nach dem Ende von Amt oder Mandat keine Lobbytätigkeit ausüben dürfen.
     
     
     
    ===Litauen===
     
    ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Litauen]]''
     
     
     
    Litauen zählt mit seiner Lobbyismus-Gesetzgebung zu den mittelstark regulierten Ländern.<ref>Chari, R., J. Hogan and G. Murphy. 2010. Regulating Lobbying: a Global Comparison. Manchester: Manchester University Press.</ref> In Litauen gibt es schon seit 2001 eine gesetzliche Registrierungspflicht für alle Lobbyisten, die Einfluss auf parlamentarische Entscheidungsverfahren nehmen wollen. Lobbyismus gegenüber Regierung und Verwaltung wird nicht erfasst. Das Register wird von einer Ethik-Kommission geführt und kontrolliert. Im Register müssen, im Gegensatz zu Ländern wie Ungarn oder Polen, Finanzangaben gemacht werden. Aktuell sind lediglich 36 Lobbyisten im Register erfasst.(Stand: Oktober 2014)<ref>http://www.vtek.lt/vtek/index.php?option=com_content&view=article&id=371&Itemid=41, zugegriffen am 26.10.14.</ref> Bei Verstößen gegen das Gesetz kann die Ethik-Kommission Sanktionen verhängen, wobei diese im Gesetz nicht genau festgelegt sind. Das Litauische Gesetz sieht außerdem eine einjährige [[Karenzzeit]] für Politiker vor, die als Lobbyisten tätig werden wollen.
     
     
     
    ===Niederlande===
     
    In den Niederlanden gibt es - ähnlich wie in Israel - kein Lobbyregister, sondern lediglich eine Kontrolle des physischen Zugangs von Lobbyisten zum Repräsentantenhaus, der zweiten Kammer des Parlaments. Um einen Hausausweis zu bekommen, der das Recht zum Betreten von Teilen des Gebäudes verleiht, genügt eine formlose Email an das Parlamentsbüro.<ref>[https://www.tweedekamer.nl/contact_en_bezoek/lobbyisten] abgerufen am 10.8.2020</ref> Die Personen müssen dabei eine Organisation angeben, deren Interessen sie vertreten. Weitere Auftraggeber, Ziele der Lobbyarbeit, Budget usw. werden nicht erfasst. Je Organisation wird nur einer Person ein Hausausweis gewährt. Die Liste wird als PDF auf der Webseite des Repräsentantenhauses veröffentlicht. Im Januar 2020 umfasste sie 102 Einträge.<ref>[https://www.tweedekamer.nl/sites/default/files/atoms/files/lobbyistenregister_15_januari_2020.pdf Tweede Kamer, Lobbyistenregister] abgerufen am 10.8.2020</ref>
     
     
     
    ===Österreich===
     
    ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Österreich]]''
     
     
     
    In Österreich existiert seit 2012 ein verpflichtendes Lobbyregister auf gesetzlicher Grundlage. Wer gegenüber Parlament, Regierung oder Verwaltung auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene Lobbyarbeit betreiben will, muss sich vor Aufnahme dieser Tätigkeit registrieren. Das Register wird vom Justizministerium geführt und ist im Internet zugänglich.
     
    Ein wesentlicher Teil der Angaben, die Lobbyisten bei ihrer Eintragung gegenüber dem Ministerium machen müssen, ist für die Öffentlichkeit jedoch nicht einsehbar. Die Auftraggeber von Lobbyagenturen sowie die Ziele, die sie im Auftrag verfolgen, bleiben infolgedessen geheim. Das österreichische Modell stellt weder Transparenz über Lobbybeziehungen noch über die Inhalte von Lobbyarbeit her, erreicht also das Ziel eines Lobbyregisters nicht. Sowohl der österreichische Rechnungshof als auch internationale Organisationen sehen erheblichen Verbesserungsbedarf beim österreichischen Lobbyregister.
     
     
     
    ===Polen===
     
    In Polen müssen sich seit 2006 Lobbyisten registrieren, die im Auftrag Dritter arbeiten und innerhalb des Parlamentsgebäudes aktiv sein wollen. Die Datenbank ist öffentlich zugänglich. Sie zeigt, wer für wen und zu welchem Thema bzw. Gesetzesvorhaben lobbyiert, enthält jedoch keine Angaben zum Budget oder zu den kontaktierten Abgeordneten. Mit der Registrierung erhalten Lobbyisten das Recht, an Anhörungen teilzunehmen und (auf persönliche Einladung) auch an Ausschusssitzungen. Innerhalb des Sejm müssen sie sich durch ein rotes Abzeichen kenntlich machen. Grundlage des Registers ist das Gesetz über legislatives und regulatorisches Lobbying von 2005. Die registerführende Stelle ist das Ministerium für innere Angelegenheiten und Verwaltung. Die Eintragung ins Register kostet 100 PLN (25 Euro). Die Geldstrafen bei Verstoß gegen die Registrierungspflicht können bis zu 12.000 Euro betragen.
     
