Karenzzeit Deutschland

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Karenzzeitregelungen in der Politk sollen den unmittelbaren Wechsel von Politiker:innen in Lobbytätigkeiten oder sonstige Berufe, die einen Interessenskonflikt zu ihrem ehemaligen Amt darstellen, unterbinden und regulieren so das Problem der Seitenwechsel (auch ‚Drehtür-Effekt‘). Forderungen von Lobbycontrol bezüglich der Ausgestaltung von Karenzzeitregelungen finden sich hier. Auf Bundesebene wurde 2015 eine Karenzzeitregelung für ehemalige Minister:innen und Staatssekretär:innen eingeführt. Auch in vielen Bundesländern gelten inzwischen solche Regeln, Informationen dazu finden sich hier.


Entstehung

Immer wieder sorgten Seitenwechsel aus der Bundespolitik heraus in den vergangenen Jahren für Diskussionen um eine Karenzzeitregelung für ehemalige Regierungsmitglieder.[1] Prominente Beispiele hierfür sind die Wechsel des ehemaligen Kanzlers Gerhard Schröder zu Gazprom 2006, des ehemaligen Staatsministers im Kanzleramt Eckart von Klaeden zu Daimler 2013[2]des ehemaligen Kanzleramtschefs Ronald Pofalla zur Deutschen Bahn[3][4] und des ehemaligen Ministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit Dirk Niebel zu Rheinmetall 2015.[5]Eine ausführliche Liste von Seitenwechseln in der deutschen Politik findet sich hier. Schlussendlich führte dies zur Festsetzung der Karenzzeitregel in ihrer heutigen Form im Bundesministergesetz im Juli 2015.[6]


Karenzzeit für Minister:innen und Staatssekretär:innen

Für ehemalige Mitglieder der Bundesregierung gilt eine Anzeigepflicht für aufgenommene Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Dienstes bis 18 Monate nach dem Ausscheiden aus dem Amt. Die Tätigkeit kann im Regelfall bis zwölf Monate, in schweren Fällen bis 18 Monate nach Mandatsende von der Bundesregierung untersagt werden. Kriterien hierfür sind die thematische Nähe zum ehemaligen Ressort und ein zu befürchtender Vertrauensverlust in die Bundesregierung. In diesem Prozess wird die Regierung von einem beratenden Gremium unterstützt. Dieses Gremium wird zu Beginn jeder Wahlperiode vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung berufen. Mitglieder des Gremiums sollen „Funktionen an der Spitze staatlicher oder gesellschaftlicher Institutionen wahrgenommen haben oder über Erfahrungen in einem wichtigen politischen Amt verfügen“.[7]

Beratendes Gremium

Zum März 2022 wurde das beratende Gremium wie folgt neu besetzt:[8]

ehemalige Mitglieder des Gremiums (2016-2022) sind:


Karenzzeit für Beamt:innen

Für ehemalige Beamt:innen gilt eine Anzeigepflicht bei der letzten obersten Dienstbehörde von drei Jahren, wenn sie mit erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand treten. Bei einem früheren Ausscheiden aus dem Beamtendienst gilt eine Anzeigepflicht von fünf Jahren. Die letzte oberste Dienstbehörde soll Tätigkeiten untersagen, wenn zu befürchten ist, dass durch sie dienstliche Interessen beeinträchtigt werden. Die Untersagung gilt im Regelfall im Zeitraum bis zum Ende der Anzeigepflicht, es sei denn dienstliche Interessen werden nur kurzfristiger beeinträchtigt.[9]


Aktuelle Informationen aus der Welt des Lobbyismus

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Einzelnachweise

  1. Ein Wechsel mit ungutem Beigeschmack, fr.de vom 30.09.2014, abgerufen am 28.02.2023
  2. Staatsanwaltschaft leitet Verfahren gegen Klaeden ein, spiegel.de vom 03.11.2013, abgerufen am 28.02.2023
  3. Koalition verschleppt Lex Pofalla, spiegel.de vom 18.06.2014, abgerufen am 28.02.2023
  4. Auch Unionspolitiker fordern strengere Wechselfristen, spiegel.de vom 06.01.2014, abgerufen am 28.02.2023
  5. Niebel blamiert die Politik, spiegel.de vom 02.07.2014, abgerufen am 28.02.2023
  6. Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes und des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre, dip.bundestag.de, abgerufen am 28.02.2023
  7. BMinG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28.02.2023
  8. Neues Team prüft Seitenwechsel, lobbycontrol.de vom 12.04.2022, abgerufen am 28.02.2023
  9. §105 BBG, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 28.02.2023

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