    Das polnische Lobbyregister wird durch eine Legislative Fußspur ergänzt: Öffentliche Funktionsträger:innen (jedoch nicht einzelne Abgeordnete) müssen in einem zentralen Bulletin Informationen zu den auf sie ausgerichteten professionellen Lobbyaktivitäten veröffentlichen.<ref>[https://www.europarl.europa.eu/EPRS/Transparency_of_lobbying_in_Member_States.pdf EU-Parlament: Transparency of lobbying in Member States], abgerufen am 10.8.2020</ref>
     
     
     
    ===Slowenien===
     
    ''→ Hauptartikel: [[Lobbyregister Slowenien]]''
     
     
     
    Slowenien führte als eines der ersten Länder außerhalb der USA im Jahr 2010 ein verpflichtendes Lobbyregister ein. Es erfasst alle natürlichen Personen, die in nicht-öffentlichen Kontakten versuchen, Gesetzgebungs- und andere Politikprozesse zu beeinflussen. Das Register wird von der unabhängigen „Behörde für die Verhütung von Korruption“ geführt. Slowenien gilt in internationalen Vergleichen stets als vorbildlich bei der Lobbyregulierung. Gleichwohl sehen die slowenische Aufsichtsbehörde und das slowenische Kapitel von Transparency International deutlichen Verbesserungsbedarf.
     
     
     
    ===Spanien===
     
    Auf nationaler Ebene gibt es in Spanien bisher kein Lobbyregister, jedoch haben mehrere autonome Gemeinschaften (vergleichbar den deutschen Bundesländern) sowie die Stadt Madrid solche Register eingeführt. Den Anfang machte Katalonien im Jahr 2014<ref>[http://justicia.gencat.cat/ca/ambits/grups_interes/consulta_grups_interes/index.html Generalitat de Catalunya, Registre de grups d‘interes]</ref>. Später folgten Castilla-La Mancha (2016)<ref>
     
    [https://transparencia.castillalamancha.es/grupos-de-interes/consulta/all/ Castilla-La Mancha, Registro de grupos de interes]</ref>, Madrid (2016)<ref>[https://tomadedecisiones.madrid.es/registration_lobbies/index Ayuntamiento de Madrid, Registro de Lobbies]</ref>, Aragon (2017)<ref>[http://www.boa.aragon.es/cgi-bin/EBOA/BRSCGI?CMD=VEROBJ&MLKOB=967173225353 Gesetzestext, Art. 35 ff.]</ref> und Navarra (2018)<ref>[https://www.parlamentodenavarra.es/sites/default/files/boletines/B2018058.pdf Gesetzestext, Art. 46 ff.]</ref>.
     
     
     
    ===Ungarn===
     
    In Ungarn wurde erstmals 2006 ein Gesetz zur Lobbyregulierung verabschiedet. 2010 kam es zu Änderungen, die die Teilnahme von Lobbyisten am Gesetzgebungsprozess betreffen. Grundsätzlich ist die Registrierung im Lobbyregister nur für Berufslobbyisten verpflichtend. Angaben zum Budget müssen nicht gemacht werden. Registerführende Institution ist das Zentralbüro für Recht. Eine Karenzzeit für Politiker, die Lobbyisten werden wollen, gibt es nicht.
     
    Transparency International bewertete 2014 die Lobbyaktivitäten im Land als unkontrolliert und nicht transparent.<ref>[http://www.bbj.hu/business/transparency-international-releases-hungary-lobby-report_87191 Transparency International releases Hungary lobby report], Budapest Business Journal, 28. Oktober 2014, zuletzt aufgerufen am 17.2.2015</ref>
     
     
     
    ===Dänemark===
     
    In Dänemark gibt es seit 2012 ein freiwilliges Lobbyregister. Es wurde aufgrund laxer Regeln von Experten, Politikern und Lobbyisten als nutzlos kritisiert.<ref>[http://jyllands-posten.dk/politik/article4919131.ece Nyt lobbyregister møder hård kritik], jyllands-posten.dk vom 22.11.2012, abgerufen am 26.11.2012</ref>
     
     
     
    ==Weiterführende Informationen==
     
     
     
    *[http://www.bundestag.de/dokumente/parlamentsarchiv/sachgeb/lobbyliste/index.html Öffentliche Liste über die beim Bundestag registrierten Verbände und deren Vertreter]
     
    *[http://www.opensecrets.org/ Center for Responsive Politics]
     
    *[http://www.regulatelobbying.com regulatelobbying.com]
     
    *[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/108-16-lobbyregister-in-ausgewaehlten-staaten-und-auf-eu-ebene Lobbyregister in ausgewählten Staaten und auf EU-Ebene], Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, 2016, veröffentlicht auf sehrgutachten.de
     
    *[https://sehrgutachten.de/bt/wd3/252-08-internationaler-vergleich-von-lobbyistenregistern Internationaler Vergleich von Lobbyistenregistern], Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestags, 2008, veröffentlicht auf sehrgutachten.de
     
       
     
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    [[Kategorie:Lobbyregister]]
     
    [[Kategorie:Lobbyregister]]
     
    [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
     
    [[Kategorie:Lobby-Regulierung]]
    [[Kategorie:Sachsen-Anhalt]]
     

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